Herr Minister, im März haben Sie bei der Vorstellung der Kriminalitätsstatistik stolz verkündet, dass Schleswig-Holstein seit 1980 noch nie so sicher war. Verglichen mit 2003 sei die Zahl der Straftaten sogar um fast 20 % gesunken. Hier stellt sich unweigerlich die Frage, warum wir einen derartigen Anstieg der Abfragen zu verzeichnen haben, wenn die Zahl der Straftaten so gering wie lange nicht mehr ist.
Wir erwarten deshalb im zuständigen Ausschuss sowohl von der Justizministerin als auch vom Innenminister entsprechende Aufklärung.
Die Zahlen belegen es: Lediglich 7,53 % der nicht individualisierten Funkzellenabfragen führten entweder zu einer Verurteilung oder zu neuen Ermittlungsansätzen. Anders gewendet heißt das doch: Mehr als 92 % dieser Abfragen laufen gänzlich ins Leere. Ich bin mir nicht sicher, ob man angesichts dieser Tatsachen noch von einer Verhältnismäßigkeit der Maßnahme an sich sprechen kann.
Ein etwas plastischeres Beispiel: Im Jahr 2010 wurden in Kiel 76 Funkzellenabfragen vorgenommen. Herausgesprungen sind dabei aber lediglich ein einziger Ermittlungsansatz und keine - also null - Verurteilungen. Stattdessen wurden aber in einem Fall in Kiel im selben Jahr und innerhalb von 25 Stunden Daten von über 300.000 Menschen erfasst, die sich zufällig in diesem Bereich aufgehalten haben, weil sie dort wohnen, in Kiel Urlaub machen oder einkaufen gegangen sind. Ist das noch angemessen? Ich finde nicht.
Ich unterstreiche es noch einmal: Die Strafverfolgungsbehörden sind nicht das Problem. Sie haben sich an Recht und Gesetz gehalten. Wir müssen aber anhand der vorliegenden Zahlen überprüfen, ob die derzeitigen rechtlichen Grundlagen in der Strafprozessordnung im Einzelfall dazu führen, dass der Eingriff in die individuellen Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig wird. Das wird unsere Aufgabe im Ausschuss sein, nicht nur hier, sondern - Herr Kollege Peters, das verspreche ich Ihnen - auch im Deutschen Bundestag. Denn aus meiner eigenen Strafverteidigerpraxis weiß ich, wie schnell eine Maßnahme standardisiert wird, die eigentlich nur für Ausnahmefälle gedacht war.
Um gleich einigen, die fragen, was das schon mache, an einem plastischen Beispiel deutlich machen, was es macht: Der Kollege Kumbartzky hat sich am Tag des Mordes in Schilksee in der Funkzelle aufgehalten.
Gleichwohl bekam er einen Anruf von der Polizei mit der Frage, was er an dem Tag an dem Ort gemacht habe. Ich finde so eine Anfrage schon unverhältnismäßig unverschämt. Es geht die Leute nichts an.
Wenn jemand sagt: „Das macht doch nichts!“, will ich einmal ein Beispiel des praktischen Erlebens nennen. Einige aus dem Haus wissen, worum es geht. Sie bekommen einen Anruf auf Ihr Handy, das bedauerlicherweise nicht von Ihnen, sondern von Ihrer Ehefrau in die Hand genommen wird. Es wird die Frage gestellt, was Sie denn mit dem Handy an einem bestimmten Tag an einem bestimmten Ort gemacht haben. Die Ehefrau sagt dann aber: „Wieso? Der war doch ganz woanders.“ Das kann zu erheblichen Verwerfungen führen.
- Herr Kollege Schulze, es ist nicht mir passiert, sondern einem ehemaligen Kollegen aus diesem Hause.
Wir lachen jetzt darüber, aber das kann zu erheblichen Verwerfungen führen. Beispielsweise kann auch eine entsprechende SMS-Mitteilung die gleichen Verwerfungen auslösen, etwas, was nicht kriminell ist, etwas, was viele von uns auch nicht als verwerflich ansehen, aber was zu erheblichen Konflikten im persönlichen Bereich führen kann. Ich sage nur: Menschen, die sagen: „Macht nichts, ich habe nichts zu verbergen“, werden sich im Zweifel noch wundern, was mit ihren persönlichen Lebensdaten passieren kann, wenn in entsprechender Weise damit umgegangen wird.
