Protocol of the Session on March 19, 2014

Es galt nämlich, einen Kompromiss zu finden, der das verfassungsrechtlich und höchstrichterlich ausdrücklich geforderte Regel-Ausnahme-Prinzip bei der Ausgestaltung der Bäderregelung angemessen berücksichtigt.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Vogt?

Ich gestatte sie. Ich dachte, ich solle sie jetzt auch noch selbst stellen.

Nein, gestatten. - Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank. Herr Präsident, das Fragenstellen übernehme ich freundlicherweise. Herr Kollege Eichstädt, ich habe noch einmal eine Frage, nicht weil ich Sie nicht auch sonst gern reden höre, sondern weil ich auch Aufklärungsbedarf habe. Sie sagten gerade, die alte Bäderverordnung sei verfassungswidrig gewesen. Wer genau hat das festgestellt? Hat das die Nordkirche festgestellt, oder ist es nicht im Rechtsstaat eigentlich so, dass ein Gericht das feststellen muss?

(Beifall Oliver Kumbartzky [FDP] und Vol- ker Dornquast [CDU])

Herr Kollege Vogt, es hat zu diesem Thema zwei bedeutende Gerichtsurteile gegeben, eines vom Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit Berlin und eines des Oberverwaltungsgerichts Greifswald im Zusammenhang mit MecklenburgVorpommern. Dort sind die Normen gesetzt worden, die dazu geführt haben, dass die Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern entsprechend angepasst wurde. Darauf komme ich noch. Das sind die beiden Urteile, auf die ich mich beziehe, die ausgelegt haben, was im Zusammenhang mit der Bäderregelung verfassungsrechtlich an Sonntagsschutz beachtet werden muss.

Die Kirchen und die Gewerkschaften hatten die bis dahin geltende Regelung beklagt, und es war klar, dass eine solche Klage auch in Schleswig-Holstein - wie schon vorher in Mecklenburg-Vorpommern Erfolg haben würde. Das ist ein Teil der Antwort, die ich Ihnen eben gegeben habe. Deshalb galt es, zur Abwendung von größerem Schaden einen Kompromiss zu finden, der verfassungsrechtlich vor den Gerichten standhält, andererseits aber den Badeorten in ihren touristischen und wirtschaftlichen Interessen möglichst weit entgegenkommt.

Die CDU/FDP-Regierung hat das seinerzeit nicht hinbekommen. Dieser Kompromiss wurde erst vom Wirtschaftsminister der jetzigen Regierung erreicht. In fairen Verhandlungen, an denen alle Akteure beteiligt waren, wurde eine Bäderregelung erreicht, der alle zustimmten und die dazu führte, dass die Kirchen ihre Klage fallengelassen haben.

(Zuruf: So ist es!)

Wie groß dieser Erfolg ist, können Sie selbst merken, wenn Sie in diesen Tagen einmal nach Mecklenburg-Vorpommern schauen. Dort hat ein ähnlicher Prozess stattgefunden. Wenn Sie das Ergebnis mit dem vergleichen, was wir jetzt in SchleswigHolstein haben, werden Sie sehen, dass sich die Regelung in Schleswig-Holstein sehen lassen kann.

(Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als in Schleswig-Holstein die Geschäfte in unseren Badeorten am 16. März wieder geöffnet werden konnten, blieben sie in Mecklenburg-Vorpommern - noch bis zum 31. März - geschlossen. Wenn bei uns während der Weihnachtssaison auch an Sonntagen die Geschäfte noch einmal öffnen können, bleiben sie in Mecklenburg-Vorpommern geschlossen. Wenn an unseren Küsten sonntags sechs Öffnungsstunden möglich sind, wird in Mecklen

(Peter Eichstädt)

burg-Vorpommern nach fünf Stunden geschlossen. Das alles und noch mehr sind sehr wohl Gründe, Herr Kumbartzky - auch wenn Sie das bestreiten -, aus denen uns in Mecklenburg-Vorpommern viele um diese Regelung beneiden.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Oliver Kumbartzky [FDP]: Die sind noch neidischer auf Niedersachsen!)

- In Niedersachsen gibt es im Moment noch eine andere Regelung. Sie haben sich sehr detailliert damit beschäftigt und wissen sehr wohl, dass die Kirchen auch dort über eine Klage nachdenken. Wir wissen nicht, wie das ausgeht. Wenn die Landesregierung dort klug ist - bei der augenblicklichen Zusammensetzung gehe ich davon aus - wird sie rechtzeitig

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

- das hat sich auch geändert, Herr Hamerich - genau wie hier einen Kompromiss suchen, bevor die Sache vor Gericht geht.

