Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle auf die Einlassungen des Kollegen Koch eingehen und darauf hinweisen, dass der Beratungsbedarf der CDU bei solchen Themen wie Optionszwang und Homo-Ehe ungefähr 20 Jahre bestand
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der FDP greift Forderungen auf, wie wir sie im Finanzausschuss schon mehrfach formuliert haben. Das ist völlig richtig. Wo mit Mitteln des Landes Leistungen erbracht werden, muss die Möglichkeit einer guten Kontrolle bestehen. Darauf haben die Bürgerinnen und Bürger Anspruch, die diese Leistungen mit ihren Steuern finanzieren. Darauf haben auch die Leistungserbringer Anspruch, denn Qualität und gute Mittelverwendung sollten im Wettbewerb eine Selbstverständlichkeit sein.
Die Teilhabe behinderter Menschen in der Gemeinschaft gehört zu unseren großen sozialen Errungenschaften. Sie ist getragen von der Philosophie, Menschen mit Behinderung als selbstverständlichen Teil der Gesellschaft wahrzunehmen. Dafür sind individuell unterschiedliche Fördermaßnahmen oder Integrationshilfen notwendig. Sie werden über die Eingliederungshilfe finanziert. Ziel dabei ist - ich zitiere aus dem SGB IX-, die
„Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken“.
Wir alle wollen, dass die Eingliederungshilfe diese Funktion weiter gut erfüllt. Tatsächlich gibt es immer wieder Entwicklungen, die das Ziel, eine gute Integration zu erreichen, weiterbringen. Dazu gehört zum Beispiel das persönliche Budget, dazu gehören auch die Inklusionsansätze für Kindertagesstätten und Schulen.
Wir wissen, dass Eingliederungshilfe, wenn sie gut gemacht ist und wenn sie ihren Zweck erfüllen soll, teuer ist. Das ist vom Kollegen Garg schon angesprochen worden. Das ist auch in Ordnung. Denn die Integration von Menschen mit Behinderung ist ein hohes Gut. Sie ist eine Frage der Menschenwürde. Ihre Weiterentwicklung ist Teil einer Blaupause für die Welt, in der wir morgen gemeinsam leben wollen, von der Bildung über Wohnen, Arbeiten und Freizeit bis zu Pflege und Tod.
Gerade deshalb kommt es darauf an, die Mittel vernünftig auszugeben - nicht um zu sparen, sondern weil sie so gut wie möglich dort ankommen sollen, wo sie gebraucht werden.
Das ist auch ein Grund dafür, dass sich die Koalition in Berlin eine umfassende Reform auf die Fahnen geschrieben hat. Das ist ein Grund dafür, dass Qualitäts- und Kostenbewusstsein bei allen gesellschaftlichen Akteuren in diesem Bereich - von den Leistungsträgern, den Kommunen, bis zu den Leistungserbringern, insbesondere den Wohlfahrtsverbänden - ausgeprägt vorhanden ist. Der Landesrahmenvertrag von 2012, nach dem die Prüfrechte deutlich ausgeweitet wurden, ist daher ein großer Schritt. Dafür gebührt den Akteuren Dank.
Wir glauben jedoch, dass auch Prüfrechte und Prüfmöglichkeiten weiterentwickelt werden sollten, was explizit allen Leistungserbringern zugutekommt, die schon heute gute Arbeit leisten. Das gehört zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe ebenso dazu wie neue Konzepte, neue Einrichtungen oder Qualitätsevaluation. Wenn wir hierzu eine unter- oder außergesetzliche Regelung finden könnten, wäre auch das für uns von Interesse. Mit dieser Anregung - der Kollege Koch hat das ein bisschen beiseite geschoben - folgen wir an dieser Stelle einem Hinweis des Kollegen Dolgner, bei
Wie genau eine gute Kontrolle, über deren Notwendigkeit Konsens besteht - das möchte ich hier betonen -, aussehen soll, ist nach wie vor in der Diskussion, auch in unserer Fraktion. Wir haben für die kommenden Wochen eine Reihe von Gesprächen geplant, in denen wir uns diesem Thema weiter nähern wollen. Deshalb möchten wir den Gesetzentwurf gern im Ausschuss weiter beraten, natürlich mit entsprechenden Anhörungen. Ich halte den Vorschlag für gut und richtig, auch den Beauftragten für Menschen mit Behinderung in die Diskussion einzubinden, was wir auch im Verfassungsausschuss bei diesem Thema schon getan haben. Es gibt eine ganze Reihe von Akteuren, die wir hierzu befragen werden.
