Zur weiteren Beratung sollten wir den Antrag dem Innen- und Rechtsausschuss überweisen. Hierzu sollten wir auch eine Anhörung durchführen. Im Innen- und Rechtsausschuss werden wir uns dann auch mit dem weiterführenden Antrag der PIRATEN auseinandersetzen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Peters hat es bereits erwähnt: Auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister im November vergangenen Jahres wurde von meinem Parteifreund, dem sächsischen Justizminister Martens, eine Diskussion über das externe Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften angeregt.
Die Staatsanwaltschaften sind Teil der Exekutive und sind hierarchisch in einen Behördenaufbau eingegliedert. Sie sind aber definitiv nicht Teil der rechtsprechenden Gewalt, der nach Artikel 93 des Grundgesetzes einen besonderen Schutz genießt. Der im Antrag angesprochene § 147 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz regelt das externe Weisungsrecht auf Landesebene, wodurch das Recht der Aufsicht und Leitung aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des Landes der Landesjustizverwaltung, also auch der Justizministerin des Landes Schleswig-Holstein oder einem von ihr bevollmächtigten Beamten, zusteht.
Der sächsische Justizminister gibt zu bedenken, dass von dem im Einzelfall möglichen Weisungsrecht seiner Kenntnis nach in der Vergangenheit kein Gebrauch gemacht worden sei. Interessant wäre an dieser Stelle die Antwort auf die Frage, wie oft es in Schleswig-Holstein Fälle gegeben hat, in denen eine Weisung an die Staatsanwaltschaften seitens des Justizministeriums herangetragen wurde und ob diese Fälle aktenkundig sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Kollegin Ostmeier, lieber Herr Peters, lieber Herr Dr. Breyer, ich verwahre mich ausdrücklich dagegen, dass Sie regelmäßig Diskussionen über mögliche Einflussnahmen anregen und öffentlich führen, um daraus abzuleiten, dass wir den Gefahren einer möglichen Einflussnahme begegnen müssten. Mir ist kein solcher Fall bekannt. Ich finde es unerhört, dass Sie den Eindruck erwecken, als wäre das Verfahren gegen Herrn Wulff zu spät eröffnet worden oder es habe eine Weisung des Justizministers gegeben, überhaupt eine Anklage zu erheben, obwohl der Straftatbestand nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gar nicht erfüllt gewesen sei.
Schauen Sie sich einmal in der Bundesrepublik Deutschland um. Ihr ständiges Insinuieren ist deshalb unverständlich, weil beispielsweise eine Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen eine amtierende Ministerpräsidentin führt. Wenn es die Überlegung gegeben hätte, Einfluss zu nehmen, dann wäre das auch geschehen. Zudem wird ein
Verfahren gegen einen amtierenden Wirtschaftsminister geführt. Es gab auch in Schleswig-Holstein Verfahren gegen im Amt befindliche Staatssekretäre, ohne dass auch nur ansatzweise der Versuch der Einflussnahme unternommen worden ist.
Tun Sie also bitte nicht so, als gebe es eine politische Einflussnahme, als würden wir einer dringenden Gefahr begegnen müssen. Mit jeder weiteren Insinuierung dieser Art schüren Sie das Misstrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Justiz. Dem müssen wir entgegenwirken.
Kommen Sie von Ihrem Trip runter, dass die Unabhängigkeit der Justiz dadurch garantiert werden könne, dass sie sich selbst verwaltet. Ich habe einmal Diskussionen erlebt, als es um die Frage von Richterbeförderungen und Richtereinstellungen ging. Hierzu gab es Vorschläge vonseiten der Justiz, sich sozusagen selbst zu befruchten und auch keine politischen Vertreter mehr in einem Richterwahlausschuss zu haben. Ich weiß, dass es auch bei uns Menschen gab, die der Auffassung waren, das sei doch toll, dann werde die Unabhängigkeit der Justiz gesichert. Letztlich wurde ihnen vom Wissenschaftlichen Dienst aber dargelegt, dass das Demokratieprinzip dazu verpflichtet, dass das Parlament entweder mittelbar über die Verantwortung der Justizministerin oder unmittelbar über den Ausschuss beteiligt wird.
Noch einmal: Ich habe sehr großen Respekt vor der Diskussion, die man systematisch führen kann, und zwar unter der Überschrift der Gewaltenteilung. Den Glauben aber, eine sich selbst befruchtende Justiz sichere die Unabhängigkeit, halte ich für falsch.
Herr Kollege, ich habe Ihre Bemerkung vorhin so verstanden, dass Sie jetzt bereit sind, eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Abgeordneten Dr. Breyer und der Abgeordneten Frau Ostmeier zuzulassen.
Vielen Dank, Herr Kollege und Frau Präsidentin. Ich glaube, dass sich die Unabhängigkeit der Justiz unter sehr schwierigen Bedingungen bewährt. Die Folgen einer organisatorischen Selbstständigkeit können wir in Italien beobachten. Siehe Berlusconi!
- Ich glaube, dass es nicht angemessen ist, einen Schlingerkurs zu fahren, wie Sie dies bei der Frage tun, ob man durch eine politische Debatte einen Eindruck erweckt oder etwas herbeiredet. Gestern ist uns vorgeworfen worden, dass wir durch eine Prokon-Debatte eine Insolvenz herbeireden.
