Ich wollte sagen, dass das in diesem Verfahren so nicht geht. Wir hätten dann vorher eine Rückverweisung des Berichts beantragen müssen, eine Neubefassung und so weiter.
Das hat der Vertreter der Piratenfraktion im Ausschuss, die immerhin auch den Vorsitzenden stellt, so nicht vorgetragen. Aufgrund der besonderen Kautelen bei der Handhabung des Ausschusses geht das in diesem Fall vom Verfahren her aus meiner Sicht nicht.
Lassen Sie mich die Meinung des Präsidiums dazu mitteilen. Eigentlich war angekündigt, dass Sie, Herr Abgeordneter Dr. Breyer, beantragen wollten, dass eine Rücküberweisung dieser Einzelpetition an den Petitionsausschuss durchgeführt wird. Zu diesem Zeitpunkt habe ich keine rechtlichen Bedenken gehabt.
Sie haben jetzt eine Einzelabstimmung über diese Petition beantragt. Dazu teile ich die rechtlichen Bedenken des Abgeordneten Matthiessen und halte die Abstimmung an diesem Punkt für unzulässig.
Herr Präsident, ich teile Ihre Auffassung. Ich wollte deutlich machen, dass die geschäftsordnungsmäßige Frage von Ihnen richtig dargestellt worden ist. Die Frage der Behandlung von Einzelpetitionen im gesamten Plenum ist allerdings eine grundsätzliche Frage.
Wenn wir an den Punkt kommen, hier über einzelne Dinge zu verhandeln, würde ich mich dazu noch einmal in der Sache melden. Geschäftsordnungsmäßig ist es in Ordnung, dass das nicht in dieser Form zugelassen werden kann. Eine Rücküberweisung kann beantragt werden. Dann würden wir uns ausdrücklich, ausführlich und grundsätzlich dazu äußern wollen. Denn wir brauchen keinen Petitionsausschuss, wenn einzelne Petitionserledigungen mit einfacher Mehrheit im Plenum wieder weggestimmt werden können. Darüber müssen wir dann sehr grundsätzlich reden.
Geschäftsleitend weise ich nur darauf hin, dass wir diese Frage natürlich vorher rechtlich geprüft haben, Herr Abgeordneter Weber. Wir würden die Petition ja erst ganz zum Schluss, wenn wir den Bericht zur Kenntnis nehmen, für erledigt erklären. Deswegen wäre eine Rücküberweisung - auch wenn ich aus systematischen Gründen der Auffassung bin, dass die Petition aufgrund der Behandlung im Petitionsausschuss schon erledigt ist - aus formalen Gründen noch möglich. Aber das hat Herr Abgeordneter Dr. Breyer eben nicht beantragt. Herr Dr. Breyer, Sie haben noch einmal das Wort zur Geschäftsordnung.
Herr Präsident, in Anbetracht Ihrer Hinweise beantrage ich stattdessen, diese Petition in den Petitionsausschuss zurückzuüberweisen, mache die Kolleginnen und Kollegen allerdings darauf aufmerksam: Wenn Sie immer im Paket abstimmen lassen, müssten wir die gesamte Erledigung ablehnen, was wir eigentlich gar nicht wollen. Gerade wenn es um eine Öffentliche Petition geht, bei der der Antragstel
Ich möchte zum weiteren Verfahren noch einmal bestätigt haben, dass der Vorsitzende des Petitionsausschusses eben ohne jede Einschränkung dazu aufgefordert und darum gebeten hat, dass wir hier die Erledigung aller Petitionen beschließen. Das wäre ein Antrag, über den eigentlich abgestimmt werden könnte. Dann mag es einen anderen Antrag von Herrn Breyer geben; aber im Ergebnis entscheidet dann eine Mehrheit.
Wir werden entsprechend der Geschäftsordnungslage folgendermaßen verfahren - damit sind wir, glaube ich, pragmatisch richtig davor -: Es ist jetzt beantragt worden, die Petition L 2122/18/380 Sonn- und Feiertagsgesetz, Seite 36 des Berichts zur weiteren Bearbeitung an den Petitionsausschuss zurückzuüberweisen.
- Wir befinden uns in der Abstimmung, und eine Begründung ist nicht möglich, weil Petitionsangelegenheiten nicht öffentlich behandelt werden.
Ich lasse jetzt über diesen Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Breyer abstimmen. Wer stimmt zu, dass diese einzelne Petition zurücküberwiesen wird? Ich bitte um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der PIRATEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten aller anderen Fraktionen. Damit ist dieser Geschäftsordnungsantrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Bericht. Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht in der Drucksache 18/1260 -
- Ich wollte nur, dass alle mitbekommen, worüber sie gleich abstimmen. - Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht Drucksache 18/1260 zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das ist der Abgeordnete Dr. Breyer. Wer enthält sich? - Das sind die übrigen Abgeordneten der Fraktion der PIRATEN. Damit ist das mit den Stimmen der SPD-Fraktion, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, des SSW, der CDU- und der FDP-Fraktion beschlossen.
Ich halte es für sinnvoll, die Frage, wie in Verfahrens- und Geschäftsordnungsfragen bei Petitionsangelegenheiten umzugehen ist, noch einmal zu erörtern. Ich denke, es ist richtig, wenn das im Petitionsausschuss geschieht, aber möglicherweise auch im Ältestenrat.