Noch einmal: Lassen Sie uns hier nun etwas abrüsten, also mit den jeweiligen Vorwürfen abrüsten, und dafür Sorge tragen, dass hier ein sehr restriktiver Rahmen gesetzt wird, der ausgeschöpft werden kann, um tatsächlich Kriminalität zu bekämpfen und nicht massenweise Daten von Menschen zu sammeln. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ortungen von Bürgern durch nicht individualisierte Funkzellenabfragen hört sich erst einmal sehr technisch an, und ist es wohl auch. Das ganze Funkzellenabfragephänomen driftet sehr schnell in ein Labyrinth aus Zahlen und Abkürzungen ab. Man stelle sich die ganze Situation aber anhand eines anderen Beispiels bildlich vor: Alle Briefe, die zu einem bestimmten Zeitpunkt von oder nach Kiel versandt werden, werden abgefangen. Absender und Empfänger sowie Zeitpunkt des Versands werden gespeichert, und dann werden die Briefe weiter an die Empfänger verschickt, ohne einen Hinweis auf das, was mit dem Brief passiert ist. Darüber hinaus werden die Adressen gesichert und ausgewertet. Wann diese Adressen vernichtet werden und ob diese weitergegeben wurden, davon weiß der Empfänger erst einmal nichts. Würden wir über das flächendeckende Abfragen von Briefen durch den Staat reden, dann wäre der Aufruhr sicherlich groß.
Funkzellenabfragen sind zwar rechtlich erlaubt. Im Einzelfall entscheidet der Richter, ob eine Funkzellenabfrage gerechtfertigt und im Sinne der Strafverfolgung auch sinnvoll ist. Die Staatsanwaltschaft entscheidet im Einzelfall über die Löschfrist, und solange der Fall noch nicht abgeschlossen ist, bestimmt das jeweilige Gericht über die Löschfrist mit. Diese Entscheidung von Justiz und Polizei wird von uns als SSW auch nicht im Einzelfall infrage gestellt. In der Summe erlaube ich mir jedoch, diese Vorgehensweise zu hinterfragen. In der vorliegenden Drucksache wird deutlich, dass die Anzahl der durchgeführten Handyabfragen in den letzten Jahren gestiegen ist. Im letzten Jahr wurde in einem ganz konkreten Bereich in Kiel einen Monat lang dauerüberwacht. Das kommt dann einer Rasterfahndung nahe, welche wir als SSW grundsätzlich ablehnen.
Grundsätzlich müssen triftige Gründe vorliegen, um eine Abfrage durchzuführen. Die Frage ist, wie sehen die im Einzelfall aus? Wie ist die Bedrohungslage? Wie hat sich die Lage in den letzten
Jahren entwickelt? Ist es etwa in Kiel heute gefährlicher als noch vor einem Jahr? Wieso wurden in Flensburg deutlich weniger Funkzellenabfragen durchgeführt als in den anderen genannten Städten? Diese Fragen weisen möglicherweise auf eine unterschiedliche Handhabung dieses Instruments vor Ort hin. Das dürfte eigentlich nicht sein, weil nur triftige Gründe bei der Entscheidung eine Rolle spielen dürfen.
Die Abfragen berufen sich alle auf verschiedene Kategorien von Straftaten. Die sogenannten Katalogtaten reichen von Mord bis Bandenhehlerei und Entziehung Minderjähriger. Neben schwerer Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung hat auch die einfache Brandstiftung eine Kategorie. Andere Grundlagen sind beispielsweise die Fälschung von Zahlungskarten und Schecks. Muss wegen gefälschter Schecks etwa ein ganzer Bezirk durchleuchtet werden? Das war vielleicht nicht die Ausgangslage der Funkzellenabfrageserie in Kiel, jedoch kann eine Abfrage in einem solchen Fall grundsätzlich erfolgen. In welchem Ausmaß, haben dann die Richter zu entscheiden.
