Protocol of the Session on March 20, 2014

Das wollte ich nur noch einmal verdeutlichen und klarstellen. Wenn ich damit einen falschen Eindruck erweckt habe, nehme ich das in aller Form zurück. - Danke schön.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Es ist schön, dass Sie das klargestellt haben. Ich habe Ihren Zuruf nur einer Erwiderung entnehmen können. Da Sie das jetzt so gemacht haben, fällt es mir leichter, am Schluss der Debatte diesen Hinweis zu geben. Ich gehe einmal davon aus, dass das damit seine Bewandtnis hat.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 18/1682 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Ein Antrag auf Überweisung ist nicht gestellt worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit erledigt.

Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Feierabend. Wir sehen uns morgen um 10 Uhr wieder.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 18:18 Uhr

(Lars Harms)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

Anhang Reden zu Protokoll

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Partizipation auf Kommunal- und Kreisebene

Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/1040

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 18/1685

Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1711

Sehr geehrte Damen und Herren! Stellt euch vor, es findet eine Ratssitzung statt und keiner hört zu. Das ist leider ziemlich oft der Fall. In Zukunft wird es eine Möglichkeit mehr geben, zuzuhören oder zuzusehen.

Auch nach der bisherigen Regelung in den Kommunalordnungen ist es möglich, dass Kommunen ihre Sitzungen per Livestream übertragen. Dies wird in unseren kreisfreien Städten und im Kreistag Rendsburg-Eckernförde teilweise seit mehr als zehn Jahren gemacht, unterstützt durch den Offenen Kanal.

Wir verankern mit dem geänderten Antrag der PIRATEN, den wir im Innen- und Rechtsausschuss einstimmig verabschiedet haben, die Möglichkeit von Film- und Tonaufnahmen nun explizit in der Gemeinde- und in der Kreisordnung.

Es freut mich, dass wir uns auf eine gemeinsame Beschlussvorlage einigen konnten, denn das Thema Transparenz ist wichtig, um politische Entscheidungen nachvollziehbar zu machen und im Idealfall auch Interesse am politischen Mitwirken zu wecken.

Der Ursprungsantrag der PIRATEN war allerdings über das Ziel hinaus geschossen, zum Beispiel weil er die Kommunen verpflichtet hätte, die Film- und Tonaufnahmen „in einer einfach zu bedienenden, barrierefreien Mediathek im Internet dauerhaft in einem offenen Format entgeltfrei zur Verfügung zu stellen“. Das hätte einen hohen technischen Aufwand und hohe Kosten bedeutet. Durch die gesetz

lichen Änderungen wäre Konnexität ausgelöst worden und hätte den Landeshaushalt belastet.

So sehr auch wir Grüne Öffentlichkeit und Transparenz in politischen Entscheidungsprozessen wichtig finden, so müssen wir bei solchen Entscheidungen Kosten und Nutzen gegenüberstellen.

Der Bund der Steuerzahler hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der PIRATEN die Menge der Aufzeichnungen überschlagen, die entstünden, wenn jede Rats- und Ausschusssitzung aufgezeichnet würde, und kommt auf eine Zahl von 30.000 bis 50.000 Dokumenten pro Jahr. Für die Erstellung und Archivierung würden nicht unerhebliche Kosten anfallen.

Demgegenüber schreibt die Stadt Passau, eine Stadt mit immerhin 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die seit 2011 einen Livestream ihrer öffentlichen Sitzungen im Internet überträgt, dass sich die Zuschauerzahlen im unteren zweistelligen Bereich bewegen. Bei einzelnen für die Bürgerinnen und Bürger interessanten Themen sehen aber auch mal über 700 Menschen zu.

Diese Zahlen zeigen, dass der Bedarf an Film- und Tonaufzeichnungen nicht automatisch hoch ist. Die Kommunalvertretungen können in Ihren Kommunen am besten selbst beurteilen, ob der Bedarf für Übertragungen vorhanden ist.

Deshalb ist die Lösung in unserem Beschlussvorschlag richtig, dass die Städte, Gemeinden und Kreise selbst über eine Regelung in ihrer Hauptsatzung entscheiden, ob sie Film- und Tonaufzeichnungen zulassen. So ist es auch in den Kommunalverordnungen in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern verankert und wurde von Anzuhörenden vorgeschlagen.

In Zukunft ist in Gemeinde- und Kreisordnung geregelt, dass Aufnahmen von Sitzungen der Kommunalvertretungen zum einen durch Medienvertreter gemacht werden dürfen. Zum anderen können die Kommunen selbst einen Livestream einrichten.

Damit ist die Tür für die Übertragung von Ratssitzungen offen. Wünschenswert ist allerdings, dass die Menschen nicht nur zuhören oder zusehen. Für eine lebendige Demokratie brauchen wir Leute, die mitmachen und sich einbringen. Vielleicht wird ja durch die Übertragungen Interesse geweckt und der Schritt durch die Tür in den Ratssaal folgt.