Herr Abgeordneter König, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Habersaat?
Ich möchte das hier und heute besser machen als die Politiker damals. Daher werden wir PIRATEN für die Uni Lübeck stimmen und die Existenzberechtigung der Universität bejahen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Universität Lübeck möchte unabhängiger werden, und wir möchten der Universität den Weg dorthin ebnen und sie begleiten. Bis die Universität aber wirklich Stiftungsuniversität ist, müssen wir noch einige Hindernisse aus dem Weg räumen. Wenn man es genau betrachtet, sind es eigentlich nur kleine Brocken im Vergleich zu dem langen Weg, der hinter uns liegt.
Wie Sie sehen, sichern wir mit dem vorliegenden Entwurf die Freiheit von Forschung und Lehre, wahren die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder der Universität Lübeck und schließen Studiengebühren aus. Universitätsleitung, Professoren, wissenschaftliches und nichtwissenschaftliches Personal und auch die Studierenden haben im Gesetzgebungsprozess ihre Zustimmung und ihren Willen zur Umwandlung der Lübecker Universität in eine Stiftungsuniversität betont.
Wenn von Stiftungsuniversität die Rede ist, geht es immer mal wieder um Geld - Geld, das die Universität zukünftig leichter bei Privaten einwerben und
damit ihre Verankerung in der Region verbessern kann. Bedauerlicherweise hat es sich in den letzten Jahren eingespielt, dass wir bei Bildung und Hochschulthemen vor allem übers Geld reden, weil einige Bereiche chronisch unterfinanziert sind. Mehr Geld schafft Kapazitäten - so einfach ist die Rechnung. Genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Es geht nicht beziehungsweise nicht nur um Geld, sondern um Möglichkeiten, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eröffnet werden. Das Land gibt bewusst einen Teil seiner Souveränität ab, um der Universität einen größeren Entscheidungsfreiraum zu ermöglichen.
Das Modell Stiftungsuniversität ist bekanntlich weitgehend befreit von staatlicher Detailsteuerung. Im konkreten Fall erhält die Universität zum Beispiel bei Baumaßnahmen, die vollständig oder überwiegend aus privaten Mitteln finanziert werden, oder für kleinere Unterhaltungsmaßnahmen mehr Freiheiten. Selbst Bauherr zu sein, war und ist ein Wunsch der Universität zu Lübeck, die sich davon in erster Linie mehr Flexibilität erhofft. Diesem Wunsch werden wir hiermit gerecht.
Es ist kein Geheimnis, dass der Personalrat im Verlauf gewichtige Einsprüche gegenüber der Stiftungsuni geltend gemacht hat. Sie können mir glauben: Die Befürchtung, dass Hausmeister, Sekretärinnen und anderes nichtwissenschaftliches Personal bei der Umwandlung der Universität den Kürzeren ziehen, nehmen wir sehr ernst. Die Uni Lübeck ist ein attraktiver Arbeitsplatz und soll es selbstverständlich auch bleiben, wenn sie eine Stiftungsuniversität ist.
Wir haben das große Glück, dass bereits andere Universitäten konkrete Erfahrungen als Stiftungsuniversitäten gemacht haben. Die sind im Übrigen weitgehend positiv. Davon sollten wir profitieren. Andererseits haben wir diesen für uns völlig neuartigen Umstellungsprozess immer wieder kritisch hinterfragt. Es dreht sich schließlich nicht nur um eine Routineaufgabe, sondern um eine grundlegende Änderung unserer Hochschullandschaft, die gründlich überlegt sein will. Darum haben wir Änderungen zum vorliegenden Gesetzentwurf erarbeitet.
Diese Änderungen betreffen unter anderem die Reorganisation der Abläufe und hier zum Beispiel die Umstellung der Buchführung. Das ist eine große Aufgabe, die nicht auf dem Rücken der Beschäftigten geschehen darf. Ich bin davon überzeugt, dass entsprechende Befürchtungen, die ver.di in der Stellungnahme geäußert hat, dazu führen, dass die Umstellung an die Bedürfnisse der Beschäftigten
angepasst wird. Grundsätzlich ist eins klar: Gerade weil in diesem umfassenden Prozess nicht alle Einzelinteressen in vollem Umfang berücksichtigt werden konnten, halten wir an der Möglichkeit fest, eine Evaluierung nach zwei Jahren durchzuführen.
Abschließend will ich denjenigen, die meinen, dass sich die Landespolitik mit der Umwandlung der Uni nun irgendwie aus der Affäre ziehen will, eins deutlich sagen: Das genaue Gegenteil ist der Fall. Wir werden die Entwicklung der Universität nicht nur interessiert und kritisch begleiten, sondern selbstverständlich auch in Zukunft vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Das Wort für die Landesregierung hat die Ministerin für Bildung und Wissenschaft, Frau Professor Dr. Waltraud Wende.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Genau rechtzeitig zum 50-jährigen Bestehen der Universität zu Lübeck am 3. November 2014 soll heute das Gesetz über die Stiftungsuniversität verabschiedet werden. Damit beginnt ein neuer und bedeutender Abschnitt in der Geschichte der Lübecker Universität. Mit dem vorliegenden Gesetz werden die Rahmenbedingungen für eine Stiftung geschaffen, die der Universität mehr Freiheiten bei der Verwaltung des Personals, der Gebäude und der Finanzen garantieren.
