Was mich bei dem Bericht der Landesregierung gewundert hat, war, dass wir hier nicht die Frau Justizministerin hören durften. Denn es geht doch um den Bereich der Strafverfolgung. Da wundert es mich, dass sich der Innenminister dafür verantwortlich fühlt. Sie sagen zu Recht, dass Sie dafür eigentlich gar nicht zuständig sind. Richtig ist sicherlich, dass kein Verdacht gegen Millionen von Menschen besteht, wenn 7 Millionen Betroffene abgefragt werden. Das sagen wir auch gar nicht. Wir sagen, dass 7 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die von diesen Maßnahmen betroffen waren, dem Risiko ausgesetzt waren, unter Verdacht zu geraten, weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Das ist das Problem dieser Maßnahme.
Wenn Sie sagen, dass alle anderen Nummern namenlos geblieben sind, warum löschen Sie dann die anderen Nummern nicht? Warum bewahren Sie die Masse der erhobenen Daten auf, obwohl gar kein weiterer Anhaltspunkt vorliegt, dass gegen einen mitbetroffenen Bürger, wie den Kollegen Kumbartzky, irgend etwas anderes vorliegt, als dass er im gleichen Bereich gewesen ist? So geht es nicht.
Herr Innenminister, wollen Sie in Fällen einer Straftat einfach kapitulieren? Darin kommt die Ideologie zum Ausdruck, dass wir alle Mittel ausschöpfen müssen. Wir müssen alles tun, um Sicherheit zu gewährleisten. Ich habe das schon einmal von Bundeskanzlerin Merkel gehört. Ich sage Ihnen, es stimmt eben nicht, dass mehr Überwachung immer automatisch mehr Sicherheit bringen würde. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben es anhand der Statistik in Schleswig-Holstein gesehen.
Sicherheit bedeutet für mich auch Sicherheit vor einem falschen Verdacht, Sicherheit vor Fehlern der Ermittlungsbehörden und vor Missbrauch. Deswegen darf es keinen Generalverdacht gegen alle Menschen geben.
mer neue technische Überwachungsmaßnahmen einzusetzen. Herr Kollege, darf ich das so verstehen, dass Sie sagen, das maximale Maß an Überwachung, das jeweils technisch machbar ist, müsse auch umgesetzt werden? - Ich hoffe doch nicht. Wir PIRATEN widersprechen diesem Ansatz entschieden.
Von den Grünen habe ich gehört: ein Gesetzentwurf im Bundestag zur Einschränkung der Funkzellenabfrage. - Wer war es denn, der diesen § 100 g überhaupt erst eingeführt hat? - Sie als rotgrüne Regierungskoalition haben dem doch damals zugestimmt. Das hätte nicht passieren dürfen.
Schließlich haben Sie, Herr Innenminister, gesagt, alle zusätzlichen Mittel sollten eingesetzt werden. Wir streiten ja gerade darüber, welche Mittel zulässig sind und welche Mittel zulässig sein sollen. Wir haben schon viele gute Vorschläge gehört, was man einschränken und ändern könnte. Ich sage: Eine Möglichkeit wäre, dass der Generalstaatsanwalt seine Richtlinie überarbeiten könnte, bis wir eine Gesetzesänderung in dem Bereich haben. Ich würde mich angesichts dies Zahlen, die wir hier gehört haben, über eine Sonderprüfung des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz freuen.
Ich komme zum letzten Satz. - Ich würde mich freuen, wenn wir in Zukunft auch ohne Aufforderung seitens der PIRATEN regelmäßig jedes Jahr über die Entwicklung des Umgangs mit dieser problematischen Überwachungsmaßnahme informiert werden würden. - Danke schön.
Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat Herr Abgeordneter Dr. Axel Bernstein von der CDUFraktion das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser bemerkenswerte Verlauf der Debatte ermuntert mich, drei Bemerkungen zu machen. Zunächst zum Kollegen Breyer: Es geht nicht darum, das ma
ximal Mögliche an Technik zum Einsatz zu bringen, um die Sicherheitsbehörden auszurüsten, aber sie müssen natürlich auf Augenhöhe unterwegs sein, wenn sie Verbrechen effektiv bekämpfen sollen. Wir sollten doch nicht glauben, dass derjenige, der Recht brechen will, auf irgendeine technische Möglichkeit, die ihm zur Verfügung steht, verzichten wird.
Zum Zweiten: Die Formulierung „Überwachungstechnologie“ halte ich an dieser Stelle für vollkommen unangebracht, denn es geht, wie eigentlich auch aus allen Beiträgen deutlich wurde, eben nicht um Überwachung, sondern es geht um ganz gezielte, punktuelle Ermittlung. Ich glaube, das ist keine sprachliche Unsauberkeit, sondern das ist der ganz bewusste Versuch, der sich durch Ihre Kampagne zieht, dieses Instrument in Misskredit zu bringen.
