Protocol of the Session on June 21, 2013

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

- So viel zu Dialog und Kompromiss. Meine Damen und Herren, die von mir genannte Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins ging zurück auf den im Januar getroffenen Landtagsbeschluss zur steuerrechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. Ich erinnere mich daran: Das war ein Beschluss, der von einer breiten Mehrheit hier im Hause getragen wurde. Nur die CDU stimmte gegen den Landtagsbeschluss, obwohl schon damals nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption keinerlei Zweifel mehr daran bestand, dass die Schlechterbehandlung von homosexuellen Paaren beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.

Nun also hat das Bundesverfassungsgericht Anfang Juni die Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Rechtslage festgestellt. Es hat damit so entschieden, wie es alle Steuer- und Verfassungsrechtsexperten schon lange vorhergesagt hatten. Dies ist ein gutes Urteil für die Bürgerrechtsbewegung, die viel zu lange gegen die steuerrechtliche Schlechterstellung

(Lars Harms)

homosexueller Lebenspartner kämpfen musste. Und es ist erneut eine schallende Ohrfeige für den beharrlichen Diskriminierungskurs der schwarz-gelben Bundesregierung.

Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal ganz klargemacht, dass es im Recht keine Liebe nach Güteklassen A und B gibt. Es wäre schön gewesen, wenn die Bundesregierung selbst die Kraft zu dieser Erkenntnis gehabt hätte. Vor allem aber wäre es schön, wenn sie jetzt auch die richtigen Schlüsse aus den mittlerweise zahlreichen Verfassungsgerichtsentscheidungen zur Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften ziehen würde. Denn nachdem die Diskriminierungspolitik der Bundesregierung nunmehr zum sechsten Mal in Folge an der Verfassung gescheitert ist - Frau Bohn hat das aufgezählt -, ist jetzt die Zeit gekommen, mit der Salamitaktik der letzten Jahre Schluss zu machen und endlich die völlige Gleichstellung von homo- und heterosexuellen Paaren in allen Lebensbereichen zu vollziehen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, gleiches Recht für gleiche Liebe, das ist die Devise. Deshalb begrüßt die Landesregierung den fraktionsübergreifenden Antrag zur völligen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften in allen Lebensbereichen, einschließlich des Adoptionsrechts. Es wäre schön, wenn es der FDP auf Bundesebene gelingen würde, die Union von der Richtigkeit dieser Politik zu überzeugen. Zu erwarten ist dies freilich eher nicht. Deshalb wird es höchste Zeit, dass wir auch im Bundestag eine parlamentarische Mehrheit bekommen, die dafür sorgt, dass für alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Lande die gleichen Rechte gelten, und zwar nicht nur im Steuerrecht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Ich schlage vor, abweichend von der Geschäftsordnung die vorliegenden Änderungsanträge zu selbstständigen Anträgen zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf der Drucksache 18/940 abstimmen. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen?

Bei Enthaltung der FDP mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Abgeordneten des SSW und der Piratenfraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich lasse über den Antrag von FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW auf der Drucksache 18/939 (neu) abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist gegen die Stimmen der Fraktion der CDU mit den Stimmen aller anderen Fraktionen so beschlossen.

Ich lasse schließlich über den Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW auf der Drucksache 18/924 abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist auch dieser Antrag mit den Stimmen aller Fraktionen außer der CDU-Fraktion, die dagegen gestimmt hat, so angenommen.

Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 41:

a) HSH Nordbank AG - Erhöhung des Garantievolumens

Antrag der Landesregierung Drucksache 18/654

b) Kein Wertpapierankauf durch den HSH Finanzfonds!

Antrag der Fraktionen von FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Abgeordneten des SSW und der Fraktion der CDU Drucksache 18/726 (neu) - 2. Fassung

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 18/905

HSH Nordbank AG - Erhöhung des Garantievolumens

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/937

Ich erteile dem Berichterstatter des Finanzausschusses, dem Herrn Abgeordneten Thomas Rother, das Wort.

(Ministerin Monika Heinold)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Einfachheit halber verweise ich auf die Vorlage.

Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Vielen Dank für den Bericht.

