Protocol of the Session on March 19, 2014

(Beifall FDP)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Hartmut Hamerich das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir fühlen uns leider bestätigt, Herr Minister Meyer. Sie haben vor einem Jahr hier in diesem Hohen Haus behauptet, dass es bei der Zahl der in der Bäderverordnung vorgesehenen Orte keine Veränderung geben werde. Grundsätzlich haben Sie recht. Aber die Verordnung über den Verkauf von Kioskwaren ist im gleichen Atemzug einkassiert worden. Also gibt es schon

(Oliver Kumbartzky)

Einschränkungen, die mittelbar mit der Bäderregelung zu tun haben. Die Kommunen vor Ort fühlen sich über den Tisch gezogen. Die Wahrheit ist: 32 Orte oder Ortsteile dürfen am Wochenende nicht mehr verkaufen. Was noch schlimmer daran ist: Diese Orte oder Ortsteile, die von der Kioskverordnung betroffen sind, tangiert nicht die Einschränkung an diesen zehn Sonntagen, die sind jetzt das ganze Jahr über betroffen. Das dürfen wir nicht vergessen.

Sie behaupten landauf, landab, dass Sie mit den Kommunen gesprochen hätten. Das ist nachweislich nicht der Fall. Es mag Einzelfälle geben, aber in der Regel ist es nicht der Fall. Staatssekretär Müller-Beck hatte schon im März 2013 die weiße Fahne gehisst. Er sagte wörtlich im Wirtschaftsausschuss, ein Kompromiss mit allen 108 Kommunen sei nicht möglich gewesen. - Das ist schon ein Offenbarungseid gewesen.

Heute müssen wir feststellen, dass das, was den Tourismusorten, den mittelständischen Betrieben und Angestellten als Kompromiss verkauft worden ist, nichts anderes ist, als ein Rückzug auf ganzer Linie.

(Beifall CDU und Dr. Heiner Garg [FDP])

In den letzten drei Monaten haben sich die Wochenendurlauber die Nase an den Schaufenstern platt gedrückt. Sie werden sich nun dreimal überlegen, ob sie in dieser Jahreszeit in diese Ortschaften zurückkehren, die vom Ganzjahrestourismus leben wollen.

(Zuruf Peter Eichstädt [SPD])

- Herr Kollege Eichstädt, wenn Sie mit den schwedischen Fährtouristen sprechen, die hier in Kiel ankommen, hören Sie genau dasselbe. Auf die Frage: „Wieso nicht auch noch den Sonntag dranhängen?“, wird Ihnen gesagt, dass die Fähren dann erstens deutlich teurer sind und man sich zweitens die Nase an Schaufenstern stößt.

Viel härter hat es aber andere getroffen. Jetzt wissen wir, dass die Urlauber in Lauenburg, Busdorf und Stormarn oder Plön zukünftig jeden Sonntag vor verschlossener Tür stehen werden, sofern denn überhaupt noch welche dorthin kommen. Damit ist es amtlich, dass Sie für Ihren sogenannten Kompromiss die touristische Zukunft der sich ohnehin schon in einer schwierigen Lage befindlichen Regionen von Lauenburg, Schleswig und anderen aufs Spiel gesetzt haben.

(Zuruf Olaf Schulze [SPD])

- In Lauenburg sind es neun Gemeinden, die davon betroffen sind.

Die Belegung der touristischen Orte im Winter und die damit zusammenhängenden Arbeitsplätze standen und stehen nicht in Ihrem Interesse. Zwischen 10 und 35 % - je nach Branche - beträgt die Einbuße in den Monaten Januar und Februar in der Gemeinde Timmendorfer Strand und Umgebung. Dort sind Erhebung gemacht worden. Herr Minister Meyer, haben Sie eigentlich einmal geprüft, ob und wie Busdorf, Wedel oder Geesthacht sich auf den Tourismus eingestellt haben? - Das haben Sie mit Sicherheit nicht, denn Sie haben mit den Kommunen vor Ort nicht gesprochen

(Olaf Schulze [SPD]: Habe Sie denn mit ih- nen gesprochen?)

- ja -, sonst würden Sie diese Probleme kennen. Das ist Politik vom Hochsitz aus: Wer nicht schnell genug „hier“ schreit, hat verloren. Das kann es nicht sein, liebe Abgeordnete der koalitionstragenden Fraktionen. Ihre Regierung muss ihre Verordnung nachbessern. Beenden Sie die Ungerechtigkeiten Ihrer Verordnung. Erst die groß angekündigte Tourismusstrategie, die in einem recht dürftig anmutenden Eckpunktepapier endet, dann der Verzicht der Marke Ostsee Schleswig-Holstein auf der ITB, sich mit dem Landesmarketing zusammen zu präsentieren und nun das Desaster mit der Bäderregelung und der Kioskverordnung - Herr Meyer, da müssen Sie als Tourismuspräsident doch feststellen, dass das schon viele Alarmzeichen sind.

(Beifall CDU und FDP)

Ich zitiere aus der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung von heute:

„Schleswig-Holsteins Bäderverordnung ist ein fauler Kompromiss. Eine Regelung, die einer Marktwirtschaft lokale Grenzen aufzwingt.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch ein viel geliebtes Zitat: Wirtschaft ist nicht alles, aber ohne Wirtschaft ist alles nichts.

Wir werden dem Antrag der FDP auf Ausschussüberweisung zustimmen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU und FDP)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Peter Eichstädt das Wort.