Damit gehen wir weit über die bekannte ältere Planung hinaus. Erstmals können sich private Mittelgeber an der Finanzierung der Hochschule beteiligen und gleichzeitig von den rechtsformspezifischen Steuervorteilen einer Stiftung profitieren.
Wir alle wünschen uns, dass es damit der Universität zu Lübeck gelingt, ihre finanzielle Ausstattung mittel- und langfristig zu verbessern und ihre bereits jetzt beachtlichen Leistungen in Forschung und Lehre weiter zu steigern.
Ich freue mich, dass es mit dem vorliegenden Beschluss außerdem gelungen ist, noch einige Verbesserungen für die Stiftungsuniversität in das Gesetz aufzunehmen. So erhält die Universität bei der Per
sonalbewirtschaftung einen zusätzlichen Freiraum für zukünftige Personalentwicklungen. Dadurch kann sie auf neue personelle Herausforderungen besser reagieren.
Zwei weitere wichtige Punkte des Gesetzes sind die Wahrung der Mitbestimmung der einzelnen Mitgliedergruppen und die Beschäftigungssicherung für das Universitätspersonal. Beides ist mir als Wissenschaftsministerin besonders wichtig, denn die Umwandlung in eine Stiftung kann nur dann gelingen, wenn alle betroffenen Beschäftigten der Universität von dem neuen Modell überzeugt sind und entsprechend tatkräftig anpacken. Hier haben wir, wie ich finde, eine sehr gute und sehr ausgewogene Lösung gefunden, die die unterschiedlichen Interessenlagen innerhalb der Universität aufnimmt.
Als ein Kernstück des Gesetzes möchte ich den Stiftungsrat hervorheben, über den Sie gerade diskutiert haben, dessen Zusammensetzung in enger Abstimmung mit der Universität entwickelt wurde. Er ermöglicht allen Mitgliedergruppen, an den Entscheidungen der Stiftung mit einem eigenen stimmberechtigten Mitglied im Stiftungsrat mitzuwirken. Zusätzlich sind die Mitgliedergruppen an der Wahl der vier externen Stiftungsratsmitglieder beteiligt. Die externen Mitglieder sollen weiteren Sachverstand aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Kultur in die Stiftungsuniversität einbringen.
Zur Sicherung der Beschäftigung haben wir vorgesehen, dass das Tarifrecht des Landes für die Stiftungsuniversität uneingeschränkt fortgilt. Bereits erworbene Rechte und Beschäftigungszeiten bleiben gewahrt, und betriebsbedingte Kündigungen aus Anlass des Rechtsformwechsels sind ausgeschlossen.
Im parlamentarischen Verfahren haben die regierungstragenden Fraktionen noch einmal großen Wert auf die Sicherung der Beteiligungsrechte der Personalräte gelegt. So erhalten die Personalräte einen zusätzlichen, beratenden Platz im Stiftungsrat. Wichtig ist: Alle bestehenden Personalräte an der Universität zu Lübeck und am UKSH bleiben trotz der Einrichtung einer neuen Dienststelle durch die Stiftung erhalten. Sichergestellt wird außerdem eine Mitwirkung im Hauptpersonalrat beim Ministerium mit Rede- und Antragsrecht. Damit erreichen wichtige Informationen aus dem Hauptpersonalrat beim Ministerium in zuverlässiger Weise auch alle Personalräte der Stiftung.
Für die jetzt anstehenden weiteren Umsetzungsschritte wünsche ich - und ich denke, Sie alle - der Universität zu Lübeck viel Erfolg und ein gutes Ge
lingen zum Start am 1. Januar. Natürlich wünsche ich der Universität zu Lübeck auch eine schöne Geburtstagsfeier! - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN, Drucksache 18/2272, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von FDP, CDU und PIRATEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Mitglieder von SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Gibt es jemanden, der sich enthält? - Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/2272 mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von PIRATEN, CDU und FDP abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und alle Abgeordneten der Fraktion der PIRATEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der CDU. Wer enthält sich? - Das sind die Abgeordneten der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/1724 mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und PIRATEN gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der FDP angenommen.
Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2216
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2270
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Mit dem Antrag Drucksache 18/2216 wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig der Fall. Ich erteile für die Landesregierung der Ministerin für Bildung und Wissenschaft, Frau Professor Dr. Waltraud Wende, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie heute ins UKSH gehen, finden Sie teilweise räumliche Situationen vor, die weder für die Ärztinnen und Ärzte noch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schon gar nicht für die Patientinnen und Patienten angemessen oder gar angenehm sind. Räume sind alt und sanierungsbedürftig, Betten stehen auf den Fluren, in Lübeck gibt es sogar noch Fliegerbaracken aus dem Zweiten Weltkrieg. Es ist also keine Frage, ob oder wann saniert werden muss: Wir müssen jetzt sanieren.
Der bauliche Masterplan steht im Kontext dreier zentraler Ziele des UKSH. Erstens: Erhalt der exzellenten Krankenversorgung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKSH leisten ganz hervorragende Arbeit.