Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Herr Reinhard Meyer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, haben Signale von mir gefordert. Ich sagen Ihnen ganz klar: Ich bin und bleibe ein Fan der A 20.
Ich sage auch, dass diese Autobahn ein herausragendes Verkehrsprojekt für Schleswig-Holstein ist, und nicht nur für Schleswig-Holstein, sondern für ganz Norddeutschland. Für die Landesregierung gilt: Wir werden so schnell wie möglich die A 20 bis zur A 7 weiterbauen, und wir werden auch alle weiteren Planungsabschnitte westlich der A 7 planen. Das habe ich an dieser Stelle immer wieder betont.
Aber das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. November 2013 ist ein Rückschlag für das Projekt A 20. Der Planfeststellungsbeschluss vom 30. April 2012 ist für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt worden, aber - ich sage das ausdrücklich! - für heilbar. Das ist der entscheidende Punkt. Wir haben Hausaufgaben für die Planfeststellungsbehörden auferlegt bekommen. Die wollen wir so schnell wie möglich auch erledigen.
Das bedeutet im Klartext: Es geht zunächst um den Fledermausschutz. Auch hier muss man deutlich sagen, dass das Gericht von der Planfeststellungsbehörde ein Verfahren fordert, das zum Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens noch gar nicht offiziell galt, nämlich die Tatsache, dass nicht nur relevant ist, wo Fledermäuse tatsächlich fliegen, sondern auch, wo sie fliegen könnten. Das mag man jetzt beklagen, aber das ist das, was heute im Naturschutz gilt. Das werden wir berücksichtigen müssen. Das ist übrigens auch kein Urteil gegen den Gutachter.
Der zweite Punkt betrifft die Linienführung und den Vorwurf, den das Gericht der Planfeststellungsbehörde macht, dass alternative Trassenführungen nicht ausreichend genug geplant beziehungsweise betrachtet worden sind, insbesondere im Bereich südlich von Bad Segeberg. Herr Arp, diese Entscheidung ist in der Tat durch die Hausleitung,
durch meinen Vorgänger beziehungsweise seine Staatssekretärin, im August 2011 getroffen worden. Ich habe nicht gesagt, dass ich diese Entscheidung genauso treffen würde, sondern ich habe gesagt: Ich möchte das nicht bewerten. Aber die Folgen müssen wir jetzt tragen, weil das erheblichen Zeitverzug für dieses Projekt bedeutet, um das im Klartext zu sagen.
Herr Minister, habe ich Ihre Ausführungen gerade richtig verstanden, dass der Landesbetrieb im Jahr 2012 und davor die Planung nach bestem Wissen und Gewissen betrieben, nach damaligem Stand der Wissenschaft und der Technik vorangetrieben und insofern zum damaligen Zeitpunkt keinen Planungsfehler begangen hat?
- Die Planfeststellungsbehörde war der Auffassung, dass sie, was den Fledermausschutz angeht - nicht, was die Linienführung angeht, dazu habe ich gerade etwas gesagt -, dieses nach bestem Wissen und Gewissen tut. Sie hat sich auf einen Gutachter verlassen, der sein Verfahren als das modernste angesehen hat. Das hat das Gericht anders gesehen - so weit die Tatsachen. Das werden wir heilen.
Meine Damen und Herren, natürlich ist bitter, als Verkehrsminister sagen zu müssen, dass der Zeitverzug, der jetzt in der Trassenführung rund um Bad Segeberg eintritt, dazu führen wird, dass wir den Lückenschluss der A 20 bis zur A 7 in dieser Legislaturperiode nicht mehr schaffen werden, um das ganz deutlich zu sagen. Aber wenn wir jetzt über die Fehleranalyse reden - wir wollen alle gemeinsam nach vorn schauen; vielen Dank, Herr Kubicki, ich glaube es war hilfreich, den Blick hier noch einmal nach vorn zu richten -, dann müssen wir feststellen, dass Verfahren zu lange dauern. Wir haben 2006 angefangen, und es hat bis 2012 gedauert, bis der Planfeststellungsbeschluss vorlag. Die Anforderungen an den Naturschutz verändern sich. Die Umweltverbände stellen sich vor Gericht
bundesweit vernetzt - besser auf. Das will ich nicht beklagen, sondern da müssen wir in der öffentlichen Verwaltung besser werden. Deswegen habe ich auch auf der Verkehrsministerkonferenz angeregt, dass wir uns zwischen den Ländern besser austauschen, weil wir auch dieses Know-how brauchen, um in diesen Verfahren gerichtsfest zu sein.
