Protocol of the Session on July 11, 2014

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/2027 (neu)

Erhalt der Geburtshilfe in Oldenburg

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/2118 (neu)

Geburtshilfe in Schleswig-Holstein sichern

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2128 (neu)

Ich erteile der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung, Kristin Alheit, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir alle erleben ganz aktuell, wie notwendig eine Auseinandersetzung mit der Situation und den Perspektiven der

Geburtshilfe in Schleswig-Holstein ist. Insofern möchte ich die Gelegenheit hier heute nutzen, nicht nur auf die zentralen Aussagen des vorliegenden Berichts der Landesregierung einzugehen, sondern auch etwas zu der Debatte im Fall Oldenburg, zu den Fragen der Menschen vor Ort sowie zu den in dem Bericht angesprochenen strukturellen Bedingungen einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe bei uns im Land zu sagen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Bericht beschreibt neben weiteren Faktoren regional ziemlich genau heruntergebrochen die Folgen des demografischen Wandels, nämlich weniger Geburten und weniger Fachkräfte. Hinzukommt, dass immer mehr Frauen deutlich später ihr erstes Kind zur Welt bringen, was erhöhte medizinische Standards zur Folge hat. Solche Faktoren müssen in der Versorgungsstruktur abgebildet werden. Der Bericht nennt rechtliche Rahmenbedingungen und insofern bestehende Steuerungsmöglichkeiten, die wir als Land haben. Der politische Einfluss der öffentlichen Hand ist vor allem dann begrenzter, als manche - so entnehme ich das jedenfalls der Diskussion - annehmen oder meinen, wenn sich vor Ort für eine Privatisierung von Kliniken entschieden wurde. Das sind Realitäten, die in ganz Deutschland zum Umdenken führen.

Für mich steht im Zentrum aller Überlegungen das Wohl der Mütter und Kinder bei uns im Land, also die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Geburt - auch eine Geburt mit Risiken oder gar Komplikationen - für Mutter und Kind sicher erfolgen kann. Dabei haben die Kliniken - egal ob öffentlich oder privat - die definierten Standards der Fachgesellschaft für Geburtshilfe einzuhalten. Anderenfalls sind die Gesundheit und das Leben werdender Mütter und ihrer Kinder nicht optimal geschützt, und das wäre inakzeptabel und würde richtigerweise zu hohen Haftungsansprüchen führen.

Der Bericht zeigt, wo es perspektivisch zu Strukturentscheidungen wird kommen müssen. Er benennt Maßnahmen, um diese Entscheidungen aufzufangen. Diese sind insbesondere die Netzwerkstrukturen vor Ort, an deren konkreter Ausgestaltung die Hebammen, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die Geburtskliniken, die örtlichen Rettungsdienste und natürlich die Kommunalpolitik zu beteiligen sind. Dazu werden wir die Überlegungen für das Land als Ganzes mit externen medizinischen Experten fortführen und weiter konkretisieren.

Eines ist dabei völlig klar: Für Netzwerkstrukturen müssen alle Akteure mitgenommen werden.

(Präsident Klaus Schlie)

Das gilt aus meiner Sicht insbesondere für die Hebammen. Das setzt, und damit knüpfe ich an eine andere Diskussion an, die wir hier im Hause schon hatten, ganz grundlegend voraus, dass die Hebammen endlich eine Absicherung und eine angemessene Finanzierung ihrer Leistungen erhalten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Dafür hat sich das Land Schleswig-Holstein in einer erfolgreichen Bundesinitiative eingesetzt. Dafür setze auch ich mich weiter intensiv ein. Das, was bisher vom Bund dazu vorgelegt worden ist, reicht meiner Ansicht nach nicht aus.

(Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, man muss aber auch ehrlich sagen, was der Bericht in der Tat nicht leistet. Das ist eine fertige und auf alle Fälle heruntergebrochene Maßnahmeliste, die man einfach so abhaken könnte. Das kann und soll es nicht geben, denn Standardentscheidungen werden diesem hochsensiblen Thema nicht gerecht. Die Situation in Eckernförde ist eine andere als die auf Sylt. Die Situation auf Sylt ist eine andere als in Oldenburg. Es bedarf ganz konkreter Einzelfalllösungen. Diese gibt es nur mit den Kreisen, die mit dem Land zusammen die Versorgungsverantwortung für die Krankenhäuser tragen und diese auch in kommunaler Selbstverwaltung vor Ort wahrnehmen und wahrnehmen müssen.

