Protocol of the Session on March 21, 2014

Bevor ich die Wahlhandlung schließe, frage ich Sie, ob noch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Saal ist, die beziehungsweise der noch nicht gewählt hat.

(Zuruf PIRATEN)

- Ich bitte, die Albernheiten zu lassen. Wir befinden uns in einem - wie ich finde - sehr wichtigen Wahlakt. - Das ist nicht der Fall. Der Wahlakt ist damit beendet.

Ich unterbreche die Sitzung zur Auszählung der Stimmzettel für etwa zehn Minuten.

(Unterbrechung: 12:25 bis 12:34 Uhr)

Meine Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt. Abgegebene Stimmen: 66. - Gültige Stimmen: 66. Ungültige Stimmen: keine. - Ja-Stimmen: 53. Nein-Stimmen: 6. - Enthaltungen: 7.

Der Wahlvorschlag hat damit die erforderliche Zweidrittelmehrheit erhalten. Die im Wahlvorschlag in der Drucksache 18/1686 genannten Bewerberinnen und Bewerber sind damit gewählt. Da die Kandidatinnen und Kandidaten bereits vorher ihre Zustimmung zur Übernahme des Amtes erklärt haben, erübrigt sich die Frage, ob sie die Wahl annehmen. Ich beglückwünsche sie zu ihrer Wahl und wünsche ihnen viel Erfolg bei ihrer Arbeit.

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des

(Präsident Klaus Schlie)

Landes Schleswig-Holstein (KAG) und der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO)

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 18/1651

Ich gehe einmal davon aus, dass das Wort zur Begründung nicht gewünscht wird. Mit ist mitgeteilt worden, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer sich darauf verständigt haben, hierzu keine Aussprache durchzuführen. - Das wird so bestätigt.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 18/1651 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 39 und 42 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Wohnraumversorgung für Flüchtlinge verbessern

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/1543

b) Menschenwürdige Unterbringung sichern! Gemeinsames Konzept von Land und Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen im Land Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1142 (neu)

Ich erteile dem Innenminister, Herrn Andreas Breitner, das Wort zu einem mündlichen Bericht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Wohnraumversorgung für Flüchtlinge steht heute gleich mit zwei Punkten auf der Tagesordnung. Zu dem etwas umfassenderen Ansatz „Menschenwürdige Unterbringung sichern“ ist die Landesregierung gefordert, dem Landtag halbjährlich Bericht zu erstatten. Zum konkreten Thema „Wohnraumversorgung für Flüchtlinge verbessern“ liegt Ihnen der schriftliche Bericht vor. Das Thema Unterbringung von Flüchtlingen ist ein zentrales Handlungsfeld der von der Landesregierung inzwi

schen gemeinsam gedachten Flüchtungs- und Integrationspolitik. Ich möchte heute dazu nicht auf Integrationsthemen im engeren Sinne wie Zugang zu Sprachkursen oder Arbeitsmarkt eingehen. Diese schleswig-holsteinischen Themen haben wir gestern auf der Integrationsministerkonferenz in Magdeburg erörtert.

Ich möchte vielmehr beispielhaft zwei Punkte herausgreifen, die mit Unterbringung zu tun haben und damit massiv Fragen der Integration betreffen. Ein Punkt ist das Wo der Unterbringung. Der Wohnort entscheidet ganz praktisch über Zugänge und Chancen. Wie kann ich eine Beratungsstelle, wie kann ich eine Kita und wie kann ich einen Sprachkurs erreichen?

Das andere ist das Wie der Unterbringung: Wohne ich in einer Gemeinschaftsunterkunft, habe ich eine Wohnung für mich, wer sind meine Nachbarn?

Beide Fragen - das Wo und das Wie - hängen eng zusammen und sind Teil eines komplexen Ganzen. Flüchtlings- und Integrationspolitik zusammenzudenken heißt daher für die Landesregierung die Unterbringung von Flüchtlingen unter der Leitlinie einer integrationsorientierten Aufnahme. Bereits bei der Aufnahme muss die Integration mitgedacht werden. Dazu sind im Lande viele gefordert: das Land selbst, die Kreise und die Kommunen und andere Akteure. Sie sind in unterschiedlichen Rollen gefordert. Das setzt ein Bewusstsein für die Aufgabe voraus. Es werden eben nicht Asylbewerber verwaltungsmäßig untergebracht, sondern Mitbürger sollen aufgenommen werden. Dieser Bewusstseinswandel muss in den Köpfen stattfinden, damit jeder an seiner Stelle den richtigen Beitrag leisten kann.

Für das Land beginnt das Thema integrationsorientierte Aufnahme mit der Aufnahme im Landesamt. Es geht weiter damit, wie das Land die Kommunen in der Wahrnehmung der Aufgabe Aufnahme von Flüchtlingen unterstützen kann. Für die Kreise, die Städte, die Gemeinden und Ämter geht es um die ganz konkrete Umsetzung angesichts steigender Zugangszahlen, möglichst auf der Grundlage eines abgestimmten regionalen und lokalen Miteinanders.

Die Themen-Aufnahme und Unterbringung werden uns die nächsten Jahre beschäftigen. Es ist daher gut, dass Sie und wir uns die Zeit nehmen, uns jedes halbe Jahr bewusst zu machen, wo wir stehen und welche Fortschritte wir geschafft haben. Dabei steht dieses Mal die kostenadäquate und angemessene Wohnraumversorgung im Fokus. Ich möchte den Bericht nicht wiederholen, sondern nur

(Präsident Klaus Schlie)

einzelne Punkte herausstellen, die aus meiner Sicht besonders wichtig sind.

