Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim nächsten Mal gebe ich gern eine Minute von meiner Redezeit ab. Einige der Punkte sind schon angesprochen worden. Ich werde mich daher etwas kürzer fassen.
Jedes fünfte Kind in Schleswig-Holstein wird von einem Elternteil betreut. Es gibt eine Untersuchung der Diakonie, dass wir in Schleswig-Holstein 56.000 Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren haben. 56.000, ich finde, das ist schon eine Hausnummer, bei der man sich Gedanken machen muss: Wie sieht das Leben der Alleinerziehenden aus? Wie funktioniert es? Was können wir tun, um sie besser zu unterstützen?
Der Anteil der Mütter beträgt 90 % - auch das ist schon gesagt worden -, der Anteil der Väter 10 %. Alle diese Alleinerziehenden haben ganz besondere Herausforderungen, die sie täglich schultern müssen. Häufig fehlt es an ausreichender Kinderbetreuung, es fehlt an flexiblen Arbeitszeiten, und es fehlt an Anlaufstellen, in denen Kontakte und Beratungen angeboten werden.
Ich freue mich, dass unsere Familienministerin tätig geworden ist. Ich kann nur sagen: Spiel, Platz, Sieg Kristin Alheit! Das ist eine gute Initiative. Vielen Dank dafür.
Die Alleinerziehenden sind besonders in finanzieller Hinsicht schwer getroffen, weil sie mit einem Einkommen all das stemmen müssen, was andere zu zweit schaffen können. Gerade bei den Unterhaltszahlungen - das trifft in der Regel die Frauen gibt es Schwierigkeiten, wenn diese nicht rechtzeitig oder vielleicht gar nicht geleistet werden.
Deswegen ist ein wichtiger Baustein, um das Leben für Alleinerziehende und ihre Kinder besser zu machen, eine finanzielle Entlastung. Deswegen haben wir von grüner Seite große Sympathie dafür, dass jetzt nachträglich von der FDP Rückenwind für diese Initiative kommt. Er kommt ein bisschen spät, aber er kommt. Ich habe das eben so verstanden, dass es im Ausschuss auch noch um die Details gehen soll. Das finde ich sinnvoll.
Lieber Kollege Sönnichsen, es gibt schon ein paar Details, über die wir sprechen sollten. Ich persönlich habe eine große Sympathie für eine jährliche Anpassung. Wir sollten jedoch ganz genau im Blick haben, was wir da versprechen und ob wir das nachher auch halten können. Das können wir gern weiterhin noch besprechen. Wir Grüne auf jeden Fall unterstützen jede Initiative, die zu mehr Steuergerechtigkeit von Alleinerziehenden führt, ob das jetzt im Bundestag oder hier im Land ist.
Doch ich sage noch einmal ganz deutlich: Mit steuerentlastenden Maßnahmen allein ist es nicht getan.
Wir haben gerade schon einmal über die flexiblen Arbeitsbedingungen und über die Kindererziehung gesprochen. Deswegen ist es ganz wichtig, gerade für diese 56.000 Alleinerziehenden in SchleswigHolstein, dass wir eine gute und flexible Kinderbetreuung schaffen und weiter ausbauen. Deswegen stemmen wir einen Kraftakt in der Küstenkoalition und werden in den nächsten Jahren auf 80 Millionen € aufwachsend, in Kinderbetreuung investieren. Das ist gut. Sie sehen, gute Familienpolitik hat drei Farben: rot, grün, blau. Vielleicht kommt im Ausschuss noch die eine oder andere Farbe hinzu. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Manchmal, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ist es schwerer, ein Werk zu würdigen, als es zu kritisieren. Darum versuche ich, bei dem vorliegenden Antrag mit einer Würdigung zu beginnen. Ich gehe fest davon aus, dass es in diesem Hause niemanden gibt, der es ablehnt, Alleinerziehende zu unterstützen und ihnen durch Entlastung auch finanziell zu helfen. Damit wird ein Stück Gerechtigkeit in unserem Steuersystem geschaffen.
Die Förderung Alleinerziehender steht auch auf der Agenda der Bundesregierung. Das Thema ist also längst auf der politischen Agenda angekommen. Eine kleine Erinnerung hat aber noch keinem geschadet.
Sie unternehmen mit Ihrem Antrag den Versuch der Gleichstellung. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der seit 2004 unverändert blieb, soll jetzt an geänderte Lebenshaltungskosten angepasst werden, ein höherer Steuerfreibetrag soll her.
Ich glaube, dass die Anpassung an die tatsächliche Preisentwicklung eine gute Anregung ist. Die Frage ist natürlich nur, inwiefern sich ein höherer Freibetrag tatsächlich auf die Alleinerziehenden auswirkt, die oftmals kein so hohes Einkommen haben, dass sie in den Genuss der Anpassung kommen.
