tet werden. Das sorgt für Transparenz und spart Kosten. Deswegen haben wir hier eine gute Formulierung bekommen,
ebenso wie beim Bekenntnis zur Zusammenarbeit der norddeutschen Länder und zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Partnerschaft der Regionen. Dies ist für Schleswig-Holstein mehr als eine Selbstverständlichkeit. Deswegen war uns auch dieser Punkt besonders wichtig.
Natürlich spielt in Schleswig-Holstein auch die Minderheitenpolitik eine besondere Rolle. Wir tragen dieser besonderen Rolle dadurch Rechnung, dass nicht nur die kulturelle und sprachliche Vielfalt in die Landesverfassung aufgenommen werden, sondern auch die Gleichstellung der Schulen der dänischen Minderheit.
Nach den Bonn-Kopenhagener-Erklärungen ist das ein wichtiger Meilenstein in der Politik dieses Landes.
Die CDU sagt auch ausdrücklich Ja zur Öffnung des Petitionsausschusses. Es ist richtig, dass dieser Ausschuss zukünftig mehr in der Öffentlichkeit arbeiten kann und seine Sitzungen öffentlich abhalten kann, sofern eben keine persönlichen und schützenswerten Interessen anderer diesem entgegenstehen.
Eine weitere wesentliche positive Neuerung sehe ich in Artikel 30. Der Präsident hatte es erwähnt. Bei Streitigkeiten zwischen Bund und Land, wo legislative Rechte berührt werden, wird die Landesregierung verpflichtet, die Interessen des Landes auch juristisch und per Klage beim Bundesverfassungsgericht zu vertreten. Dies stärkt die Rechte des Parlaments. Das stärkt unsere Rechte, und es festigt die Stellung des Parlaments im Verfassungsgefüge.
Das Gleiche gilt für das neue Recht, dass wir auch aus dem Parlament heraus Nachtragshaushalte vorlegen und in das Verfahren einbringen können. Es ist auch für die Fraktionen ein besonderer Auftrag, dort politische Akzente zu setzen, von denen wir ganz sicherlich auch Gebrauch machen werden.
Trotz dieser positiven Punkte, die ich genannt habe, bereitet mir und der CDU-Landtagsfraktion allerdings ein Ergebnis doch besondere Bauchschmerzen. Das ist die Absenkung der Quoren bei Volksentscheiden.
Das Ja von 15 % aller Wahlberechtigten soll künftig ausreichen, um ein Gesetz zu ändern. Statt bisher 560.000 Stimmen sollen es künftig etwas mehr als 300.000 Stimmen sein, die dafür ausreichen. Mit anderen Worten: Im Fall einer sehr geringen Wahlbeteiligung soll der Wille von etwas mehr als 300.000 Menschen für alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner gelten. Nicht nur die repräsentative Demokratie, auch die direkte Demokratie verlangt Legitimation. Ich bezweifle, dass 15 % aller Wahlberechtigten ausreichen, um eine Gesetzesänderung so auf breiter Basis zu legitimieren.
Leider auch nicht in die Verfassung aufgenommen wurde das Ehrenamt als Staatsziel. Wir als Union hätten uns sehr gewünscht, dass sich die Bedeutung des Ehrenamts als die entscheidende Grundlage der aktiven Zivilgesellschaft auch in unserem Land in unserer Verfassung entsprechend wiederfinden würde. Gleiches gilt für die Themen Wirtschaft und Arbeit. Wir haben in der letzten Landtagssitzung sehr intensiv über die Bedeutung von Handwerk und Mittelstand hier in Schleswig-Holstein diskutiert. Ich bin der Überzeugung: Mittelstand und Handwerk und die dort arbeitenden Menschen sind eine wichtige Grundlage unserer Gesellschaft in Schleswig-Holstein. Deshalb hätten wir als CDU die Aufnahme in die Verfassung begrüßt. Ich sage deutlich: Ich werbe weiterhin ausdrücklich dafür.
Dieser Verfassungsentwurf enthält trotz der geschilderten Bedenken viele Punkte, die wir als CDU uneingeschränkt begrüßen, weil sie eine tatsächliche Bereicherung für unsere Verfassung sind, weil es eine Notwendigkeit für ihre Aufnahme gibt und weil wir unsere Landesverfassung zukunftsfest und realitätsnah machen wollen. Die CDU sagt Ja zu dieser modernen Verfassung für Schleswig-Holstein. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, begrüßen Sie mit mir auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags eine weitere Gruppe von Schülerinnen und Schülern des Marion-Dönhoff-Gymnasiums aus meiner Heimatstadt Mölln. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als im Jahr 1988 eine Enquetekommission zur Landesverfassung eingerichtet wurde, geschah dies vor dem Hintergrund von Ereignissen, die aus Sicht des Landtags eine grundlegende Umsteuerung der bis dahin geltenden Landessatzung notwendig machten. Im Ergebnis wurden die Rechte des Parlaments in Gänze und die der Opposition im Besonderen deutlich gestärkt. Neue Instrumente der Kontrolle und der Sicherstellung transparenten Regierungshandelns und Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern eingeführt. Seitdem haben wir zum Beispiel die in dem vorherigen Tagesordnungspunkt schon beschriebenen Akteneinsichtsrechte.
