Ich bitte Sie, mir ein Signal zu geben: Soll der Bericht, den die Ministerin gegeben hat, zur abschließenden Beratung in den Europaausschuss überwiesen werden?
- Ich habe es gehört, Frau Kollegin. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 18/1841, dem Europaausschuss und mitberatend allen anderen Ausschüssen zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung in der Sache zum interfraktionellen Antrag Drucksache 18/1853 (neu - 2. Fassung). Im dritten Absatz muss in der zweiten Zeile ein Wort geändert werden. Da steht:
Deswegen frage ich Sie, ob Sie diesem Antrag, Drucksache 18/1853 (neu - 2. Fassung) –, mit dieser redaktionellen Änderung, wie von mir mündlich vorgetragen, Ihre Zustimmung erteilen wollen. Dann bitte ich Sie um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist dieser Antrag einstimmig so beschlossen.
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1901 (neu)
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg von der FDPFraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Das, was wir in der Politik als demografische Entwicklung bezeichnen, ist relativ einfach: Die Gesellschaft wird älter. Da kann man sagen: Gott sei Dank. Das ist eine Entwicklung, die wir seit über 30 Jahren hätten vorhersehen müssen. Mitte der 1970er-Jahre gab es die Enquetekommission des Deutschen Bundestags zur demografischen Entwicklung der Gesellschaft. Spätestens seit diesem Zeitpunkt hätte man eigentlich auch als politischer Entscheidungsträger wissen müssen, was auf uns zukommt.
Mit dieser demografischen Entwicklung ist der medizinisch-technische Fortschritt verbunden, der immer mehr möglich macht, der im Übrigen auch in einer älter werdenden Gesellschaft immer mehr Ansprüche der Menschen an die medizinische Versorgung geweckt hat. Um diese Ansprüche auch in Zukunft decken zu können, muss unser Gesundheitssystem permanent weiterentwickelt werden. Die Hauptaufgabe der Politik besteht darin, den Zugang zu medizinischen und zu pflegerischen Leistungen auf Dauer zu sichern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn wir heute auf unseren Antrag hin insbesondere über die finanziellen Ressourcen sprechen: Es gibt zwei limitierende Faktoren in der Gesundheitsversorgung. Das eine sind die finanziellen Ressourcen, das andere - ich glaube, dass das fast der wichtigere Faktor ist - sind die begrenzten personellen Kapazitäten, die wir im Gesundheitsbereich nicht erst bekommen werden, sondern wir haben heute schon Probleme bei der personellen Versorgung im Gesundheitsbereich. Das betrifft nicht nur Ärztinnen und Ärzte. Das betrifft insbesondere auch das Pflegepersonal.
Neben der Weiterentwicklung ganz zentraler Gesundheitsversorgungsstrukturen, wie der oft gepredigten Vernetzung einzelner Sektoren und das Überwinden von Sektorengrenzen, gilt es selbstverständlich auch, die finanziellen Grundlagen für unser Gesundheitssystem weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch eine ganze Portion Selbstkritik. Das will ich an dieser Stelle sehr deutlich sagen. Denn das von der zweiten Großen Koalition 2005 bis 2009 auf Bundesebene geschaffene Konstrukt des Gesundheitsfonds mit Einheitsbeitrag, das später durch eine Minikopfpauschale ergänzt wurde, und die damit verbundene Abschaffung der Beitragssouveränität der gesetzlichen Krankenversicherung war ein Fehler, meine sehr geehrte Damen und Herren. Das war schlicht falsch.
Genauso falsch war es - das sage ich an dieser Stelle auch sehr deutlich -, dass die letzte Koalition in Berlin, also die schwarz-gelbe Koalition, diesen Fehler nicht rückgängig gemacht hat und dass sie den Krankenversicherungen die Beitragsautonomie nicht wieder zurückgegeben hat. Aus meiner Sicht ist es ebenso ein Fehler und eine vertane Chance für den neuen Bundesgesundheitsminister, dass er bei der Fortentwicklung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung die Fehler der beiden vergangenen Legislaturperioden nicht erkannt hat oder nicht erkennen wollte und er nicht den Mut hatte, den gesetzlichen Krankenversicherungen endlich wieder ihre Beitragsautonomie zurückzugeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Anlass der heutigen Debatte sollte die Debatte gewesen sein, die am 5. Mai 2014 im Deutschen Bundestag stattgefunden hat. Man sollte sich Gedanken darüber machen, wie wir es erreichen können, die Finanzierung unserer Gesundheitsleistungen nicht nur auf eine Legislaturperiode begrenzt, sondern dauerhaft sicherzustellen. Auch im Hinblick auf die Ansprüche, die in den nächsten zehn bis 20 Jahren gestellt werden, sollte das System so finanziert werden, dass die Leistungen nicht nur, wie es die regierungstragenden Fraktionen in ihrem Antrag geschrieben haben, solidarisch finanziert werden. Vielmehr geht es auch darum, wie die Gesundheitsleistungen dauerhaft und generationengerecht finanziert werden können, um gleichzeitig einer immer älter werden
An dieser Stelle sind die gesetzlichen Krankenversicherungen die besseren Ansprechpartner als ein Bundesgesundheitsministerium. Ich glaube, dass wir mit der Beitragsautonomie der gesetzlichen Krankenversicherungen gut gefahren sind, die bis zum Inkrafttreten des ominösen Gesundheitsfonds bestanden hat.