Meine Damen und Herren, ich eröffne unsere Sitzung wieder. Begrüßen Sie gemeinsam mit mir Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Abendvolkshochschule Leck. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht gegeben werden soll. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön, das ist dann einstimmig so beschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst vor zwei Monaten hat sich der Landtag mit verschiedenen Fragen der Integration von Flüchtlingen befasst. Heute steht das Thema wieder auf der Tagesordnung. Ich finde es richtig und dem Thema auch sehr angemessen.
Im Umgang mit Flüchtlingen zeigt sich, wie solidarisch eine Gesellschaft ist. Im Umgang mit Flüchtlingen zeigt sich aber auch, wie human eine Gesellschaft ist. Vor 15 Jahren mussten wir lernen, an Integration und nicht allein an Ordnungsrecht zu denken, wenn wir über Ausländer sprachen. Seit einigen Jahren wissen wir, dass Integration nicht auf Forderungen an Zuwanderer beschränkt werden kann. Vielmehr brauchen wir grundlegende Strukturänderungen, um der Vielfalt in unserem Land gerecht zu werden. Heute müssen wir uns auf neue Formen der Zuwanderung einstellen, wenn wir attraktiv und zukunftsfähig bleiben wollen. Wir müssen uns auf qualifizierte Zuwanderung aus der EU und Drittstaaten einstellen, und wir müssen uns auf Flüchtlinge einstellen, die zu einem großen Teil mit Potenzialen, aber auch mit Unterstützungsbedarf zu uns kommen.
Dabei ist der Begriff Flüchtlinge - zugegebenermaßen - ein sehr allgemeiner. Er umfasst Resettlement-Flüchtlinge, die mit vollem Zugang zu Integrationsmaßnahmen aufgenommen werden, ebenso wie Flüchtlinge, die im Zuge anderer humanitärer Aufnahmeaktionen zu uns kommen und auch Asylsuchende und Geduldete. Manche werden auf Dauer bei uns bleiben, bei anderen sprechen wir über die Anforderungen, die sich aus einem Aufenthalt auf Zeit ergeben. Dabei müssen wir realistisch bleiben.
Die Koalitionsverhandlungen in Berlin, an denen ich im Bereich Integration und Migration teilgenommen habe, haben deutlich gezeigt, dass es - übrigens nicht nur auf Bundesebene - dicke Bretter zu bohren gilt, um Flüchtlinge und Integration als Grundlage politischer Entscheidungen zusammenzubringen und zusamenzudenken. Natürlich habe ich auch die Entwicklung der Zugangszahlen und die daraus resultierenden Folgen im Blick.
haben 90 % höhere Zuweisungen an die Kreise als im Vorjahr. Es gibt Hinweise, dass die Zugangszahlen im nächsten Jahr weiter steigen werden. Wir haben auch eine geänderte Familienstruktur. Die Zahl der im Familienverbund einreisenden minderjährigen Asylsuchenden hat 2013 mit rund 35 % einen absoluten und neuen Höchststand erreicht. Das stellt Kommunen, aber auch Schulen vor besondere Herausforderungen.
Die Landesregierung hat diese angenommen, aber gute Lösungen brauchen Zeit und müssen die handelnden Akteure mitnehmen. Um zu beleuchten, was die Landesregierung unternommen hat, aber auch um deutlich zu machen, wo Probleme liegen, möchte ich mit Ihnen die Stationen einer Flüchtlingsaufnahme durchlaufen.
Erste Station in Schleswig-Holstein ist dabei die Landeserstaufnahme in Neumünster. Die Landesregierung wird hier ein weiteres Gebäude neben dem Gelände des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten erwerben. Nach Abschluss der Kaufverhandlungen werden wir bei der Herrichtung bestimmte Unterbringungsstandards setzen, müssen aber gleichzeitig die Aufnahmekapazität im Auge behalten. Neben dem Kaufpreis wollen wir 6,5 Millionen € für die Herrichtung der Gesamtliegenschaft einsetzen. Allein für das Jahr 2014 sind 2,1 Millionen € im Haushalt vorgesehen. Wir prüfen außerdem, ob für die folgenden Jahre die Möglichkeit einer weiteren Kapazitätserweiterung besteht, damit das Landesamt seine Aufgabe als Erstaufnahme während der Zeit der Anhörung im Asylverfahren nachkommen kann.
Die zweite Station ist nach etwa drei Wochen die Aufnahme vor Ort. Hier sind wir mit den Kommunen im Gespräch. Das geht über die bloße Wohnraumversorgung hinaus. Es fängt bei der Verteilung an den Kreis an und endet bei Zugängen zu Schule und anderen integrationsrelevanten Stellen. Eine Arbeitsgruppe aus Innenministerium, kommunalen Landesverbänden, Kommunen und dem Flüchtlingsbeauftragten arbeitet am Thema Unterbringungsstandards. Absehbar ist bereits, dass aufgrund der Komplexität des Themas mehr Zeit als geplant notwendig sein wird. Bei den Kommunen steht momentan die mengenmäßige Bewältigung des Flüchtlingszugangs, sprich die Versorgung der Schutzsuchenden mit Wohnraum, eindeutig im Vordergrund. Ich weiß, dass die Unterbringung in Containern von manchem massiv kritisiert wird, aber ein modernes Mobilhaus kann durchaus eine bessere Lösung darstellen als manch andere desaströse Unterbringung.
Um die Kommunen zu unterstützen, wird die Landesregierung im nächsten Jahr 2 Millionen € für die Herrichtung von anerkannten Unterkünften bereitstellen. Parallel dazu überarbeiten wir gegenwärtig den Erlass mit den Regelungen zur Anerkennung von Unterkünften für Asylbegehrende. Unter anderem werden wir künftig Mindeststandards vorgeben.