Dazu gehört auch: Wir haben in Schleswig-Holstein Kommunen, die sich an der Finanzierung der Verbraucherzentrale beteiligen. Andere tun dies nicht, obwohl sie eine Beratungsstelle in ihrem Bereich haben. Diese Finanzbeziehungen aufzudröseln und langfristig und strukturell und nicht nur von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr auf solide Füße zu stellen, ist das Ziel dieser Koalition. Wir wollen in diesem Jahr mit Blick auf kommende Haushaltsjahre gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Wege der Optimierung suchen. Guter Rat ist teuer, und guter Rat muss vor allem unabhängig bleiben.
Daneben gilt es aus unserer Sicht, die Finanzierung des Verbraucherschutzes langfristig an den Verursacherinnen und Verursachern zu orientieren. Dafür müssen zwar bundesrechtliche Grundlagen geschaffen werden, aber wir meinen, dass dieses Ziel die Bemühungen lohnt.
Verbraucherschutz in der politischen Debatte heute allein auf die Basisfinanzierung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zu reduzieren, finden wir ein wenig eindimensional und ein bisschen zu kurz gegriffen. Es geht uns nach dem Sicherstellen der Basisfinanzierung um den größeren Wurf, und
daran wollen wir mit Ihnen und der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein gemeinsam arbeiten. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Prinzip begrüßen wir, dass die Kolleginnen und Kollegen der CDU diesen Antrag gestellt haben, denn Sie machen auf einen Punkt aufmerksam, der auch uns Grüne umtreibt, und das ist die chronische Unterfinanzierung der Verbraucherarbeit hier im Land. Allerdings greift der Antrag der CDU zu kurz. Es geht nicht um eine einzelne Beratungsstelle der Verbraucherzentrale, sondern es geht um ein Gesamtkonzept zur Absicherung der Verbraucherarbeit hier im Land insgesamt.
Wir haben in der vergangenen Wahlperiode bereits als Opposition mit der Arbeit begonnen. Schon damals, als Sie, liebe Kollegen von der CDU, noch in der Regierungsverantwortung waren und die Mehrheit hier im Haus bei den Haushaltsberatungen hatten, haben wir gesagt, dass wir neue Wege finden müssen, um die Finanzierung der Verbraucherarbeit auf solide Füße zu stellen. Wir haben auch als Opposition gesagt, dass dies aufgrund der Haushaltslage des Landes nur möglich sein wird, wenn es gelingt, die Verursacher finanziell stärker an den Kosten zu beteiligen und in die Pflicht zu nehmen, und wenn der Bund mitzieht und die erforderlichen Gesetzesänderungen vornimmt.
Herr Abgeordneter Voß, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine -bemerkung des Herrn Abgeordneten König?
Vielen Dank, Kollege Voß. Können Sie mir erläutern, was Sie mit Verursacherprinzip meinen? Heißt dies, dass zum Beispiel die Kreditwirtschaft die Verbraucherzentrale direkt bezahlen soll?
- Ein Beispiel ist, über Finanzmarktwächter eingetriebenes Geld - zum Beispiel von der BaFin - dafür einzusetzen. Im Bereich der Patientenberatung gibt es das Beispiel, dass sich die Krankenkassen letztlich an der Finanzierung beteiligen. Dass wir Vergabeverfahren haben, die nachbesserungsbedürftig sind, ist klar. Das können Sie beliebig fortsetzen.
Erklären Sie mir bitte: Wie wollen Sie verhindern, dass es am Ende zu einer unternehmensorientierten Beratung kommt?
- Ich habe bereits versucht, dies im Zusammenhang mit der unabhängigen Patientenberatung deutlich zu machen. Die unabhängige Patientenberatung sieht vor, dass ein Teil des Geldes der Krankenkassen eingesammelt wird, um dieses Geld für Patientenberatung einzusetzen. Die Ausschreibung in der Frage, wer diese Beratung durchführt, müsste ein Stück weit von den Krankenkassen entkoppelt werden. Ich habe ein Beispiel genannt, aber ich sage auch, wo es Schwachpunkte gibt. Hier müsste es eine neutralere Vergabe geben. Sie wissen aber: Eine neutralere Vergabe kann man überall organisieren, wenn man es nur will. Das gilt auch für die Telekommunikation und all die anderen Bereiche.