Der Sinn des Alleinerziehenden-Freibetrags leuchtet mir außerdem nicht ganz ein. Haben Alleinerziehende besondere Kosten für den Unterhalt, können sie diese als außergewöhnliche Belastung bereits heute steuerlich geltend machen. Welche Zusatzkosten sind also gemeint, und wie schlagen sich diese im Alltag beziehungsweise in den Kassen der Alleinerziehenden wirklich nieder?
Der Bundesfinanzhof hat die Regelung als verfassungsrechtlich nicht gebotene Begünstigung und damit als eine Sozialzwecknorm bezeichnet. Er zitiert „Zweifel an der Eignung des § 24 b EstG als Sozialzwecknorm, die offensichtlich auch andere haben“. Mit Zweifeln zu starten, ist nie gut. Hier müssen wir dringend Klarheit schaffen, bevor Beschlüsse gefasst werden.
Zweifel bleiben auch hinsichtlich der Wirkung neuer erhöhter Freibeträge. Wer ist am Ende der Nutznießer? Wenn wir von vornherein nicht einmal
die Hälfte der Betroffenen mangels entsprechend hohem Einkommen erreichen, entlasten wir genau die, die auch so gut zurechtkommen und dieser Hilfe nicht dringend bedürfen.
Das kann man machen, um Gerechtigkeit zu verheirateten Paaren herzustellen. Das passt natürlich zur FDP-Linie, es verliert aber - das wäre vordringlich PIRATEN-Linie - zunächst die, die es hier besonders schwer haben, weil ihr Einkommen nicht ausreicht, um tatsächlich gut über die Runden zu kommen.
Zusammenfassend kann ich sagen: Den Mehraufwand Alleinerziehender durch einen Steuerfreibetrag abzugelten, hat allgemein den Nachteil, dass viele Alleinerziehende davon nichts haben, nämlich wenn sie nicht arbeiten. Dabei haben sie die gleichen Mehrkosten. Sozialpolitisch richtiger und insgesamt fairer wäre eher die Erhöhung des Kindergeldes.
Damit erreichen wir nämlich wirklich alle. Aber eigentlich geht es der FDP nicht um den sozialpolitischen Wandel, sondern um den Nachteilsausgleich der besserverdienenden Alleinerziehenden zu den verheirateten Eltern.
Das ist natürlich nicht unredlich, aber es ist ein Punkt, den ich auf jeden Fall mit dem erstgenannten Schwerpunkt verbunden gelöst sehen möchte.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Garg?
Herr Kollege Schmidt, würden Sie freundlicherweise zur Kenntnis nehmen, dass ich mich bei der FDP-Initiative ausdrücklich das sage ich gern noch einmal - auf die richtige, auch sozialpolitisch richtige Initiative der Sozialministerin des Landes bezogen habe und dass es auch ein Ausdruck von sozialer Gerechtigkeit ist, gerade diejenigen, die alleinerziehend sind und mitten im Erwerbsleben stehen, sehr wohl auch entsprechend zu behandeln? Ihre Behauptung, es gehe uns gar nicht um den sozialpolitischen Aspekt, sondern um den finanzpolitischen Aspekt, Besserverdienende besserzustellen, weise ich in aller Form zurück. Alleinerziehende Mütter über die reden wir hier -, die auch noch berufstätig sind, haben doppelte und dreifache Lasten zu schultern. Deswegen ist es nur angemessen, wenn das im Steuerrecht auch entsprechend berücksichtigt wird.
- Herr Kollege Garg, ich gebe Ihnen durchaus recht. Ich sage nur: Wenn wir das sozialpolitische große Ganze sehen, dürfen wir bei der steuerlichen Gleichstellung nicht aufhören, sondern haben noch mehr Hausaufgaben zu erledigen.
Herr Abgeordneter Schmidt, jetzt hat Herr Abgeordneter Dr. Breyer den Wunsch, Ihnen eine Frage zu stellen.
Ich frage mich, ob er böse ist, wenn ich Nein sage. Aber ich sage, er kann gern seine Zwischenfrage stellen.
nämlich dazu, dass, wie in der Rede schon angesprochen worden ist, die Tatsache, dass besondere Belastungen bei Alleinerziehenden entstehen, die quasi gleichzeitig arbeiten, sowieso im Steuerrecht berücksichtigt ist, indem sie nämlich als besondere Belastung abgezogen werden kann und man dazu nicht diesen allgemeinen Freibetrag braucht.
Vor diesem Hintergrund hat dieser Freibetrag auch allenfalls Haushaltsführungskosten zum Gegenstand.