Es gibt auch noch die Krankenhausträger. Wir haben in dem Prozess wiederholt erläutert, dass der Krankenhausplan ein Instrument ist, um Träger zu einem Versorgungsauftrag zuzulassen. Er ist nicht dazu da, um Träger unabhängig von Qualitätsstandards zur Versorgung zu zwingen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich im zweiten Teil meiner Rede vor dem Hintergrund der vorliegenden Anträge noch einmal auf die Situation in Oldenburg eingehen.

Erstens. Für das Land steht außer Frage, dass zu einer gesundheitlichen Infrastruktur und damit auch der Geburtshilfe eine funktionierende rettungsdienstliche Versorgung gehört, die den anerkannten fachlichen Standards entspricht. Hier sind die Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverantwortung in der Pflicht.

Zweitens. Zur Frage des gerade in der letzten Wochen viel diskutieren Sicherstellungszuschlags: Die Voraussetzungen eines Sicherstellungszuschlags sind komplexer und enger, als dies ein einfacher

Blick in das Gesetz vermuten lässt. Es ist schlicht ein Irrtum zu glauben, das Land könne entgegen des erklärten Willens eines Klinikbetreibers einen Sicherstellungszuschlag festsetzen. Es ist rechtlich nicht möglich, einen Sicherstellungszuschlag außerhalb der Budgetverhandlungen zwischen den Krankenkassen und den Krankenhausträgern zu beantragen. Die Verhandlungen für das Jahr 2014 sind längst abgeschlossen.

Ganz wesentliche gesetzliche Voraussetzungen für einen Sicherstellungszuschlag sind weiter ein geringer Versorgungsbedarf sowie der Sachverhalt, dass die Leistungserbringung durch andere geeignete Krankenhäuser nicht möglich ist. Wir wissen aber alle, dass in Oldenburg längst über die Hälfte der in Betracht kommenden Schwangeren in andere Kliniken gehen und sich dort zur Geburt einfinden. Damit sind die Voraussetzungen nicht gegeben. Es lässt sich danach nicht ignorieren, dass die Voraussetzungen für die Anordnung eines Sicherstellungszuschlags ganz offensichtlich hier nicht vorliegen. Die Erfolgsaussichten einer Klage der Krankenkassen und die daraus resultierenden Schadenersatzansprüche möchte ich an dieser Stelle gar nicht weiter erläutern. Ganz abgesehen davon - und das muss man ehrlicherweise sagen - geht die Finanzierung eines Sicherstellungszuschlags zulasten aller anderen Kliniken unseres Landes, weil Sicherstellungszuschläge nach der derzeit immer noch geltenden Konstruktion von dem ohnehin viel zu geringen Landesbasisvollwert abgezogen werden.

Richtig ist, dass wir für die Absicherung der Geburtshilfe perspektivisch alternative Finanzierungsmöglichkeiten brauchen. Hier geht es um eine Neudefinition des Basisfallwerts. Hier geht es auch um eine Neudefinition des Sicherstellungszuschlags und der Kostenfolge, die für das gesamte Land in der Krankenhauslandschaft entsteht. Diese Forderungen, die wir auf Bundesebene verfolgen werden, sind im Antrag der Koalitionsfraktionen enthalten, wofür ich sehr danke, denn das sind wichtige Eckpunkte für unsere Zukunft. - Danke schön.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Danke schön. - Für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Katja Rathje-Hoffmann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Bericht der Landesregierung

(Ministerin Kristin Alheit)

zur Geburtshilfe und den dazugehörigen Perspektiven schränkt schon gleich zu Beginn deutlich ein, dass er den damit verbundenen Erwartungen in erheblichem Maße nicht gerecht werden kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das stimmt leider zu 100 %. Eine der vorher gestellten und wesentlichen Aufgaben war die Erstellung und Erarbeitung eines Konzepts für die Geburtshilfe für ganz Schleswig-Holstein. So wurde es jedenfalls im Januar während der Debatte um die Schließung der Geburtsklinik auf Sylt beschlossen.

