Protocol of the Session on September 10, 2014

- Ich finde es durchaus richtig, dass man über Bildungsinvestitionen nachdenkt. Wenn wir aber darüber sprechen, dass wir die Bildungsausgaben mit in die Investitionsquote reinnehmen, dann schwingt gleich auch in der Diskussion mit, was wir gegeneinander aufwiegen: Beton gegen Bildung?

Herr Abgeordneter Schmidt, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich möchte gern meinen Gedanken zu Ende führen, dann gern.

Man darf das nicht gegeneinander ausspielen. Solange der Staat gewisse Kernaufgaben hat - dazu gehört für mich die Bildung, dazu gehört aber auch, dass er seine Infrastruktur instandhalten muss -, darf man diese beiden Sachen nicht gegeneinander aufwiegen. Das kommt aber in dieser Diskussion gerade sehr stark durch. - Herr Dr. Stegner.

Herr Dr. Stegner, Sie haben das Wort.

Lieber Herr Kollege Schmidt, es ist ja Ihre erste Legislaturperiode in diesem Landtag, deshalb wissen Sie vermutlich nicht, dass der Vorhalt, den Sie eben dem Kollegen Andresen in der Koalition gemacht haben, schon deshalb nicht zutrifft, weil wir über die Mängel, die diese Investitionsquote hat, schon geredet haben, als sie noch auf einem ganz anderen Stand war. Ich finde, es kann auch jedem einleuchten, dass Investition in Bildung eine Investition in die Zukunft ist, genauso wie die Investition in Infrastruktur eine Investition in die Zukunft ist. Die schlichte Ausweisung einer Quote, die das alles nicht enthält und auch andere Fragwürdigkeiten hat, ist deshalb politisch unzureichend. Das diskutieren wir seit Jahren. Sie sind erst seit wenigen Jahren dabei, dem schreibe ich das zu, aber der Vor

wurf an den Kollegen Andresen war komplett unberechtigt. Ich glaube im Übrigen, dass Sie sonst gegenüber neuen Diskussionen aufgeschlossener sind. Ich verstehe ja, dass Sie Opposition sein wollen, aber ein paar mehr Argumente, Herr Kollege, würden Ihrer Oppositionsattitüde gut tun.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Unglaublich!)

Herr Dr. Stegner, ich glaube, wir sind da gar nicht so weit auseinander. Natürlich sind auch Investitionen in Bildung Investitionen in die Zukunft. Allerdings gibt es ja zwei Quoten. Einmal gibt es die Investitionsquote in das, was Vermögensgegenstände des Landes sind, und dann gibt es die Quote der Bildungsausgaben, die die Investitionen in die Bildung junger Menschen betrifft. Man kann das beides betrachten, und bei beidem sieht es in diesem Land im Moment nicht gut aus. Wie gesagt, ich glaube, man muss in beiden Bereichen mehr machen. Das hat der Kollege Kubicki auch schon ausgeführt. Ich halte es für falsch, beides gegeneinander aufzurechnen nach dem Motto: Wir müssen mehr für Bildung machen, also lassen wir unsere Infrastruktur verfallen. Das kann doch nicht die Antwort auf das Problem sein.

(Beifall PIRATEN, vereinzelt CDU und FDP)

Herr Abgeordneter Schmidt, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder -bemerkung des Abgeordneten Dr. Garg?

Ja, gern.

Herr Kollege Schmidt, würden Sie mir recht geben, dass eine halbe Legislaturperiode Zugehörigkeit zum Landtag ausreichend ist, um zu verstehen, dass wir, selbst wenn man die Bildungsausgaben der letzten 20 Jahre mit in das einrechnen würde, was man vielleicht als Investitionsquote gern hätte, im Jahr 2015 immer noch die niedrigste Investitionsquote gemessen an den letzten 20 Jahren haben?

- Ja, das kann man auch nach einer halben Legislaturperiode verstehen.

(Torge Schmidt)

(Beifall Volker Dornquast [CDU] und Oliver Kumbartzky [FDP])

Ich möchte noch einmal kurz auf das Thema Doppik eingehen, das auch Teil der Debatte hier war. Ich muss Ihnen durchaus recht geben, Herr Koch. Sie haben durchaus recht mit Ihren Ausführungen. Ich finde es wichtig, dass wir darüber nachdenken, das doppische Haushaltswesen in Schleswig-Holstein einzuführen. Ich glaube, das hätte man schon viel früher machen können. Allerdings muss man zum jetzigen Zeitpunkt das auch sehr sorgfältig machen. Es darf nicht die Konsequenz daraus sein, dass wir unsere Verwaltungen überfordern, dass die Verwaltungen mit der Umstellung nicht zurechtkommen. Wenn gewährleistet ist, dass wir diese Umstellung vernünftig schaffen, die Verwaltung das wuppt und wir im Jahr 2015 die Eröffnungsbilanz hinbekommen, dann bin ich sofort bei Ihnen und würde die Doppik sofort einführen, Herr Koch.