Wir kommen jetzt zur Aussprache. Das Wort hat für die CDU-Fraktion der Herr Abgeordnete Tobias Koch.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Erhöhung des Garantievolumens auf 10 Milliarden € für die HSH Nordbank ist nicht alternativlos, aber es ist die beste Alternative, die zurzeit zur Verfügung steht. Wir befinden uns damit in der gleichen Situation wie im Jahre 2009. Damals wie heute wäre eine unkontrollierte Abwicklung der Bank der finanzielle Ruin - oder der GAU, wie es der Kollege Andresen einmal formuliert hat - für den Landeshaushalt. Die aus rot-grüner Regierungszeit stammenden Bürgschaften des Landes von ehemals 160 Milliarden € in der Spitze belaufen sich auch heute noch auf über 30 Milliarden €.

Diese Zusagen schließen eine unkontrollierte Abwicklung heute genauso aus wie im Jahr 2009 bei einer damaligen Gewährträgerhaftung von über 60 Milliarden €. Damals wie heute ist auch ein Käufer für die Anteile des Landes an der HSH Nordbank nicht in Sicht. Damals wie heute ist der Bund auch nicht bereit, uns die Risiken und Verluste aus den Altlasten abzunehmen.

Die Sicherung der Überlebensfähigkeit der Bank ist deshalb im Interesse Schleswig-Holsteins. Sie dient dem Schutz unseres Landesvermögens.

Die CDU-Fraktion wird deshalb keine Fundamental-opposition betreiben. Wir werden die 10 Milliarden € Garantie nicht ablehnen, wie es Monika Heinold und die Grünen im Jahre 2009 gemacht haben.

Aber genauso wie CDU und FDP nach 2009 eine konsequente Haushaltskonsolidierung eingeleitet haben, um das Land für zukünftige Belastungen zu wappnen, müssen wir uns auch heute fragen: Was passiert nach der Garantieaufstockung? Das ist die entscheidende Frage, meine Damen und Herren; denn mit der Abstimmung heute allein ist es doch nicht getan, sondern es gilt auch, die Konsequenzen in der Zukunft zu bedenken.

Herr Abgeordneter Koch, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Rasmus Andresen?

Ich möchte es angesichts der Bedeutung dieses Themas vorziehen, meine Gedanken zunächst komplett auszuführen. Am Ende der Rede gestatte ich gern eine Zwischenfrage.

Es geht darum, die Konsequenzen für die Zukunft zu bedenken. Das erste Szenario, das es dazu gibt, beschreiben wir mit den Worten „Geordnete Abwicklung der Bank“. Aus den Reihen der Regierungsfraktionen wird argumentiert, die Garantieaufstockung sei Voraussetzung für eine spätere, geordnete Abwicklung der Bank. Wenn die Garantieaufstockung das Überleben der Bank bis 2015 sichern würde, so vermutlich die Überlegung, dann wäre die Gewährträgerhaftung nahezu vollständig ausgelaufen, und einer geordneten Abwicklung stünde vermeintlich nichts mehr im Wege.

Das ist ein verlockender Gedanke, aber ein großer Irrtum; denn die Rechnung und die Hoffnung der Regierung basieren doch darauf, dass die Bank nicht nur bis 2015, sondern zehn Jahre länger, bis zum Jahre 2025 Garantieprovisionen in Milliardenhöhe überweist und dass genau diese Provisionszahlungen die Inanspruchnahme der Garantie ausgleichen, sodass keine Belastung für den Landeshaushalt eintritt. Wird die Bank aber schon früher abgewickelt, fallen diese Garantieprovisionen weg. Die Rechnung geht nicht mehr auf, die Inanspruchnahme der Garantie schlägt direkt auf den Landeshaushalt durch.

Szenario zwei: Die EU-Kommission entscheidet. Auch ohne politisches Zutun der Regierungsfraktionen kann es zu einer vorzeitigen Abwicklung der Bank kommen. Dies wäre der Fall, wenn die EUKommission wie bei der WestLB damit die Konsequenzen aus dem erneuten Beihilfeverfahren zieht. Die Folgen wären die gleichen wie in Fall eins: Die HSH Nordbank wäre nicht mehr in der Lage, die Garantieprovisionen bis zum Jahre 2025 zu bezahlen. Die Inanspruchnahme der Garantie müsste auch in diesem Szenario direkt aus dem Landeshaushalt beglichen werden.