Fakt ist: Die Folgen des demografischen Wandels in Schleswig-Holstein lassen sich ganz klar im Ausmaß des Geburtenrückgangs ablesen. Seit 1990 sank die Anzahl der Geburten bei uns von 29.140 Geburten auf 22.093 im Jahr 2012. Das ist ein Geburtenrückgang um fast 25 %. Dies allein ist schon ein schlüssiger Grund, um ein Konzept für die Zukunft der Geburtshilfe und vor allem ein Konzept zur Sicherung der Geburtshilfe flächendeckend für Schleswig-Holstein zu erstellen. Doch ernüchtert müssen wir feststellen: Nach einem schlüssigen Konzept sieht dieser Bericht nicht aus. Das wurde schon öffentlich von vielen Fachleuten kritisiert. Fakt ist auch, dass die Geburten zurückgehen und dass es bei der Geburtshilfe seit Jahren einen Anpassungsprozess gibt. Dies hat die Auswirkungen, dass Kliniken und Geburtsabteilungen in Kaltenkirchen, in Kappeln, auf Helgoland, in Mölln, in Brunsbüttel, in Elmshorn, in der Fördeklinik in Flensburg, in Bad Oldesloe und zuletzt auf Sylt geschlossen worden sind.

Ein fader Beigeschmack entwickelt sich aber beim Lesen des Berichts, in dem steht, dass die Regionen, die bislang die größten Schwierigkeiten mit der zukünftigen geburtshilflichen Versorgung haben oder haben werden - nämlich Nordfriesland mit Sylt und der Norden von Ostholstein mit der Insel Fehmarn - nun zu Modellregionen erhoben wurden. Mangelhafte Konzepte werden zu Modellen und Modellregionen. Da fragt man sich zu Recht: Für was?

(Beifall Hans-Jörn Arp [CDU] und Dr. Hei- ner Garg [FDP])

- Vielen Dank, Herr Kollege Garg. - Jede Sozialausschusssitzung des Landtags der letzten Monate beschäftigte sich intensiv mit dem Thema Geburtshilfe, und zwar von oben nach unten, von vorn bis hinten. Entweder ging es um die Insel Sylt oder um Oldenburg. Ein Thema hatten wir immer, und das war die Geburtshilfe. Trotz der wortreichen Vorträge von Klinikvertretern, Landesregierung und Kreisvertretern bleiben nach wie vor eklatante und

bedeutsame Punkte ungeklärt. Dies hat zur Folge, dass sich die Stadt Fehmarn jüngst selbst zur unterversorgten Region erklärt hat.

Auch nicht vergessen darf man neben dem Protest der Bürgerinitiative und der Hebammen vor Ort die Stellungnahme von Herrn Professor Dr. Rolf Kreienberg, einem ausgewiesenen Fachmann in Sachen Geburtshilfe. Er stellt fest, dass wesentlich längere Fahrtzeiten als 30 Minuten aus geburtshilflicher Sicht problematisch sind. Weiterhin regt er an, dass vor der Schließung der Geburtsstation in Oldenburg ausreichend geklärt werden muss, welche Alternativen möglich sind. Damit hat er recht. Das muss noch erfolgen.

(Beifall Heike Franzen [CDU] und Dr. Hei- ner Garg [FDP])

Ebenso fordert es der gesamte Ostholsteiner Kreistag einstimmig in seiner Resolution vom 26. März 2014 - ich zitiere, mit Verlaub, Herr Präsident, aus dieser Resolution -, in der gefordert wird, dass

„… keine Schließung der geburtshilflichen Abteilung von Oldenburg erfolgt, bevor das gemeinsam mit den Kostenträgern zu entwickelnde flankierende Sicherheitskonzept u. a. mit den Durchführern des Rettungsdienstes erörtert wird und bei Bedarf Anpassungen vorgenommen werden; die Hebammen in das Gesamtkonzept angemessen eingebunden und die Einrichtung eines funktionierenden Gynäkologen- und Hebammennetzwerkes für den ländlichen Bereich geprüft wird und die angekündigten neuen Wege der Kommunikation auch genutzt werden, um vollständige Transparenz durch umfassende Informationen der Betroffenen über das Gesamtkonzept sicherzustellen.“

Vieles davon ist eben noch nicht ausreichend geklärt worden. Diese Forderung des Kreistags und diese Resolution können wir unterstützen. Wir fordern die Klärung der strittigen Punkte gemeinsam mit allen Beteiligten vor Ort. Dazu gehören auch noch die Hebammen, die jüngst ihren Ausstieg aus den Verhandlungen erklärt haben, weil sie sich nicht ernst genommen gefühlt haben.

