Protocol of the Session on February 21, 2014

Dieses nicht auszuschließen, ist jedoch kein politischer Wille; die Begründung müsste real belegt werden.

(Vereinzelt Beifall PIRATEN)

- Ja, aber das ist ein Problem. Was ist, wenn eine Firma nachweisen kann, dass etwas auszuschließen sei, zum Beispiel in dem sie sagt, diese Technik habe man über viele Jahre hinweg da und dort erprobt? Wäre die Erlaubnis in diesem Fall zu erteilen? - Es kann also sein, dass Sie in Ihrer Intention, etwas Gutes zu wollen, das Schwert tatsächlich eher stumpfer machen. Der gute Wille kann also der Feind des Guten sein. All dies wäre genau im Ausschuss zu prüfen. Ich freue mich auf die Beratungen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt PIRATEN)

Die Landesregierung hat ihre Redezeit um 2 Minuten überschritten. Diese Zeit steht nun allen Fraktionen zu. Zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Abgeordneten der Piratenfraktion, Herrn Dr. Patrick Breyer, das Wort.

(Minister Dr. Robert Habeck)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, auf einige Anmerkungen und Bedenken einzugehen, die im Laufe der Debatte laut geworden sind. Der Kollege Olaf Schulze hat sich leider schon jetzt in der ersten Lesung dahin gehend positioniert, dass einige Punkte aus unserem Gesetzentwurf auf Landesebene nicht umzusetzen seien. Das wundert mich sehr, weil sich unser Gesetzentwurf doch recht eng an den Vorlagen aus Baden-Württemberg orientiert, die ebenfalls auf Landesebene umgesetzt sind. Er orientiert sich auch an Vorlagen des Bundesumweltministeriums. Herr Dr. Altmeier hat im letzten Jahr einen entsprechenden Vorstoß vorgelegt, der jedoch nicht weiter verfolgt worden ist. Mit Bezug auf das Landesrecht haben wir als Bundesland eine Kompetenz und können vom Bundesrecht abweichen. Natürlich können wir dies auf Landesebene umsetzen, das wird sich bei der Anhörung herausstellen.

(Beifall PIRATEN - Zuruf Olaf Schulze [SPD])

- Es freut mich sehr, wenn nicht gesagt wurde, dass dies nicht umsetzbar sei.

(Zuruf Olaf Schulze [SPD])

- Ich bin vollkommen einverstanden, wir können das gern klarstellen und belegen.

Der Kollege Detlef Matthiessen hat bemängelt, dass vieles von dem, was wir in das Gesetz schreiben wollen, schon heute gilt. Zugegeben, auch wir PIRATEN sind der Meinung - damit sich auch der vermeintliche Widerspruch klärt, den Robert Habeck angesprochen hat -, dass aufgrund des geltenden Rechts sehr wohl schon heute Anträge nach ihrem Eingang veröffentlicht werden könnten. Schon heute könnte man Fracking aus wasserrechtlichen Gründen verbieten, aber die Landesregierung und der Wissenschaftliche Dienst haben auf unsere Anfrage hin im entsprechenden Gutachten gesagt: Heute ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Es ist von Fall zu Fall zu entscheiden, und die Entscheidung trifft das LBEG in Niedersachsen. Das ist keine rechtssichere Handhabe, daher hilft unser Gesetzentwurf in diesem Bereich nach.

(Beifall Angelika Beer [PIRATEN])

Lieber Kollege Matthiessen, ich fand es sehr entlarvend, dass Sie sich klar dazu bekennen, dass solche Anträge tatsächlich geheim gehalten werden sollen und dass Sie das Gesetz nicht dahin gehend ändern wollen, dass man mit Eingang der Anträge veröf

fentlichen kann, welche Gebiete von solchen Anträgen betroffen sind. Sogar im rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen werden eingehende Anträge auf einer Karte im Internet veröffentlicht, wodurch sich alle Bürger darüber informieren können, was in ihrer Heimat droht. Ich finde es erschreckend, wenn Sie diesen Weg nicht mitgehen wollen. Angelika Beer hat dazu schon Treffendes gesagt.

