Erstens lassen Sie die gesellschaftspolitisch richtigen Entscheidungen bei der Rentenreform, beispielsweise die sogenannte Mütterrente, von den Beitragszahlern finanzieren, anstatt sie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen und sie durch Steuern zu finanzieren. Denn Sozialversicherungsbeiträge und nicht so sehr die Steuerlast belasten gerade Alleinerziehende ganz besonders.
Zweitens. Es ist ein völlig falsches Signal und auch mit Blick auf die Belastung völlig verfehlt, was der Bundesfinanzminister mit dem Eingriff in den Gesundheitsfonds vorhat. Es ist falsch, die steuerfinanzierten Zahlungen in den Gesundheitsfonds zu senken, nur weil man sich im Moment über mehr als 30 Milliarden € Überschuss freut.
Meine Damen und Herren, der erste Schritt mit der JFMK-Initiative, die steuerlichen Belastungen für Alleinerziehende senken zu wollen, ist in Ordnung. Aber der zweite Schritt muss folgen. Deshalb freue ich mich auf die Ausschussberatungen.
Es wäre schön, wenn wir dann gemeinsam etwas mehr Mut aufbrächten, als es jedenfalls derzeit noch in der Alternative der Koalitionsfraktionen der Fall ist. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Anliegen des FDP-Antrags ist berechtigt und zu unterstützen. Der Antrag ist kurz und umfassend formuliert. Er benötigt nur wenige Anmerkungen.
In 1,6 Millionen Haushalten in Deutschland leben Alleinerziehende mit ihren Kindern; 90 % der Kinder leben übrigens bei den Müttern. Bei meinen Vorbereitungen habe ich mir natürlich auch die Frage gestellt, ob etwas gegen den Inhalt des Antrages spricht. Deshalb will ich einen Punkt voranstellen. Erneut reden wir hier nur über eine Detailregelung, die initiiert worden ist, obwohl eigentlich eine generelle Überarbeitung des Einkommensteuerrechts erforderlich wäre. Die Vorschriften - das zeigt dieses Beispiel ganz besonders - sind auch für Fachleute nicht mehr nachvollziehbar.
Demgegenüber sprechen mehrere Argumente deutlich für das Anliegen. Die Entlastung von Alleinerziehenden war ursprünglich als Gegenstück zum Ehegattensplitting gedacht, wird aber dessen Vorteilen in keiner Weise gerecht. Der gültige Freibetrag in Höhe von 1.308 € wurde 2004 als Ersatz für den vorherigen Haushaltsfreibetrag eingeführt und niemals angepasst. Demgegenüber haben sich die Kosten ganz anders entwickelt. Ein Blick auf die Erhöhung der Verbraucherpreisindexzahlen seit 2004 zeigt allgemeine Preissteigerungen in Höhe von 18 %. Gerade in den Bereichen, die die Familien belasten, wie Ausgaben für das tägliche Leben, Nahrungsmittel, Mieten und Energiekosten, lagen sie bei bis zu 24 %.
Außerdem lässt die bisherige Regelung die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder völlig unberücksichtigt. Dabei wissen wir doch alle - egal, ob es sich um Familie oder Alleinerziehende handelt -, dass es einen erheblichen Unterschied macht, ob ein Kind oder mehrere Kinder im Haushalt zu betreuen sind.
Sicherlich steht für die Alleinerziehenden nicht die Kostenfrage im Vordergrund, sondern die Fürsorge für ihre Kinder. Die Kosten gibt es aber; sie sind nicht wegzudiskutieren. Jedes Kind braucht Nahrung, Kleidung und so weiter. Für jedes Kind entstehen Kosten für Teilhabe an Bildung, für Freizeitgestaltung und für vieles andere mehr. Das muss sich auch in den Freibeträgen niederschlagen. Die bereits genannte Zahl von 40 % der Haushalte von Alleinerziehenden, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind, spricht ebenfalls eine sehr, sehr deutliche Sprache.
Hinzu kommt: Einkommen lassen sich für Alleinerziehende regelmäßig nur in Teilzeit erzielen. Denn gerade bei ihnen zählt jeder Euro doppelt. Ich sage aber auch mit aller gebotenen Vorsicht: Ein Freibetrag in dieser Größenordnung ist kein Anreiz für eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Schlechterstellung von Alleinerziehenden darf es nicht geben. Das haben nicht nur Gerichte festgestellt, sondern das unterstelle ich als allgemeingültigen politischen Willen. Insofern komme ich auf den Änderungsantrag zu sprechen, den die Koalition eingereicht hat. Sie wollen das Gleiche, aber nicht jetzt, sondern lieber später und bei Gelegenheit. Sie spielen auf Zeit. Es gibt keine Aufforderung zu einer Bundesratsinitiative. Sie wollen lieber nachfragen, wenn es ihnen opportun erscheint.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alleinerziehende leisten besonders viel, sie sind aber auch oft besonders benachteiligt. Denn sie tragen allein die Verantwortung für ihre Kinder, den Haushalt und das Einkommen. Deswegen müssen sie besonders unterstützt werden. Sie brauchen nicht nur Anerkennung, sondern auch Unterstützung, die sich in materieller Form auswirkt.
