Protocol of the Session on April 9, 2014

scheidend ist, was die Rechtsordnung in Wahrung der Grundrechte gewährleisten kann. Hier muss Herr Wendt - so leid es mir tut - sich auch an die Grundrechte halten.

(Beifall FDP, vereinzelt SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Ich finde die Entscheidung des Bundesjustizministers Maas - das sage ich ausdrücklich -, sich jetzt Zeit zu lassen, um die ganzen Kriterien abzuarbeiten und nicht in einem Schnellschuss das ins Werk zu setzen, was einige wollen, für angemessen, richtig und notwendig. Das findet auch unsere Unterstützung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und PIRATEN)

Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat Herr Abgeordneter Lars Harms.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um ermessen zu können, was dieser Richtspruch des Europäischen Gerichtshofs eigentlich bedeutet, möchte ich gern noch einmal darauf eingehen, wie es bei unseren nördlichen Nachbarn im Hinblick auf Vorratsdatenspeicherung aussieht. Dort werden 900 Millionen Datensätze der 5 Millionen Dänen gespeichert: Telefon, SMS, MMS, aber auch der Internetverkehr, also jede einzelne Homepage, die ein Mensch besucht, wird dort abgespeichert - und das ein Jahr lang, um dann für welche Ermittlungen auch immer zur Verfügung zu stehen. Das ist etwas, zu dem man vor dem Hintergrund des Urteils gestern jetzt schon sagen kann, dass diese Regelung so in unserem Nachbarland nicht mehr aufrechtzuerhalten sein wird. Ich glaube, das ist im Sinne der Bürger auch ganz gut.

(Beifall SSW, vereinzelt SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die Richtlinie selber stellt in der Tat einen besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, also die Richtlinie an sich und das, was daraus folgt. Es ist eben nicht so, dass es in Ordnung ist, mindestens 6 Monate und höchstens 24 Monate etwas abspeichern zu können. Das greift in die Grundrechte der Menschen ein. Ich glaube deshalb, dass das, was dort passiert ist, in der Tat historisch ist. Nicht nur, dass die Grundrechte jetzt vom EuGH zum ersten Mal auch ge

schützt worden sind - wenn man das so unfachmännisch ausdrücken darf -, sondern auch, dass wir eine Rechtsprechung bekommen haben, die ganz klare Kriterien nennt, die erst einmal durch die EU, durch eine neue Richtlinie, zu erfüllen sind.

Der Kollege Kubicki hat es schon gesagt, Grundsatz ist, dass alles auf das absolut Notwendige zu beschränken ist, wenn man überhaupt darüber nachdenkt, Vorratsdatenspeicherung machen zu wollen. Die Kriterien haben es schon in sich.

Es muss erst einmal gesagt werden, welche Straftaten davon betroffen sein sollen, wenn man es einführen will. Diese müssen erst einmal definiert werden. Darüber müsste man sich europaweit erst einmal einigen. Ich glaube gar nicht, dass eine politische Einigung darüber so einfach wäre, losgelöst von der rechtlichen Frage.

Dann müssen die Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Daten festgelegt werden: Wer darf das eigentlich; unter welchen Voraussetzungen; wann darf er das, zu welchem Zeitpunkt darf er überhaupt zugreifen?

Ganz, ganz wichtig ist auch, das wäre für uns auch völlig normal, dass der Zugriff natürlich nur durch ein Gericht veranlasst werden darf. Das ist in Europa nicht üblich, das muss man sich immer vor Augen halten. Das schreibt auch die Richtlinie nicht vor. Aber auch das muss natürlich dementsprechend geregelt werden.

Darüber hinaus muss es objektive Kriterien geben, die die Dauer der Speicherung definieren, dass sozusagen nicht jeder Tatbestand die gleiche Dauer der Speicherung auslöst, wenn man es machen will. Auch da muss man sehr genau hinschauen, wie das auszusehen hat, wenn man eine solche Richtlinie erlassen will.

Außerdem geht es auch darum, dass man das Sicherheitsniveau festschreiben muss. Jeder Provider arbeitet anders, der eine ist möglicherweise lückenhafter als der andere. Auch das muss definiert werden.

Meine Damen und Herren, zu guter Letzt muss auch der Datenschutz an sich, nicht nur die Sicherung der Daten, sondern auch die Sicherung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in einer solchen Richtlinie entsprechend institutionalisiert abgesichert werden.

Das sind alles Kriterien, die der EuGH aufgestellt hat, von denen ich glaube, dass sie so scharf sind, dass es nahezu unmöglich ist, Vorratsdatenspeiche

(Wolfgang Kubicki)

rung zu machen. Ich finde das so auch in Ordnung, meine Damen und Herren.

(Beifall Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und vereinzelt PIRATEN)

Wir werden jetzt als Bundesrepublik Deutschland also nicht vorpreschen können, sondern ich glaube, der Status quo, in diesem Bereich überhaupt nichts zu tun, ist das, was fortgesetzt werden muss.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Wir müssen jetzt erst einmal eine neue europäische Richtlinie abwarten. Sie muss politisch geeint werden, und sie muss eben auch rechtlich angelehnt sein an das EuGH-Urteil. Ich weiß gar nicht, ob dabei überhaupt etwas herauskommen kann. Wenn etwas dabei herauskommt, dann muss sich die Bundesrepublik Deutschland zu dieser Richtlinie verhalten und diese dann als EU-Mitglied auch einhalten. Ich habe keine Ahnung, was da drinstehen wird, aber es ergibt wenig Sinn, dass eine Bundesregierung jetzt irgendein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorlegt, das ohnehin wieder beklagt werden würde. Da bin ich mir ziemlich sicher.