Zum Dritten kann ich mir die Anmerkung nicht verkneifen, dass es eine recht amüsante Situation darstellt, dass keine der regierungstragenden Fraktionen in den Redebeiträgen in diesem Punkt die Regierung zu tragen scheint. Das werden wir im Ausschuss natürlich gern weiter erörtern.
Dann sehe ich keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist beantragt worden, die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage, Drucksache 18/1021, dem Innen- und Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.
Ich erteile zunächst der Frau Berichterstatterin des Bildungsausschusses, Frau Kollegin Anke Erdmann, das Wort.
Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? - Das ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die Landesregierung hat die Ministerin für Bildung und Wissenschaft, Frau Dr. Wara Wende.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! Wir reden heute über eine vorgezogene Änderung des Hochschulgesetzes, die schon einmal eine Einstimmung auf die anstehende große Gesetzesnovellierung des Hochschulgesetzes bietet.
Es geht konkret um zwei besonders eilbedürftige Vorhaben, einmal die Abschaffung des Universitätsrates und zum anderen die Einführung einer gesetzlichen Option zur Übertragung von Bauaufgaben auf das UKSH. Beide Änderungen ziehen wir aus der großen Novellierung des Hochschulgesetzes vor, weil sie ansonsten nicht mehr rechtzeitig umgesetzt werden könnten.
Es ist in den vergangenen Jahren nicht gelungen, die nötige Akzeptanz für dieses hochschulübergreifende Gremium an den Universitäten Flensburg, Kiel und Lübeck zu schaffen, Schwierigkeiten, die daraus resultieren, dass der Universitätsrat eine doppelte Aufgabe wahrnehmen soll: zum einen Einzelberatung miteinander im Wettbewerb stehender Hochschulen und zum anderen die Entwicklung einer landesweiten Gesamtperspektive für den Hochschulraum Schleswig-Holstein. Dieses Manko und diese Konfliktkulisse wurden auch in einer Studie des Stifterverbandes bestätigt.
Unsere drei Universitäten fordern deshalb seit Längerem die Abschaffung des Universitätsrates zugunsten einzelner Hochschulräte. Dieser Forderung kommen wir jetzt zügig nach.
Da die laufende Amtsperiode des bestehenden Universitätsrates in wenigen Tagen - im September 2013 - endet, wollen und können wir nicht mehr länger warten. Es macht keinen Sinn, noch einmal neue Universitätsratsmitglieder zu bestellen, wenn bereits jetzt klar ist, dass es für den Universitätsrat in seiner heutigen Form keine Zukunft mehr gibt.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich Sie auch kurz über den Stand unserer weiteren Planungen informieren. Die Abschaffung des Universitätsrates ist der erste Schritt zu einer Neuordnung der Hochschulgremien. Dies geschieht in intensivem Austausch mit allen Betroffenen. Als ein Beispiel möchte ich die von der Landesrektorenkonferenz eingerichtete Arbeitsgruppe nennen, die sich mit Vorschlägen für eine zukünftige Aufgabenverteilung zwischen Hochschulräten, Senaten und Präsidien in die Diskussion eingebracht hat.
Dieses Thema haben wir im Übrigen auch mit den Hochschulräten besprochen. Die Ergebnisse dieser Diskussion werden wir Ihnen schon bald im Rahmen der großen Hochschulgesetznovelle präsentieren.
Kommen wir zum zweiten Punkt in unserem Gesetzentwurf, den wir vorziehen wollen: Wie Sie alle wissen, besteht für unser Universitätsklinikum ein dringender baulicher Sanierungsbedarf. Dass der Konsolidierungspfad des Landes, dem wir, wie alle anderen, folgen, eine Beseitigung dieses Sanierungsstaus aus eigenen Mitteln des Landes nicht zulässt, ist uns allen bekannt. Deshalb suchen wir gemeinsam mit dem UKSH in einem sogenannten wettbewerblichen Dialog einen privaten Partner, der uns das zu einem großen Teil abnimmt. Wenn wir das wollen, müssen wir das Hochschulgesetz entsprechend ändern, denn das aktuelle Gesetz schließt die Übertragung von Leistungen auf private Partner aus. § 9 legt fest, dass Planung und Durchführung von Maßnahmen des Neu- und Ausbaus von Hochschulen sowie der Sanierung und Modernisierung des UKSH ausschließlich Aufgabe des Landes sei.
Mit dem Vorschlag der Regierungsfraktionen, die Bauzuständigkeit im Wege einer Verordnung auf das UKSH zu übertragen, haben wir meiner Meinung nach eine sehr gute Lösung gefunden. Sie ist klar, pragmatisch und gibt Spielraum. Für die je
Weil das UKSH Anfang des kommenden Jahres den Zuschlag erteilen möchte und wir bis dahin nicht die gesetzliche Grundlage werden erarbeiten können, möchten wir die nötigen Rahmenbedingungen über eine Verordnung ermöglichen. - Ich danke Ihnen wie immer für Ihr Interesse am Thema.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Herrn Abgeordneten Daniel Günther das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Gesetzentwurf will ich gar nicht so viele Worte verlieren. Die Abschaffung des Universitätsrates tragen wir mit.