Protocol of the Session on May 14, 2014

Sie haben das Wort, Herr Ministerpräsident.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Wende ist Ministerin bei mir geworden in dem Bewusstsein, dass sie selbstverständlich ein Rückkehrrecht habe. Man tut so etwas nicht, einfach irgendwo hinzugehen, ohne zu wissen, was nachher passiert.

In der Debatte tauchte irgendwann auf - es stand am 9. Mai 2014 in der Zeitung -, dass Frau Wende ein Rückkehrrecht habe. Die Erwartung ist, dass das dem gesetzlichen Regelfall entspricht: Hochschullehrer, Präsident und wieder zurück entspricht exakt dem, was bei jedem normalen Fall passieren würde. Es gibt keinen Anlass, das zu bezweifeln.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Doch!)

Die Staatskanzlei und das MBW haben sich das noch einmal angeschaut. Am 17. April 2014 wurde mir mitgeteilt, dass die hier gewählte Konstruktion erkennbar nicht dem Regelfall entspricht, weil es nach Auffassung des MBW und meiner Staatskanzlei am Rechtszustand im Dienste des Landes fehlt.

Frau Wende war sogar - das war nicht ihre Aufgabe - so klug und vorsichtig, sich, bevor sie mir 2012 gesagt hat, sie stehe zur Verfügung, rechtlichen Rat einzuholen. Sie hat einen der renommiertesten Hochschulwissenschaftler Deutschlands gefragt, ob die Aussage ihres Hochschulpräsidiums - an der sie nicht mitgewirkt hat - zutreffend sei. Herr Professor Löwer aus Bonn hat ihr bestätigt, dem sei so. Mehr kann jemand, der selber nicht Jurist ist, nicht tun. Mehr kann er nicht tun, meine Damen und Herren.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die Rechtsauffassung des MBW und die Rechtsauffassung nach einer kursorischen Prüfung der Personalabteilung meiner Staatskanzlei decken sich nicht mit der von Professor Löwer.

Ich habe am 17. April 2014 im Anschluss an ein Gespräch mit der Frau Ministerin darüber gesprochen. Sie haben gefragt, warum ich mit ihr spreche. Ich kann Ihnen das sagen. Ich bin fast ein bisschen traurig, dass sich meine Prophezeiung erfüllt. Ich habe gesagt: Liebe Wara, dieses werden Menschen, die glauben, mit Schmutz zu werfen sei das eigentliche Ziel von Politik, nutzen. Sie werden es tun. Du bist geschützter, wenn du von dir aus eine solche von uns für rechtlich nicht zutreffend gehaltene - ich kann das am Ende nicht beurteilen, vielleicht wird das irgendwann einmal ein Verwaltungsgericht prüfen - Vereinbarung nicht in Anspruch nimmst. Du bist geschützter, denn es wird welche geben, die gar nicht klein genug sein können, als dass sie versuchen, aus ihrer Kleinheit mit Schmutz zu werfen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Deshalb rate ich dir, dich entsprechend zu verhalten.

Sie hat diesen Rat angenommen und mir schriftlich zugesichert, dass sie auf die Zusage der Hochschulen nicht zurückgreifen werde.

Ich halte das in hohem Maße für honorig. Ob man das wirklich tun musste, ob man aus dieser Zusage der Hochschule nicht einen rechtlichen Anspruch herleiten kann, sei dahingestellt. Ich vermag das nicht zu prüfen.

Ich sage Ihnen zu: Wir werden selber Verwaltungsund Verfassungsrechtler prüfen lassen, ob dieser Umstand, der nicht dem Regelstand entspricht, eine unbewusste Regelungslücke in unserem Gesetz ist, die so nicht gewollt war,

(Ministerpräsident Torsten Albig)

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

und ob es nicht sogar einen gesetzlichen Rückkehranspruch für eine Präsidentin gibt, für die nicht beantwortbar ist, warum sie vom Land damals keine Grundprofessur bekommen hat, was das Normale gewesen wäre. Wie kann es sein, dass sie aus Groningen kommt und nicht zumindest eine rechtliche Sekunde lang eine Grundprofessur geschaffen wird, bevor sie Präsidentin wird? Das ist nicht geschehen. Wir werden zu prüfen haben - ich werde das tun -, ob das Folgen hat, die wir heilen können oder möglicherweise sogar heilen müssen.

Dies ist der gesamte in Rede stehende Vorgang. Nichts an diesem Vorgang ist in irgendeiner Weise zu kritisieren. Nichts an diesem Vorgang ist in irgendeiner Weise zu skandalisieren. Diese Professorin ist aufgrund ihrer Fähigkeit, Hochschulpolitik besser zu machen als in der Vergangenheit, Ministerin geworden. Weil sie Präsidentin in Flensburg war, habe ich sie zur Ministerin gemacht.

