Protocol of the Session on September 10, 2014

Ich gebe mir Mühe. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Korruption schadet dem fairen Wettbewerb.

(Beifall Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Herr Dr. Tietze, Korruption schwächt den inneren Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Eine effektive Korruptionsbekämpfung und -prävention wäre demnach im Sinne aller.

Leider hatten Sie im vergangenen Jahr keine Zeit, mit den Bürgern und auch mit uns Parteien in einen längeren politischen Diskurs zu treten - wir hatten eine schriftliche Anhörung, eine mündliche wurde abgelehnt -, weil es Ihnen mit Ihrem Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs in Schleswig-Holstein nicht um fairen Wettbewerb gegangen ist, sondern um die mehr oder minder plumpe Rechtfertigung Ihres genauso unnützen wie bürokratischen Tariftreue- und Vergabegesetzes.

(Beifall CDU und FDP)

Die CDU hat deshalb Ihren Vorschlag für ein Registergesetz stets abgelehnt. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass gerade unsere kleinen und mittelständisch geprägten Unternehmen von einer Teilnahme am Vergabeverfahren Abstand nehmen werden, wenn sie Ihr Gesetz ernsthaft auslegen würden. Die IHK Schleswig-Holstein hatte bereits im letzten Jahr darauf hingewiesen, dass durch den Rückgang der Teilnehmerzahlen an öffentlichen Aufträgen die Gefahr von höheren Kosten für die Vergabe öffentlicher Aufträge besteht.

Die Ausgestaltung des Gesetzes ist bisher hoch problematisch, weil bereits Verdachtsmomente registriert werden und zu Sanktionen führen. Dabei werden fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze außer Acht gelassen. Diesen großen Makel versucht der von der FDP eingebrachte Gesetzentwurf auszubügeln.

Die CDU begrüßt den Vorstoß der FDP grundsätzlich, insbesondere im Sinne der kleinen und mittelständischen Betriebe in Schleswig-Holstein, hält aber trotzdem das ursprüngliche Gesetz für groben Unfug und staatlich verordneten rot-grün-blauen Murks. Murks ist und bleibt, dass Parallelstrukturen zum Bundeszentralregister aufgebaut werden; Murks bleibt, dass der Datenschutz nicht ausreichend berücksichtigt wird; Murks bleibt, dass laufende Ermittlungsverfahren und Verdachtsmomente gespeichert werden. Das ist erwiesenermaßen unzulässig. Und Murks würde bleiben, falls Sie es nach einem Jahr immer noch nicht begriffen hätten, dass nicht berücksichtigt wird, dass es keine Strafbarkeit von Unternehmen gibt, sondern immer nur von natürlichen Personen.

(Beifall CDU und FDP)

(Christopher Vogt)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es bleibt dabei: Mit Ihrem Registergesetz haben Sie keinen einzigen Schritt in die richtige Richtung getan, die Korruption in Schleswig-Holstein auch nur ansatzweise wirklich zu bekämpfen. Ich jedenfalls kann keinen Rückgang der Korruption auf Grundlage Ihres Gesetzes erkennen. Vielmehr muss nach über einem Jahr Registergesetz und zwei Jahren mittelstandsfeindlicher Politik in Schleswig-Holstein konstatiert werden: Sie haben im Land und bei den Kommunen erheblich mehr Bürokratie geschaffen, und das ohne vorzeigbares Ergebnis im Sinne einer Verbesserung für die Menschen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihr Registergesetz ist und war nie geeignet, die kriminellen Machenschaften von schwarzen Schafen unter den Unternehmen zu reduzieren.

(Beifall CDU und FDP)

Bundesweit ist es bereits heute so, dass öffentliche Aufträge nach geltendem Vergaberecht nur an zuverlässige und gesetzestreue Bieter gegeben werden dürfen. Daher können beziehungsweise müssen öffentliche Auftraggeber Bieter, denen bestimmte Delikte zuzurechnen sind, vom Vergabeverfahren ausschließen.

Im Rahmen der Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien werden die Regelungen im deutschen Vergaberecht zum Abschluss von Vergabeverfahren ohnehin neu gefasst werden müssen. Wenn ein Register überhaupt Sinn machen soll, dann muss es ein bundesweites Register sein. Wer wie Sie versucht, Schleswig-Holstein mit einem regionalen Registergesetz zu einer Insel der Glückseligen zu machen, kann nur krachend scheitern.

Die CDU-Fraktion freut sich auf das Anhörungsverfahren im Wirtschaftsausschuss; ich gehe davon aus, dass wir eines bekommen werden, ich hoffe es jedenfalls.

