Aber über den Kreis verlieren Sie. Deswegen wird es am Ende überhaupt keinen Gewinner geben, sondern in den Flächenkreisen nur Verlierer.
Ich glaube, das ist eine äußerst schlechte Grundlage, über ein Finanzausgleichsgesetz zu diskutieren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beitrag des Kollegen Wiegard hat eben noch einmal deutlich gemacht, warum es gut ist, dass wir das Finanzausgleichsgesetz reformieren. Wir sind der Meinung, dass diejenigen, die die höheren Soziallasten zu tragen haben, dafür einen Ausgleich brauchen, und dass eben nicht die Behauptung stimmt: Die einen können gut mit dem Geld umgehen und die anderen nicht.
Sie haben für den Kreis Stormarn das vorgetragen, was Herr Seehofer immer für Bayern vorträgt. Das kann man so machen. Aber wenn ich mir die Jahresabschlussrechnung von Stormarn anschaue, dann stelle ich fest: Im Jahr 2012 waren es 11,6 Millionen € plus; der Verlust aus dem FAG, wenn man nur diesen nimmt, sind 8 Millionen € minus. Also es trifft genau das zu, was Herr Harms hier gesagt hat: Es ist unter dem Strich mehr.
Was ich ganz lustig finde, ehrlich gesagt: Auf der einen Seite halten Sie uns vor, man dürfe die Bundesmittel gar nicht einrechnen. Aber wenn man es
schon tue, müssten wir darauf hinweisen: Es kam ja von der CDU. Entweder ist das eine richtig oder das andere.
Dann sagte Herr Koch vorhin noch: Ohne das Finanzausgleichsgesetz wäre Nordfriesland der Gewinner. - Wunderbar! Da kann ich nur sagen: Das dokumentiert doch nur, dass Sie nicht den Mut gehabt hätten, das Finanzausgleichsgesetz selber anzupacken. Das machen jetzt wir als rot-grün-blaue Koalition.
Zusammengefasst kommen Sie zu dem Ergebnis: Das beste Finanzausgleichsgesetz wäre wahrscheinlich, wenn wir sehr viel Geld zusätzlich hineinstecken würden.
Dem würden Sie ja zustimmen. Dann allerdings kommt Herr Koch wieder und erzählt uns, wir seien gegen die Schuldenbremse. Wenn dann der Ministerpräsident zu Recht sagt: „Wir geben das zurück, was den Kommunen weggenommen wurde“, dann regen Sie sich auf, obwohl wir Ihnen ja bescheinigen müssen: Sie sind bei der U-3-Förderung verklagt worden, und wir bringen das als Koalition in Ordnung. Dafür rühmen Sie sich dann auch noch und kritisieren uns.
Was die Grunderwerbsteuer angeht: Natürlich kommt diese den Kommunen zugute. Aber die Kommunen können das ja nicht selber beschließen, sondern das muss der Schleswig-Holsteinische Landtag tun. Das haben wir gegen Ihre Stimmen getan. Also wo ist eigentlich das Problem in den Aussagen des Kollegen Harms?
Mit anderen Worten: Sie haben nach wie vor nicht verstanden, dass es ein Ausgleichsgesetz ist und wir für einen fairen Ausgleich sorgen. Das ist das, was wir hier tun. Sie können noch so lärmen und lamentieren, wir werden uns dem Dialog nicht verweigern.
Wir werden übrigens auch als Parlament, wenn wir merken, dass es systematisch Nebeneffekte gibt, die wir uns nicht wünschen, im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens noch korrigieren.
Trotzdem ist es ein hervorragender Entwurf, der deutliche Verbesserungen schafft. Ich habe aus keinem Beitrag der Oppositionspolitiker hier gehört, dass von ihnen bessere Vorschläge gekommen wären. Legen Sie diese auf den Tisch! Herr Kollege
Schmidt, Sie haben hier ja auch eine kluge Rede gehalten. Dann legen Sie doch einmal Ihre Gesetzentwürfe auf den Tisch! Wenn da etwas Vernünftiges drin ist, werden wir das gern übernehmen.
