Protocol of the Session on July 9, 2014

Vor diesem Hintergrund finde ich es zunächst völlig selbstverständlich, dass in dieser sehr individuellen, sehr persönlichen Frage, die wirklich das Gewissen berührt, alle Abgeordneten selbstverständlich nach ihrem Gewissen abstimmen können. Diese Möglichkeit gibt es. Es liegen zwei Gesetzentwürfe vor. Ich finde aber auch das richtig, was sich mehrheitlich im Ausschuss abgezeichnet hat, nämlich gemeinsam eine moderne Landesverfassung ohne einen Gottesbezug zu tragen. Das ist deutlich geworden. Dafür spricht sich die FDP-Fraktion jedenfalls unmissverständlich aus.

(Beifall FDP und vereinzelt SPD)

Zur Begründung, warum wir uns diese Arbeit gemacht haben, ist bereits vieles gesagt worden. Ich will deswegen nur herausstellen, was uns ganz besonders wichtig gewesen ist neben der Frage der Nachhaltigkeit, und das ist die Frage: Wie gehen wir mit neuen elektronischen Medien um? Ich glaube, die Frage der digitalen Privatsphäre ist eine Selbstverständlichkeit. Ebenso selbstverständlich sollte sein, dass insoweit eine Aufnahme in die Verfassung erfolgt.

Ich freue mich aber auch ganz besonders darüber, lieber Herr Kollege Hans-Jörn Arp, dass die FDPFraktion und die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss den Bürgerinnen und Bürgern Schleswig-Holsteins vielleicht ein bisschen mehr zutraut. Ich freue mich über die Senkung der Quoren für Volksbegehren und Volksentscheide ausdrücklich.

(Beifall FDP, CDU, SPD und SSW)

Ich freue mich sehr darüber, dass der Landtag in Zeiten - ich meine das ernst, Herr Kollege Arp -, in

(Dr. Heiner Garg)

denen ganz viel über Unlust und politisches Desinteresse von jungen Menschen philosophiert wird und das betrifft insbesondere Sie, die Sie auf der Tribüne sitzen -, jetzt dabei ist, ihnen ein Recht an die Hand zu geben, das sie dann auch nutzen sollten. Denn wir waren bereit, trotz vieler Vorbehalte zu sagen, wir trauen den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern 2014 etwas zu. Ich wünsche mir, dass viele Menschen in SchleswigHolstein von diesem Recht in Zukunft auch Gebrauch machen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall FDP, SPD und SSW)

Diejenigen von Ihnen, die mich länger kennen und schon länger ertragen müssen, wissen, dass insbesondere unserer Fraktion wie vermutlich auch anderen Fraktionen die Frage der Aufnahme des Staatsziels Inklusion ein ganz besonderes Herzensanliegen war. Das ist für mich übrigens auch kein Ausdruck einer modernen Verfassung. Ich mag in diesem Zusammenhang das Attribut „modern“ nicht. Ich finde, das ist Ausdruck einer menschlichen Gesellschaft, in der wir leben wollen, und ist Ausdruck dafür, wie wir uns unser Zusammenleben in Zukunft vorstellen.

(Beifall FDP, SPD und SSW)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche uns, ich wünsche Ihnen, dass der Entwurf einer Landesverfassung nicht nur eine Zweidrittelmehrheit im Parlament bekommt, sondern eine sehr breite Mehrheit. Ich wünsche vor allem der dann neuen Landesverfassung, dass der Geist dieser Landesverfassung in diesem Land gelebt wird - für ein tolerantes, weltoffenes und modernes Schleswig-Holstein. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP, SPD, SSW und Sven Krum- beck [PIRATEN])

Das Wort für die Fraktion der PIRATEN hat Herr Abgeordneter Dr. Patrick Breyer.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Diese Rede wird dann auch veröffentlicht! - Zuruf FDP: Aber ohne Schwärzung! - Heiterkeit)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als wir PIRATEN uns vor etwa drei Jahren entschieden hatten, wir wollten für dieses Land mit Verantwortung übernehmen und wollten die Ge

schicke unseres Landes im Parlament mit gestalten, haben wir drei Kernziele definiert, mit denen wir geworben haben: Wir wollten die Bürgerrechte stärken, wir wollten mehr Transparenz erreichen, und wir wollten die Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken.