Thema Bund-Länder-Finanzen: Herr Kollege Andresen, ich kann Ihre Bedenken verstehen. Allerdings muss ich klipp und klar sagen: Wir als Parlament hier in Schleswig-Holstein, unabhängig davon, wie gerade der Stand im Bund ist, der Verhandlungsstand, sollten uns dafür starkmachen, dass, wenn in unsere Haushaltsrechte eingegriffen wird, dies nicht ohne unsere Beteiligung stattfinden darf. Das ist unabhängig davon, wie der Verhandlungsstand auf Bundesebene aussieht. Von daher bin ich auch der Finanzministerin dafür dankbar beziehungsweise dem Staatssekretär, der heute in Berlin ist, dass er dort unsere Position offensiv vertritt. Ich hoffe, er hat dabei Erfolg.

Ich bin dafür, dass wir als Parlament unsere Rolle in der Diskussion um die Bund-Länder-Finanzen auch einnehmen und einfordern. Von daher hoffe ich, dass diese Resolution eine breite Zustimmung bekommt. - Ich danke Ihnen.

(Beifall PIRATEN)

Meine Damen und Herren, bitte begrüßen Sie mit mir einen von weit her angereisten Schleswig-Holsteiner, Matthias Piepgras, den Bürgermeister der Hallig Hooge. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, die Gesetzentwürfe Drucksachen 18/2100 und 18/2101 sowie den Bericht der Landesregierung, Drucksa

che 18/2208, federführend dem Finanzausschuss und mitberatend allen anderen Landtagsausschüssen zu überweisen, den Bericht der Landesregierung zur abschließenden Beratung. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich schlage weiter vor, den Antrag Drucksache 18/1935 ausschließlich dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.

(Tobias Koch [CDU]: Fassung neu!)

- Natürlich die Neufassung. Danke für den Hinweis. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und -

(Widerspruch)

Wir haben noch den interfraktionellen Antrag, Drucksache 18/2261, über den wir gern in der Sache abstimmen möchten.

Es handelt sich um die interfraktionelle Resolution „Verhandlungen über Bund-Länder-Finanzbeziehungen nicht ohne Beteiligung der Landesparlamente“. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

(Vereinzelter Beifall)

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten der SSW Drucksache 18/2218 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 18/2218 (neu) dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Das ist einstimmig so beschlossen.

(Torge Schmidt)

Ich wünsche Ihnen einen guten Appetit. Um 15 Uhr sehen wir uns hier wieder.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung: 12:53 bis 15:05 Uhr)

Ich eröffne wieder die Sitzung. Meine Damen und Herren, bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Landfrauen aus Quickborn. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Außerdem begrüße ich den Vorsitzenden der Piratenpartei Schleswig-Holstein, Christian Thiessen.

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 40 auf:

Inklusion an Schulen

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/2065

Ich erteile das Wort der Ministerin für Bildung und Wissenschaft, Frau Dr. Wara Wende.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank dafür, dass Sie mir heute die Gelegenheit geben, unseren Inklusionsbericht hier im Landtag vorzustellen. Der Inklusionsbericht besteht aus einer Bestandsaufnahme des Status quo an unseren Schulen. Es ist zum einen eine Bestandsaufnahme, die es so in diesem Land noch nicht gegeben hat. Der Bericht besteht zum anderen aus einem Konzept für die Weiterentwicklung der Inklusion an unseren Schulen.

Er ist das Ergebnis eines intensiven Dialogprozesses mit Experten aus allen schulischen, sozialen und kommunalen Bereichen. Wir haben einen Runden Tisch ins Leben gerufen und Fachgespräche initiiert mit Schulrätinnen und Schulräten, Schulleitungen aller Schularten, Elternvertretern, Personalräten und Schulpsychologen und natürlich mit den Organisationen der Betroffenen. Dieser fachlich breit aufgestellte Diskurs ist ein Novum in Schleswig-Holstein, und ich bin mir sicher, dass wir bei einem gesellschaftlich so relevanten Thema wie der Inklusion auf dem richtigen Weg sind.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)