Herr Kollege Stegner, ich möchte Ihr Dialogangebot gern aufnehmen und Sie, weil Sie eben darauf abgestellt haben, dass in den letzten 20 Jahren nichts daran getan wurde, fragen, wie viele Jahre sozialdemokratische Innenminister in den letzten 20 Jahren im Amt waren, und Sie bitten, vielleicht auch noch zu sagen, wie diese hießen.
und sie verdient auch durchaus eine intelligente Antwort. Ich beziehe sie auch nur einmal auf mich selbst. Ich kann nur sagen, ich bin Innenminister in der Regierung von Herrn Carstensen gewesen. Mit Herrn Carstensen und der CDU war es jedenfalls nicht möglich, eine vernünftige Finanzausgleichsreform zu machen. So viel steht fest.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Wolfgang Kubicki [FDP]: Waren die zu stark oder Sie zu schwach? Einge- ständnis der eigenen Schwäche!)
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 18/1659 sowie den Änderungsantrag Drucksache 18/1714 als selbstständigen Antrag dem Innen- und Rechtsausschuss sowie dem Finanzausschuss - mitberatend - zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen.
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein
Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts Drucksache 18/1686
Der Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts hat dem Landtag mit der Drucksache 18/1686 einen Wahlvorschlag vorgelegt.
Der Landtag hat drei Mitglieder sowie deren persönliche Stellvertreterinnen und Stellvertreter in geheimer Wahl ohne Aussprache zu wählen. Für die Wahl ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags - das sind 46 Stimmen - erforderlich.
Wir beschließen über den Wahlvorschlag des Ausschusses in der Drucksache 18/1686. Wer ihm zustimmen will, kreuzt „Ja“ an, wer ihn ablehnen will, kreuzt „Nein“ an und wer sich der Stimme enthalten will, kreuzt „Enthaltung“ an. Ich mache darauf aufmerksam, dass in diesem Fall Stimmenthaltungen die gleiche Wirkung wie Nein-Stimmen haben.
Die Mitglieder des Landtags werden durch die Schriftführerin und den Schriftführer aufgerufen und gehen dann bitte außen herum zu dem Saaldiener zu meiner Linken, der Ihnen den Stimmzettel aushändigen wird. Gehen Sie dann bitte einzeln zur Wahlkabine. Nach Abgabe Ihrer Stimme falten Sie den Stimmzettel und werfen ihn in die Wahlurne.
Ich bitte alle Mitglieder des Landtags, darauf zu achten, dass das Kreuz auf dem Stimmzettel korrekt angebracht wird, sodass keine Zweifel über die Gültigkeit ihrer Stimme entstehen können. Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es ist daher auch nur der in der Wahlkabine bereitliegende Stift zur Stimmabgabe zu benutzen. Die Verwendung eines anderen Schreibgeräts ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt.
Die Mitglieder des Landtags bitte ich, bis zum Aufruf ihres Namens auf ihren Plätzen sitzen zu bleiben und nach Abgabe ihrer Stimme gleich wieder ihren Platz einzunehmen.
Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist. - Das ist der Fall.
Meine Damen und Herren, der Wahlakt ist eröffnet. Ich bitte den Schriftführer und die Schriftführerin, die Namen aufzurufen.
Meine Damen und Herren, bitte gestatten Sie mir die Bemerkung, dass die vielleicht etwas pedantisch wirkenden Vorschläge meinerseits zum Ablauf des Wahlverfahrens schon ihren Sinn haben. Nach unserer Geschäftsordnung haben wir dafür zu sorgen, dass die Wahl geheim stattfindet.
Bevor ich die Wahlhandlung schließe, frage ich Sie, ob noch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Saal ist, die beziehungsweise der noch nicht gewählt hat.