Protocol of the Session on November 20, 2013

Ich will es kurz machen: Es ist sehr sinnvoll, die Friesenstiftung und den Landesfeuerwehrver

band aus der Abgabe für das Online-Glücksspiel zu finanzieren. Wir machen das, damit der Feuerwehrverband eine Nachwuchskampagne starten kann. Er hat uns gegenüber zugesagt - das war auch schon Gegenstand der Debatte hier im Mai und auch in den Ausschussberatungen -, dass er verstärkt auf Vielfalt setzen will und sich verstärkt in den Bereichen Gender und für Menschen mit Migrationshintergrund - diese zwei Punkte waren uns als Grüne sehr wichtig - einsetzen wird. Wir sind uns sicher, dass der Landesfeuerwehrverband in diese Richtung arbeiten wird.

Ähnlich ist es bei der Friesenstiftung. Auch dort geht es um kulturelle Vielfalt. Auch deshalb passt die Förderung der Friesenstiftung ganz gut in unseren Beschluss hinein. Dieser Gesetzentwurf - das hat die Kollegin Raudies gesagt - ist lediglich eine Präzisierung. Sie hat die Gründe dafür genannt.

Wenn ich den FDP-Antrag, der heute Morgen verteilt wurde, richtig lese, dann ist er eine weitere Präzisierung, die aber in der Sache keinen großen Unterschied macht.

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

Dazu wird der Kollege Kubicki sicherlich gleich noch etwas sagen. Nichtsdestotrotz scheint es hier, Frau Nicolaisen, zumindest mit anderen Oppositionsfraktionen einen Konsens zu geben, sodass die Vorwürfe, die Sie gemacht haben, nicht ganz zutreffend sind.

Ich möchte nicht viel mehr sagen, weil ich glaube, dass die Frage der weiteren Förderung von Nachwuchskampagnen eine große Relevanz hat. Das entnehme ich der Tatsache, dass es eine Initiative der PIRATEN gibt, die wir auch beraten müssen. Wir haben im Ausschuss auch gesagt - da habe ich Ihren Protest nicht vernommen -, dass das eine Geschichte ist, bei der wir evaluieren müssen, wie das, was jetzt vom Landfeuerwehrverband geplant wird, auch umgesetzt wird, welche Effekte das hat. Das wollen wir gern in guter Manier gemeinsam tun.

Ich würde Sie einladen, sich daran konstruktiv zu beteiligen und diesen Popanz wieder einzupacken. Denn das ist wenig zielführend. - Schönen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Wolfgang Kubicki für die FDP-Fraktion.

(Petra Nicolaisen)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle mit einer gewissen Genugtuung fest, dass die tatsächlichen Einnahmen aus der Glücksspielabgabe bis zum Oktober dieses Jahres die erwarteten Jahreseinnahmen bereits um das Sechsfache übertroffen haben. Damit ist klar, dass die Skepsis der einzelnen regierungstragenden Fraktionen unbegründet war. Ihre damaligen Prophezeiungen, dass das Glücksspielgesetz unattraktiv sei und die Anbieter wegen einer niedrigen Besteuerung weiterhin ihre Geschäfte auf Gibraltar oder anderswo führten, sind nicht eingetreten.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Wer hat das gesagt?)

- Herr Kollege Dr. Stegner beispielsweise als der große Glücksspielexperte! Es würde Größe zeigen, wenn Sie im Nachhinein zugeben würden, dass Sie sich hierbei geirrt haben.

(Beifall FDP, CDU und PIRATEN)

Mit dem Glücksspielgesetz wurde ein Gesetz geschaffen, das in der Lage ist, den bestehenden Grau- und Schwarzmarkt auszutrocknen und das Glücksspiel in legale Bahnen zu lenken - unter gleichzeitiger Gewährung des höchsten Spielerschutzes, der schärfsten Kontrolle von möglichen Geldwäscheaktivitäten und unter Abführung entsprechender Glücksspielabgaben. Es war ein Fehler, die erfolgreiche Politik der Öffnung unter strenger staatlicher Aufsicht zu verlassen und einem Glücksspielstaatsvertrag beizutreten, der eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten von Inaktivität und Stümperei begleitet wird.

(Beifall FDP, CDU und Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags wurde bis heute keine einzige Sportwettenlizenz vergeben - übrigens noch nicht einmal an die staatliche Lotteriegesellschaft. Hiermit werden Spieler außerhalb Schleswig-Holsteins geradezu gezwungen, in die unerwünschten Grau- und Schwarzmärkte abzuwandern.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Ihr dogmatisches Vorgehen beim Glücksspiel hat nichts mit einer verantwortlichen Politik gemein. Es ist nicht sachgerecht, wenn legales Glücksspiel verboten und das Spiel damit zwangsweise in den Grau- und Schwarzmarkt getrieben wird. Es fördert geradezu unerwünschte Auswüchse, wenn Glücksspiel zunehmend in dunkle Hinterhöfe gedrängt wird. Es hilft niemandem - am wenigsten dem

Spielsüchtigen selbst -, wenn künftig ohne staatliche Aufsicht und entsprechende Standards gespielt wird.