Wenn Sie ehrlich sind, meine Damen und Herren von Sozialdemokratie und Christunion, dann müssen Sie zugeben, dass der Gesundheitsfonds lediglich deshalb entstanden ist, weil Sie sich bis heute nicht einig sind, in welche Richtung Sie eigentlich gehen wollen. All denjenigen, die nach wie vor eine sogenannte Bürgerversicherung propagieren, denen sage ich: Dann legen Sie endlich einmal einen Vorschlag für eine Bürgerversicherung vor.
Was Sie Bürgerversicherung nennen, ist in Wahrheit eine Volkskasse, die zum Ergebnis haben wird, dass die medizinische Versorgung in Deutschland auf ein Grundniveau herabgestuft werden wird, wie es in den Ländern der Fall ist, in denen es staatliche Einheitskassen gibt.
Deswegen sollten Sie lieber einmal darüber nachdenken, ob es in einer älter werdenden Gesellschaft Sinn macht, Gesundheit und Pflege weiterhin durch zwei unterschiedliche Sozialgesetzbücher zu regeln. In einer älter werdenden Gesellschaft würde es vielmehr Sinn machen, dass SGB V und das SGB XI zu einem Sozialgesetzbuch Versorgung zu verschmelzen, damit die Schnittstellenproblematik endlich gelöst wird. Dies sollte auf eine solide finanzielle Grundlage gestellt werden. Das beginnt mit der Beitragsautonomie der gesetzlichen Krankenversicherung. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Landtag bereits oft und viel über den Gesundheitsfonds diskutiert, am meisten im Jahr 2008, weil der Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 eingeführt worden ist. Wir werden hier noch
oft über den Gesundheitsfonds und die Gesundheitspolitik im Allgemeinen diskutieren. Das ist auch gut so, und das sollten wir auch zukünftig so machen.
Die FDP-Fraktion hat einen Antrag gestellt, den sie fast wortgleich im Jahr 2008 im Zusammenhang mit der Einführung des Gesundheitsfonds schon einmal eingebracht hat. Lassen Sie mich auch sagen, dass ich es schon etwas merkwürdig finde, dass die FDP immer dann derartige Anträge stellt, wenn sie keine Regierungsverantwortung trägt. Das ist sowohl in Berlin als auch in Kiel der Fall.
Meine Damen und Herren, grundsätzlich ist die Krankenversicherung eine Solidarversicherung genauso wie die Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung. Der Gesundheitsfonds war bereits Thema der Koalitionsverhandlungen im Jahr 2005. Herr Dr. Garg hat es auch angesprochen, dass dies ein ungeliebter Kompromiss war. Das will ich hier gern zugeben. Wir halten nach wie vor die Gesundheitsprämie für besser als die Bürgerversicherung, die die SPD propagiert hat. Gemeinsames Ziel war jedoch der Erhalt und der Ausbau einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung. Ziel war eine ausreichende medizinische Versorgung sowohl in den Städten als auch bei uns im ländlichen Raum.
Ein weiteres Ziel war es, die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Beitragszahler zu erweitern. Ich denke, dies ist auch gelungen. Wir haben heute zusätzliche Versorgungsangebote. Das haben Sie auch angesprochen, Kollege Garg. Es gibt flexiblere Strukturen, bessere Versorgungsmodelle im ambulanten und stationären Bereich sowie neue Kooperationsformen.
Ziel der Koalitionsverhandlungen im Jahr 2013 in Berlin war es, die prozentualen Beiträge festzuschreiben. Wir wollten mehr Wettbewerb bei den gesetzlichen Krankenkassen. Ich denke, dies ist auch gelungen.
Meine Damen und Herren, Beitragssteigerungen, die vielleicht kommen werden, sind übrigens unabhängig vom Gesundheitsfonds. Das haben Sie angesprochen, Herr Dr. Garg. Auch der demografische Wandel spielt dabei eine große Rolle. Relevant sind auch die gute medizinische Forschung und der medizinische Fortschritt.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Ich teile Ihre Analyse, dass es aufgrund der demografischen Entwicklung zu Beitragssatzsteigerungen kommen wird, wenn wir den Standard halten wollen. Wäre es aber nicht cleverer, das den Leuten zu überlassen, die wirklich etwas davon verstehen, aber nicht den Deutschen Bundestag darüber entscheiden zu lassen, wie hoch der Einheitsbeitrag in Zukunft sein soll?
Herr Kollege Dr. Garg, zum einen denke ich, dass in der Politik in Berlin genügend Sachverstand vorhanden ist. Zum anderen denke ich, dass wir gemeinsam mit vielen Spezialisten an diesem Thema arbeiten sollten. Ich glaube, wir sind auch auf einem guten Weg. Das haben zumindest die Beschäftigungszahlen gezeigt, für die die Bundesregierung unter der Führung der Bundeskanzlerin verantwortlich ist. Da der Gesundheitsfonds ein erhöhtes Aufkommen aufweist, gehe ich davon aus, dass wir keine Zusatzbeiträge brauchen.