Nun gibt es sicherlich keinen besseren Ort als unsere Landesverfassung, um diese Ziele zu verwirklichen. So erklärt es sich, dass wir uns intensiv an den Beratungen über den Vorschlag für eine veränderte, reformierte Landesverfassung beteiligt und eingebracht haben. Erlauben Sie mir, dass ich an diesen drei Zielen die Vorschläge, die wir hierzu unterbreitet und vorgelegt haben, bemessen und bewerten möchte.

Das erste Ziel betrifft die Stärkung der Bürgerrechte. Es freut mich, dass wir gleich zu Beginn der neuen reformierten Landesverfassung dieses Thema ansprechen möchten. In der Präambel sollen nämlich als Grundlage unseres Landes die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Fundament jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit definiert werden. Das, glaube ich, hebt hervor, dass in einer freiheitlichen Verfassung die hohe Bedeutung der Menschenrechte, die individuellen Freiheitsräume der Bürgerinnen und Bürger, die eigentlich die Grundlage unserer Gesellschaft bilden und diese ausmachen, zu recht gewürdigt wird. Dies ist umso mehr der Fall, wenn gleich zu Beginn dieser Passus in die Verfassung aufgenommen wird.

Wir freuen uns auch darüber, dass im Zeitalter von internationaler Massenüberwachung seitens ausländischer Geheimdienste unsere neue Verfassung meines Wissens auch als erste Verfassung überhaupt in Deutschland - das Anliegen des Schutzes der digitalen Privatsphäre aufgreifen soll. Das heißt, unser Grundrecht auf Selbstbestimmung über unsere Daten im Zeitalter der Informationsgesellschaft und des Internets ist der richtige Ansatz.

Es ist aber sehr bedauerlich, dass diese Bestimmung wie auch viele andere Bestimmungen in der Verfassung nur eine bloße Zielbestimmung ist, die nicht definiert ist als Recht der Bürger, dies verlangen zu können, dass ihre digitale Privatsphäre eingehalten wird, und im Zweifelsfall dieses auch einklagen zu können.

Das Problem ist, dass sich der Sonderausschuss schon sehr früh, leider auch gegen unser Votum, dagegen ausgesprochen hat, einen eigenen Grundrechtskatalog in die Verfassung aufzunehmen. Man hat sich von vornherein darauf festgelegt: Die

(Dr. Heiner Garg)

Verfassung soll keine einklagbaren und durchsetzbaren Rechte der Bürgerinnen und Bürger begründen. Das finde ich sehr bedauerlich. Denn es darf nicht so sein, wie der Schweizer Walter Fürst einmal sagte: die Verfassung als El Dorado der fixen Ideen. Es darf nicht sein, dass wir sozusagen in das Schaufenster unserer Verfassung schöne Dinge einstellen, dass wir aber dann, wenn der Bürger sie kaufen und haben möchte, sagen: „Das ist nur zur Dekoration gedacht; das verkaufen wir nicht!“ Ich glaube, das ist ein Fehler. Deswegen werden wir PIRATEN weiterhin dafür werben und dafür eintreten, dass nach diesem ersten Schritt der Bestimmung von guten Zielen, sei es Privatsphäre, sei es Inklusion, sei es Recht auf gute Verwaltung, ein zweiter Schritt folgt, mit dem wir diese Rechte auch wirklich durchsetzbar und einklagbar machen, damit sich die Bürger auch darauf berufen können.

