Protocol of the Session on July 9, 2014

(Beifall)

Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Herr Fraktionsvorsitzende Johannes Callsen das Wort. Herr Abgeordneter, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schleswig-Holstein ist geprägt von einer Vielzahl historischer Bauten, die die Geschichte, die Baukultur und die Traditionen dieses Landes widerspiegeln. Genau diese Gebäude zu erhalten, ist natürlich unser Interesse und auch unsere Aufgabe.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Denkmale genießen deswegen einen besonderen Schutz, völlig zu Recht, ein Schutz, der in der Tat, Frau Ministerin, auch rechtlich abgesichert sein muss. Dafür ist selbstverständlich ein Denkmalschutzgesetz notwendig, ohne Wenn und Aber, und dafür setzt sich auch die CDU in Schleswig-Holstein ein.

(Beifall CDU)

Ein Denkmalschutzgesetz allerdings darf keine Bremse für die Zukunft dieses Landes sein. Denkmalschutz braucht Freiräume, Denkmalschutz funktioniert eben nicht als Obrigkeitsstaat, sondern lebt von der Beteiligung der Eigentümer.

(Beifall CDU)

Werden die Eigentümer überfordert, oder werden sie übergangen, dann schadet dies dem Denkmalschutz mehr, als es ihm nützt. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung beraten, ist am Ende doch ein klarer Beleg dafür, dass sich die Kulturministerin mit ihrer Novellierung völlig verrannt hat.

(Beifall CDU)

Er ist ein Eingeständnis der Ministerin, dass ihre Ursprungspläne nicht funktionierten.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Genau!)

Aber ich sage Ihnen, dazu hat leider nicht die Lernfähigkeit der Kulturministerin geführt, nein, Energiewendeminister Habeck scheint im Kabinett endlich aufgewacht zu sein; denn mit den ursprünglichen Regelungen hätte er die Energiewende in Schleswig-Holstein buchstäblich in den Wind schreiben können. Insofern war es gut und richtig das betone ich ausdrücklich -, dass die CDU in der Aktuellen Stunde im Frühjahr auf genau diese massiven Bremsen für den ländlichen Raum und die Energiewende hingewiesen hat.

(Beifall CDU - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Mit Bremsen kennen Sie sich aus!)

Herr Kollege Dr. Stegner, gerade das geplante Verbandsklagerecht hätte nämlich massive Probleme nach sich gezogen. Darum ist es gut so - auch das will ich hier feststellen -, dass dieser Punkt aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Jubelstürmen bietet dieser Gesetzentwurf nun wahrlich keinen Anlass. Noch immer finden sich Punkte im Gesetzestext, die nicht vertretbar sind, insbesondere bei Fragen der Eigentümerbelange kann von partnerschaftlichem Denkmalschutz keine Rede sein.

(Beifall CDU)

Denn nach wie vor sollen Eigentümer nicht einmal angehört werden, wenn es darum geht, ihr Hab und Gut, ihre Gebäude, unter Denkmalschutz zu stellen, und nach wie vor soll der Eigentümer erst nach einer Eintragung durch die Denkmalschutzbehörde darüber informiert werden.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Kalte Enteignung!)

Das ist kein partnerschaftlicher Denkmalschutz, das ist rot-grün-blauer Obrigkeitsstaat.

(Beifall CDU)

Nach wie vor ist es deswegen eben auch völlig schleierhaft, warum sieben Mitarbeiter auf Kosten des Landes durch das Land Schleswig-Holstein rasen müssen, wenn die Ministerin angeblich ja keine massenhafte Ausweisung neuer Denkmale mehr beabsichtigt; denn dann sind doch im Prinzip, Frau Ministerin, auch keine Denkmale flächendeckend neu zu bewerten.

(Beifall Hans-Jörn Arp [CDU])

Auch sonst zeigt der Gesetzentwurf deutlich, dass Sie leider kein Vertrauen in die Menschen dieses Landes haben.

(Glocke Präsident - Zuruf Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Hören Sie mir einmal zu Ende zu, Frau Kollegin Fritzen, dann werden Sie das verstehen.

Zahlreiche Verschärfungen des Denkmalschutzes sind im Gesetzentwurf geblieben, etwa der ausgeweitete Umgebungsschutz, der jetzt auch noch für die Umgebung von Denkmalbereichen, also für die Umgebung der Umgebung gelten soll. Das ist eine klare Verschärfung gegenüber dem Referentenentwurf. Die wirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks soll weiterhin durch Grundbucheintragung eingeschränkt werden können. Auch die zusätzlichen Berichtspflichten der Kreise - wir reden hier regelmäßig über Bürokratieabbau - bleiben im Gesetz stehen. Das sind wahrlich keine guten Zeichen für Eigentümerinteressen, Wirtschaftsentwicklung und Bürokratieabbau.

