Es ist eine Zeitenwende, dass jetzt auch auf europäischer Ebene der Datenschutz gestärkt wurde und nach dem 11. September 2001 endlich auch einmal wieder die Grundrechte in den Mittelpunkt der Debatte rücken. In allen konkreten Punkten hat sich der Europäische Gerichtshof - im Übrigen noch deutlicher als das Bundesverfassungsgericht
Im Urteil wird - das haben Vorredner auch schon gesagt - von einem besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte, auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten gesprochen. Es ist eben auch interessant - das war auch ein Hauptaspekt in der Rede des Kollegen Dolgner -, dass die Anlasslosigkeit komplett infrage gestellt wird.
Mit diesem Aspekt, Herr Bernstein, erwarten wir auch, dass Sie sich als zuständiger Fachpolitiker der Unionsfraktion, die zumindest auf Bundesebene massiven Einfluss auf die Gesetzgebung hat, etwas mehr auseinandersetzen.
Das Gericht betont den Gedanken der Differenzierung, und das ist ein klarer Widerspruch zur anlasslosen Speicherung.
Die Frage ist, was eigentlich noch übrig bleibt, wenn die Anlasslosigkeit komplett infrage gestellt wird. Da bin ich bei allen, die jetzt aus irgendwelchen merkwürdigen Gründen noch probieren, sich an dem letzten Strohhalm der Vorratsdatenspeicherung irgendwie festzuklammern, gespannt, wie sie diese Kurve in der nächsten Zeit in der Debatte bekommen wollen.
Herr Kollege Bernstein, Sie haben gestern in Ihrer Pressemitteilung zusammen mit der Kollegin Damerow gefordert, dass sich die Landeskoalition die Nord-SPD ist ein Teil der Landeskoalition - an den kruden Koalitionsvertrag auf Bundesebene halten soll. Da frage ich mich: Warum denn das?
Schließlich haben wir hier im Land einen eigenen Koalitionsvertrag, und der formuliert ein klares Nein zur Vorratsdatenspeicherung. Das Urteil gestern hat bewiesen, dass dieser Schritt goldrichtig war.
Wir können uns aber auch gern einmal ansehen, was im Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht. Wenn man sich das näher ansieht, stellt man fest, dass sich der Koalitionsvertrag im Bund, den wir so nie unterstützt hätten, konkret auf die EU-Richtlinie bezieht. Diese ist seit gestern aber hinfällig, sprich: Es gibt gar keine Aussage im Koalitionsvertrag, wie man zukünftig mit der Vorratsdatenspeicherung umzugehen hat.
- Das hat der Kollege Dolgner schon gesagt, Herr Stegner, aber wenn ich es noch einmal unterstreiche, dann schadet es nicht.
Genau deshalb öffnet sich jetzt ein Fenster, wo wir uns massiv - da möchte ich auch dem Kollegen Breyer zustimmen - gegen Vorratsdatenspeicherung einsetzen sollten.
(Beifall PIRATEN, Burkhard Peters [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Da muss ich leider auch - ich hätte mir gewünscht, dass es nicht so ist - einige kritische Worte in Richtung Innenministerium loswerden. Es ist etwas anderes, ob man seine Privatmeinung bei Facebook postet oder ob man eine offizielle Pressemitteilung im Namen des Innenministeriums, damit im Namen des Landes
und damit auch im Namen der Landeskoalition herausgibt. Aus unserer grünen Sicht ist diese Position nicht durch den Koalitionsvertrag gedeckt, und wir fordern Sie auf, diese zurückzuziehen und endlich zum Koalitionsvertrag zurückkehren.
Diese Landeskoalition muss geschlossen die Vorratsdatenspeicherung ein für allemal in die Tonne treten. Da kann es kein Wenn und Aber geben, und es darf keine Grautöne in der Position von Innenministern geben.
Wir könnten ansonsten auch einmal im Sicherheitsbereich - das sage ich auch ganz selbstkritisch im Hinblick auf grüne Regierungsvergangenheit - andere Kompromisse infrage stellen, wo wir Grüne auch einmal Kröten geschluckt haben. Das ist die Diskussion, die man damit provoziert, wenn man solche Aussagen trifft.
Ein bisschen versöhnlicher möchte ich schließen. Ich möchte einen Journalisten zitieren, der in diesem Bereich sehr stark argumentiert und gute Arbeit leistet. Das ist Heribert Prantl, der sich gestern wie folgt zum Urteil des EUGH geäußert hat. Er hat gesagt:
„Der Datenschutz ist das Grundrecht der Informationsgesellschaft. Es darf kein Gnadenrecht sein. Die drei großen Gerichte haben das verstanden. Die deutsche Politik sollte folgen.“
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, der gestrige Tag war ein bemerkenswerter Tag für den europäischen Rechtsstaat und damit für die europäische Gemeinschaft, in der wir uns wiederfinden. Es ist im Hinblick auf die Europawahl vielleicht auch einmal wichtig festzustellen, dass sich Europa auch im Rahmen der Rechtsprechung für die Bundesrepublik Deutschland und alle Völker Europas auszahlt.