Szenario drei: keine Abwicklung, aber falsche Prognose. In diesem Szenario erfolgt keine geordnete Abwicklung der Bank, sondern die Geschäfte werden fortgeführt. In diesem Szenario besteht aber das

Risiko, dass sich die Prognose der Bank als falsch erweist, wie schon so oft in der Vergangenheit. Die Darstellung der Bank, dass die Garantie mit 1,3 Milliarden € in Anspruch genommen werde, dass dies aber erst im Zeitraum 2019 bis 2025 geschehe und dass die bis dahin gezahlten Garantieprovisionen die Inanspruchnahme der Garantie exakt ausgleichen, kann sich allzu leicht als trügerische Scheingenauigkeit erweisen.

Was passiert, wenn die Schifffahrtskrise länger andauert als gedacht? Was passiert, wenn die Bank nicht in der Lage ist, die Garantieprovisionen von zukünftig wieder 400 Millionen € pro Jahr aus dem operativen Geschäft heraus zu verdienen? Und was passiert, wenn die Anteile der HSH Nordbank weiter an Wert verlieren?

Zum jetzigen Zeitpunkt liegt die bilanzielle Sicherungswirkung der Garantie nicht bei 1,3 Milliarden €, sondern bereits bei über 3 Milliarden €. Wenn die Garantie in dieser Größenordnung in Anspruch genommen wird, dann helfen auch keine Provisionszahlungen mehr, dann wird der Landeshaushalt massiv belastet.

Szenario vier: die beste aller Welten. Die Bank setzt ihre Geschäfte erfolgreich fort. Das neue Geschäftsmodell bewährt sich. Die Schifffahrtskrise endet wie erhofft 2014. Die Prognosen der Bank erweisen sich als zutreffend. Die Garantiezahlungen werden durch die Garantieprovisionen exakt ausgeglichen. 2025 findet sich auch ein Käufer für die Anteile der HSH Nordbank zu dem erwarteten Preis. Dann und nur dann ergibt sich keine Belastung für den Landeshaushalt.

In drei von vier Szenarien ist aber genau das der Fall. Diese Belastungen für den Steuerzahler gilt es zu vermeiden. Deshalb sagen wir als CDU-Fraktion: Die Rettung der HSH Nordbank und die Sanierung des Landeshaushalts sind zwei Seiten einer Medaille.

(Beifall CDU - Zuruf: Das hat man gemerkt!)

Wer nur das eine tut, aber keine weiteren Konsequenzen daraus zieht, wird seiner Verantwortung nicht gerecht. Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, stimmen Sie heute unserem Entschließungsantrag in allen drei Punkten zu! Lassen Sie uns diese Herausforderungen gemeinsam bewältigen und zusammen vereinbaren, wie wir Schleswig-Holstein sicher in die Zukunft führen. Dann wird die CDU-Fraktion hier und heute der Garantieerhöhung zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Für die SPD-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Thomas Rother das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den Bericht der Landesregierung zur aktuellen Lage der HSH Nordbank sowie den Antrag der Landesregierung und den fraktionsübergreifenden Antrag, über die wir nun entscheiden, im Finanzausschuss und im Unterausschuss Beteiligungen intensiv beraten. Den eigentlich Hamburger CDU-Antrag haben wir im Ausschuss vorgestellt bekommen.

Wir hatten eine gemeinsame Sachverständigenanhörung mit unseren Hamburger Kolleginnen und Kollegen. Zu dieser Anhörung ist anzumerken, dass die Sachverständigen zu der Auffassung gelangt sind, dass die Wiederherstellung der alten Garantiesumme sinnvoll ist. Sie haben gleichzeitig aber die Datenlage, die Grundlage ihrer Meinungsbildung war - eine Vorlage des Hamburger Senats -, als unzureichend bezeichnet. Daher ist auch eine etwas kontroverse Berichterstattung über diese Anhörung entstanden, weil sich so natürlich jede Position letztlich bestätigt fühlt.

Es war in der Tat vorschnell von der damaligen Geschäftsführung, 3 Milliarden € der Ländergarantien von 10 Milliarden € zu kündigen und die Garantiesumme auf 7 Milliarden € zu reduzieren. Die Bank wollte Gebühren sparen, das ist verständlich. Die erforderliche Kernkapitalquote wurde damit jedoch in Gefahr gebracht. Die Wiederherstellung der Ländergarantie wird die Quote über 9 % stabilisieren. Herr Koch, wir können vor diesem Hintergrund auch der dritten Forderung des CDU-Antrags zustimmen, um die Nachzahlung der Gebühr für die Bank erträglicher zu gestalten.