Eines können Sie uns nicht vorwerfen: Es liegt nicht am Personal. Die Stellenabbaupfade der Vorgängerregierung waren wesentlich steiler, was den Landesbetrieb angeht, als das, was wir zurzeit tun. Außerdem datiert der Planfeststellungsbeschluss vom 30. April 2012. Alles ist sozusagen vorher passiert. Wir haben ein ganz anderes Problem, das hier schon angeklungen ist: Wir können die offenen Stellen, die wir haben - zurzeit sieben offene Stellen -, mit qualifizierten jungen Menschen zum Teil nicht besetzen, weil das Fachkräfteproblem auch in der öffentlichen Verwaltung angekommen ist. Das ist das Problem, und das müssen wir auch angehen.
Ich möchte einen leistungsfähigen Landesbetrieb, der auch in Zukunft solche Projekte stemmen kann und vor Gericht nach Möglichkeit immer recht bekommt.
Wie geht es weiter? - Wir werden das Urteil vernünftig auswerten. Wir werden die Vorgaben des Gerichts beachten. Wir werden sie heilen, und wir werden das im Dialog tun. Wir werden das mit den Umweltverbänden tun. Wir werden das mit der Stadt Bad Segeberg tun. Wir werden das mit den Gemeinden tun, wie zum Beispiel in Klein Gladebrügge. Denn wir brauchen eine transparente, eine bürgernahe, eine naturschutz- und gerichtsfeste Lösung. Das ist das, was wir jetzt in diesem Moment tun müssen.
Lassen Sie mich - weil es eine verbundene Aussprache ist - zum Abschluss meiner Rede noch einmal ganz kurz auf das Thema Sondervermögen eingehen. Meine Damen und Herren von der CDU, was Ihren Gesetzentwurf angeht, werden wir als Landesregierung auch mithilfe der Regierungsfraktionen mit Beginn des Jahres 2014 in einem Sondervermögen Verkehrsinfrastruktur 38,5 Millionen € haben. Das ist nahezu der Betrag, den Sie in Ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen haben.
38,5 Millionen €. Wenn Sie das alles für so tolle Ideen halten, warum haben Sie es denn zu Ihrer Zeit nicht gemacht?
Wir handeln. Wir haben das Thema Verkehrsinfrastruktur auf der Tagesordnung. Das zeigt einmal wieder: Diese Landesregierung handelt und gestaltet die Zukunft Schleswig-Holsteins. - Danke.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. Abstimmung zu a), Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Verkehrsinfrastruktur, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, Drucksache 18/1236. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf dem Finanzausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Das ist einstimmig so beschlossen.
Abstimmung zu b), Notwendige Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur A 20 ziehen, Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/1306, und Änderungsantrag in der Drucksache 18/1329, Nummer 2. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/1306 sowie den Änderungsantrag Drucksache 18/1329, Nummer 2, dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen.
- Dazu gibt es - auch wenn wir mitten in der Abstimmung sind - einen Geschäftsordnungshinweis. Frau Abgeordnete Dr. Bohn, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, nach unserem Kenntnisstand ist Abstimmung in der Sache vorgesehen. Könnten Sie das bitte noch einmal überprüfen?
Ja? - Gut. Das wird so signalisiert. Dann stimmen wir in der Sache ab. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.
- Es geht jetzt um den Antrag Drucksache 18/1306 sowie den Änderungsantrag Drucksache 18/1329, Nummer 2.
- Wenn es gewünscht ist, sie zu selbstständigen Anträgen zu erklären, müssen wir über sie getrennt abstimmen.
- Dann stimmen wir zuerst über den Antrag Drucksache 18/1306 ab. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und die Abgeordneten des SSW. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über den Änderungsantrag Drucksache 18/1329. Die Nummer 1 des Antrags ist mit der Berichterstattung durch den Minister erledigt. Wir kommen zur Nummer 2 des Änderungsantrags. Wer dieser seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen.
- Nein, Herr Abgeordneter Kubicki. Es ist beantragt worden, die Anträge jeweils zu selbstständigen Anträgen zu erklären. Dann müssen wir sie so abstimmen, wie ich es jetzt durchführe. - Ich sage noch einmal: Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist dann einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung zu c), Ausschussempfehlung zum Antrag Weiterbau der A 20 mit westlicher Elbquerung, Antrag der Fraktionen von FDP und CDU, Drucksache 18/1111 (neu). Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung zustimmen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und - alle Abgeordneten der Fraktion der PIRATEN?
- fast alle Abgeordneten der Fraktion der PIRATEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP bei Enthaltung von Frau Abgeordneter Beer. Damit ist das mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Abgeordneten des SSW und der Mehrzahl der Fraktion der PIRATEN so beschlossen.
Weiter haben die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses dem Landtag mit der Drucksache 18/1293 einen Entschließungsantrag mit der Bitte um Übernahme und Zustimmung vorgelegt. Wer dieser Ent
(Lars Harms [SSW]: Den hatten wir gerade eben schon! - Serpil Midyatli [SPD]: Das war der Finanzausschussbeschluss!)
- Drucksache 18/1293 war der Wirtschaftsausschussbeschluss? Danke. - Dann hat sich die Abstimmung darüber erübrigt. Es tut mir leid.