Der Umweltminister Habeck hat Befürchtungen geäußert und gefragt: Was passiert in anderen Fällen, wenn wir einzelne Erlaubnistatbestände definieren? Schon heute gibt es im Gesetz einen allgemeinen Auffangtatbestand, der besagt, dass die Nutzung von Wasser erlaubnispflichtig ist. Dieser gilt natürlich weiterhin. Das heißt, bei allen Fällen, die wir nicht näher definieren, bleibt es bei der alten Rechtslage, sodass es nicht zu einer Aushöhlung dieser Fälle kommen wird. Hier braucht man keine Befürchtungen zu haben.

Zu dem letzten Gesichtspunkt der viel besprochenen Bundesratsinitiative sage ich: Diese Initiative ist leider unzureichend, weil sie sich nur gegen das toxische Fracking wendet. Außerdem ist sie politisch leider aussichtslos. Sie ist tot, hier tut sich im Bundesrat überhaupt nichts. Auch wenn wir sie an dem messen, was im Koalitionsvertrag steht, ist leider zu beobachten, dass sich auf Bundesebene in Bezug auf Fracking seit Jahren nichts tut. Daher ist es so wichtig, dass wir auf Landesebene endlich das tun, was wir können, und das tun wir mit unserem Anti-Fracking-Gesetz. - Danke schön.

(Vereinzelt Beifall PIRATEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 18/1565 an den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 18/570, abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist bei Gegenstimmen der Piratenfraktion mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/671,

anzunehmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 34 auf:

Prüfung der Einrichtung von Jugendberufsagenturen in Schleswig-Holstein

Bericht der Landesregierung Drucksache 18/1371

Ich erteile dem Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Herrn Reinhard Meyer, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es bereits am Mittwoch im Zusammenhang mit Europa diskutiert: Jugendarbeitslosigkeit ist eine fatale Weichenstellung in sozialer Ausgrenzung mit erheblichen Folgen für jeden jungen Betroffenen und für die gesamte Gesellschaft; finanziell, sozial und politisch. Deshalb werden bundesweit immer mehr Behörden aktiv und eröffnen übergreifend arbeitende Jugendberufsagenturen mit dem Ziel, die Beratung und Hilfe aus einer Hand anzubieten. Das ist der richtige Weg.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die Fragestellung, wie Jugendberufsagenturen nach dem Hamburger Modell in Schleswig-Holstein eingerichtet werden können, ist Bestandteil des vorliegenden Berichts der Landesregierung. Der Bericht setzt die Jugendberufsagentur in ihren ursprünglichen Bezugsrahmen der „Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf“. Das Projekt wurde fachlich durch die Bundesagentur für Arbeit entwickelt und setzt auf Erfahrungen jener Kommunen, Arbeitsagenturen und Jobcenter, die die Ausgrenzung von Jugendlichen aus Bildung, Ausbildung und Erwerbstätigkeit verhindern und berufliche Lebensperspektiven erschließen wollen.

(Unruhe)

Wie im Bundesgebiet so verfolgt auch in Schleswig-Holstein eine große Anzahl wichtiger Akteure die Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf, und sie unternehmen unterschiedlichste Anstrengungen, um die Potenziale für die jungen Menschen herauszuarbeiten und vor allen Dingen ihre beruflichen Chancen auf den Einstieg in eine selbstbestimmte Lebensführung zu verbessern. Das

muss aber miteinander verbunden werden. Deshalb ist das auch ein wichtiger Punkt der Agenda unserer Fachkräfteinitiative „Zukunft im Norden“.

Mit dem vorliegenden Bericht wird ein Einblick in die regionale Entwicklung Schleswig-Holsteins gegeben, der in dieser Form noch nicht vorlag - regional deshalb, weil die operationalisierte Steuerung des Übergangsgeschehens auf der regionalen Ebene stattfinden muss. Die enge Einbindung der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Regionaldirektion Nord, führt ebenfalls zu ermutigenden Erkenntnissen.

