Wir tragen auch mit, dass dem Universitätsklinikum mit diesem Gesetz die Bauherrentätigkeit in Zukunft erlaubt wird. Es wäre auch wenig glaubwürdig, wenn ich hier etwas anderes vertreten würde. Schließlich haben wir schon im Jahr 2010 hier im Landtag entsprechende Anträge gestellt. Genau das, was jetzt umgesetzt wird, war auch schon Ziel der alten Landesregierung.
Dass wir uns heute enthalten werden, kann nicht wirklich überraschen. Das haben wir im Bildungsausschuss genauso gemacht. Der Grund ist die Tatsache, dass wir uns im parlamentarischen Verfahren konstruktiv beteiligt haben und im Bildungsausschuss zusammen mit den PIRATEN und der FDPFraktion einen Antrag eingebracht haben. Wir haben nämlich nicht verstanden, warum das UKSH mit einem Investitionsstau, den niemand bestreiten kann, Träger von Bauten sein kann, wir den Universitäten, den Fachhochschulen im Land, die gleichsam einen Investitionsstau haben, aber nicht die gleiche Möglichkeit übertragen wollen.
- Ich wollte nur darauf hinweisen. Ich bin Teamspieler und Fairnessbeauftragter in meiner Fraktion. Von daher gilt das natürlich auch hier fürs Plenum.
Die Hochschulen haben das beantragt. Wir haben im Bildungsausschuss auch darüber gesprochen. Die einzige Begründung, warum das vonseiten der regierungstragenden Fraktionen abgelehnt wird, hat der Abgeordnete Habersaat abgegeben. Er hat gesagt: Das haben wir in der SPD-Fraktion vorher so besprochen. Das war uns ein bisschen wenig. Auch die Ministerin hat uns im Ausschuss eindrucksvoll angekündigt, dass das Bestandteil der großen Hochschulgesetznovelle sein soll. Das wird den Universitäten aber schon seit drei Jahren versprochen. Wir hatten damals wenigstens noch die Begründung, dass wir das Hochschulgesetz nicht wegen einer solchen „Kleinigkeit“ extra ändern wollten. Diese Begründung zieht nun auch nicht, denn wir ändern nun gerade das Hochschulgesetz. Ich wäre schon dankbar - das sage ich für die FDP und die PIRATEN mit -,
- Ich weiß Herr Vogt, ich darf das eigentlich nicht. Uns ist im Ausschuss keine Begründung genannt worden. Die Ministerin ist nicht darauf eingegangen. Wir können den Antrag hier auch noch einmal stellen; vielleicht hat die SPD-Fraktion zwischendurch getagt und sich damit befasst.
Ich bedauere - Ihr Antrag macht das mehr als deutlich -, dass diese Landesregierung, aber auch die sie tragenden Fraktionen Hochschulpolitik wirklich völlig ohne Inspiration betreibt. Ich kann mich noch an die Debatten in der letzten Wahlperiode hier im Landtag erinnern.
(Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Zur Uni Lübeck! - Zuruf Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Was gab es an Vorwürfen an die Landesregierung, sie mache im Hochschulbereich alles kaputt, sie habe kein Konzept. Wo ist eigentlich Ihr Konzept? Das einzige, was Sie im letzten Jahr an Regierungstätigkeit gemacht haben, ist, dass Sie die Gesetze, die schon in den Schubladen lagen, zur Vorlage hier in den Landtag eingebracht haben.
Das heutige Gesetz ist das eine Beispiel. Herr Staatssekretär Fischer, der das in Ruhe und in Sachlichkeit das mit den Universitäten vorbereitet -
Er sitzt jedenfalls am Stiftungsgesetz für die Universität Lübeck, alles von uns schon vorbereitet. Das einzige, wovor er im Moment zittert, ist, dass er sich nicht ganz sicher ist, wenn er das hier vorlegt, ob die Regierungskoalition das auch mitträgt.
Mir fallen allein fünf Abgeordnete aus den regierungstragenden Fraktionen ein, die dieses Gesetz aus ideologischen Gründen ablehnen werden, weil sie schlicht und ergreifend keine Stiftungsuniversität haben wollen. Herr Fischer, Sie können sich sicher sein: In dem Bereich sind wir an Ihrer Seite. Das Zittern ist völlig unbegründet.
Ich wünschte mir schlicht und ergreifend, dass Sie auch einmal mit eigenen Vorschlägen kommen, sich nicht immer hinter irgendwelchen Foren verstecken, aus denen nichts herauskommt. Ich war selbst beim Hochschulforum. Da sind richtig gute Ideen entwickelt worden. Ich frage mich: Was, außer von der Sitzung ein Protokoll zu schreiben, ist daraus gemacht worden? Aus meiner Sicht überhaupt nichts.
Strengen Sie sich ein Stück an! Vielleicht gibt es auch in den Fraktionen der Regierung ein paar Abgeordnete, die ein bisschen Herzblut für Hochschulpolitik haben. Jürgen Weber gehörte sicherlich dazu. Der wurde von Ralf Stegner leider in die letzte Reihe gesetzt. Wahrscheinlich war er ihm zu intelligent. Rasmus Andresen spielt lieber Hobby-Banker. Ansonsten ist gähnende Leere bei der Hochschul
politik. Ich wünschte mir, dass wir hier eine spannende Debatte führen und Sie nicht nur eins zu eins Regierungspolitik der CDU fortsetzen, sondern mit uns gemeinsam ein paar neue Initiativen im Hochschulbereich ergreifen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank dem fairnesspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion. - Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Martin Habersaat.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erstens. Aus der Tatsache, dass es einen Fairnessbeauftragten innerhalb der CDU-Fraktion gibt, lernen wir einiges über den Zustand dieser Fraktion.
