Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir nur drei kurze Anmerkungen zu den Ausführungen der Frau Ministerin.
Sie haben mit der Aussage begonnen und haben diese in den Vordergrund gestellt, das strukturelle Defizit abbauen zu wollen. Das ist wichtig, und da sind Sie als Ministerin auch gefordert, Vorschläge zu unterbreiten, wie die restlichen 580 Millionen € in Ihrem Haushaltsentwurf für 2014 abgebaut werden sollen.
Sie haben nämlich bereits die Einnahmen mit dem bundesweit höchsten Grunderwerbssteuersatz ausgereizt. Konsolidierungsvorschläge jedenfalls habe ich in Ihrer Regierungszeit bisher noch nicht von Ihnen gehört, außer dass Sie sagen, Sie setzen den
Die 580 Millionen € werden sich in der Tat nicht von allein in Luft auflösen. Insofern müssen Sie irgendwann einmal mit dem Konsolidieren beginnen. Das fehlt an dieser Stelle.
Ferner haben Sie gesagt, die Systematik der Schuldenbremse beinhalte auch einen Schuldenabbau. Wenn die konjunkturell bedingten Steuereinnahmen größer seien als die unterstellen Steuereinnahmen, werde dieses Hinausschießen automatisch zur Schuldentilgung eingesetzt. Das heißt aber nichts anderes, als dass Sie die Schuldentilgung dem Zufall überlassen wollen. Wenn also die Konjunktur gut läuft, wenn zufällig mehr reinkommt, dann tilgen Sie Schulden, aber sonst nicht.
Das ist uns zu wenig. Deswegen sagen wir, dass wir einen konkreten Tilgungsplan brauchen, in dem verbindlich festgelegt ist, wie viel wir tilgen wollen, ob wir eine Annuität vereinbaren wollen und wie viele Jahre wir für die Tilgung brauchen. Das ist der Unterschied zwischen uns. Wir wollen das nicht dem Zufall überlassen, sondern wir wollen das mit Konzept und Plan machen.
Nun zu meinem dritten und letzten Punkt meiner Anmerkungen. Der Begriff des Altschuldentilgungsfonds ist heute ganz oft gefallen. Wir haben damals versucht, einen gemeinsamen Antrag zustande zu bringen. Dieser ist damals aber nicht zustande gekommen. Frau Ministerin, Sie vertreten zwar immer munter das Konzept, das wir auch als Union vertreten, das darauf hinausläuft, mit einem Altschuldenfonds auch wirklich Schulden zu tilgen und hierfür die Mittel aus dem Solidaritätszuschlag zu verwenden. Ihre Koalition beschließt aber immer das Gegenteil. Sie wollen einen Altschuldentilgungsfonds, bei dem uns die Zinsen abgenommen werden.
Beginnen Sie doch einmal damit, sich innerhalb der Koalition zu einigen und eine gemeinsame Linie zu finden. Dann können wir auch gemeinsam in Berlin streiten. Bisher haben wir diese Gemeinsamkeit an dieser Stelle nicht. Die SPD will etwas anderes als das, was Sie und was wir wollen. Es ist so schwierig, gemeinsam für diesen Altschuldentilgungsfonds in Berlin zu streiten, da es unterschiedliche Vorstellungen gibt.
Aber auch hinsichtlich der Schuldenbremse hieß es damals von Ihrer und von anderer Seite, dass wir das nie im Leben alleine schaffen würden. Das würde nicht funktionieren. Das hätte keine Aussicht auf
Jetzt stellen wir fest, dass wir es trotzdem alleine schaffen, die Schuldenbremse einzuhalten. Vielleicht schaffen wir es mit dem Altschuldentilgungsfonds auch allein. Wir sollten also nicht immer nur nach Berlin schauen, sondern selbst handeln. Dafür sind Sie in der Regierung.
Die SPD-Fraktion hat beantragt, den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/1549, und den Änderungsantrag Drucksache 18/1614 als selbstständigen Antrag dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Damit sind die Anträge einstimmig dem Finanzausschuss überwiesen.
Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1479
Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses, Herrn Abgeordneten Christopher Vogt, das Wort.
- Es ist kein Berichterstatter da? Wer kann einmal aus dem Wirtschaftsausschuss Bericht erstatten? Herr Arp, können Sie das?
Wir haben also keinen Berichterstatter. Was ist das denn? Vielleicht kann das jemand anders übernehmen.
Das ist sehr freundlich von Ihnen, Herr Berichterstatter. - Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zu den Wortmeldungen zur Sache. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Detlef Matthiessen das Wort.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Kernbrennstoffsteuergesetz, auch Brennelementsteuer genannt, legt in § 12 eine zeitliche Begrenzung fest. Dort heißt es unter dem Titel „Anwendungsvorschrift“:
,,Das Gesetz ist auf Besteuerungsvorgänge anzuwenden, bei denen die sich selbsttragende Kettenreaktion vor dem 1. Januar 2017 ausgelöst wurde.“
Wir wollen diese zeitliche Begrenzung entfristen. Wir brauchen diese Steuer auch über 2016 hinaus. Wir decken die Folgekosten der Atomwirtschaft damit nur sehr unvollständig ab. Aller juristischer Aufwand und die massive Öffentlichkeitsarbeit der Atomindustrie sollten uns nicht beirren. Das Geheul um die angebliche Ungerechtigkeit der Brennelementsteuer sind nur Krokodilstränen, meine Damen und Herren.
