Protocol of the Session on November 20, 2013

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Glücksspielgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1300

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1327

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Abgeordneten Beate Raudies von der SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute über eine Änderung des Glücksspielgesetzes, und zwar erneut über die Verwendung der Einnahmen. Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Wir reden immer noch über Geld, das wir eigentlich nicht haben wollten, jetzt aber so sinnvoll wie möglich einsetzen wollen. Als sinnvoll sehen wir nach wie vor die Unterstützung der Arbeit des Landesfeuerwehrverbandes an.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU, FDP und PIRATEN)

Die Küstenkoalition leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Werbung von jungen Nachwuchskräften für die Feuerwehren, die dringend gebraucht werden.

Seit unserer letzten Debatte im Mai hat unser Land zwei Naturkatastrophen erlebt, nämlich das Elbehochwasser im Juni und das Orkantief „Christian“ im letzten Monat. Beide Naturereignisse haben uns wieder deutlich gemacht, wie wichtig ein funktionierendes Feuerwehrwesen für unser Land ist. An dieser Stelle möchte ich noch einmal den Tausenden von Männern und Frauen danken, die freiwillig ihren Dienst in den Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen verrichten und so einen wichtigen Beitrag für das Sicherheitssystem in unserem Land leisten.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen stellt etwas klar, das wir alle miteinander bei der Verabschiedung des Gesetzes im Mai vielleicht nicht vollständig bedacht haben. Im Jahr 2013 hat das Land noch Entgelte aus der

Glücksspielabgabe unter anderem auf Sportwetten vereinnahmt, die auf dem Glücksspielgesetz von Schwarz-Gelb basieren. Noch im Haushaltsentwurf ging das Finanzministerium von einem Jahresaufkommen von circa 1 Million € aus. Nun ist das eingetreten, was niemand von uns - außer vielleicht die Urheber des schwarz-gelben Glücksspielgesetzes erwartet hat: Für 2013 konnte das Finanzministerium deutlich mehr Geld verbuchen.

Um die zusätzlichen Empfänger Landesfeuerwehrverband und Friesenstiftung am gesamten Jahresaufkommen teilhaben zu lassen, hätten wir unseren Beschluss allerdings mit einem Datum versehen müssen, welches ausdrücklich das Inkrafttreten regelt. Da wir das nicht getan haben, ist das Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft getreten, nämlich am 26. Juli 2013.

Somit kann der prozentuale Anteil nur von den Einnahmen erhoben werden, die nach diesem Tag eingegangen sind. Das hat zur Folge, dass sowohl die Feuerwehr als auch die Friesenstiftung bis heute die zugedachten Mittel nicht erhalten haben. Dieses Manko räumt unser Gesetzentwurf aus.

Meine Damen und Herren, der Wille der Koalition ist klar: Die Hälfte der im Jahr 2013 zugeflossenen Einnahmen sollen dem Landesfeuerwehrverband und der Friesenstiftung zugutekommen. Und wenn ich den heute vorgelegten Änderungsantrag richtig verstehe, teilt auch die FDP-Fraktion diese Meinung.

Uns ist allerdings auch klar: Die zusätzlichen Zuwendungsempfänger können nicht in unbeschränkter Höhe von den zusätzlichen Einnahmen profitieren, selbst wenn wir es uns wünschen. Angesichts unserer Haushaltslage ist es notwendig, einen Teil der zusätzlichen Einnahmen zur Senkung der Neuverschuldung einzusetzen.

Schwarz-Gelb hat seinen schleswig-holsteinischen Alleingang beim Glücksspielrecht auch immer mit dem Argument verteidigt, man wolle Einnahmen für das Land generieren und so die Haushaltskonsolidierung vorantreiben. Daher sollten Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, uns nicht vorwerfen, wenn auch wir das Ziel der Haushaltskonsolidierung im Fokus haben.

Herr Koch wird sicherlich in der nächsten Sitzung sehr viel Mühe darauf verwenden, uns vorzurechnen, wo wir Geld verschwenden, um unsere angebliche Klientel zu bedienen. Insofern sollten Sie unseren Gesetzentwurf heute positiv zur Kenntnis nehmen.

(Präsident Klaus Schlie)

Aber wir stehen auch zu unserem Wort: Die jetzt in Rede stehenden zusätzlichen Einnahmen werden 2015 wegfallen. Wir sind bereit, uns darüber Gedanken zu machen, wie wir die neue und wichtige Arbeit des Landesfeuerwehrverbandes, Mitgliederwerbung, Mitgliederstärkung, dann weiter unterstützen können.

Ich bitte um Überweisung unseres Gesetzentwurfs in den Innen- und Rechtsausschuss und den Finanzausschuss. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort hat die Abgeordnete Petra Nicolaisen für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte gedacht, die Verteilung der Mittel aus der Glücksspielabgabe sei abgeschlossen. Jetzt verhandeln wir es aber zum dritten Mal. Die Koalition spricht gern von Verlässlichkeit. In Ihrem Koalitionsvertrag kommt das Wort häufig vor. Wir können uns nicht darauf verlassen, nicht einmal beim Inkrafttreten von Gesetzen.