Zu Recht wurde in der damaligen Diskussion betont, dass eine Landesverfassung auf dauerhaften Bestand angelegt und nicht dem politischen Zeitgeist unterworfen sein darf. Dass dies seit nunmehr 25 Jahren der Fall ist, wurde durch die Arbeit des damaligen Landtags möglich gemacht, der eine vorbildliche schlanke, moderne Verfassung beschlossen hat. Dennoch hat es in der jüngeren Vergangenheit Verfassungsänderungen gegeben.
Die Rahmenbedingung der politischen Arbeit haben sich verändert, durch technische Entwicklungen, durch erweiterte Anforderungen an Transparenz und Beteiligung und durch Verschiebung der Gewichte zwischen den unterschiedlichen Ebenen der politischen Willensbildung. Daher die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Verfassung nach ausführlicher Diskussion und Expertenbefragung.
Wir mussten also das Rad nicht neu erfinden. Vieles, was wir im Ausschuss diskutiert haben, hat letztendlich - das wurde schon gesagt - keinen Eingang in den neu vorliegenden Entwurf gefunden. Das gilt für Themen, die aus unserer Sicht an anderer Stelle geregelt werden müssen sowie für Vorschläge, für die erkennbar keine Zweidrittelmehrheit herzustellen ist.
An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bedanken, bei den Ausschüssen und Arbeitsgruppen, die zum Teil schon in der vergangenen Legislatur Vorschläge zur Parlamentsreform vorgelegt haben, bei den Bürgerinnen und Bürgern, die sich in die
Debatte eingebracht haben, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, bei den Experten, die uns umfangreich beraten haben. Herzlichen Dank an alle, die uns an dieser Stelle zur Seite gestanden haben!
Das, was in digitaler und in Papierform in aller Ausführlichkeit vorliegt, ist im Ausschuss in den Diskussionen noch ergänzt worden. Vor allem aber bedanke ich mich bei den Kollegen. Wir haben eine ganze Reihe von Themen zum Teil sehr kontrovers diskutiert, aber das Bemühen, am Ende einen gemeinsamen Vorschlag vorzulegen, war immer und bei allen Beteiligten erkennbar und die Verständigungsbereitschaft war sehr groß.
Dieser Ausschuss hat deutlich gemacht, dass wir im Schleswig-Holsteinischen Parlament sehr verantwortungsvoll und respektvoll mit unterschiedlichen politischen Überzeugungen umgehen können. Gleichzeitig tragen wir die Grundlagen unseres parlamentarisch-demokratischen Verständnisses mit großer Einigkeit. Auch um dieses herauszustellen, hat der Sonderausschuss entschieden, der Verfassung eine Präambel vorauszustellen, die diesem breiten Konsens Ausdruck verleiht. So lag unserer Fraktion besonders am Herzen, die besondere Stellung Schleswig-Holsteins in der Nord- und Ostseeregion herauszustellen. Die Bundesländer sind zwar nicht zuständig für die Außenpolitik, dennoch hat Schleswig-Holstein eine besondere Stellung im Rahmen von Partnerschaften und politischen Gremien im nordeuropäischen Raum. Damit nimmt unser Land auch eine besondere Verantwortung im europäischen Einigungsprozess wahr. Wir waren der Auffassung, dass dies in der Verfassung zum Ausdruck kommen muss und dass wir dies selbstbewusst nach außen tragen können.
Umstritten ist nach wie vor die Aufnahme eines Gottesbezugs in diese Präambel, wobei auch hier von Streit, wie in einigen Schlagzeilen zu lesen war, keine Rede sein kann. Wir sind uns, glaube ich, alle einig, dass sich dieses Thema nicht zur Überzeugungsarbeit eignet. Die Diskussion innerhalb meiner Fraktion ist dabei ein Abbild der unterschiedlichen Positionen im Ausschuss und in der öffentlichen Reaktion.
Dass gerade angesichts der deutschen Vergangenheit ein Gottesbezug, eine Rechtfertigungsinstanz, die über dem fehlbaren menschlichen Handeln steht, für notwendig erachtet wird, ist nachvollzieh
bar. Genauso müssen wir aber auch nachvollziehen, dass sich auch bei einer offenen Auslegung des Gottesbegriffes ganz offensichtlich Menschen in einer religiös begründeten Werteordnung nicht wiederfinden. Natürlich muss sich jeder einzelne entscheiden, ob aus seiner Sicht eine Verfassung der geeignete Ort ist, diese religiös begründete Verantwortung zu formulieren.