2,2 Millionen Kinder wachsen in Deutschland nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung, auf die der Kollege Garg eben hingewiesen hat, mit nur einem einzigen Elternteil auf. Neun von zehn Alleinerziehenden sind demnach Frauen. Zwei Drittel der alleinerziehenden Frauen sind erwerbstätig und arbeiten deutlich häufiger in dieser Erwerbstätigkeit - sogar in Vollzeit. Dazu habe ich zumindest bei der Bertelsmann-Stiftung etwas anderes als der Kollege Sönnichsen gefunden.
Das Problem ist, dass auch eine Vollzeittätigkeit oft nicht ausreicht, um ein ausreichendes Einkommen für die Familie zu erzielen. Deswegen sind Alleinerziehende besonders und am stärksten armutsgefährdet. Circa 1 Millionen Kinder in Haushalten von Alleinerziehenden sind von Armut bedroht.
Auch der Bezug von SGB-II-Leistungen ist bei Alleinerziehenden besonders hoch. So erhalten mehr als 40 % Leistungen nach dem SGB II. Das heißt zusammengefasst: Alleinerziehende sind noch mehr als andere Familienformen auf ein verlässliches Unterstützungsangebot angewiesen. Sie benötigen daher einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Kinderbetreuung und auf Ganztagsschulen. Alleinerziehende profitieren von Maßnahmen zur Schaffung von Entgeltgleichheit und von einem gesetzlichen Mindestlohn.
Schließlich würde eine eigenständige Kindergrundsicherung die Lebenssituation von Alleinerziehenden entlasten. Sie würde dafür sorgen, dass ihre Kinder unabhängig von Unterhaltsleistungen oder staatlichem Unterhaltsvorschuss finanziell abgesichert sind.
Dies ist zum größten Teil aus einer Stellungnahme des Zukunftsforums Familie auf die Große Anfrage meiner Fraktion zur „Situation alleinerziehender Mütter und Väter und deren Kinder in SchleswigHolstein“ aus der letzten Wahlperiode zitiert, in der wir übrigens auch schon darauf hingewiesen haben, allerdings damals noch nicht einen entsprechenden Gesetzesvorstoß zur Bundesratsinitiative geschlussfolgert haben.
- Steuerentlastung haben wir gefordert, haben aber damals keine Bundesratsinitiative des Ministeriums auf den Weg gebracht. Hätten wir fordern können das gebe ich zu -, aber auch das Ministerium hat damals so nicht reagiert.
Mütter und Väter, ganz gleich ob alleinerziehend oder nicht, brauchen Rahmenbedingungen, die ihnen eine Gleichzeitigkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Dabei ist es dann nicht mehr hinnehmbar, dass das Steuerrecht Alleinerziehende benachteiligt. Der seit 2004 geltende und deutlich niedrigere Entlastungsbetrag führte dazu, dass Alleinerziehende fast so besteuert werden wie Singles. Diesen Missstand greift auch der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene auf.
Deswegen, Herr Kollege Sönnichsen, kann ich Ihre Kritik an dem Vorgehen der SPD-Fraktion oder auch der regierungstragenden Fraktionen nicht nachvollziehen. Auf Bundesebene haben wir uns genau dazu, zu dem von uns unterstützten Vorge
hen, verständigt. Eigentlich hätten Sie mit gutem Grund auch sagen können: Die CDU-Fraktion tritt dieser Initiative und dem Antrag dieser Regierungsfraktionen bei, weil es genau die Haltung ist, die Sie auf Bundesebene auch vertreten. Es wäre also zumindest konsequent gewesen.
„Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit seiner Einführung zum 1. Januar 1004 unverändert 1.308 €, er soll angehoben werden. Die Höhe des Entlastungsbetrags soll künftig nach der Zahl der Kinder gestaffelt werden.“
Auch die Landesregierung Schleswig-Holstein hat diese Ungerechtigkeit aufgegriffen, und die Sozialministerin Kristin Alheit forderte auf der Jugendund Familienministerkonferenz im Mai dieses Jahres eine steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden. In dem Antrag Schleswig-Holsteins wird gefordert, den seit 2004 unveränderten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zeitnah zu erhöhen. Erwartet wird dabei mindestens eine Anpassung in Analogie zur Entwicklung des Verbraucherindexes. Diesen Weg des Landes Schleswig-Holstein und den Einsatz der Sozialministerin begrüßen und unterstützen wir nachhaltig.
Viele familienpolitischen Leistungen sind immer noch auf das überholte Familienideal von Vater, Mutter und Kind zugeschnitten.
Alleinerziehende, nicht verheiratete Eltern mit Kindern, Patchwork-Konstellationen und Regenbogenfamilien profitieren demnach weder vom Ehegattensplitting noch von der kostenlosen Mitversicherung des Partners in der gesetzlichen Krankenkasse oder der vielen anderen Leistungen.
Herr Kollege Baasch, nun ist es gut. Ich glaube, ich habe die Zeit sehr großzügig bemessen. Aber nun ist es gut.
Herr Präsident, ich bin Ihnen für die Großzügigkeit dankbar und wäre jetzt beim letzten Satz gewesen,
der besagt, dass wir diese Reform und auch die Bemühungen der Landesregierung unterstützen. Danke schön.