Der gemeinsame Antrag ist ein wichtiges Signal und ein Versuch für die Schwangeren in Ostholstein, ein bisschen mehr Sicherheit zu bekommen und Unsicherheiten aufzuklären. Das ist das, was gerade Schwangere auch wirklich brauchen, Sicherheit für die Geburt ihres ungeborenen und dann auch geborenen Kindes. Ich selber bin Mutter von drei Kindern und weiß, wie das ist. In einer solchen

(Katja Rathje-Hoffmann)

Situation ist man etwas verletzlich. Daher fordere ich die Ministerin auf: Mischen Sie sich ein, und sorgen Sie für eine tragfähige Lösung, damit die Menschen in Ostholstein, vor allem die Frauen, keine Angst mehr haben müssen. - Danke schön.

(Beifall CDU und FDP)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Birte Pauls das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt kaum ein Thema, das so sensibel ist wie die Geburtshilfe. Die Kollegin Rathje-Hoffmann hat das auch eben geschildert. Im Normalfall ist die Geburt ein natürlicher Vorgang, der mit Krankheit erst einmal nichts zu tun hat. Vor, während und nach der Geburt begleiten sehr engagierte und erfahrene Hebammen mit viel Sachverstand und Herz die Frauen und Kinder Tag und Nacht. An dieser Stelle bedanke ich mich bei den Hebammen in unserem Land für ihre Arbeit und ihren Einsatz ganz herzlich.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN, SSW und Karsten Jasper [CDU])

Bedanken möchte ich mich auch beim Sozialministerium für den Bericht. Er zeigt uns, wie es um die Geburtshilfe in Schleswig-Holstein bestellt ist, und dass der demografische Wandel deutlichen Einfluss auf Entwicklungen in den verschiedenen Regionen hat. Zudem gibt es viele Besonderheiten in unserem wunderschönen Bundesland, wie Inseln, Halligen und auch bewohnerarme Gebiete.

Der Bericht bietet die Basis für eine konstruktive Weiterentwicklung der Geburtshilfe unter Berücksichtigung von Einwohnerzahlen, Entbindungszahlen, Strukturen und Entfernungen, aber auch von aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Unser Ziel ist es, dass die Frauen überall im Land die Möglichkeiten für eine Geburtssituation haben, die die Sicherheit von Mutter und Kind in den Vordergrund stellt. Frauen mit einem erhöhten Risiko für Komplikationen, zum Beispiel durch Vorerkrankungen oder Alter, müssen rechtzeitig über die verschiedenen Angebote der medizinischen Versorgung aufgeklärt werden, also welche Entbindungsstation für sie die richtige ist, damit auch die Sicherheit des Kindes gewährleistet ist. Das bedeutet, dass nicht immer die nächste Entbindungsstation automatisch auch die passende ist.

Die vier Level der geburtshilflichen Angebote sollten verantwortungsvoll rechtzeitig abgewogen werden. Dafür ist eine enge individuelle Begleitung und Beratung, ganz besonders vor der Entbindung durch Hebammen und Gynäkologen, unerlässlich. In den urbanen Teilen unseres Landes ist das alles kein Problem, aber in den Gebieten, in denen der Weg zur nächsten Geburtsstation weit ist, stehen wir vor besonderen Herausforderungen, die Sicherheit von Mutter und Kind zu organisieren. Gleichzeitig haben wir die Situation, dass einige Krankenhausträger Geburtsstationen schließen. Nicht immer geht es dabei um die Frage der Qualität, sondern leider auch oft um die Frage der Kosten.

Die geplante Schließung der Geburtsstation in Oldenburg durch den Sana-Konzern zeigt uns deutlich, wie wir da auch ein Stück weit ausgeliefert sind. Wir kritisieren dieses Vorgehen und können Sana leider nur auffordern, die Schließung so weit zu verschieben, bis ein wirklich tragfähiges Notfallkonzept entwickelt und vor allen Dingen abgesichert ist.