Nun kommen Sie mir doch bitte nicht damit, dass jemand, der einmal irgendwo Präsident war, nicht daran arbeiten kann, mit den Hochschulen in diesem Land, zu denen Flensburg auch gehört, zu arbeiten. Was ist das für eine absurde Herangehensweise an Politik? Wer von uns wollte dann noch irgendetwas machen? Würde ich dann noch irgendetwas machen, was Kiel betrifft? Würde Herr Meyer noch irgendetwas machen, was das Hamburger Umland betrifft? Was für ein absurder Ansatz an Politik ist das, wenn Sie uns das vorwerfen!

Ich will gerade eine solch kluge Lobbyistin für Hochschulpolitik. Ich habe sie mir genau deswegen ausgesucht - in dem festen Bewusstsein, dass sie ein Rückkehrrecht hat, was leider nach der Rechtsauffassung der Landesregierung nicht zutrifft. Leider hatte sie das feste Bewusstsein, dass sie das natürlich habe, wie es jeder andere Präsident, den ich berufen hätte, automatisch gehabt hätte.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Nein!)

Die Präsidenten, die wir heute haben, sind vorher alle Professoren des Landes gewesen. Sie wären alle beurlaubt worden. Sie wären alle mit Rücktritt vom Amt wieder in ihre Grundstelle zurückgegangen. An dieser Stelle wären sie beamtenrechtlich nach § 3 Abs. 2 Landesministergesetz wieder Beamte, also Professoren, geworden - alle, ob der Lübecker, der neue Flensburger oder der Kieler; alle wären sie wieder zurückgegangen, alle hätten nach dem Gesetz eine Rückfahrkarte gehabt. Nur in die

sem einen Fall gibt es im Gesetz tatsächlich eine Regelungslücke. So sieht es jedenfalls aus.

Ob dies wirklich geeignet ist, auf Frau Wende so zu reagieren, wie Sie das tun, müssen Sie beantworten. Noch einmal: Wir stellen uns jeder inhaltlichen Debatte. Sie mögen das anders sehen. Das ist absolut legitim. Wir werden sehen, wer am Ende in diesem Haus die Mehrheit hat.

Das, was Sie tun, beschädigt Menschen. Sie sollten es nicht tun. Irgendwann wendet sich das auch gegen Sie. Man ist immer nur einen kurzen Zeitpunkt da, wo man ist. Irgendwann sind Sie woanders. Dann werden Sie den Preis dafür zahlen, dass Sie Politik so darstellen, wie Sie sie darstellen. Sie stellen uns alle damit dar, weil Sie das Bild, das Menschen von uns allen haben, nutzen. Sie alle werden den Preis dafür zahlen. - Vielen herzlichen Dank.

(Lang anhaltender Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Nach § 32 Abs. 7 unserer Geschäftsordnung hat nun der Abgeordnete Wolfgang Kubicki zu einem Dreiminutenbeitrag das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Ministerpräsident, ich finde es unglaublich honorig, wie Sie sich vor Ihre Ministerin stellen. Ihr Appell an den menschlichen Umgang miteinander hätte mehr Gewicht, wenn Sie ihn nicht nur in die eine Richtung äußern würden, sondern auch in die eigenen Reihen hinein. Ich wiederhole mich: Sie haben einen Fraktionsvorsitzenden, der keine Gelegenheit auslässt, in jedem zweiten seiner Sätze Kolleginnen und Kollegen dieses Parlamentes zu beleidigen und zu diskreditieren. Wenn Sie einen Appell an uns richten, dann bitte auch an die eigenen Reihen.

(Beifall FDP, CDU und PIRATEN)

Ich finde es erwähnenswert und möchte ausdrücklich dokumentieren, dass Sie hier erklären, das Ihre Landesregierung eine andere Rechtsauffassung hat als das, was die regierungstragenden Fraktionen bisher geäußert haben, nämlich die Rechtsauffassung, das die Vereinbarung mit der Universität Flensburg nicht dem geltenden Recht entspricht.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Dazu hat sich kein Mensch geäußert!)

(Ministerpräsident Torsten Albig)

Ich akzeptiere auch, dass Sie glauben, hier bestehe eine Regelungslücke. - Wie bitte?

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Dazu hat sich kein Mensch geäußert! Das ist Unsinn!)

- Sie haben alle erklärt, dass das das Normalste der Welt und in Ordnung sei. Herr Kollege Dr. Stegner, lassen Sie mich doch bitte zu Ende reden.

Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki.

