Protocol of the Session on January 23, 2014

durch die Haushaltsprüfgruppe zu entsprechenden Forderungen geführt hat.

Dabei muss ich ganz deutlich sagen, dass es bei dieser durchgehenden Forderung der finanzpolitischen Sprecher nach einem Prüfungsrecht für den Landesrechnungshof nicht um Misstrauen gegenüber den Sozialverbänden ging, sondern vielmehr um das Erhalten einer vernünftigen Datenbasis, aufgrund der Anregungen gegeben werden können, wie man die steigenden Kosten in diesem Bereich auch in Zukunft bewältigen kann und wie man das Geld für die Behinderten noch besser sichern und noch mehr Leistungen ermöglichen kann.

Bisher sind alle Seiten immer davon ausgegangen, dass dieses ein gemeinsames Interesse aller sein müsse. Auf keinen Fall war und ist es das Ziel - das ist in der Debatte ganz wichtig -, die wirtschaftliche Grundlage für die Sozialverbände zu gefährden. Trotzdem ist es in der Vergangenheit bei den Sozialverträgen nie zu einem befriedigenden Verhandlungsergebnis gekommen. Deshalb hat der Landesrechnungshof einen Vorschlag gemacht, wie das Problem gelöst werden kann. Ausgehend davon, dass der Landesrechnungshof nicht im Auftrag einer Kommune tätig werden kann, ohne dass es eine Rechtsgrundlage dafür gibt, schlug er vor, eine eben solche Rechtsgrundlage zu schaffen.

Dieser Vorschlag ist auch die Grundlage des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfes der FDP. Vorgeschlagen wird, dass die zur Prüfung berechtigten Kreise und kreisfreien Städte den Landesrechnungshof mit genau dieser Prüfung beauftragen können. In den bisherigen Beratungen war man immer der Auffassung gewesen, dass es noch keine Rechtsgrundlage gibt, die es dem Landesrechnungshof schon heute ermöglicht, als Beauftragter eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt die Träger der Eingliederungshilfe zu prüfen. Damit verbunden wäre ja nicht nur eine Prüfung nach Aktenlage, sondern auch eine Prüfung, ob eine Maßnahme auch anders erfüllt werden kann - immer unter der Maßgabe, dass die Leistung für den behinderten Menschen gleich bleibt oder sich sogar verbessert.

Man kann sich also gut vorstellen, dass hier mehr geprüft wird als nur irgendwelche Papiere. Deshalb ging man bisher davon aus, dass das nicht von der derzeitigen Gesetzeslage gedeckt ist. Die Tatsache, dass solche Prüfungen trotz vorhandenen Wunsches bisher nicht möglich waren, scheint erst einmal zu bestätigen, dass es keine Rechtsgrundlage gibt. Somit ist die Vorlage eines Gesetzentwurfes konsequent.

Andererseits gibt es - jedenfalls seit ein paar Monaten - die gegenteilige Rechtsauffassung, nämlich dass es nach jetziger Rechtslage doch schon möglich ist, den Landesrechnungshof mit Prüfungsaufgaben zu beauftragen. Dass diese Rechtsauffassung in der Vergangenheit nicht öffentlich diskutiert wurde - also in den letzten zehn Jahren -, mag daran liegen, dass man in der Vergangenheit erst einmal nur daran gedacht hatte, das Ganze als Beauftragung durch das Land in den Landesrahmenvertrag aufnehmen zu wollen. Jetzt ist aber daran gedacht, dass sich die Kommunen des Landesrechnungshofes bedienen. Hier mag ein rechtlicher Unterschied bestehen. Das muss in den Beratungen geprüft werden.

Was wir aber feststellen können, ist, dass wir alle der Auffassung sind, dass der Landesrechnungshof für die Kreise und kreisfreien Städte tätig werden können

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

und dass die Prüfung verbessert werden soll. Ob dafür eine Gesetzesänderung notwendig ist oder ob das jetzt schon rechtlich zulässig ist, werden sicherlich die Ausschussberatungen zeigen.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Garg?

Sehr gern.

Bitte.

Herr Kollege Harms, sind Sie mit mir einer Meinung, dass eine Prüfungsmöglichkeit vor der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe gar nicht möglich gewesen ist, weil die Zuständigkeit komplett beim Land lag? Das heißt, es ist ganz klar, dass die Frage vor 2006 so, wie Sie sie angerissen haben, gar nicht hätte erörtert werden können.

Ich gebe Ihnen recht. Sie können sich sicherlich daran erinnern, dass wir bis Ende letzten Jahres immer darüber diskutiert haben, dass das Land beauftragen solle. Wir sind immer daran verzweifelt, dass es in den Verhandlungen nie gelungen ist - ob

wohl wir es gern gehabt hätten -, ein Prüfungsrecht im Landesrahmenvertrag zu verankern. Dann kam die neue Idee des Landesrechnungshofs, die Sie dankenswerterweise als Gesetzentwurf übernommen haben, über die Kommunen zu gehen.