Dazu gehört sicherlich auch der Bereich des Rechtsschutzes. Das heißt, dass Schleswig-Holstein leider auch nach dieser Verfassungsänderung weiterhin zu den wenigen Ländern gehören soll, die es ihren Bürgern nicht ermöglichen, Verfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht zu erheben. Wir PIRATEN hätten uns genauso wie der Präsident des Landesverfassungsgerichts gewünscht, dass die Ansprüche und Rechte, die wir teilweise schon in unserer Verfassung haben, auch durchsetzbar sind, auch gegen uns als Landtag, falls wir dagegen verstoßen sollten, und dass eine Landesverfassungsbeschwerde eingeführt wird. Ich glaube, das ist sehr wichtig, denn, um es mit dem SPD-Politiker Peter Glotz zu sagen - ich zitiere -:

„Eine Verfassung braucht Mechanismen, mit denen das Volk es seiner politischen Klasse gelegentlich heimzahlen kann.“

Ich glaube, dieser Mechanismus ist noch erforderlich und sollte im nächsten Anlauf noch in unsere Verfassung aufgenommen werden.

Ich komme zum zweiten Kernziel, das wir PIRATEN verfolgen, und das ist der Bereich der Transparenz. Hier haben die Kolleginnen und Kollegen schon zu Recht darauf hingewiesen, dass wir dieses Thema bei der Verfassungsänderung durchaus ansprechen. Wir ermöglichen tatsächlich erstmals in Schleswig-Holstein, dass zum Beispiel zu Petitionen, auch Sammelpetitionen, die öffentlich von Tausenden von Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet werden können, auch eine öffentliche Anhörung erfolgt, das heißt, dass die Petenten sich mit ihrem Anliegen in der Öffentlichkeit einbringen und Unterstützung sammeln können. Das ist ein

sehr gutes Zeichen und ein sehr wichtiger Pluspunkt für diese beabsichtigte Verfassungsänderung.

Wir werden eine ganz neue Bestimmung über den Informationszugang zu staatlichen Informationen aufnehmen. Ja, gerade wir PIRATEN haben uns für eine Einschränkung dieses Informationszugangs dahin gehend eingesetzt, dass, wenn private oder öffentliche Interessen das Transparenzinteresse überwiegen, dieser Zugangsanspruch dann ausgeschlossen sein soll. Ich freue mich, dass wir uns bei der Formulierung in der letzten Sitzung des Ausschusses einigen konnten. Auch das ist ein deutliches Plus an Transparenz, vor allem weil wir uns im Ausschuss einig gewesen sind, dass das Informationszugangsgesetz auf der Grundlage dieser Verfassungsänderung überarbeitet werden muss. Wir PIRATEN wünschen uns ein modernes Transparenzgesetz, ähnlich wie es das in Hamburg gibt. Ich glaube, diese Verfassungsänderung gibt das Ziel und die richtige Richtung in dieser Hinsicht vor.

Auf der anderen Seite hätten wir uns gewünscht, dass wir auch im Bereich der Aushandlung von Staatsverträgen, die gerade in Bezug auf die Handelsabkommen immer wieder in der öffentlichen Diskussion oder Kritik stehen, mehr Transparenz und demokratische Mitbestimmung gewagt hätten. Wir haben vorgeschlagen, dass die Aufnahme von Verhandlungen über Staatsverträge, die traditionell ja hinter verschlossenen Türen stattfinden, eines parlamentarischen Mandats bedürfen soll, wie das auf EU-Ebene der Fall ist. Das heißt, die Landesregierung darf hier nur auf der Grundlage einer Ermächtigung des Parlaments verhandeln. Wir haben darum gebeten, dass das Parlament auch die Möglichkeit haben soll, rote Linien zu ziehen. Leider haben wir uns damit nicht durchsetzen können. Im nächsten Tagesordnungspunkt werden wir sehen, welche Nachteile das konkret hat, zum Beispiel für den Medienänderungsstaatsvertrag. Wir PIRATEN werden weiterhin dafür eintreten, dass die Aushandlung von Staatsverträgen transparenter und demokratischer erfolgt.

Allerdings haben wir eine Mehrheit für unseren Vorschlag finden können, Gesetze und Verordnungen auch im Internet zu veröffentlichen. Es ist ganz wichtig, wenn wir zum Beispiel bestimmte Dinge unter Strafe stellen, dass sich die Bürger auch informieren können, auch wenn sie nicht zu den Abonnenten unseres Amtsblatts gehören, und das sind, glaube ich, die wenigsten Menschen in diesem Land.