(Beifall CDU und FDP)

Der Vorschlag der FDP-Fraktion ist richtig und unterstützenswert, aber er macht aus einem als Tiger gepriesenen, jedoch als Bettvorleger gelandeten Gesetz keinen Tiger mehr. Deswegen bleibt die CDU-Fraktion bei ihrer grundlegenden Ablehnung des Schleswig-Holsteinischen Registergesetzes. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Hamerich. Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Olaf Schulze.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegin und Kollegen von der FDP und auch Kolleginnen und Kollegen von der CDU! Es fängt schon wieder an. Täglich grüßt das Murmeltier. Als der Schleswig-Holsteinische Landtag das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs beschlossen hat, haben wir ein Stück Gerechtigkeit geschaffen.

(Zuruf CDU: Für wen? - Dr. Heiner Garg [FDP]: Die glauben das noch!)

Erst vor zwei Monaten hatte ich Ihnen gesagt, wir sorgen mit dem Dreiklang aus Tariftreuegesetz, Mindestlohngesetz und dem Register für fairen Wettbewerb dafür, dass sich gute Arbeit in Schleswig-Holstein lohnt.

(Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Und das gilt für Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen.

(Christopher Vogt [FDP]: Das behaupten Sie immer!)

Wie erklären Sie sich sonst, dass die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister erst im Juni dieses Jahres ein bundesweites Korruptionsregister eingefordert hat? Gut, die FDP ist nirgendwo mehr in einer Regierung vertreten; deshalb kann man das natürlich aus der Opposition heraus jetzt auch so fordern und sagen, das müsste mal so sein, aber mit ausdrücklichem Bezug auf das gemeinsame Register von Hamburg und Schleswig-Holstein.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Vogt?

Selbstverständlich, anders als der Fraktionsvorsitzende der FDP rede ich auch mit den Abgeordneten hier im Hause. Er hatte ja vorhin gesagt, er würde nur zu den Bürgerinnen und Bürgern reden und nicht zu uns hier. Insofern mache ich es anders.

Vielen Dank, Herr Kollege Schulze. - Ich bin ja auch Bürger

(Hartmut Hamerich)

dieses Landes. Deswegen frage ich Sie, ob Ihnen bekannt ist, dass an der Justizministerkonferenz noch ein liberaler Justizminister teilgenommen hat, was vielleicht dazu geführt hat, dass sich die Justizministerkonferenz an diesem Punkt offenbar nicht einig war, sodass mehrere Justizminister offenbar auf den Punkt der Unschuldsvermutung hingewiesen haben und das anders sehen als diese Landesregierung.

- Also gut.

- Soll ich die Frage wiederholen?

- Nein, nein, das brauchen Sie nicht. Ich zitiere gerne aus der Konferenz:

„Die Justizministerinnen und Justizminister halten es hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung eines bundesweiten Korruptionsregisters für erforderlich, den Kreis eintragungsfähiger Delikte ergebnisoffen zu prüfen. Dabei sollte die Frage einbezogen werden, ob auch Eintragungen vor einem rechtskräftigen Abschluss eines Straf- oder Bußgeldverfahrens erfolgen können.“

Dies zeigt doch, dass die Justizministerkonferenz dies nicht abgelehnt, sondern explizit gesagt hat, sie wolle es mit aufnehmen, sie wolle es prüfen und mit hineinnehmen. Insofern kann ich das, was Sie hier sagen, so nicht unterschreiben.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Bemerkung des Herrn Kollegen Vogt?

Herr Kollege, die Bildungsdebatten hatten wir ja eben geführt, aber zum Thema Textverständnis wollte ich noch anfügen: Wenn man etwas prüfen will, dann heißt das ja nicht, dass man das beschließen will, sondern nur, dass man es prüfen will, weil man sich offenbar nicht einig ist. Darauf wollte ich hinweisen. Das scheinen Sie anders zu sehen.

- Das heißt aber nicht, dass man das ablehnen will. Wenn Sie sich jetzt hier hinstellen und sagen, die Justizministerkonferenz sei sich darin einig, dass es dort Probleme geben könnte, dann ist das ebenso falsch.

(Christopher Vogt [FDP]: Ich sagte, dass sie sich uneinig war!)

- Ja, aber demnächst wird sie sich ja vielleicht wieder einig sein, wenn Sie als FDP keine Justizministerin und keinen Justizminister mehr stellen. Dann wird es vielleicht auch wieder etwas einfacher werden.

(Christopher Vogt [FDP]: Dann wird die Un- schuldsvermutung abgeschafft, das glaube ich auch!)

Herr Kollege, gestatten Sie eine weitere Bemerkung des Herrn Abgeordneten Lars Harms?

Selbstverständlich.

Herr Kollege Schulze, ist es nicht so, dass man Dinge, die man ohnehin nicht haben will, eigentlich auch nicht prüft, sodass es ziemlich blödsinnig wäre, Dinge zu prüfen, von denen man überzeugt ist, dass man sie nicht haben will?

- Das stimmt.

Also kann man davon ausgehen, dass das, was dort beschlossen worden ist, dazu führen könnte, dass genau das, was wir hier bei uns geregelt haben, auch auf Bundesebene eingeführt wird?

- Davon gehe ich aus.

(Beifall SPD)