Herr Abgeordneter, kommen Sie langsam zum Ende.

Tatsächlich?

(Heiterkeit)

- Das werde ich versuchen.

Ich kann durchaus akzeptieren, dass Sie von FDP und CDU die Auffassung vertreten, dass der Sonntagsschutz nicht mehr zeitgemäß ist. Aber dann müssen Sie den direkten Weg gehen und sich um eine Mehrheit bemühen, die die Verfassung in diesem Punkt ändert. Das wäre konsequent.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Alles andere bedeutet, die Verfassung der Beliebigkeit preiszugeben.

Wer diese Vereinbarung neu verhandeln will, geht ein hohes Risiko ein. Er riskiert die Verschlechterung der jetzt geltenden Regelung. Wenn Sie mir nicht glauben, lesen Sie doch einfach die Presseerklärung der IHK, die heute erscheinen ist - Sie haben sie sicherlich alle gelesen. Dort steht das alles drin. Ich habe nicht den Eindruck, dass die IHK in irgendeiner Weise in dem Verdacht steht, Hofberichterstattung für die Küstenkoalition zu machen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Ich schenke Ihnen den Rest meiner Rede.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren, begrüßen Sie mit mir Schülerinnen und Schüler der Schule am Meer Travemünde. - Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt der Abgeordnete Detlef Matthiessen das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte um die Bäderregelung ist gelaufen. Schon das Protokoll des Wirtschaftsausschusses vom 15. August 2012, in der sich der neue Wirtschaftsminister mit seinen Staatssekretären dem Ausschuss vorstellt, hält fest:

„Auf eine Frage des Abg. Hamerich zur Bäderregelung führt Minister Meyer aus, dass er die Formulierung im Koalitionsvertrag als vernünftig erachte, dass eine Folgeregelung für die im Herbst kommenden Jahres auslaufende Bäderregelung geschaffen werden müsse. Es sei unabdingbar, diese mit allen Beteiligten abzustimmen, vor allem vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Kirchen jetzt rechtlich gegen die gegenwärtig gültige Regelung vorgingen. Er sei optimistisch, dass dies gelingen werde.“

Dieser Optimismus, meine Damen und Herren, hat sich ja dann als gerechtfertigt erwiesen. Die CDU wollte zusammen mit der FDP mit Antrag vom August 2012 die alte Bäderverordnung zur Grundlage machen. Dazu hat es dann einen Änderungsantrag der Koalition gegeben. Der Kollege Hamerich hat dann am 8. Januar 2013 einen Antrag zur Neufassung der Bäderverordnung eingereicht. Falls Sie das vergessen haben, liebe FDP: Drucksache 18/ 432. Dieser Bericht wurde mit Debatte im Landtag gegeben. Auf Antrag des Abgeordneten Hamerich gab es dann noch einmal eine Befassung im Ausschuss im März 2013. Das war auch alles völlig in

(Peter Eichstädt)

Ordnung. Die Verhandlungen liefen. Es wurde berichtet. Es wurden Standpunkte verdeutlicht. Dabei hat die CDU - das darf ich dann an dieser Stelle vielleicht doch noch einmal erwähnen -, die ja schon in ihrem Namen einen christlichen Wertekanon signalisiert, in dieser Frage erschreckend einseitig und wirtschaftsorientiert in neoliberalster Manier vorgetragen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und PIRATEN)

Und heute auch wieder. Eine Wertediskussion in der CDU war nicht erkennbar.

(Zuruf Christopher Vogt [FDP])

- Ich rede gerade über die CDU. - Eine Wertediskussion in der CDU war nicht erkennbar.

(Zurufe FDP - Heike Franzen [CDU]: Reden Sie über Sachen, die Sie kennen!)

- Liebe Kollegen von der FDP, das mag an Ihnen vorbeigehen, aber das wundert mich zumindest bei der CDU. Der Sonntag ist im Christentum seit dem 4. Jahrhundert nach Christi geschützt. Eine Rechtsdiskussion in der CDU war ebenso nicht erkennbar. Immerhin lautet Artikel 139 der Weimarer Verfassung, der nach Artikel 140 Grundgesetz Bestandteil des Grundgesetzes ist:

„Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg?

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Kollege Matthiessen, gilt das, was Sie zuletzt zitiert haben, auch für so katholische Länder wie Polen, Italien und Spanien? Und wenn das für diese Länder gilt, können Sie mir erklären, warum dort die Debatte, die wir hier generell über die Frage führen, ob Menschen am Sonntag ihre Läden aufmachen und ob sie

am Sonntag einkaufen dürfen, wo sie wollen, gar nicht geführt wird?

(Christopher Vogt [FDP]: Alles Marktradika- le!)