Das dritte Kernanliegen von uns ist gewesen, die Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger

(Dr. Patrick Breyer)

zu stärken. Ja, vielleicht der wichtigste Erfolg dieser Verfassungsreform ist, dass wir Volksentscheide erleichtern, die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, die Mitentscheidung über ganz konkrete Anliegen erleichtern, dass wir die direkte Demokratie nicht durch zu hohe Hürden, durch zu viele Unterschriften, die gesammelt werden, durch zu hohe Quoren, die erfüllt werden müssen, erschweren. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, ich denke, wenn Hunderttausende eine Entscheidung in unserem Land treffen, dann ist das eine genauso gute Legitimationsbasis, als wenn es 69 von uns hier im Landtag tun. Untersuchungen zeigen, dass durchaus ein für die Gesamtheit repräsentatives Ergebnis erzielt wird, auch wenn nicht 25 %, sondern vielleicht 15 % zustimmen.

Ich will aber auch ganz klar sagen und das mit einem Dank an „Mehr Demokratie“ von meiner Seite verbinden: Wir haben uns dafür eingesetzt und kämpfen weiter dafür, die Mitbestimmungsmöglichkeiten weiter zu erleichtern. Zum Beispiel ist ein ganz großes Manko, dass im Moment Volksentscheide, die Kostenfolgen haben, unzulässig sind. Selbst wenn ein Volksentscheid sogar höhere Einnahmen für das Land hätte, wäre das nicht erlaubt. Das fällt auch den Kollegen von der CDU-Fraktion auf die Füße, wenn es um einen Volksentscheid zur A 20 geht. Der hätte eine Kostenfolge und dürfte deswegen unzulässig sein. Deswegen werben wir weiterhin dafür, Volksentscheide zu erleichtern, und auch dafür, die Verfassungsänderung selbst den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes zur Abstimmung vorzulegen. Das ist ein ganz wichtiges Anliegen für uns PIRATEN.

(Beifall PIRATEN)

Carlo Schmid, einer der Väter des Grundgesetzes sagte:

„Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Verfassung ein solches grundlegendes Element in einem Staat und eine Art Gesellschaftsvertrag der Bürger miteinander ist, dann sollten wir sie doch auch selbst darüber entscheiden lassen, welchen Vertrag sie schließen möchten. Deswegen werben wir für eine freie Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger über diese Verfassung.

(Beifall PIRATEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich verrate kein Geheimnis, wenn ich das wiederhole, was ich im Sonderausschuss gesagt habe. Wir PIRATEN haben uns noch nicht festgelegt, wie wir uns zu diesem Verfassungsentwurf verhalten. Wir wollen unsere Mitglieder befragen, wenn wir schon nicht die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land befragen dürfen. Jetzt am Wochenende haben wir Landesparteitag. Uns ist jetzt wichtig, dass diese neue Verfassung, wenn sie denn beschlossen wird, mit Leben gefüllt wird. Das heißt, dass die Transparenz der Aushandlung von Staatsverträgen oder auch des Handelns der Landesregierung im Bundesrat durch eine Vereinbarung, die wir gemeinsam anstreben, verbessert wird, dass das Informationszugangsgesetz novelliert wird, dass das Volksabstimmungsgesetz novelliert wird und die Hürden für Volksabstimmungen verringert werden. Wenn wir es schaffen, die Ziele, die wir in der Verfassung definieren, mit Leben zu füllen, dann können wir mit Fug und Recht sagen, wir haben eine Stärkung der Bürgerrechte in unserem Land, mehr Transparenz und mehr Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger erreicht.

(Beifall PIRATEN)

Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat Herr Abgeordneter Lars Harms.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor uns liegt ein umfassender Vorschlag der sechs Fraktionen im Landtag zur Änderung der Landesverfassung. Dieser Änderungsvorschlag ist keine Selbstverständlichkeit, sondern Ausfluss einer breiten Kompromisssuche in vielen Bereichen. Für diese Kompromissfähigkeit möchte ich allen Fraktionen hier im Hohen Hause danken.