Ich habe es nachgelesen und war geplättet. Aufgrund der Gutachten, in denen das untersucht wurde, kann festgestellt werden: Bis 2010 empfing die Atomindustrie nominal 143,2 Milliarden € Subventionen. Wie es so schön heißt: Sie empfing budgetwirksame Förderungen.
In Preisen von 2010 bedeutet das circa 195 Milliarden €. Pro Kilowattstunde sind dies 4,1 ct. Strom aus einer Windenergieanlage wird heute mit unge
fähr 6,5 ct gefördert. Dabei sind die Vorteile des Emissionshandels noch gar nicht eingerechnet. Diese betragen circa 9 Milliarden €. Die Vorteile des unvollständigen Wettbewerbs in den Strommärkten sind ebenfalls noch nicht eingerechnet. Diese betragen circa 36 Milliarden €. Erst im Jahr 1998 wurden die Strommärkte durch die sogenannte Rexrodt-Novelle liberalisiert. Die Subventionierung hält bis heute an.
40 Milliarden € bis zum Jahr 2010. Das Gejammer der Atomindustrie kann vor diesem Hintergrund kaum Mitleid auslösen.
Auf der anderen Seite stehen die Kosten, die die öffentliche Hand für die Beendigung des Atomprogramms zu tragen hat. Denken Sie nur an die Sanierung der Deponie Asse. Das angeblich sichere Endlager auf Probe zieht Wasser, und keiner weiß genau, was dort gelagert wird. Es soll geräumt werden, und zwar auf Kosten der öffentlichen Hand. Das ist eine dunkle Episode aus dem Atomfilm ,,Lügen pflastern ihren Weg“.
Der Zeitpunkt dieser heutigen Debatte kann gar nicht besser gewählt sein, auch wenn der Anlass ernst ist. In den strahlenden Kellern schleswig-holsteinischer Atomkraftwerke lagern rostige Atommüllfässer. Es ist ein finsteres Kapitel der atomaren Vergangenheit, das uns heute und auf unabsehbare Zeit beschäftigen wird.
Es ist schon paradox, dass an der Spitze aller Reaktoraufsichtsbehörden der Länder mit Ausnahme Bayerns heute ein grüner Minister beziehungsweise eine grüne Ministerin steht. Die Anti-Atom-Partei organisiert also den Ausstiegsvollzug.
Meine Damen und Herren, auch den antragstellenden Fraktionen der Koalition ist nicht verborgen geblieben, dass die Kernbrennstoffsteuer rechtlich umstritten ist. Zwei Landesfinanzgerichte haben dagegen geurteilt. Das jüngste Urteil, das Urteil des Landesfinanzgerichts Baden-Württemberg, setzt sich damit auseinander. Ein AKW-Betreiber hat gegen die Steuerfestsetzung geklagt. Das zuständige Hauptzollamt hatte zuvor die Anträge auf Aufhebung der Vollziehung abgelehnt. Der 11. Senat in Baden-Württemberg hat diese Entscheidung bestätigt.
Die Richter haben in Ansehung der Entscheidung ihrer Kollegen bei den Finanzgerichten in Hamburg und München die Auffassung vertreten, dass es für die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Einführung einer Kernbrennstoffsteuer in Form einer Verbrauchsteuer nicht darauf ankomme, ob die Steuer auf die Stromkunden abwälzbar ist. Der Ge
setzgeber sei auch vor dem Hintergrund des allgemeinen Gleichheitssatzes in Artikel 3 des Grundgesetzes nicht daran gehindert gewesen, den Verbrauch von Kernbrennstoffen zum Gegenstand einer Steuer zu machen.
Am Rande darf ich darauf hinweisen, dass die erste Verbrauchssteuer die Salzsteuer gewesen ist. Ich glaube, die Städte Lübeck und Lüneburg waren davon stark betroffen.
Weiter heißt es, es liege keine Verletzung des in Artikel 14 des Grundgesetzes gewährleisteten Eigentumsrechts vor. Mit anderen Worten: Dieses Gericht hat alle von den anderen Gerichten festgestellten Sachverhalte geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass diese Steuer rechtskonform ist, soweit es weiterhin möglich sei, die kerntechnischen Anlagen rentierlich zu betreiben.
Das hebt auf das Verbot der Würgesteuer ab. Eine Steuer darf schließlich nicht die Wirtschaftlichkeit zerstören. Davon sind wir aber auch weit entfernt, meine Damen und Herren. Brennstoffkosten bei Atomkraftwerken liegen in der Größenordnung von 10 % der Gesamtkosten.