(Hartmut Hamerich)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da hat Herr Hamerich seine Rede über Nacht oder heute Morgen noch schnell geändert, denn von der Kioskverordnung steht in dem Antrag der FDP nichts. Wenn Sie genau nachlesen und sich genau informieren, werden Sie auch feststellen, dass diese Kioskverordnung überhaupt nicht Teil der Bäderregelung ist.

(Christopher Vogt [FDP]: Bitte?)

- Wenn Sie dazu Genaueres wissen wollen, dann stellen Sie mir bitte eine Zwischenfrage, weil ich nicht genügend Zeit habe, das zu erklären, aber dann will ich das gern tun.

(Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP])

Herr Abgeordneter Eichstädt, für Ihre Zwischenfrage hat sich jetzt ein Abgeordneter Vogt zur Verfügung gestellt. Würden Sie ihm das Wort erteilen?

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Ich wollte gern eine Frage an einen Abgeordneten Eichstädt stellen. - Herr Kollege Eichstädt, sind Sie nicht auch mit mir der Meinung, dass es bisher eine eigenständige Kioskverordnung gab - eine alte Verordnung -, die von dem Beisitzer Dr. Tietze oft mit einer Klage bedroht wurde? Deshalb wurde eine Kioskregelung jetzt in die neue Bäderverordnung aufgenommen. Teilen Sie das, oder habe ich das irgendwie falsch verstanden?

Das spart viel Zeit, genauso ist es gewesen.

(Beifall Jens-Christian Magnussen [CDU] und Dr. Heiner Garg [FDP] - Lachen FDP)

- Sie sind wirklich leicht zu erheitern. Nun warten Sie doch erst einmal ab. Bis dahin hat er ja recht. Aber er hört ja genau an der Stelle auf, weil er weiß, dass jetzt die Wahrheit kommt, die das Ganze erst einmal ins richtige Licht rückt.

(Zuruf Christopher Vogt [FDP])

Es ist so gewesen wie geschildert, dass die Kioskregelung ausgelaufen ist und dass im Rahmen der Bäderregelung, über die wir heute reden, alle diejenigen, die von dieser Regelung Gebrauch gemacht haben und die eine Ausführungsverordnung dafür hatten, dazu befragt worden sind. Dafür mussten bei Orten unter 10.000 Einwohnern die Bürgermeister entscheiden, ob die Regelung für sie greift, und bei Städten über 10.000 Einwohnern die Landräte. All diejenigen, die zu dem Zeitpunkt Ausführungsverordnungen hatten, das heißt zu dem Zeitpunkt das Recht hatten, von der Kioskregelung Gebrauch zu machen, sind in diese Regelung aufgenommen worden. Ich erinnere sehr wohl, dass es Diskussionen in der Presse und auch Berichterstattungen gab, wo Bürgermeister, die gefragt wurden, ob sie weiterhin auf der Liste bleiben wollten, gesagt haben: Wir wussten überhaupt nicht, dass wir da draufstehen.

Es waren eben sehr viele Orte dabei, die in der Vergangenheit davon überhaupt nicht Gebrauch gemacht haben. Nun kann es natürlich sein - das weiß im Moment allein der „sh:z“ -, dass es in der Vergangenheit einige Orte oder Kioske gegeben hat, die geöffnet hatten, obwohl es keine Ausführungsverordnung dafür gab. Das mag sein. Das wird man jetzt klären müssen. Aber dann war es zumindest in der Vergangenheit nicht rechtmäßig.

(Christopher Vogt [FDP]: Sollte man hart be- strafen!)

Es sind alle über die Bürgermeister beziehungsweise die Landräte gefragt worden. Alle diejenigen, die gesagt haben, sie wollten weiterhin von dieser Regelung Gebrauch machen, sind in die jetzige Bäderordnung übernommen worden und können das auch tun.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Ich hoffe, das ist jetzt alles nicht auf meine Redezeit angerechnet worden, sonst komme ich in ernsthafte Schwierigkeiten.

(Christopher Vogt [FDP]: Dann muss man die überarbeiten, Herr Kollege!)

Ich beginne mit meiner Rede. Meine Damen und Herren, dieser Antrag der FDP, der wie das täglich grüßende Murmeltier daherkommt, ist eine Herausforderung, wenn auch eher ein physische. Über wenige Themen haben wir im Landtag so oft diskutiert wie über die Bäderregelung.

(Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP])

Und pünktlich zum Saisonbeginn in den Ostseeund Nordseebädern erinnert die FDP noch einmal an das Trauerspiel, das der erfolgreichen Einigung, die Minister Meyer gemeinsam mit allen Akteuren erzielt hat, vorausgegangen ist.

(Christopher Vogt [FDP]: Oh Gott!)

Über nahezu drei Jahre hat die Vorgängerregierung aus CDU und FDP in Verhandlungen um eine verfassungskonforme Bäderregelung so jämmerlich versagt, dass heute ein guter Anlass ist, daran noch einmal zu erinnern.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Christopher Vogt [FDP]: Woher wissen Sie, dass die verfassungswidrig ist? Warum war die verfassungswidrig, Herr Eichstädt?)

Es galt nämlich, einen Kompromiss zu finden, der das verfassungsrechtlich und höchstrichterlich ausdrücklich geforderte Regel-Ausnahme-Prinzip bei der Ausgestaltung der Bäderregelung angemessen berücksichtigt.