Wie gesagt, ist dies nicht selbstverständlich. Vor einigen Jahren hatten wir eine Enquetekommission eingesetzt, die über Verfassungsänderungen beraten sollte, aus der heraus es nur wenige kleine Änderungen bis in die eigentliche Landesverfassung geschafft haben. Die meisten Änderungswünsche scheiterten damals an den verschiedenen Mehrheiten, die fast immer eben nicht eine Zweidrittelmehrheit abbildeten. Dieses Mal sind wir mit einer ausgesprochenen Kompromissbereitschaft in die Beratungen gegangen, was dazu geführt hat, dass es eben nicht bei nur marginalen Änderungen geblieben ist.

(Dr. Patrick Breyer)

Trotzdem gibt es einen markanten Punkt, an dem eine breite Einigung nicht möglich war, nämlich beim Gottesbezug in der Präambel. Rein rechtlich gesehen hätte ein Gottesbezug nur die Auswirkung, dass auf die gesellschaftliche Entwicklung der letzten Jahrhunderte und der daraus hervorgegangenen Wertvorstellungen hingewiesen werden würde und damit kein religiöses Bekenntnis des Staates oder gar des Einzelnen an sich verbunden wäre. Dies haben auch die Beratungen im Ausschuss deutlich gemacht. Gleichwohl hat diese Bestimmung natürlich auch eine emotionale Komponente. Vor diesem Hintergrund hat der SSW einen Kompromissvorschlag in die Beratung eingebracht, der darauf abzielte, einerseits das humanistische Erbe zu achten und andererseits den Respekt vor dem Glauben an Gott zum Ausdruck zu bringen. Mehrheitsfähig war auch dieser Vorschlag nicht, sodass wir im Gesetzesvorschlag der CDU nun deren Ursprungsvorschlag vorfinden. Dieser Vorschlag, „in Verantwortung vor Gott und den Menschen“, hat, wie gesagt, rechtlich nur die Funktion, auf unsere Wertvorstellungen als Rahmen des Staates hinzuweisen. Allerdings hat diese Formulierung darüber hinaus natürlich eine moralisch-emotionale Komponente. Dies führt dann dazu, dass jeder Abgeordnete über diese Frage nach seinem eigenen Gewissen abstimmen wird.

Es ist aber nach unserer Auffassung wichtig, zu erwähnen, dass der Gottesbezug in der Verfassung nicht das entscheidende Element war, wenn es um eine Präambel geht. Das entscheidende Element für uns war die Präambel selbst. Zum ersten Mal gibt sich das Land eine Präambel, die zweierlei deutlich macht: Erstens. Es wird zum ersten Mal in der Geschichte des Landes Schleswig-Holstein ein Rahmen deutlich gemacht, auf dem sich die Verfasstheit unseres Landes gründet. Das heißt, die Präambel umrahmt die Verfassungsbestimmungen als solche. Zweitens wird mit der Präambel die Eigenstaatlichkeit und die Eigenständigkeit des Landes Schleswig-Holstein deutlich gemacht. Gerade das war für den SSW wichtig, weil unsere Eigenstaatlichkeit ein entscheidendes Element unseres eigenen Selbstverständnisses ist.

Deshalb ist es auch nur folgerichtig, dass diese Eigenstaatlichkeit und der Rahmen, auf dem diese Eigenstaatlichkeit beruht, auch auf festen regionalen Pfeilern stehen. Neben den unveräußerlichen Menschenrechten und Werten wie Demokratie, Freiheit, Toleranz und Solidarität sind insbesondere die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und der Wille, die kulturelle und sprachliche Vielfalt in unserem Land zu bewahren, in der Präambel als fester

Rahmen allen staatlichen Seins zugrunde gelegt. Damit bekennen wir uns zum ersten Mal gemeinsam als Mehrheit und Minderheiten zu einem gemeinsamen Schleswig-Holstein als gemeinsame Basis für unser gemeinsames Land.