Sehr verehrte Damen und Herren, ich war gestern etwas verblüfft über zwei Meldungen, nämlich über die des Innenministers mit dem Inhalt, dass jetzt die Vorratsdatenspeicherung unter den Kriterien des Gerichts vehement und schnell ins Werk gesetzt werden solle, und über die Erklärung der Union, von Herrn Dr. Bernstein und Frau Damerow. Bei der Union wundert mich das wenig, beim Innenminister hat es mich schon gewundert.
Herr Dr. Bernstein, ich bin davon ausgegangen, dass Sie das Urteil gelesen haben und nicht nur fremdzitieren. Der Kollege Dolgner hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Frage der grundsätzlichen Geeignetheit der Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung schwerster Straftaten überhaupt nicht infrage steht. Aber zum Prüfungsmaßstab gehört nach der Geeignetheit auch die Erforderlichkeit und die Verhältnismäßigkeit. Und schon bei dem Kriterium der Erforderlichkeit hat der Europäische Gerichtshof ziemlich deutliche Worte gefunden, von denen ich Ihnen sagen kann, dass keine Rechtsprechung - weder das Bundesverfassungsgericht in Deutschland noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der angerufen werden könnte, wenn Deutschland eine Regelung national ins Werk setzen würde - dahinter zurückgehen wird.
„Zur Erforderlichkeit der durch die Richtlinie 2006/24 vorgeschriebenen Vorratsspeicherung der Daten ist festzustellen, dass zwar die Bekämpfung schwerer Kriminalität, insbesondere der organisierten Kriminalität und des Terrorismus, von größter Bedeutung für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist und dass ihre Wirksamkeit in hohem Maß von der Nutzung moderner Ermittlungstechniken abhängen kann. Eine solche dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung kann jedoch, so grundlegend sie auch sein mag, für sich genommen die Erforderlichkeit einer Speicherungsmaßnahme - wie sie die Richtlinie 2006/24 vorsieht - für die Kriminalitätsbekämpfung nicht rechtfertigen.“
„Der Schutz des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens verlangt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs jedenfalls, dass sich die Ausnahmen vom Schutz personenbezogener Daten und dessen Einschränkungen auf das absolut Notwendige beschränken müssen … Hierzu ist erstens festzustellen, dass sich die Richtlinie 2006/24 generell auf alle Personen und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie auf sämtliche Verkehrsdaten erstreckt, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen. Sie gilt also auch für Personen, bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr
Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte. Zudem sieht sie keinerlei Ausnahmen vor, sodass sie auch für Personen gilt, deren Kommunikationsvorgänge nach den nationalen Rechtsvorschriften dem Berufsgeheimnis unterliegen.“
Daraus folgert der Gerichtshof - auch durch andere Kriterien begründet -, dass die Richtlinie insgesamt ungültig ist. Alle hatten ja erwartet, dass der Europäische Gerichtshof nur Einschränkungen vornehmen wird. Er hat die Richtlinie jedoch für ungültig erklärt, und zwar von Anfang an. Auf dieser gedanklichen Grundlage, Herr Kollege Dr. Bernstein, kann man auch keine nationalen Regelungen mehr ins Werk setzen.
Die anlasslose vollständige Vorratsdatenspeicherung ist damit tot. Es ist technisch überhaupt nicht denkbar, wie nach den Kriterien, die hier aufgestellt worden sind, eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung vorgenommen werden kann.
In der letzten Legislaturperiode hat die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger das Quick-Freeze-Verfahren vorgeschlagen. Das ist eine Methode, bei Vorliegen einer konkreten Straftat Daten einfrieren zu dürfen, um sie auswerten zu können - mit richterlicher Genehmigung und den ganzen Kautelen. Wer diesen Weg nicht gehen will, wird feststellen, dass die Vorratsdatenspeicherung überhaupt nicht mehr ins Werk gesetzt werden kann. Und das wird die Ermittlungsbehörden in erheblicher Weise beeinträchtigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch einen Satz zum Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Herrn Wendt, verlieren. Dieser wird heute mit der Aussage zitiert, er fordere Bundesjustizminister Maas auf, nicht „die Leutheusser-Schnarrenberger zu machen“ und schnellstmöglich mit dem Bundesinnenminister ein Gesetz ins Werk zu setzen. - Was für eine Unverfrorenheit!
Denn in einem demokratischen Rechtsstaat entscheidet darüber, was ins Werk gesetzt werden kann, nicht das polizeiliche Ermittlungsbedürfnis. Wir leben nicht in einem Polizeistaat. Sondern ent
scheidend ist, was die Rechtsordnung in Wahrung der Grundrechte gewährleisten kann. Hier muss Herr Wendt - so leid es mir tut - sich auch an die Grundrechte halten.