Zweitens. Wer hat denn vor drei Jahren den Universitäten Dinge versprochen und nicht eingehalten? Das waren nicht wir. Das waren wohl Sie, die Sie einerseits über die Abwicklung der Universität Lübeck resümiert haben und andererseits Zusagen gemacht und nicht eingehalten haben.
Drittens. Wenn schon Fairnessbeauftragter, dann richtig. Wenn Sie mich schon aus dem Ausschuss zitieren, dann bitte komplett. Darauf komme ich nachher noch einmal zurück.
Heute geht es nur um eine kleine Novelle des Hochschulgesetzes. Eine umfassendere ist schon angekündigt und in Vorbereitung. Nun tun Sie doch nicht so, als ob da nichts passiert. Zwei Punkte sind aber vorab zu lösen. Frau Ministerin Wende und Herr Staatssekretär Fischer sind im Gespräch mit den Betroffenen. Ich weiß gar nicht, warum Sie sich darüber immer lustig machen. Es ist anscheinend ein ungewohnter Gedanke für Sie, solche Vorschläge im Dialog mit den Betroffenen zu entwickeln. Wir finden das sehr vernünftig. Zu beiden Punkten ist die Zustimmung groß. Von daher gibt es wahrscheinlich so ein Bohei, weil in der Sache eigentlich kein Streit besteht.
Das UKSH soll mit Bauherreneigenschaft ausgestattet werden, weil das im Rahmen des ÖPP erforderlich ist.
Die letzte große Hochschulreform stammt von 2007. Sie war nun wahrlich nicht der große Wurf. Da hatte der damalige Wissenschaftsminister Austermann die Fantasie, dass Hochschulen eine Art Landesunternehmen seien, die am besten durch einen Aufsichtsrat gesteuert würden. Letztlich war das Ganze auch eine Folge der Zusammenlegung des Wissenschafts- und Wirtschaftsressorts, die wir 2012 rückgängig gemacht haben - was ich richtig finde. Es ist eine ziemlich einmalige Sache, dass einem so weitreichenden Vorschlag wie der Auflösung des damals so groß angekündigten Gremiums nahezu ausnahmslos Zustimmung entgegengebracht wird.
Der weitaus wichtigere Punkt dieser Novelle ist allerdings die Frage, wie es mit dem Universitätsklinikum weitergeht, ob wir dort die Selbstverantwortung stärken und ihm die Bautätigkeit zugestehen wollen. In der Anhörung gab es den Standpunkt der nichtwissenschaftlichen Personalräte, dass vor dem Hintergrund der derzeit extrem niedrigen Zinsen das Land von der Idee eines ÖPP-Projektes bei der Sanierung des UKSH Abstand nehmen und die Bauherreneigenschaft in der eigenen Hand behalten sollte. Der wissenschaftliche Personalrat unterstützt dagegen das Gesetzesvorhaben. Das UKSH wünschte sich, flankiert von den tragenden Universitäten, eine weitergehende Flexibilisierung in Form einer Verordnungslösung statt eines Vertragsmodells. Das war letztlich das, wozu wir uns im Ausschuss entschieden haben.
Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht, folgen aber dem UKSH-Vorstand. Wir halten das ÖPP-Modell nach wie vor für richtig. Das kann aus unserer Sicht nur gelingen, wenn das Klinikum mehr Eigenverantwortung erhält und nicht auf Dauer an die GMSH angekoppelt bleibt.
Natürlich haben die Beschäftigten völlig Recht, dass jede Entscheidung über den Neu- oder den Umbau von klinischen Bereichen Auswirkungen auf die Arbeitssituation der Beschäftigten hat. Niemand muss Kontrollverlust fürchten: Bei wesentlichen Entscheidungen liegt die Mehrheit der Stimmen im Aufsichtsrat in den bewährten Händen von Rolf Fischer und Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung.
Vom Vorstand des UKSH wünschen wir, dass die Personalvertretungen in zufriedenstellendem Maße in die Bauplanungen einbezogen werden. Wir
wissen, welche großen Beiträge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das UKSH geleistet haben und leisten. Dadurch konnte das UKSH erstens in öffentlicher Trägerschaft gehalten werden. Zweitens konnte ein Erneuerungsprozess begonnen werden, der noch nicht abgeschlossen ist. Zu beiden Punkten gibt es aus Sicht der SPD keine bessere Alternative. Die Oppositionsfraktionen haben die Forderung eines Teils der Hochschulen aufgenommen, diese Kompetenzerweiterung auch für die Hochschulen selbst zu schaffen. Damit schließt sich der Kreis. Dazu bedarf es aus unserer Sicht einer längeren Diskussion. Das geht nicht auf Zuruf. Wie Sie wissen, legen wir bei Gesetzesvorhaben Wert auf Sorgfalt und juristische Tragfähigkeit.
Dazu müssen aus unserer Sicht zumindest alle Hochschulen, die GMSH und der Landesrechnungshof angehört werden, was nicht erfolgt ist. Auch ginge eine solche Rechtsänderung aus unserer Sicht nur, wenn man gleichzeitig das GMSH-Gesetz änderte. Davon hatte die CDU im Ausschuss nichts gesagt. Wenn man dies anpacken will, dann spricht es aus unserer Sicht dafür, dies im Rahmen der großen HSG-Novelle zu tun, die - wie mehrfach herausgearbeitet wurde - ansteht.