Auch wenn ich dem Zwang als staatliches Lenkungsmittel - traditionell, sage ich fast - generell skeptisch gegenüberstehe, so ist es in diesem Fall richtig, denn wir haben es hier mit einem sehr mächtigen Gegner, der Spielsucht, zu tun. Jede Unterbrechung des Spiels - auch eine erzwungene hilft, einem Spielrausch zu entkommen. Das Gleiche gilt für den Essensverzehr in der Spielhalle. Hierbei gibt es zurzeit eine Regulierungslücke, weil mitgebrachte oder angelieferte Speisen nicht verboten sind. Auch hierbei gilt: Ich missgönne keinem Gelegenheitsspieler einen kleinen Snack zum Spielvergnügen. Aber als Gesetzgeber müssen wir zuallererst an die vielen Süchtigen denken.
Herr Kollege Andresen, haben Sie freundlicherweise auch einen Vorschlag dafür, damit nicht das Automatenspiel, das es auch im Internet gibt, verstärkt von denjenigen in Anspruch genommen wird, die dann aus den Spielhallen vertrieben werden?
Sie sagen, Sie wollten der Spielsucht begegnen. Das verstehe ich. Das ist auch bei uns eine allgemeine Erkenntnis. Aber die Frage lautet: Wie wollen Sie verhindern, dass diejenigen, die von Spielsucht befallen sind, zu Hause im Internet spielen, weil es das Automatenspiel auch im Internet gibt?
- Wir reden jetzt über das Spielhallengesetz und über die Problematik, wie da reguliert werden soll. Dass wir beim Online-Glücksspiel, Herr Kollege, eine andere Auffassung in der Koalition als unsere Koalitionspartner haben,
ist keine Überraschung. Darum geht es aber gerade gar nicht. Es geht um die Frage, wie wir Glücksspiel in den Spielhallen regulieren. Dazu begrüßen wir ausdrücklich den Gesetzentwurf der Landesregierung.
Auch in weiteren Aspekten wird das sehr deutlich. Ferner soll es bei der Außenwerbung und bei der Verfügbarkeit von Bargeld weitere Verschärfungen geben. Auch die Regelungen dazu begrüßt die grüne Fraktion in dem Gesetzentwurf der Landesregierung ausdrücklich.
Um die Glücksspielsucht insgesamt besser einzudämmen, muss noch mehr passieren. Gerade das besonders süchtig machende Automatenspiel findet zu einem großen Teil nicht in Spielhallen, sondern in normalen Gaststätten statt. Hierbei könnte die Bundesregierung jetzt eine Rolle spielen; das tut sie zu wenig. Trotz Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Rösler passiert da sehr wenig. Wir fordern den Bundeswirtschaftsminister auf, endlich seinen Worten Taten folgen zu lassen und vor der Bundestagswahl aktiv zu werden.
Das Spielhallengesetz, wie es in der ersten Lesung in den Landtag eingebracht wurde, ist eine gute Grundlage, um Glücksspiel zu bekämpfen und den Süchtigen Schutz zu geben. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.
Ich kann mir vorstellen, dass man dort ein bis zwei Punkte intensiver behandelt und fragt, ob man zu weiteren Verschärfungen kommt. Das werden die Beratungen zeigen. Darauf freue ich mich. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass es eine Anpassung des Spielhallengesetzes an den Glücksspielstaatsvertrag beziehungsweise vor dem Hintergrund des Beitritts des Landes Schleswig-Holstein gibt, ist selbstverständlich, auch wenn ich in der Sache anderer Auffassung bin. Aber die notwendigen Anpassungen müssen vorgenommen werden. Das gebietet der Rechtsstaat.
Aber ich finde den „volkspädagogischen Ansatz“ der Koalition sehr beeindruckend. Denn ich muss feststellen, dass das wirklich hohl klingt, wenn es um die Handlungsmöglichkeiten im eigenen Bereich geht.
Bei den Steueroasen ist es folgendermaßen: Wenn Privatbanken in Steueroasen tätig sind, behaupten Sozialdemokraten, ihnen müsse die Lizenz entzogen werden.
Wenn es die eigene Landesbank macht, ist es normale Geschäftspolitik, weil die Refinanzierungsmöglichkeiten dort günstiger als anderswo sind, und in Ordnung.
Dass Spielhallenbetreiber ihre Konzessionen entsprechend leben, muss eingedämmt werden. Da muss der Spielsucht entgegengewirkt werden. Wenn die eigene Spielbank etwas macht - da darf geraucht werden, da dürfen 60 Automaten hingestellt werden -,
ist es in Ordnung, weil natürlich die vom Land getragene Gesellschaft keine Defizite aufgrund des Betriebs der Spielbank machen darf. Die Mitarbeiter sagen dort zu Recht: Wir brauchen natürlich Kunden. Die bekommen wir nur, wenn wir bestimmte Angebote unterbreiten.