Die Nächsten, die dies spüren werden, sind der Landesfeuerwehrverband und die Friesenstiftung. Zuerst müssen wir die regierungstragenden Fraktionen zum Jagen tragen, um der institutionellen Förderung des Landesfeuerwehrverbands überhaupt zuzustimmen. Am Ende haben Sie aber doch Vernunft angenommen. Das erkenne ich an. Dann lassen Sie sich feiern, da die Jahreseinnahmen aus der Glücksspielabgabe mit etwa 6 Millionen € alle Erwartungen übertroffen haben.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass dem Landesfeuerwehrverband, der Friesenstiftung, zur Finanzierung der Schuldner- und Insolvenzberatung sowie der Suchtarbeit nicht, wie geplant, jeweils 50.000 €, sondern erheblich mehr Geld zur Verfügung stehen. Jetzt gibt es einen Änderungsantrag, mit dem Sie die Zuschüsse, die dem Landesfeuerwehrverband und der Friesenstiftung zustehen, halbieren. Warum? Weil der Gesetzentwurf zur Jahresmitte verabschiedet wurde, wie Sie eben kundgetan haben? Das ist kein Grund für mich. Das ist eine Ausrede.

(Beifall CDU)

Gerade die Förderung des Landesfeuerwehrverbandes hat Ihnen von Anfang nicht so richtig in den Kram gepasst.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das stimmt nicht! - Zurufe SPD)

Sie haben das Gesetzgebungsverfahren verzögert. Sie haben dem damaligen Entwurf alle Steine in den Weg gelegt, die Sie finden konnten. Sie haben ihm erst zugestimmt, als es für Sie keinen Ausweg mehr gab.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Ein bisschen bei der Wahrheit zu bleiben, würde nicht schaden!)

Jetzt stellen Sie fest: Es gibt mehr Geld, als Sie sich das gedacht haben. Meine Damen und Herren, das Gesetz enthält nicht umsonst eine Quotenregelung. Steigen die Einnahmen, steigen die Zuschüsse. Sinken die Einnahmen, sinken die Zuschüsse. Ganz einfach ist das.

Frau Abgeordnete Nicolaisen, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Garg?

Im Moment nicht, danke. Vielleicht nachher.

(Martin Habersaat [SPD]: Wer solche Freun- de hat!)

Das Wort hat die Abgeordnete Nicolaisen.

Hätten Sie damals etwas anderes gewollt, hätten Sie es sagen können. Wären Sie damals der Meinung gewesen, Landesfeuerwehrverband und Friesenstiftung sollten in diesem Jahr nur die Hälfte bekommen, dann hätten Sie es sagen können. Sie haben es nicht gesagt. Sie kommen jetzt, kurz vor Toresschluss, mit Ihrem Entwurf um die Ecke - das zu einem Zeitpunkt, zu dem Ihre Regierung einen Haushaltsentwurf vorlegt, in dem Sie nur Ihre Klientel bedenken.

(Zurufe Dr. Ralf Stegner [SPD] und Martin Habersaat [SPD])

- Ja, ich komme noch dazu. Die 1.400 Feuerwehren brauchen unsere Unterstützung, ideell und auch finanziell. Da sind wir uns alle einig. Die Förderung des Ehrenamtes muss uns am Herzen liegen. Ange

(Beate Raudies)

sichts des bevorstehenden demografischen Wandels wird das Werben um die Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner immer aufwendiger und immer wichtiger. Feuerwehr geht uns alle an. Sie ist ein Teil öffentlicher Daseinsvorsorge und eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.

Der Landesfeuerwehrverband hat in diesem Jahr mit seinem ersten Marketingkongress eine hervorragende Öffentlichkeitsarbeit geleistet. Tolle Ideen und Konzepte wurden erarbeitet, um auch neue Zielgruppen anzusprechen. Dieses wird hoffentlich nicht der einzige Feuerwehr-Marketingkongress bleiben.

Aber es stellt sich die Frage: Wie geht es in zwei Jahren weiter? Mitgliederwerbung ist eine Daueraufgabe. Daher brauchen wir auch über das Jahr 2015 hinaus eine dauerhafte Lösung, um die Attraktivität der Feuerwehren und Jugendfeuerwehren, die nicht nur für den Brandschutz, sondern auch als Kulturträger in den Gemeinden unersetzlich sind, zu stärken. Auch dann wird es wieder um Verlässlichkeit gehen. Deshalb rate ich Ihnen: Wagen Sie einmal etwas Neues! Versuchen Sie es einmal mit Verlässlichkeit! Stehen Sie zu dem, was wir einmal verabredet haben! - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Rasmus Andresen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

(Zuruf Hans-Jörn Arp [CDU])

- Ein bisschen Ruhe in der CDU-Fraktion! Man muss nicht bei jeder kleinen Gesetzespräzisierung, die wir vornehmen, worüber es einen großen Konsens im Haus gibt, einen Popanz aufbauen. Mann kann auch einfach mal sagen: Hier sind wir uns in der Sache einig,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD - Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP])

wie wir das gemacht haben. Da haben Sie vollkommen recht, Herr Garg.

Ich will es kurz machen: Es ist sehr sinnvoll, die Friesenstiftung und den Landesfeuerwehrver