Ich hoffe, dass wir am Ende zu einer für alle zufriedenstellenden Lösung kommen, in Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden und allen anderen, die betroffen sind. Wir wissen auch, dass der Vollzug von Kontrolle in den jeweiligen Kreisen sehr unterschiedlich funktioniert. Auch das haben wir in der Zwischenzeit gehört. Auch da gibt es Bedarf, an der einen oder anderen Stelle mit der kommunalen Ebene zu reden, beispielsweise auch über die Einbeziehung des Behindertenbeauftragten.
Eine ganze Reihe von Punkten sind noch ungeklärt, die wir in Zukunft einer Lösung zuführen möchten. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eingliederungshilfe - das haben die Kolleginnen und Kollegen vor mir schon ausgeführt - bedeutet Inklusion und Teilhabe. Menschen mit Behinderung sollen ihr Leben so eigenständig führen können wie nur möglich. Uns Grünen ist wichtig, dass Menschen mit Behinde
rung generell und insbesondere, wenn wir über das Prüfrecht des Landesrechnungshofs in der Eingliederungshilfe diskutieren, nicht als Kostenfaktor gesehen werden.
Bei der Debatte zum Prüfrecht geht es um Transparenz im Sinne der Menschen mit Behinderung. Teilhabe, Unterstützung und Nachteilsausgleich sind ihr gutes Recht. Es geht hier nicht um die Kürzung von Mitteln, es geht um sachgemäße Verwendung der Mittel dort, wo sie am meisten gebraucht werden,
beispielsweise bei der Frühförderung von Kindern, der Hilfe für eine angemessene Schulbildung und beim Besuch einer Hochschule oder auch der Teilhabe am Arbeitsleben und dem gesellschaftlichen Leben. Für ihre Leistungen erhalten die Träger der freien Wohlfahrtspflege und andere Einrichtungen und Dienste eine Vergütung von den Kreisen und kreisfreien Städten aus Landesmitteln in Höhe von über 600 Millionen € jährlich.
Eine freiwillige Vereinbarung von Prüfrechten für den Landesrechnungshof im Landesrahmenvertrag haben die Einrichtungen mehrfach abgelehnt. Natürlich ist zumindest auch zu untersuchen, dass so eine Neuregelung für die Einrichtungen und ihre Träger verhältnismäßig ist. Aus Sicht der engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen kann ich es sogar verstehen, wenn man diese Debatte auch ein bisschen als Misstrauensvotum versteht. Ich habe selbst meinen Zivildienst in einem Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung absolviert. Die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen überwiegend sehr, sehr gute Arbeit. Ihnen gebührt unser Dank.
(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW, Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Torge Schmidt [PIRATEN])
Trotzdem ist die Komplettverweigerung einiger Träger beim Prüfrecht für uns unverständlich. Es ist aus unserer Sicht Zeit, den nächsten Schritt zu gehen. Eine Erhöhung der Kontrolldichte allein ist aus unserer Sicht keine unzumutbare Beeinträchtigung der Einrichtungen. Im Sinne der Menschen, die auf die Eingliederungshilfe angewiesen sind, und im Sinne der Kommunen und des Landes müssen wir uns fragen, ob mit den vorhandenen Mitteln die bestmöglichen Leistungen erbracht werden.
strukturelle Mängel im System? - Um diese Fragen beantworten zu können, brauchen wir mehr Transparenz. Das bedeutet auch, dass wir eine prüfende Institution brauchen. Bislang sind nur die Kreise und kreisfreien Städte berechtigt, bei den Einrichtungen und Diensten die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen zu prüfen. Es fehlt allerdings an Personal, um die Prüfung flächendeckend durchzuführen. Statistisch müssen die Einrichtungen damit rechnen, nur alle 240 Jahre einer Prüfung unterzogen zu werden. Es ist gut, dass jetzt durch den Antrag der FDP-Fraktion konkret Bewegung in die Debatte kommt.