Ich glaube, das wir keine Regelungslücke haben, sondern schlicht und ergreifend das Problem, dass das Land Schleswig-Holstein, das nicht davon ausgeht, dass Präsidenten gleich Minister werden, ein Rückkehrrecht auf eine Professur, die vorher bestanden haben muss, nur im eigenen Hoheitsbereich garantieren kann. Wenn also beispielsweise ein Professor aus Hamburg oder aus Niedersachsen oder aus Nordrhein-Westfalen hier Präsident würde, ohne zuvor eine Professur in Schleswig-Holstein zu haben, könnten wir deren oder dessen Rückkehrrecht auch nicht garantieren, weil das in den Hoheitsbereich anderer Länder eingriffe.

Die spannende Frage ist: Können wir in dieser Frage möglicherweise im Rahmen einer Bund-LänderVereinbarung dazu übergehen, dass Präsidenten, wenn sie aus dem Präsidialamt ausscheiden, auf ihren alten Lehrstuhl zurückkehren können, wenn sie einen hatten? Wenn wir das gemeinsam regeln können, bin ich bei Ihnen.

Wir können aber nicht so tun, als sei dies ein Ausnahmefall, der ausdrücklich nur auf Frau Wende zutrifft. Er trifft auch auf alle anderen zu, die vorher nicht Professorin oder Professor in Schleswig-Holstein waren.

Herr Ministerpräsident, im Übrigen müssen wir die Regelung verändern, dass man mindestens eine Amtszeit hinter sich gebracht haben muss, um von diesem Rückkehrrecht Gebrauch machen zu können. Bisher brauchen Sie eine volle Amtszeit, um dieses Rückkehrrecht zu generieren. Ansonsten haben Sie - ich sage es einmal so - mit Kartoffeln gehandelt. Das kann nicht im Sinne der Erfindung sein.

Ich sage es noch einmal: So zu tun, als sei dies eine Regelungslücke, die nur auf Frau Wende zutreffe, ist falsch. Sie trifft auch auf alle anderen zu, die zu

vor keine Professur in Schleswig-Holstein hatten. Deren Rückkehrrecht können wir auch nicht garantieren. Ich denke, das hätten Sie - oder Ihre Staatskanzlei - bereits bei der Berufung beziehungsweise der Benennung der Ministerin erkennen können. In der Zwischenzeit hätten Sie Regelungen schaffen können, um diesem Missstand abzuhelfen. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat Herr Abgeordneter Johannes Callsen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, ich danke Ihnen ausdrücklich für die Ausführungen. Ich glaube, es wäre zumindest hilfreich gewesen, wenn wir bereits in den letzten Tagen über diese Einschätzung Bescheid gewusst hätten. Wir werden dies bewerten. Ich weise den Vorwurf, wir würden hier eine schmutzige Debatte führen, aber ausdrücklich zurück.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Genau das tun Sie!)

- Herr Kollege Dr. Stegner, das „Lehrbuch für schmutzige Debatten“ lesen in diesem Hause andere, nicht wir. - Wir haben gehört, dass der Vorgang offenbar rechtwidrig war und dass man den konkreten Einzelfall betrachten muss. Es geht an keiner Stelle darum, Rückkehrrechte generell infrage zu stellen. Hier ist der konkrete Einzelfall zu betrachten. Die Menschen in diesem Land haben ein tiefes Gespür dafür, was sie unter Anstand verstehen. Sie haben ein Gespür dafür, wann jemand befangen ist und wie er damit umzugehen hat. Herr Ministerpräsident und Frau Ministerin, das kritisieren wir im Wesentlichen. Dieser Stil ist in diesem Haus nicht haltbar.

Ich bedanke mich für die Erläuterungen. Sie haben der Ministerin Ratschläge gegeben. Sie haben schon mehrfach Erfahrungen mit persönlichen Ratschlägen im Land Schleswig-Holstein gemacht.

Ein letztes Wort zur Kollegin von Kalben: Frau von Kalben, ich finde das bemerkenswert: Sie haben gesagt, Sie könnten oder wollten all dies eigentlich politisch nicht bewerten. In Ihrem Redebeitrag sind Sie auf das konkrete Problem auch überhaupt nicht eingegangen. Sie haben allerdings immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Ministerin die Bildungspolitik nach den Vorgaben der Koalition gestalte, über deren Abläufe und Unterschiede der Kollege Daniel Günther berichtet hat. Sie haben

(Wolfgang Kubicki)

aber auch gesagt, dass diese Ministerin vom Ministerpräsidenten persönlich ausgesucht worden sei. Ich werte dies als eine vornehme Distanzierung, die deutlicher nicht hätte sein können. - Herzlichen Dank.