- Im Verlauf des heutigen Tages haben Sie ausdrücklich zurückgewiesen, dass man über bestimmte Sachen nicht mehr reden dürfe, weil dadurch die Öffentlichkeit etwas in den falschen Hals bekommen könnte. Heute ist es wieder andersherum. So kann es nicht gehen.
Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich Ihnen weiterhelfen möchte. Ich wollte Ihre Frage beantworten, ob in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren von diesem Weisungsrecht Gebrauch gemacht worden ist. Diese Frage kann ich beantworten, weil die Justizministerin auf meine Anfrage mitgeteilt hat, dass seit 2010 kein förmlicher Gebrauch von diesem Weisungsrecht gemacht worden sei.
- Es ist schön, dass Sie mir eine Antwort geben können, die ich von der Justizministerin für das ganze Haus erwarte. Ich bin jetzt seit 21 Jahren Mitglied in diesem Parlament. Mir ist kein solcher Fall bekannt. Ich garantiere Ihnen, dass ein solcher Fall bei der Durchlässigkeit unseres Justizwesens öffentlich geworden wäre.
Mir ist kein Fall aus den vergangenen 21 Jahren bekannt, bei dem wir erörtert hätten, dass eine Weisung des Justizministeriums an die Staatsanwaltschaft gegeben worden sei, sich so oder so zu verhalten. Das ist also nicht erst seit 2010, sondern seit 21 Jahren nicht der Fall gewesen.
Herr Dr. Breyer, mein Problem besteht darin, dass Sie angebliche öffentliche Debatten als wahr unterstellen.
Ebenso erklärt Herr Dudda, es lägen seit einigen Wochen sechs Strafanzeigen beim Generalbundesanwalt vor und dieser ermittele nicht. Herr Dudda sollte wissen, dass eine Anzeige auf ihre Schlüssigkeit hin überprüft werden muss. Es muss zudem geprüft werden, ob überhaupt ein Anfangsverdacht besteht. Ferner muss die Staatsanwaltschaft prüfen, ob überhaupt eine Verfolgungsmöglichkeit besteht.
Genau die gleiche Diskussion hatten wir bei der Frage „Wille gegen Generalstaatsanwalt“. Herr Wille hat sich darüber beschwert, dass die Amerikaner, diese bösen Hunde, nicht auf seine Schreiben geantwortet haben. Ich muss das jetzt ein bisschen umschreiben, weil das alles sehr vertraulich war. Die Amerikaner haben auf die Anfrage von Herrn Wille, ob ein Mitarbeiter der CIA von A nach B geflogen sei, nach mehreren Monaten und Insistierungen der Bundesjustizministerin geantwortet, die CIA gebe es nicht.
Die Frage war dann: Wie können wir die Amerikaner mit der deutschen Strafprozessordnung dazu zwingen, eine wahrheitsgemäße Aussage zu machen? Wir haben dann festgestellt: Die Bundeswehr reicht nicht aus, und unsere Verbündeten würden sich auch nicht einmischen. Verstehen Sie, Sie müssen prüfen: Haben bestimmte Ermittlungshandlungen noch Aussicht auf Erfolg? Herr Wille wollte beim Bundesnachrichtendienst einmarschieren. Die haben gesagt, sie lassen ihn nicht rein. Er hat gesagt: Das geht doch nicht, ich bin Staatsanwalt aus Lübeck!
Die haben gesagt: Toll! Haben Sie schon einmal etwas von § 96 Strafprozessordnung gehört und davon, dass Sie eine Genehmigung des Bundes oder einer Bundesbehörde brauchen? - Dann sagen Sie: Und nun? Ich will damit nur sagen: Die dauernden Behauptungen, etwas passiere nicht aufgrund einer Anzeige, was daran liege, dass die politische Füh
rung das eine oder andere nicht wolle, sind so absurd, dass ich mich damit nicht weiter beschäftige.
Diese Zwischenbemerkung ist mir sehr wichtig. Sehr geehrter Herr Kollege Kubicki, Dr. Kubicki, ich habe Sie eigentlich immer sehr geschätzt.
ich habe Sie in der kurzen Zeit, in der ich hier bin, als jemanden kennengelernt, der sehr differenziert denken kann und der auch ein sehr differenziertes Wahrnehmungs- und Artikulationsvermögen hat.
Das meine ich ernst. Auch wenn wir jetzt zufällig Anträge haben, die in eine gemeinsame Richtung weisen, verwehre ich mich dagegen, hier in einen Topf geworfen zu werden, und ich verwehre mich dagegen, dass ich irgendwelche Behauptungen, Anschuldigungen oder Verdächtigungen in den Raum gestellt habe. Ich glaube, ich habe ziemlich deutlich zum Ausdruck gebracht, dass ich nicht einen Fall nennen kann, und ich wünsche mir, dass Sie das bestätigen. Die Annahme, dies sei so zu bewerten, dass ich damit schon Ängste schüre, kann ich Ihnen nehmen. Diese Interpretation führen Sie jetzt schon seit Längerem aus. Habe ich in meinem Vortrag an irgendeiner Stelle auch nur behauptet, es hätte einen Fall gegeben? - Das ist meine erste Frage.
Ich verwehre mich gegen einen weiteren Punkt: Ich kann Ihnen deutlich sagen, ich befinde mich nicht auf einem Trip, und ich glaube, ich bin hier nicht dafür bekannt, dass ich dauernd irgendwelche Ängste schüre, weil ich Behauptungen in den Raum stelle. Ich gebe Ihnen aber recht: Wenn mir ein Thema wichtig erscheint, dann bin ich bereit,