Es sind allerdings aus unserer Sicht auch noch nicht alle Fragen geklärt, denn zwischen dem Land, den kommunalen Landesverbänden und den Verbänden der Einrichtungsträger ist über ein Prüfrecht des Landesrechnungshofs bisher keine Verständigung gelungen, wenn auch sehr lange diskutiert wurde. Eine Einigung wäre aus grüner Sicht wünschenswert. Sie ist aber für uns Grüne keine Bedingung.
Diese Fragen und auch andere können wir dann in der Anhörung, ähnlich wie die Kollegin Herdejürgen es gerade gesagt hat, ausgiebig diskutieren, denn aus unserer Sicht ist es auch haushaltspolitisch und nicht nur sozialpolitisch dringend angemessen, jetzt endlich die nächsten Schritte beim Prüfrecht zu gehen. Das ist einer der größten Einzelposten, die wir im Landeshaushalt haben. Bei ganz vielen anderen großen Einzelposten hätten wir es uns als Haushaltsgesetzgeber nicht erlaubt, so einen Zustand lange zu dulden.
Das, was bei anderen Haushaltsposten eine Selbstverständlichkeit ist, sollte jetzt endlich auch mit dem Prüfrecht für diesen Einzelposten im Landeshaushalt gelten. Wir Grüne wollen das Prüfrecht. Wir haben das auch im Dezember 2013 in der Sitzung gesagt. Wir haben auch ausdrücklich damals schon begrüßt, dass ein Antrag von wem auch immer - einer der Fraktionen des Hauses - hier eingebracht wird. Es ist gut, dass die Debatte jetzt kommt, dass wir damit nicht wesentlich an Zeit verlieren. Wir haben jetzt noch etwas Zeit für die Anhörung. Aber es ist auch gut, dass wir jetzt nicht nach dem Dezember 2013 noch ein halbes Jahr haben verstreichen lassen, wo die Debattenlage danach vielleicht eine ganz andere gewesen wäre.
Ich freue mich auf die Anhörung. Es haben bisher alle grundsätzlich erklärt, eine Lösung erarbeiten zu wollen. Ich hoffe, dass wir in diesem Jahr endlich einen Schritt weiterkommen. Ich bin zumindest felsenfest davon überzeugt, dass es klappen kann. Schönen Dank.
Vielen Dank. - Ich habe gerade gesehen, dass unser ehemaliger Kollege Klaus Klinckhamer auf der Tribüne ist. - Ihnen ein herzliches Willkommen hier!
Ich danke Ihnen, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte die Debatte jetzt nicht unnötig in die Länge ziehen. Diese Debatte hatten wir schon im Dezember 2013 geführt. Ich möchte an dieser Stelle der FDP danken, dass sie den Antrag noch einmal eingereicht hat. Ich glaube, die Situation hat sich seit Dezember 2013 nicht großartig geändert. Die ganzen Ausführungen, die Herr Koch und Herr Garg zum Prüfungsrecht gemacht haben, unterstütze ich ausdrücklich.
Die Details muss ich nicht wiederholen. Eine Sache möchte ich aber aufgreifen: Im Dezember 2013 hat die SPD zu diesem Kommunalprüfungsrecht Zweifel geäußert. Es gibt da anscheinend mehrere Aufassungen, ob der Landesrechnungshof bereits prüfen darf oder nicht. Der Kreis RendsburgEckernförde ist der Auffassung, dass der Landesrechnungshof bereits jetzt prüfen darf, da laut Landesrahmenvertrag der Kreis berechtigt ist, einen externen Prüfer zu beauftragen. Als externer Prüfer muss der Landesrechnungshof jedoch nach Vorgaben des Landkreises prüfen.
Hier beruft sich der Landesrechnungshof im Gegenzug jedoch auf seine richterliche Unabhängigkeit, die in unserer Landesverfassung, Artikel 57 Abs. 1, geregelt ist. Aus der richterlichen