sondern es geht darum, dass die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat zu erfahren, welche persönlichen Interessen die Ministerin mit dem Ausbau der Universität Flensburg verbindet.
Alle hier in diesem Hause haben darauf ein Recht, das zu erfahren. Ich finde in der Tat, dass das, was der Kollege Schmidt gerade gefordert hat, dass die Ministerin offenlegt, wie die Vereinbarung mit der Universität Flensburg ausgesehen hat, ein berechtigtes Ansinnen ist.
(Vereinzelter Beifall CDU - Rasmus Andre- sen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Vergangenheitsbewältigung!)
- Das hat mit Vergangenheitsbewältigung überhaupt nichts zu tun, sondern mit der aktuellen Politik dieser Ministerin.
Wir müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass erst auf Druck der Opposition und der Öffentlichkeit überhaupt davon Abstand genommen wurde, von einem solchen Rückkehrrecht Gebrauch zu machen.
Lassen Sie an dieser Stelle einmal die Sachlichkeit walten und uns die Tatsachen auf den Tisch legen. Herr Kollege Günther hat die zeitlichen Abläufe geschildert. Ich bin der Auffassung, wir sollten das in dieser Phase noch einmal hinterfragen. Wir werden uns im Rahmen der Akteneinsicht ja auch noch einmal intensiv damit beschäftigen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, im „Lehrbuch für schmutzige Politik“ steht in Kapitel 1: Verzichte soweit es irgendwie geht auf Sachdebatten, sondern versuche, den politischen Gegner in seiner Integrität zu verletzen. Versuche es mit allen Mitteln. Versuche es, indem du irgendein Thema aufnimmst, von dem du glaubst, dass die Menschen es sowieso von der Politik erwarten. Und dann wirst du sehen, irgendetwas davon bleibt hängen. Dass hier ein Schauspiel
nach dem Motto „House of Cards für Arme“ aufgeführt wird, dafür fehlte mir wirklich die Phantasie. Aber ich muss gestehen, ich muss an meiner Phantasie noch ein bisschen arbeiten. Das, was wir hier erleben - erlauben Sie es mir -, ist unerträglich. Es ist unerträglich!
Sie versuchen, eine Ministerin, eine Regierung, gegen deren politische Ziele und Inhalte Sie nichts vorzutragen haben, in ihrer Integrität anzugreifen, indem Sie ihr Vorwürfe machen, die nachgerade absurd sind, meine Damen und Herren. Dieses weise ich für meine Regierung auf das Schärfste, ja auf das Allerschärfste, zurück.
So geht man nicht miteinander um. Es mag sein, dass Ihnen das nicht gefällt, was wir tun. Es mag sein, dass Sie ein anderes Hochschulrecht wollen. Aber das, was Sie tun, ist das Beschädigen von Menschen, weil Sie wissen, es bedient eine Erwartungshaltung, wie wir draußen wohl gesehen werden. Und nur deswegen, nur deswegen, tun Sie das.
Kein Wort kommt dazu von Ihnen, dass das, was Sie hier kritisieren, der im Gesetz angenommene Regelfall ist. Unser Hochschulgesetz beschreibt genau das als den Regelfall.
- Ein Hochschullehrer im Dienste des Landes wird Präsident, Herr Kollege, er ist dann zu beurlauben. § 23 Abs. 12 Hochschulgesetz regelt, was dann passiert, und im Minister- und im Landesbeamtengesetz haben Sie entsprechende Regeln.
(Tobias Koch [CDU]: War Sie vorher Hoch- schullehrerin im Dienste des Landes? - Wolf- gang Kubicki [FDP]: Dann haben Sie das of- fensichtlich nicht verstanden! - Weitere Zu- rufe SPD)
Der Regelfall - hören Sie mir einmal zu? -, von dem der Gesetzgeber in diesem Land ausgeht, ist, dass jemand, der Präsident wird, vorher als Hochschullehrer im Dienste des Landes steht. - Verstehen Sie das Wort Regelfall? Ist das irgendwie zugänglich: Regelfall.
Ich rede jetzt gerade nicht über Frau Wende, ich rede über den Regelfall. Der Gesetzgeber erwartet, dass der Präsident, der dann irgendwann Minister wird, auf sein Ursprungsamt, von dem er beurlaubt war, zurückkehrt. Das ist die gesetzliche Normannahme. Das, was Sie in diesem Fall, über den wir gleich noch zu reden haben, für so ungeheuerlich halten, dass jemand wieder in ein Grundamt zurückkehrt, das ist der Regelfall in Schleswig-Holstein.
- Nein, nicht als Präsidentin, sondern in das Amt, von dem er als Hochschullehrer beurlaubt war. Der normale Präsident war vorher im Dienste des Landes. Ist das zugänglich?
- Mein Gott, verstehen Sie, was Regelfall bedeutet? Sie versuchen zu diskreditieren, was der Gesetzgeber bei jedem normalen Fall hier erwartet hat.
Als ich die Frau Präsidentin gefragt habe, ob sie bereit sei, in meiner Regierung zu arbeiten, da war das Erste, was Sie mir im Mai 2012 gesagt hat: „Sehr gerne, dafür muss ich aber prüfen, ob ich ein Rückkehrrecht habe.“
- Ja, natürlich. Das ist das Selbstverständlichste der Welt. Das sehen übrigens unser Landesbeamtengesetz, unser Minister- und unser Hochschulgesetz genauso vor, Frau Kollegin.
Ich habe sie gebeten, das zu prüfen. Sie hat es geprüft und mir die Antwort gegeben: Ich stehe bereit, Ministerin zu werden. Dies hat mich sehr gefreut. Sie ist Ministerin geworden
- würden Sie mir einmal zuhören? - in meinem festen Bewusstsein, dass sie selbstverständlich ein Rückkehrrecht hat.
Also, meine Damen und Herren! Erst einmal, Frau Abgeordnete Midyatli: Ganz ruhig, wir machen das hier schon alleine!
- Herr Abgeordneter Dr. Stegner, ich würde Sie bitten, sich zurückzuhalten und das Präsidium seine Arbeit machen zu lassen. Wir machen das alleine, wir brauchen dafür nicht Ihre Anregungen.
Meine Großzügigkeit am heutigen Tag ist groß. Ich bitte jetzt aber darum, den Ministerpräsidenten aussprechen zu lassen. Gemäß § 32 Abs. 7 unserer Geschäftsordnung haben Sie als Abgeordnete anschließend die Möglichkeit, dazu etwas in Dreiminutenbeiträgen zu sagen. Ich bitte darum, diese Gesprächsatmosphäre zu beenden.