Zu guter Letzt zeigen Sie mit dem Entwurf zur Änderung des Glücksspielgesetzes selbst, dass das Abgabeaufkommen aus dem Glücksspiel viel für das Gemeinwohl in diesem Land bewirken kann.

(Beifall FDP, CDU und Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Herr Abgeordneter Kubicki, gestatten Sie eine Zwischenfrage beziehungsweise eine Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner?

Jederzeit gern. Ich hätte mich gewundert, wenn Sie sich nicht gemeldet hätten.

Lieber Herr Kollege Kubicki, ich unterbreche Ihren Nekrolog auf die schwarz-gelbe Glücksspielgesetzgebung nur sehr ungern. Man kann hören, wie bedauerlich Sie es finden, dass parlamentarische Mehrheiten so sind, wie sie sind.

- Das stimmt!

Aber würden Sie bitte Folgendes zur Kenntnis nehmen: Der einzige Punkt, bei dem sich in der Tat etwas geändert hat, ist, dass es mehr Einnahmen gibt.

Frau Raudies hat in ihrer Rede vorhin deutlich gesagt, es seien Mehreinnahmen aus einem Bereich, in dem wir keine Mehreinnahmen haben wollten.

(Lachen Dr. Heiner Garg [FDP])

Diese Einnahmen werden jetzt vernünftig verteilt. Insofern hat sich weder an unserem Dissens noch an der parlamentarischen Mehrheit, die Ihren Geisterfahrervertrag geändert hat, etwas geändert.

(Beifall Martin Habersaat [SPD])

- Herr Kollege Dr. Stegner, ich muss jetzt zurückfragen: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie auch staatliche Einnahmen bei öffentlich organisierten Wettspielen für schädlich halten und darauf verzichten wollen?

(Dr. Ralf Stegner [SPD] winkt ab und nimmt wieder Platz)

Herr Kollege Kubicki, nach unserer Geschäftsordnung ist es nicht vorgesehen, dass der Redner am Rednerpult die Frage stellt.

Es ging um Geld, das Sie nicht haben wollten. Wenn der Staat Glücksspiele veranstaltet, bekommen Sie auch Geld, das Sie nicht haben wollen. Habe ich Sie dahin gehend richtig verstanden? Das wäre doch schön, denn dann könnte die Glücksspielabgabe beispielsweise bei den Casinos drastisch gesenkt werden, Sie könnten auf die Einnahmen daraus und zum Beispiel von Lotto verzichten.

(Vereinzelter Beifall CDU und PIRATEN)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich jetzt auf den Gesetzentwurf zu sprechen kommen. Ich möchte vorausschicken, dass wir beispielsweise die Differenzierung zwischen den Suchtverbänden sowie zwischen Landesfeuerwehrverband und Friesenstiftung mit Blick auf die halbjährliche Dotierung nicht nachvollziehen können. Aber es ist nun einmal so, wie es ist.

(Zuruf Tobias Koch [CDU])

- Herr Kollege Koch, wir sind nur dabei, den gesetzgeberischen Murks der regierungstragenden Fraktionen zu verbessern. Das dürfen wir doch auch als Opposition, oder nicht?

(Tobias Koch [CDU]: Können wir doch an- ders machen! Besser machen!)

- Dann machen Sie das doch anders und besser, Herr Koch, und lassen Sie uns unsere Arbeit tun.

(Beifall FDP)

Wir wollen den regierungstragenden Fraktionen helfen, das gesetzgeberisch ordentlich umzusetzen, was sie verkünden.

Auf Anfrage der FDP-Fraktion hat Staatssekretär Losse-Müller am 23. Oktober im Innen- und Rechtsausschuss mitgeteilt, dass sich die Einnahmen aus der Glücksspielabgabe auf über 6 Millionen € beliefen, dass es sich aber bei 4,5 Millionen € dieser 6 Millionen € um Nachzahlungen handele. Eigentlich würden die Feuerwehren und die Friesenstiftung nur mit 14.000 € beteiligt.

Die Mittel zur Finanzierung der Suchtarbeit sowie die Aufkommen für die Schuldner- und Insolvenzberatung lägen, weil sie mit Inkrafttreten des Gesetzes einen Anspruch darauf hätten, bei 300.000 €. Die regierungstragenden Fraktionen haben darauf

hin im Ausschuss erklärt, dass der geäußerte politische Wille ursprünglich ein anderer gewesen sei und sie den Landesfeuerwehrverband und die Friesenstiftung mit jeweils 150.000 € dotieren wollten.

Dazu zitiere ich aus der Pressemitteilung des Kollegen Harms vom 23. Oktober:

„Da das neue Glücksspielgesetz seit Juli in Kraft ist, wird für 2013 auf Basis der hälftigen Jahreseinnahmen ausgeschüttet. Allerdings haben die Jahreseinnahmen mit insgesamt 6 Millionen € alle Erwartungen übertroffen, sodass statt der seinerzeit berechneten 50.000 € nun ganze 150.000 € in die friesische Arbeit investiert werden können.“

(Beifall FDP und Hans-Jörn Arp [CDU])

„Damit leistet die Küstenkoalition einen wichtigen Beitrag für die Werbung von jungen Nachwuchskräften für die Feuerwehren und für die friesische Kultur in Nordfriesland.“