Wir werden die Abstimmung in diesem Punkt freigeben. Wirkliche Freiheit heißt an dieser Stelle aber auch, dass denjenigen, die sich aus unterschiedlichen Gründen gegen einen Gottesbezug entscheiden, nicht unterstellt wird, sie erkennten das religiöse Erbe unserer Gesellschaft und Werteordnung nicht an und träfen damit irgendwelche Aussagen hinsichtlich ihres ganz persönlichen Glaubens.
Einige wenige der diskutierten Punkte möchte ich herausgreifen. Der Sonderausschuss hat sich mit einer Reihe von Vorschlägen befasst, neue Staatsziele in den bisherigen Kanon aufzunehmen. Viele Ziele, denen wir inhaltlich folgen konnten, sind mit spürbaren Effekten für die Bürgerinnen und Bürger besser einzelgesetzlich zu regeln. Das Ehrenamt ist ein Beispiel dafür.
Wir waren allerdings der Auffassung, unabhängig von bisher geltenden Rechtsgrundlagen das Thema Inklusion als Staatsziel aufzunehmen. Inklusion findet nicht durch Gesetze und besondere Förderung von Menschen mit Behinderung statt. Ganz im Gegenteil wird dadurch aus gutem Grund ein Sonderstatus definiert. Inklusion meint etwas anderes. Inklusion ist die Vorstellung der Gemeinschaft von Menschen mit unterschiedlichsten Eigenschaften. Dies passiert in den Köpfen der Menschen. Wir als Gesetzgeber erkennen das Konzept Inklusion als Maßstab staatlichen Handelns an und wollen damit ein deutliches Zeichen setzen. Ich bin froh, dass wir uns hier im Ausschuss einig waren.
In Bezug auf die Entstehung der geltenden Verfassung habe ich auf die damals eingeführten erweiterten Kontrollmöglichkeiten des Parlaments hingewiesen. Wir hatten an einer Stelle im Ausschuss eine Diskussion darüber, ob die faktische Kontrolle der Regierung der Opposition oder dem gesamten Parlament zugeordnet wird. Ich weiß nicht, ob dies eine schleswig-holsteinische Eigenart ist, aber alle Mitglieder des Sonderausschusses waren dezidiert anderer Auffassung als der Experte, der vortrug. Si
cherlich bedienen sich Opposition und Mehrheitsfraktionen anderer Instrumente. Das Selbstverständnis unseres Parlaments hat, solange ich dabei bin, aber immer auch eine Gesamtverantwortung der Einflussnahme und Kontrolle gesehen. So haben beispielsweise die damals regierungstragenden Fraktionen Bedingungen für die Eigenkapitalerhöhung und Bürgschaftsübernahme bei der HSH formuliert. Akteneinsichtsbegehren werden einstimmig unterstützt. Auch in Regierungsverantwortung haben wir unseren Oppositionsantrag aus der vergangenen Legislaturperiode in den Verfassungsentwurf aufgenommen, der nun die Landesregierung verpflichtet, auf Verlangen des Landtags Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Weg zu bringen.
Wir haben auch über die Aufnahme weiterer Weisungsrechte diskutiert, haben aber darauf verzichtet. Für uns stand dabei die Handlungsfähigkeit der Regierung zum Beispiel bei Verhandlungen im Bundesrat im Vordergrund.
Da es unmöglich ist, alle diskutierten Themen anzuschneiden - ich möchte meinen Kollegen noch etwas Stoff hinterlassen -, belasse ich es bei diesen allerdings sehr wichtigen Schlaglichtern.
Ich glaube, wir haben mit dem Änderungsentwurf und vor allem mit der ausführlichen Befassung unterschiedlichster Themenfeldern ein in sich stimmiges Paket vorgelegt. Wir haben zwei Gesetzentwürfe, die sich nur im Punkt „Gottesbezug“ unterscheiden und die nun in den Ausschuss überwiesen werden. Auch wenn ich ahne, welcher dieser Entwürfe letztlich eine Zweidrittelmehrheit finden wird, wird Schleswig-Holstein am Ende dieser Beratung eine moderne, ausgewogene Verfassung haben, die, so hoffe ich, von einer sehr großen Mehrheit dieses Parlaments getragen wird - als Maßstab unserer politischen Arbeit und als funktionaler Rahmen für effektives staatliches Handeln. - Herzlichen Dank.
Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Fraktionsvorsitzende, Frau Abgeordnete Eka von Kalben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die Verfassung zu reden, ist ein besonderes Ereignis, weil sie die Grundlage unserer Arbeit und unserer Gesellschaft darstellt. Sie ist die Grundlage für unser demokratisches Handeln, Grundlage dafür, in welche Richtung sich unser Land entwickelt, in welche Richtung sich unsere Gesellschaft entwickelt, und in welche Richtung wir uns entwickeln wollen.
Auch wenn uns im Alltag die Auswirkungen nicht immer bewusst werden, so ist die Ausgestaltung der Verfassung ein grundsätzliches Zeichen dafür, wie wir hier miteinander arbeiten.