Bei dem einen oder anderen gab es die Unstimmigkeit, ob das wirklich notwendig sei oder ob das rechtlich nicht heute schon möglich wäre. Ich bin davon überzeugt, dass genau diese Frage im Anhörungsprozess geklärt wird. Dann sollten wir zu einer vernünftigen Lösung kommen. Das entscheidende ist, dass der Landesrechnungshof am Ende prüfen kann. Ob er das auf einer gesetzlichen Grundlage macht oder ob von irgendwelchen klugen Rechtsgelehrten erklärt wird, dass das auch jetzt schon geht, ist mir eigentlich piepenhagen; Hauptsache, wir kriegen ein Prüfungsrecht. Es ist eine Riesensumme, die vergeben wird. Es geht nicht darum, die Summe zu kürzen - das sage ich ganz deutlich -, sondern sie für die Behinderten besser einzusetzen. Das ist ein Ziel, dem sich eigentlich alle hier verpflichtet fühlen sollten.

Herr Kollege, gestatten Sie eine weitere Bemerkung des Herrn Abgeordneten Koch?

Sehr gern.

Bitte schön, Herr Koch.

Herr Kollege Harms, stimmen Sie mir zu, dass das Argument, es gebe bereits auf der jetzigen Rechtslage möglicherweise eine Prüfungsmöglichkeit, kein Gegenargument sein kann, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen? Es würde maximal bedeuten, dass dieser Gesetzentwurf gesetzlich das regelt, was auch bisher praktisch schon möglich ist.

Herr Kollege Koch, salopp gesprochen kann man sagen: Man kann da noch einmal drüberbügeln, und dann hat man die absolute Gewissheit und ist nicht darauf angewiesen, irgendwelchen Rechtsgelehrten folgen zu müssen, bei denen es drei oder vier verschiedene rechtliche Meinungen zu diesem Thema gibt. Insofern wäre das eine Lösung, die sicher wäre.

(Lars Harms)

Wir haben in den Ausschussberatungen genügend Zeit. Ich hoffe, dass wir in der ersten Hälfte dieses Jahres zu einer Lösung kommen. Mein Bestreben ist es, das Bestreben des SSW ist es, ein Prüfungsrecht zu bekommen - ganz wichtig - zum Wohle der behinderten Menschen, um mehr Mittel freizusetzen. Das heißt nicht, dass die Sozialverbände, die Träger der Maßnahmen, schlechtergestellt werden sollen. Es geht um die Inhalte der Maßnahmen und darum, das Geld für die Behinderten so gut wie möglich auszugeben, und nicht um Kürzungen.

(Wolfgang Baasch [SPD]: Sie haben einen Rechtsanspruch! - Dr. Heiner Garg [FDP]: Es hat niemand bestritten, dass es einen Rechtsanspruch gibt!)

Das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki von der Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nicht bestreiten, dass der kluge Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde auf die glorreiche Idee gekommen ist, eigenes Personal zu sparen und Mitarbeiter des Landesrechnungshofs in Anspruch zu nehmen. Herr Kollege Dr. Dolgner, Ihnen muss klar sein: Jede staatliche Maßnahme, die Eingriffsbefugnisse zulasten Dritter enthält, bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Wenn der Kreis Rendsburg-Eckernförde auf die Idee kommt, den Rechnungshof zu bitten, an seiner Stelle Prüfungsvorgänge durchzuführen, würde das wie folgt lauten: Es tritt nicht der Landesrechnungshof auf, sondern der Kreis Rendsburg-Eckernförde unter Zuhilfenahme von Mitarbeitern des Landesrechnungshofs.

Durch diese gesetzliche Grundlage schaffen wir ein eigenes Recht des Rechnungshofs. Das können Sie schon daran erkennen, das der zweite Satz lautet:

„Die Prüfungsrechte der kommunalen Körperschaft bleiben daneben bestehen.“

Sie müssten nicht daneben bestehen bleiben, wenn Sie der Auffassung wären, dass durch die - wie Sie es genannt haben - Amtshilfe die Sache bereits erledigt wäre.

Gehen Sie davon aus - das können wir im Rahmen der Anhörung in aller Ruhe beraten; darauf ist von Herrn Kollegen Harms und vom Kollegen Koch zu Recht hingewiesen worden -, dass das kein Argu

ment dagegen ist, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Sie müssten dann nämlich sagen, das, was sie machten, sei rechtswidrig. Nur dann macht es einen Sinn.

Wenn Sie sagen, es beschreibe nur einen Zustand, der faktisch von Ihnen genauso gesehen wird, schadet das nicht nur nicht, sondern nach meiner Auffassung und nach der von vielen Juristen nützt es sogar. Deshalb sollten wir das tun. Wir haben ausreichend Zeit, in Anhörungen alle Stellungnahmen abzuarbeiten.