Vielen Dank, Herr Kollege. Ich habe diese Frage: Sie haben eben meinen Antrag kritisiert. Haben Sie die
sen überhaupt gelesen? - Dort steht nämlich im ersten Absatz: „Die Landesregierung wird aufgefordert, das von Staatssekretär MüllerBeck seit November 2012 angekündigte Strategiepapier für die Verbraucherberatungsstelle in Heide endlich vorzulegen und“ - jetzt kommt es - „dieses auf die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zu erweitern.“ Mein Antrag bezieht sich nicht explizit auf Heide, sondern auf alle Verbraucherzentralen in Schleswig-Holstein. Wenn Sie dies zur Kenntnis nehmen würden, wäre ich Ihnen sehr dankbar. - Herzlichen Dank.
- Vielen Dank. - Ich darf dazu eine kurze Anmerkung machen: Natürlich ist die Verbraucherzentrale in Heide uns als kleinste und wichtige Verbraucherzentrale im ländlichen Raum wichtig und lieb. Letztlich wird so ein Konzept jedoch nicht von der Verbraucherzentrale Heide ausgehen, sondern es wird ein Gesamtkonzept geben, das die Standorte beinhaltet.
Es ist vorhin schon gesagt worden, dass zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen die ganz klare Vorgabe gilt, wenn eine Kommune Standort ist, beteiligt sie sich auch mehr an den Kosten der Verbraucherzentrale, um nur einen Punkt zu nennen. Da werden, wie die Kollegin schon deutlich gemacht hat, sehr viele Dinge analysiert werden müssen, wie wir uns besser aufstellen können.
Herr Kollege Voß, wenn Sie in Anbetracht der evident unzureichenden Finanzausstattung unserer Verbraucherzentralen an andere Quellen denken als die des Landes, zum Beispiel an die einer Gewinnabschöpfung im Falle von Wettbewerbsverstößen, würden Sie mir dann zugeben, dass eine solche Quelle viel zu unzuverlässig und zu schwankend ist, um etwa den Grundbedarf, die Personalkosten, die für den laufenden Betrieb erforderlich sind, abzudecken, dass das also keine Kompensation für den katastrophalen Zustand und die Reduktion der Öffnungszeiten sein kann, was wir dieses Jahr sehen mussten?
- Mehrfach wurde ja schon der Bereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Kartellrechtsstrafen, erwähnt. Ich denke, es ist nicht mehr erforderlich, die gesamten Kartellrechtsstrafen für Verbraucherarbeit bundesweit nach einem Schlüssel zu verteilen. Ein Teil würde schon ausreichen. In diesem Jahr hatten wir bereits eine saftige Kartellrechtsstrafe jenseits der 100 Millionen € beim Bierkartell. Schon ein Teil davon würde ausreichen, um zu einer ganz anderen Basis der Verbraucherarbeit zu gelangen.
- Nein, ich habe doch gesagt, dass man nicht das gesamte Geld nehmen muss, sondern dass man schon mit einem Teil des Geldes eine gleichmäßige Finanzierung über die Zeit herstellen kann. Wir können auch andere Indikatoren finden. Man muss es nur wollen und umsetzen. Das liegt beim Bundesgesetzgeber. Das Kartellrecht ist ein klassisches Beispiel dafür, dass es Verbraucherinnen und Verbraucher sehr viel Geld kostet, wenn Wettbewerb am Markt nicht eingehalten wird.
Bei dieser Debatte geht es im Grunde nicht allein um die 700.000 €, die die Verbraucherzentrale aus Landesmitteln jährlich an institutioneller Förderung aktuell erhält. Denn dann hätten wir die Debatte während der Haushaltsberatungen geführt. Auch Sie, Herr Jasper, hätten sich in Ihrer Fraktion dafür starkmachen können, dass es zu einem Änderungsantrag und mehr Geld für die Verbraucherzentrale gekommen wäre, um diese Haushaltsmittel anzuheben. Warum haben Sie es nicht schon an dieser Stelle getan?