(Beifall SSW, vereinzelt SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PIRATEN)

Deshalb - bei allen politischen Unterschieden, die es hier im Haus gibt; unsere Koalition hat sich im Koalitionsvertrag ganz deutlich gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen - gibt es keinen Grund, das jetzt auf Bundesebene umzusetzen.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Die einzige Grundlage, die es für das Handeln auf Bundesebene gibt, ist, dass man abzuwarten hat, was auf europäischer Ebene an neuer Richtlinie vorgelegt wird. Solange wir keine Richtlinie haben, brauchen wir hier gar nichts tun, brauchen wir hier darüber auch nicht weiter zu diskutieren. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)

Das Wort für die Landesregierung hat Innenminister Andreas Breitner.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs gibt es eine verbindliche Grundlage für die rechtskonforme Ausgestaltung einer Richtlinie zur Vorrats

datenspeicherung. Ich begrüße den Richterspruch, denn das Gericht hat nicht lediglich die EU-Richtlinie von 2006 für nichtig erklärt, sondern der EuGH hat zugleich ausdrücklich festgehalten, dass die Speicherung von Kommunikationsdaten dem Gemeinwohl dienen kann, nämlich dann, wenn sie der Bekämpfung schwerer Kriminalität und somit der öffentlichen Sicherheit dient.

Zitat aus der Pressemitteilung des EuGH:

„Die nach der Richtlinie vorgeschriebene Vorratsspeicherung der Daten ist zur Erreichung des von ihr verfolgten Ziels geeignet …“

(Zurufe PIRATEN - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das steht gar nicht in Frage!)

- Deswegen darf ich es Ihnen auch sagen, Herr Abgeordneter. Der Gerichtshof stellt jedoch fest, dass der Unionsgesetzgeber beim Erlass der Richtlinie die Grenzen überschritten hat, die er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einhalten musste. Regelungen über Mindestdatenspeicherfristen sind damit also nicht von vornherein rechtswidrig. Der Polizei ist der Rückgriff auf Verbindungsdaten zur Aufklärung schwerer Verbrechen nicht verbaut worden. Die Luxemburger Richter haben mit ihrer Entscheidung den Weg zu einer Regelung aufgezeigt, in der individuelle Freiheit und öffentliche Sicherheit gleichermaßen ihren Platz haben. Der vollständige Verzicht auf Verbindungsdaten wäre ein Verzicht auf Strafverfolgung und eine Teilkapitulation des Staates vor dem Verbrechen gewesen. Das kann nicht gewollt sein.

(Beifall CDU)

Der Preis, den wir bei einem vollständigen Verzicht auf den Rückgriff auf Verbindungsdaten zahlen, ist für mich zu hoch.

Gerade bei schwerster Kriminalität mit schlimmen Folgen sollten Verbindungsdaten nutzbar sein. Hier sollten wir auf diesen Ermittlungsansatz nicht dauerhaft verzichten. In Schleswig-Holstein wie auch bundesweit gibt es zahlreiche Beispiele dafür, dass es ohne den Rückgriff auf Verbindungsdaten nicht möglich gewesen wäre, schwerste Straftaten aufzuklären und die Täter zu verurteilen. In der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses im Landeskriminalamt wurde dies - wie ich finde eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

(Beifall CDU)

Die Beispiele zeigen, Verbindungsdaten sind für die Polizeiarbeit in der Informations- und Kommu

(Lars Harms)

nikationstechnik genauso wichtig wie die DNAAnalyse.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit seiner Entscheidung hat der EuGH die rechtliche Seite eines verfassungsfesten und grundrechtskonformen Regelungskorridors ausgeleuchtet. Dank dieser Vorgaben kennen wir jetzt die Bedingungen für eine rechtssichere Regelung. Die Politik hat jetzt die Aufgabe, diesen Korridor auszugestalten.

Politik bedeutet, die Realität anzuerkennen. In unserem Fall gibt es zwei Realitäten: ein Gerichtsurteil, das die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich erlaubt, und ein polizeiliches Lagebild, das in bestimmten Fällen den Rückgriff auf Verbindungsdaten erfordert. Dabei sehe ich zunächst die EU-Kommission in der Pflicht. Wir setzen auf eine europäische Lösung. Das haben die gestrigen Gespräche, die ich mit Justizminister Maas geführt habe, ergeben. Ich habe vor, mich dabei entsprechend meiner fachlichen Auffassung darin aktiv einzubringen.

Es gibt keine Neuauflage der Koalitionsdebatte aus dem vergangenen Jahr. Sie können das alles gern noch einmal aufwärmen, aber das ist nicht notwendig. Ich bin weiterhin von der Vorratsdatenspeicherung als Mittel der Strafverfolgung überzeugt. Ich werde mich dort, wo es der Koalitionsvertrag von mir verlangt, vertragstreu verhalten. - Vielen Dank.

Danke schön. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Meine Damen und Herren, begrüßen Sie gemeinsam mit mir Schüler und Schülerinnen des Wolfgang-Borchert-Gymnasiums aus Halstenbek und Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Stecknitz. - Herzlich willkommen im SchleswigHolsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 44 auf:

Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013

Drucksache 18/1525