(Beifall CDU)

Ob die Einschränkung des Denkmalbegriffs auf den „besonderen Wert“, wie die Ministerin es hier erläutert hat, und ob die Möglichkeit des Vertragsnaturschutzes - warum überhaupt nur im Einzelfall? wirklich ein Entgegenkommen für die Eigentümer sind, bleibt abzuwarten.

(Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wir reden über Denkmalschutz und nicht über Naturschutz!)

Frau Kollegin, ich befürchte, Sie betreiben hiermit reine Kosmetik zur Beruhigung der Öffentlichkeit. Wahrscheinlich werden die Koalitionsfraktionen nach der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf wieder all die schweren Brocken wie die Verbandsklage und Ähnliches nachträglich in den Gesetzentwurf aufnehmen und dies dann auch noch als Ergebnis ihres Dialogs bezeichnen. So kennen wir sie. Das haben wir in diesem Haus schon oft genug erlebt.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf hat, um es in Schulnoten auszudrücken, leider nur ein Ausreichend verdient. Wo vorher eine Fünf stand, gibt es nun eine Vier minus. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion hat die Frau Abgeordnete Beate Raudies das Wort.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Beate, stell das mal richtig! Wir reden über Denkmalschutz!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Land besitzt ein reiches kulturelles Erbe. Dieses zu erfassen und zu erforschen, um es für die kommenden Generationen zu erhalten, ist das Ziel eines Denkmalschutzgesetzes.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Denkmalschutz und Denkmalpflege liegen im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Dagegen stehen die berechtigten Belange der Eigentümer. Ihre Aufgabe ist in erster Linie die praktische Denkmalpflege, also der Erhalt des Denkmals. Zwischen diesen beiden Belangen gilt es, möglichst rechtssicher abzuwägen. Diese Abwägung gewährleistet das geltende Denkmalschutzgesetz nicht in ausreichendem Maße. Deswegen war eine Reform überfällig. Um in Ihrem Bild zu bleiben, Herr Callsen: Das alte Denkmalschutzgesetz verdiente die Note Sechs - setzen, Aufgabe nicht erfüllt!

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren, diese Gesetzesnovelle wäre vermeidbar gewesen. Die Große Koalition war 2008/2009 auf einem guten Weg, mehr Rechtssicherheit in dem Bereich der Denkmalpflege zu schaffen, einem gesellschaftlichen Feld, auf dem sich die Interessen des kulturellen Erbes und des wirtschaftlichen Eigentums überlappen und manchmal eben auch in Konflikt miteinander stehen.

Leider hat sich die letzte Landesregierung von diesem Konsens verabschiedet und es zugelassen, dass noch wenige Monate vor der vorgezogenen Landtagswahl von 2012 ein Gesetz verabschiedet wurde, das nicht nur hier im Hause, sondern auch in der gesamten schleswig-holsteinischen Öffentlichkeit tiefe Gräben aufriss. Es ist daher völlig richtig, dass Kulturministerin Spoorendonk nicht mit einem neuen Schnellschuss reagierte, sondern die Erfahrungen mit dem geltenden Gesetz auswertete, bevor sie ihren Referentenentwurf veröffentlichte und in die Anhörung gab.

(Johannes Callsen [CDU]: Wieso haben Sie das denn im Koalitionsvertrag schon festge- legt?)

- Herr Callsen, es macht sehr viel Freude, Sie in jeder Rede darauf hinzuweisen, dass Sie sich jetzt bitte einmal entscheiden müssen. Wenn wir einen Dialog führen und die Ergebnisse des Dialogs in ein Gesetzesverfahren einfließen lassen, dann sind wir wankelmütig und weichen von unseren Ideen

(Johannes Callsen)

ab. Tun wir es nicht, ist es auch nicht gut. Also bitte: Entscheiden Sie sich jetzt einmal dafür, was Sie an unserem Verfahren kritisieren!

(Beifall SPD, SSW und vereinzelt BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir stehen zum Prinzip des Dialogs. Ich finde, das, was die Regierung mit diesem Gesetzesvorhaben geleistet hat, ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie man es machen kann und sollte.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren, Kernstücke des Gesetzes sind die Umstellung auf das deklaratorische Verfahren und ein einheitlicher Denkmalbegriff. Mit dieser Änderung schließt sich Schleswig-Holstein dem bundesweiten Standard an. Fast überall in Deutschland herrscht dieser Standard. Aus den anderen Bundesländern habe ich Klagen über die kalte Enteignung, von der auch auf den Plakaten in Neuenbrook die Rede ist, bisher noch nicht gehört, Herr Arp.

(Zuruf Hans-Jörn Arp [CDU])