Erstens. Die Wohnraumversorgung für Flüchtlinge ist kein isoliertes Thema. Sie muss im Zusammenhang mit der allgemeinen Wohnraumsituation in Schleswig-Holstein gesehen werden. Das heißt, bezahlbarer Wohnraum ist in Schleswig-Holstein im Allgemeinen keine Mangelware. Die Wohnraumversorgung ist grundsätzlich nicht gefährdet. Natürlich steht derartiger Wohnraum auch Flüchtlingen offen. Es gelten bei der Vermietung von Wohnraum auch die allgemeinen Regeln. Danach sind Hauseigentümer und Vermieter generell nicht vollständig frei in der Mietensetzung. Das allgemeine Mietrecht im BGB regelt Mietenhöhe und Mietenentwicklung. Auf dieser Basis prüft das Innenministerium unter anderem die Notwendigkeit der Einführung einer Kappungsgrenzenverordnung zur Mietpreiseindämmung für Regionen mit gefährdeter Wohnraumversorgung.

Zweitens. Wenn wir also über Probleme in der Wohnraumversorgung von Flüchtlingen reden, müssen wir genau sehen, worüber wir eigentlich sprechen. Sprechen wir über die kommunale Erstaufnahme von Flüchtlingen, dann gilt: Hier hat nur die Hälfte aller Kreise und kreisfreien Städte eine sogenannte anerkannte Gemeinschaftsunterkunft und nutzt diese Möglichkeit, Gemeinden und Ämter zu entlasten und Flüchtlingen eine Erstorientierung zu geben. Geht es um bewusste Verteilentscheidungen der Kreise, dann bietet das landesgesetzliche Regelwerk verschiedene Instrumente, wie zum Beispiel die Aufnahme- und Betreuungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Zu der Frage, inwieweit diese Steuerungsfunktion benutzt wird, führen wir gerade eine mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmte Umfrage durch.

Wir werden dann besprechen müssen, wie Steuerungsmöglichkeiten besser gesehen und wahrgenommen werden können. Hier geht es schließlich um Fragen wie: Wo können Kommunen eine Gemeinschaftsunterkunft errichten? Dann sind wir auch bei Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Hier ist das Innenministerium am Ball, inwieweit ein befristetes Abweichen von baurechtlichen Standards eine Zwischenlösung bieten kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in einigen Regionen unseres Landes sind die Mieten stark gestiegen. Dazu gehören die Städte des Hamburger Rands, die beiden Universitätsstädte Kiel und Lübeck sowie Sylt. Die Landesregierung hat aus diesem Grund ihre Offensive für bezahlbares Wohnen gestartet. Hier arbeiten wir auch an einer expli

ziten Öffnung für die Zielgruppe der Flüchtlinge.

Zu der Frage des angemessenen Wohnraums gehört auch die Frage des Bezugs einer Wohnung des sozialen Wohnungsbaus und des Erhalts von Wohnberechtigungsscheinen. Inzwischen gibt es einen Erlass, der damit zusammenhängende Fragen regelt.

Zum Stichwort kostenadäquates Wohnen gehört auch die Frage der Mietobergrenzen. Dazu stelle ich ausdrücklich fest: Diese Grenzen gelten auch für Flüchtlinge. Auch zu diesem Punkt hat das Innenministerium kürzlich einen klarstellenden Erlass veröffentlicht, um die grundsätzliche Anwendbarkeit klarzustellen.

Die immer wieder gestellte Frage der Standards ist kein Problem, das allein Schleswig-Holstein bewegt. Flüchtlinge müssen unabhängig davon, auf welches Land sie verteilt werden, eine angemessene Aufnahme finden. Die Integrationsministerkonferenz hat dazu gestern die Einsetzung einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe beschlossen. Schleswig-Holstein wird hier mitarbeiten.

Sie sehen: Allein das Thema Wohnraumversorgung ist komplex, und viele Partner sind einzubeziehen, Kommunen, Verbände, Wohnungsbauunternehmen und viele mehr. Trotzdem betone ich, auch wenn es manchmal vielleicht nicht schnell genug passiert: Wir kommen nur gemeinsam voran.

Ich freue mich besonders, dass die Unterbringung von Asylsuchenden in Schleswig-Holstein Gegenstand einer gleichnamigen gemeinsamen Veranstaltung des Flüchtlingsbeauftragten, des Flüchtlingsrats, der Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und des Innenministeriums ist. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir uns alle am 4. April 2014 hier im Landeshaus zu diesem Thema wiedersehen. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die Landesregierung hat die verabredete Redezeit um 1 Minute überzogen. Das steht jetzt auch allen Fraktionen zu.

Wir kommen jetzt zur CDU-Fraktion. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Peter Lehnert.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Nicht Herr Lehnert, sondern Frau Damerow! Das steht auch auf dem Zettel!)

(Minister Andreas Breitner)

- Für den Abgeordneten Peter Lehnert spricht jetzt Frau Abgeordnete Damerow.

(Zurufe)

- Für die CDU-Fraktion. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vergangenen Jahr hat die Zahl der Asylanträge in Schleswig-Holstein drastisch zugenommen. Das wissen wir alle. Über 4.000 Menschen haben bei uns um Schutz ersucht. Dazu kommen noch einmal mehr als 300 Menschen, die aufgrund der Anordnung des Bundesinnenministers zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge zu uns gekommen sind.

Diese Zahlen sind - darüber haben wir hier schon mehrfach gesprochen - nicht einfach nur eine statistische Größe, es sind Menschen, es stehen Schicksale dahinter, und wir sind in der Pflicht, uns um diese Menschen zu kümmern, wenn sie bei uns ankommen und vor allem, wenn sie bei uns bleiben.