Lassen Sie mich kurz auf den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung eingehen. Dort findet sich auf Seite 66 folgender Text:

„Flächendeckend einzurichtende Jugendberufsagenturen sollen die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25-Jährige bündeln. Datenschutzrechtliche Klarstellungen sollen den notwendigen Informationsaustausch erleichtern.“

Meine Damen und Herren, die Rechtslage und die Frage von Kompetenzen machen einen wesentlichen Unterschied zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein aus. Denn was im Koalitionsvertrag auf Bundesebene unausgesprochen bleibt: Jugendberufsagenturen arbeiten nur dann erfolgreich, wenn Bundesrecht, kommunales Recht und Landesrecht für einen zielgerichteten Datenaustausch zusammenwirken. In einem Stadtstaat ist das naturgemäß einfacher als in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein mit Kreisen und kreisfreien Städten als selbstständigen Akteuren.

(Anhaltende Unruhe)

Deswegen steht im Mittelpunkt der verbesserten Übergangsgestaltung für Schleswig-Holstein ein Zwei-Ebenen-Ansatz, in dem Landesebene und die regionalen Ebenen in eine vernetzte und interaktive Beziehung gebracht werden. Im Klartext: Wir wollen auch als Land mehr koordinieren, und wir wollen mehr über einheitliche Standards reden, weil das den Jugendlichen vor Ort zugutekommt.

Das bildet eine hervorragende Basis für eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit. Die ist in Zeiten des Fachkräftemangels wichtiger denn je, in denen wir in der Politik Slogans gebrauchen wie: „Jeder wird gebraucht, keiner darf verloren gehen“. Da können wir es uns einfach nicht erlauben, dass sich Behörden und Ämter um Zuständigkeiten für Jugendliche, junge Menschen streiten, die Unterstützung auf ihrem Weg in die Arbeitswelt brau

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

chen. Das ist das erste Ziel, das jede Behörde bei ihrem Handeln im Blick haben muss.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren, die erfreuliche regionale Entwicklung in Schleswig-Holstein ist Basis für unsere Empfehlungen. Einige Kreise und kreisfreie Städte setzen hohe Maßstäbe. Die müssen wir uns besonders vornehmen. Der Dialog mit den relevanten Akteuren aus Arbeitsverwaltung, Wirtschaft, Sozialpartnern, kommunaler Ebene und ihren Landesverbänden ist unverzichtbar. Deswegen müssen wir die bestehenden regionalen Aktivitäten der effizienten und effektiven rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich des Übergangs von Schule und Beruf integrieren. Dabei brauchen wir ich sage das eindeutig - keine Eins-zu-eins-Kopie des Hamburger Modells. Wir brauchen einen schleswig-holsteinischen Weg, der unseren besonderen Strukturen gerecht wird und vor allem die kommunale Selbstverwaltung respektiert.

Dass die Neuausrichtung der Übergangsgestaltung gelingen wird, davon bin ich überzeugt. Denn es gibt gute regionale Beispiele, wie in der Landeshauptstadt Kiel mit ihrem Arbeitsbündnis oder im Kreis Dithmarschen. Auch hier geht Dithmarschen wieder voran und leistet eine gute Arbeit.

Diese Wege wird die Landesregierung weiter miteinander koordinieren. Sie wird Benchmarks machen. Sie wird mit der regionalen Ebene einheitliche Standards diskutieren. Denn ein Ziel muss immer voranstehen: Wir möchten, dass uns kein Jugendlicher beim Übergang von der Schule in den Beruf verloren geht. - Danke schön.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Tobias von Pein.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Als Asterix und Obelix Rom erobern wollten, heißt es in einer ihrer Prüfungen in der römischen Präfektur, dass sie vom Empfang zum Schalter 1, Korridor links, 6. Tür rechts müssen. Die Tür gibt es aber nicht, so werden sie zum Plan im 6. Stockwerk geschickt, von dort müssen sie wieder ins Erdgeschoss. Schalter 1 ist aber falsch,

so müssen sie zum Schalter 2, 3. Stock, Korridor B, Eingang 6. Dort angekommen, brauchen sie aber noch das blaue Formular und so weiter. Sie kennen die Geschichte. Dabei wollten sie ja nur den Passierschein A 38.

(Heiterkeit und Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Ganz so schlimm ist es bei uns zum Glück nicht, aber junge Menschen haben manchmal trotzdem mit vielen staatlichen Anlaufstellen zu tun.