Was wir hier allerdings feststellen können, ist, dass die nicht individualisierte Funkzellenabfrage eine äußerst schmale Gratwanderung bei den Bürgerund Freiheitsrechten darstellt, eine Gratwanderung, die sich ganz unmerkbar von der einen zur anderen Seite bewegen kann. Die zentrale Frage bei einer solchen Funkzellenabfrage ist: Stehen die Freiheitseinbußen in einem angemessenen Verhältnis zur möglichen Verhinderung einer Straftat? Bei Mord oder Ähnlichem mag die Abwägung vielleicht noch einfach erscheinen. Wie sieht es aber zum Beispiel bei einem großflächigen Scheckbetrug aus? Ist die Abwehr von Scheckbetrug in Bezug auf den Eingriff in Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte noch verhältnismäßig? Das ist die eigentliche Frage, die sich für uns hier stellt.
Für den SSW steht grundsätzlich fest: Wenn es um die Bekämpfung von Straftaten geht, gewinnen wir nichts, wenn wir die Freiheitsrechte gegen die Sicherheit ausspielen. Das ist sicherlich ein hochsensibles Thema.
Es ist sicherlich auch eher bundespolitisch angeordnet. Nichtsdestotrotz bin ich mir sicher, dass mehrere Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss nicht schaden können, im Gegenteil, hier sollten wir nach unserer Auffassung insbesondere die einzelnen Tat
bestände, die zu diesen Funkzellenabfragen führen können, genauer hinterfragen. Ich glaube, das trifft genau den Kern der Sache.
Wir selber stellen diese Art der Ermittlung nicht infrage, wenn es denn im Einzelfall wirklich gerechtfertigt ist. Wir stellen sie aber infrage, wenn es - ich will nicht „Bagatelldelikte“ sagen - Delikte sind, bei denen ich sagen würde: Das Freiheitsrecht des einzelnen Menschen ist höher zu bewerten als die Aufklärung einer Straftat, wie zum Beispiel bei Scheckbetrug. Wenn wir uns da die Tatbestände näher angucken, können wir möglicherweise als Landtag auch in diesem Bereich zu einer vernünftigen Lösung kommen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht auch ganz kurz. Manchmal dient so eine Debatte auch dazu, öffentlich ein, zwei Sachen, die gern mal gestreut werden, auszuräumen. Herr Kollege König, zum Ersten sind Verkehrsdatensätze und die Zahl der beteiligten Telekommunikationsanschlüsse nicht automatisch gleich. Man telefoniert ja nicht mit sich selbst. Daraus resultieren sehr häufig dann auch unterschiedliche Zahlen zwischen den Verkehrsdatensätzen und den beteiligten Telekommunikationsanschlüssen.
Zum Zweiten wird manchmal auch ein Telekommunikationsanschluss erfasst, der nicht mit jemand anderem telefoniert, nämlich während der Standby-Funktion. Deshalb der kleine Hinweis: Handy ausschalten bringt nichts, dann gehen Sie eventuell trotzdem zum Kollegen vom Familienrecht. Sie müssen schon die Batterie herausnehmen, weil auch Standby-Handys geortet werden können.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich über den Verlauf der Debatte hier. Der konstruktive Verlauf der Debatte, mit Ausnahme der Beiträgt der CDU-Fraktion, hat gezeigt, dass es sich gelohnt hat, dass wir PIRATEN dieses Thema der nicht individualisierten massenhaften Funkzellenabfragen endlich auf die Agenda gesetzt haben.
Was mich bei dem Bericht der Landesregierung gewundert hat, war, dass wir hier nicht die Frau Justizministerin hören durften. Denn es geht doch um den Bereich der Strafverfolgung. Da wundert es mich, dass sich der Innenminister dafür verantwortlich fühlt. Sie sagen zu Recht, dass Sie dafür eigentlich gar nicht zuständig sind. Richtig ist sicherlich, dass kein Verdacht gegen Millionen von Menschen besteht, wenn 7 Millionen Betroffene abgefragt werden. Das sagen wir auch gar nicht. Wir sagen, dass 7 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die von diesen Maßnahmen betroffen waren, dem Risiko ausgesetzt waren, unter Verdacht zu geraten, weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Das ist das Problem dieser Maßnahme.