Hier beruft sich der Landesrechnungshof im Gegenzug jedoch auf seine richterliche Unabhängigkeit, die in unserer Landesverfassung, Artikel 57 Abs. 1, geregelt ist. Aus der richterlichen
Das heißt, der Landesrechnungshof entscheidet selbst, wann, wie und wie viel er prüfen soll. Das ist natürlich ein Konflikt zwischen Kreis und Landesrechnungshof. Aber natürlich kann es sein, dass der Landesrechnungshof als Dritter im Sinne des Rahmenvertrags mit den Leistungserbringern bereits jetzt prüfen darf.
Jedenfalls fehlt es an einer ausdrücklichen gesetzlichen Zuweisung bei dieser Aufgabe. Bevor diese für Juristen bestimmt sicherlich spannende Rechtsfrage rechtlich geklärt werden muss, können wir doch einfach hier für Rechtssicherheit sorgen.
Jetzt war ich ja dabei. Das ist eine Zwischenbemerkung. Ich habe noch einmal in das Protokoll vom Dezember 2013 geschaut. Es wäre gut, genau zu lesen, was ich hier behauptet habe. Ich habe mitnichten behauptet, dass es über den Kreis ein eigenständiges Prüfrecht des Landesrech
nungshofs geben würde, sondern ich habe hier gesagt - und dazu stehe ich -, dass der Landesrechnungshof eine Bitte um Amtshilfe durch den Kreis abgelehnt hat. Das war mein Punkt an der Stelle. Es verwundert mich nach wie vor, warum, wenn der Landesrechnungshof das gern prüfen möchte und der Kreis Rendsburg-Eckernförde diese Möglichkeit eröffnet -
- Aber freiwillig darf der Landesrechnungshof das machen, wenn man ihn darum bittet. Oder ist Ihre Auffassung, dass der Landesrechnungshof es nicht machen darf, selbst wenn er es wollte und der Kreis RendsburgEckernförde ihn bittet?
Ist das die neue Erkenntnis? Das wäre übrigens auch nicht nur für mich eine neue Erkenntnis, sondern auch für den Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde, der übrigens auch Jurist ist.
Herr Dolgner, ich habe das doch gerade alles ausgeführt. Ich habe Ihnen doch gerade gesagt, dass das bestimmt eine sehr spannende Rechtsfrage für Juristen ist. Ich bin kein Jurist, das wissen Sie ganz genau. Ich kann beide Seiten durchaus nachvollziehen. Aber warum sorgen wir hier nicht einfach für Rechtssicherheit?
Es ging - und das ist weder Quatsch noch sophisticated - einzig und allein um die Frage, ob die Darstellung, die ich im Dezember 2013 gemacht habe, an der Stelle so richtig und möglich war. Es ging nicht darum, welche Konsequenzen das hatte. Ich bleibe dabei - nichts anderes habe ich dargestellt -: Nach Auskunft des Landra
tes des Kreises Rendsburg-Eckernförde hätte der Landesrechnungshof die Möglichkeit gehabt, natürlich nicht verpflichtend, die Träger der Eingliederungshilfe über das kommunale Prüfungsrecht zu prüfen. Der Landesrechnungshof hat das abgelehnt. Nichts anderes habe ich hier im Plenum behauptet. Es ist für jeden nachzulesen.
Das hat mit der Frage, ob der Landesrechnungshof trotzdem ein eigenständiges Prüfrecht braucht oder nicht, erst einmal nichts zu tun.
- Herr Dolgner, ich glaube, es gibt ein kleines Missverständnis. Ich hatte nämlich gerade in meiner Rede wirklich nicht auf Sie referenziert, sondern auf diese Debatte, die wir im Finanzausschuss haben. Da ist dieser Fall erörtert worden. Ich versuche nur, das wiederzugeben. Natürlich haben Sie das so geäußert. Ich unterstelle Ihnen gar nicht, dass Sie es anders gemacht haben. Ich weiß gar nicht, wo Ihr Problem mit mir ist.
Dann frage ich Sie, ob der Kollege Dr. Breyer ebenfalls von Ihnen die Erlaubnis zu einer Zwischenbemerkung bekommt.
Wir haben zu Recht schon gehört, dass der Landesrechnungshof unabhängig darüber entscheidet, wann und wie er prüft. Kann es vielleicht auch daran liegen, dass es der Landesrechnungshof nicht für sinnvoll hält, in einem einzelnen Kreis eine Einzelprüfung unter dessen Weisung durchzuführen, sondern lieber übergreifend prüfen möchte und er deswegen eine solche Bitte abgelehnt hat?
Natürlich hätte ich mir gewünscht, dass wir im Dezember 2013 das Prüfungsrecht verabschiedet hätten. Ich will nicht nachtragend sein. Ich habe nur einen Wunsch. Ich möchte, dass wir den Gesetzentwurf in einem vernünftigen parlamentarischen Verfahren debattieren und eine Anhörung durchführen. Vielleicht können wir dann endgültig alle Fragen klären. Vielleicht kommen wir dann voran und schaffen eine rechtssichere Lösung. Im Ziel sind wir alle uns doch hier einig.
Am Ende möchte ich Herrn Garg recht geben. Außerdem möchte ich ausdrücken, warum mir persönlich das so wichtig ist. Es geht schließlich darum, eine milliardenschwere Leistung vor dem Hintergrund des demokratischen Wandelns zu sichern. Wir müssen in diese Blackbox hineinschauen. Ansonsten haben wir irgendwann Probleme.
Ich freue mich vor diesem Hintergrund auf eine konstruktive und produktive Zusammenarbeit im Finanzausschuss. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon jahrelang fordern die finanzpolitischen Sprecher quer durch alle Fraktionen, dass der Landesrechnungshof ein Prüfungsrecht in Bezug auf Leistungen zur Eingliederungshilfe bekommen sollte. Am Anfang der Diskussionen hierzu war man noch davon ausgegangen, dass der Landesrechnungshof ein eigenes Prüfungsrecht brauche und quasi vom Land beauftragt werden sollte, die Interessen des Landes zu vertreten.
Deshalb hat man über mehr als ein Jahrzehnt versucht, dieses Prüfungsrecht in den Landesrahmenvertrag mit den Sozialverbänden hineinzuverhandeln. Das ist nie geglückt, was immer wieder bei den Bemerkungen zu den Haushaltsprüfungen