Noch einmal: Ich kann und will nicht akzeptieren, dass wir erhebliche Haushaltsmittel - erhebliche Haushaltsmittel! - ausgeben und die Prüfungsrechte, die eigentlich notwendig sind und in allen anderen Bereichen vorgeschrieben sind, hier nicht wahrnehmen. Das grenzt schon fast an den Bereich der Haushaltsuntreue, obwohl wir als Haushaltsgesetzgeber diesen Tatbestand der Haushaltsuntreue nicht begehen können. Aber ein Gesetzgeber, der darauf verzichtet, in diesem Komplex Effizienzreserven zu heben, der muss sich vorwerfen lassen, dass er mit dem Geld der Steuerzahler nicht ordnungsgemäß umgeht. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP, vereinzelt CDU, Beifall Ras- mus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN], Dr. Patrick Breyer [PIRATEN]) und Lars Harms [SSW])

Vielen Dank. - Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Robert Habeck das Wort. Ich nehme an, er vertritt den Kollegen Breitner.

Genau, so ist es. Deshalb werde ich mich an das geschriebene Wort halten, auch wenn einige Argumente und Zahlen bereits vorgetragen worden sind. Aber Andreas wird mit mir bestimmt böse, wenn ich hier irgendetwas anderes erzähle.

Liebe Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion greift mit Ihrem Antrag ein Thema auf, dass im Kern ein sozialstaatliches Leistungssystem von hoher finanz- und sozialpolitischer Bedeutung betrifft. Es geht um die Sozialhilfe, insbesondere die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Für diese Leistungen wendet das Land jährlich rund 550 Millionen € auf. Die jährliche Steigerungsrate liegt bundesweit bei über 5 %. In Schleswig-Holstein ist es dank gemeinsa

(Lars Harms)

mer Anstrengungen der Kommunen, der Wohlfahrtsverbände als wesentlichen Leistungserbringern und dem Land in den letzten Jahren gelungen, den Anstieg auf rund 3 % zu begrenzen.

Im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen im Bund ist für die laufende Legislaturperiode eine grundlegende Reform dieses Leistungsgesetzes und eine deutliche Beteiligung des Bundes an den Kosten verabredet. Notwendig werden diese Änderungen einerseits durch gesellschaftliche Entwicklungen, anderseits durch die hohe finanzielle Belastung von Ländern und Kommunen bei der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten.

Das entbindet die Akteure in Schleswig-Holstein nicht von der Verantwortung, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln und die wirtschaftliche Erbringung der Leistungen sicherzustellen. Kommunen, Wohlfahrtsverbände und das Land arbeiten dabei auf vielfache Weise eng zusammen. Erst Ende 2012 wurden in einem neuen Rahmenvertrag Absprachen für die Prüfung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit von Einrichtungen getroffen, die laut Sozialministerium - auch im Vergleich mit Vereinbarungen in anderen Bundesländern - die Prüfungsvoraussetzungen und -bedingungen für die Leistungsträger deutlich erweitern und erleichtern. Weitere Prüfungsmöglichkeiten durch Landesrecht wären auf Ihre Vereinbarkeit mit Bundesrecht zu prüfen.

Das angesprochene Entgegenkommen der Wohlfahrtsverbände gegenüber den Kostenträgern durch den aktuellen Landesrahmenvertrag darf bei einer Entscheidung zur Frage des Prüfungsrechtes nicht ausgeblendet werden, die gerade im Umgang mit öffentlichen Mitteln sensibel geprüft werden muss. Die Forderung nach einem solchen Recht stellt dabei kein Misstrauensbeweis gegenüber oder Kritik an den Wohlfahrtsverbänden dar. Die großen Leistungen der Wohlfahrtsverbände stehen für mich außer Frage. Allerdings kann ein Prüfungsrecht nicht nur zu einer besseren und wirtschaftlicheren Aufgabenerfüllung für die Sozialhilfeempfänger beitragen, mit der Steigerung der Transparenz böte sich auch die Möglichkeit, die Akzeptanz der Leistungen durch die Wohlfahrtsverbände zu steigern.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Insofern bin ich ebenso wie auch die Kollegin Heinold mit Blick auf die Diskussionsbeiträge in unserer Dezember-Tagung 2013 davon ausgegangen, dass die Debatte über Prüfungsrechte des Landes

rechnungshofs bei der Eingliederungshilfe noch nicht beendet ist. Ich würde es daher begrüßen, wenn über den vorliegenden Gesetzentwurf in den Ausschüssen noch einmal gründlich diskutiert und Einvernehmen mit den Wohlfahrtsverbänden, den kommunalen Landesverbänden und dem Landesrechnungshof erzielt würde, möglicherweise auch mit dem Ergebnis, dass ein geeignetes Mittel gefunden wird, das eine gesetzliche Regelung entbehrlich macht. -Vielen Dank!

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, ich schließe daher die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/1467 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Vielen Dank. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich frage Sie, wir haben 6 Minuten vor 18 Uhr, möchten Sie noch einen weiteren Tagesordnungspunkt beraten? - Dann rufe ich den Tagesordnungspunkt 15 auf:

Länderkompetenzen stärken - Neue Formen staatsanwaltschaftlicher Organisation ermöglichen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1422