Mit Beginn dieser Regierungskoalition haben wir uns im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, den Verbraucherschutz zu stärken und die Verbraucherinformation sowie die Verbraucherarbeit insgesamt unabhängiger von öffentlichen Haushalten zu machen. Wir stehen zu dieser Vereinbarung und sehen uns gegenüber den Verbraucherzentralen im Wort, Lösungen für die kommenden Haushaltsjahre, aber auch für das laufende Jahr zu finden. Das wird möglicherweise auf Überbrückungslösungen in Form weiterer Projektfinanzierung hinauslaufen. Nun ist es zwar richtig, dass nicht jede Verbraucherzentrale ein Projekt ist. Aber zu dieser Krücke werden wir in diesem Jahr wohl greifen müssen. Es braucht letztlich eine ausreichende Finanzierung.
Qualifizierte, erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bei der Stange bleiben. Sie sind es letztlich, die erst einmal erfolgreich Projektakquise betreiben müssen, bevor überhaupt Projektmittel fließen, die Projekte erfolgreich durchgeführt werden und die Arbeit bei den Verbrauchern ankommt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Verbraucherzentralen sind, wie wir hier im Land wissen, hoch motiviert, engagiert und haben dazu beigetragen, dass das Angebot, das wir jetzt in diesem Rahmen im Land vorfinden, überhaupt noch besteht.
Die Nachfrage nach kompetenter Beratung steigt, vor allem in den Bereichen Versicherung, Finanzdienstleistungen, Internet, Telefondienstleistungen. Wir werden uns auch weiter für bundesweite Lösungen zur besseren Absicherung der Verbraucherarbeit starkmachen. Das haben wir auch im Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein festgelegt.
Dazu gibt es bereits seit 2010 einige Vorschläge aus den Ländern, der Verbraucherschutzministerkonferenz. Immer wieder ist es dort in umfangreichen Gutachten auf den Tisch gekommen, die Gelder der Kartellrechtsstrafe für die Finanzierung der Verbraucherarbeit mit zu verwenden. Dazu gab es sogar bei der letzten Novelle des Bundesgesetzgebers, beim Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, einen Beschluss des Bundesrats. Er ist aber von Schwarz-Gelb nicht in das Gesetz aufgenommen worden.
Leider findet sich dazu wieder nichts im Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Vor dem Hintergrund haben wir vom Bund derzeit nichts zu erwarten.
Immerhin ist eine Forderung der Verbraucherverbände in den Koalitionsvertrag der Großen Koalition hineingekommen. Dieser Koalitionsvertrag erwähnt nämlich die Schaffung von Marktwächtern, bisher lediglich im Bereich des Finanzmarkts, im Bereich der digitalen Welt. Hier sind noch einige Bretter zu bohren, Lösungen liegen noch nicht auf dem Tisch, allenfalls in einigen Facetten. Ich denke, wir sind hier im Land auf einem guten Weg, mit der Analyse aus dem Ministerium heraus zu schauen, wie wir die Verbraucherarbeit auf stärkere Beine stellen und ihr auch eine stärkere finanzielle Basis geben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich unterbreche Sie ungern, aber ich möchte gern etwas zum Verbraucherschutz sagen. Verbraucher brauchen Transparenz und Informationen über Dienstleistungen und Produkte. Sie müssen in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt auswählen zu können. Wir brauchen daher eine Stärkung des Verbrauchers am Markt. Deshalb befürworten wir auch die Bereitstellung von Beratungsangeboten, Veranstaltungen und Informationsbroschüren der Verbraucherzentralen.
Die Unterstützung dieser Angebote muss durch den Bund hergestellt werden. Da gebe ich Herrn Voß auch im Hinblick auf den Koalitionsvertrag absolut recht. Aber natürlich müssen auch die Länder etwas tun. Angesichts der Wichtigkeit der Verbraucherzentralen müssen die Angebote gesichert und nötigenfalls auch ausgebaut werden.
Vor diesem Hintergrund haben wir im Dezember eine Erhöhung des Zuschusses an die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in den Haushaltsberatungen beantragt und auch dem Extraantrag der PIRATEN zugestimmt. Über ihn wurde ja extra abgestimmt. Leider fanden diese Anträge keine Mehrheit. Nicht einmal die CDU hat zugestimmt. Das fand ich etwas schade. Aber es ist, wie es ist.