Ich empfehle allen, in die Spielbank Kiel zu gehen. Das ist eine Daddelhalle, nichts anderes, und hat mit einer eigentlichen Spielbank nichts mehr zu tun.
Also: Das klingt hohl. Entweder man macht es konsequent und einheitlich, oder man vermeidet diesen hohen moralischen Anspruch, der hinter den entsprechenden Beiträgen steckt.
Vor über einem Jahr, im März 2012, hat der Landtag erstmals ein Spielhallengesetz verabschiedet. Die damals regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP haben damit eine Regelung getroffen, die die Eröffnung von neuen Spielhallen in nächster Nähe zueinander sowie die Eröffnung von Mehrfachkomplexen untersagt hat.
Den Großteil der Ziele hätte man damals übrigens auch - Herr Kollege Arp hat darauf hingewiesen mit bauplanungsrechtlichen Beschränkungen der Kommunen wirksam erreichen können, wenn die entsprechenden Kommunalpolitiker ihren Worten Taten hätten folgen lassen. Stattdessen hat man sich lauthals über die Zahl der Spielhallen ausgelassen. Deren Steuerzahlungen - allein die Automatensteuer - erbringen in Schleswig-Holstein aber etwa 14 Millionen € pro Jahr. Das wollte man nicht missen.
Wir können den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel fragen, wie Kiel eigentlich mit seinen bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten umgegangen ist, um Spielhallen zu verhindern.
Das hören Sie nicht gern. Das gehört zur Ehrlichkeit der Debatte hinzu. Überall, wo Sie Verantwortung getragen haben - der Kollege Arp hat darauf hingewiesen: Rendsburg, Bürgermeister Breitner -, sind die Spielhallen aus dem Kraut geschossen wie nichts Gutes. Warum? Weil die Kommune logischerweise entsprechende Gewerbesteuereinnahmen erzielt hat.
Wir haben damals ein Gesetz vorgelegt, das die Spielhallen unter strenge Aufsicht stellt. Mehr als zwei Konzessionen sind seitdem nicht mehr möglich. Zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu anderen Spielhallen muss ein Mindestabstand von 300 m eingehalten werden. Es gibt parallele Sperrzeiten zu denen der Spielbanken. Es gibt eine deutliche Beschränkung bei der äußeren Gestaltung sowie eine Ausweispflicht. Ich könnte noch einige andere Punkte ergänzen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Landtag sollte ein Gesetz nur verabschieden, wenn die folgenden Prämissen eingehalten werden. Ich warne alle Beteiligten: Das wird ein Beschäftigungsprogramm für Anwälte - nicht meiner Kanzlei; wir machen so etwas nicht. Aber das kann ich sicher vorhersagen. Das Gesetz darf nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen und darf die staatseigenen Spielbanken nicht bevorzugen. Ansonsten hätte es vor Gericht keinen Bestand.
Das Gesetz muss die in Artikel 12 des Grundgesetzes garantierte Berufsfreiheit schützen. Die Regelungen dürfen nicht dazu führen, dass der Betrieb einer Spielhalle in Zukunft wirtschaftlich nicht mehr möglich sein wird. Dazu gibt es bereits eine Reihe von Gerichtsentscheidungen. So sind beispielsweise Erdrosselungssteuern verboten. Wir halten deshalb die Beschränkung auf künftig nur noch eine Konzession in Verbindung mit all den anderen Vorschriften als für schwer vereinbar mit der nach der Verfassung geschützten Berufsfreiheit.
Das Gesetz darf keine enteignende oder enteignungsgleiche Wirkung entfalten. Eigentum genießt im Grundgesetz einen hohen Stellenwert. Wenn eine Übergangsfrist die erfolgreiche wirtschaftliche Betätigung in Zukunft verhindert, ist das Land verpflichtet, dem Betreiber der Spielhalle Schadenersatz zu leisten. Auf diese Verfahren freue ich mich in besonderer Weise, weil der moralische Appell nicht helfen wird, Herr Kollege Eichstädt,
Deshalb gilt bis jetzt auch eine fünfzehnjährige Frist ab Erteilung der Konzession und nicht etwa eine fünfjährige Frist ab einem besonderen Datum. Die 15 Jahre waren nicht willkürlich gegriffen, Herr Kollege Eichstädt - das wissen Sie aus den Beratungen -, sondern orientieren sich an den steuerlichen Abschreibungsfristen für die getätigten Investitionen.
Gegen den im vergangenen Jahr verabschiedeten Gesetzentwurf waren auch keine nennenswerten Widerstände zu erkennen. Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und DIE LINKE hatten sich bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs enthalten. Das dokumentiert, dass die von uns vorgetragenen Befürchtungen nicht von der Hand zu weisen sind.
Niemandem ist mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf gedient - am wenigsten den Spielsüchtigen selbst, die ihr Spiel künftig in die Gaststätten verlagern oder aber, noch viel schlimmer, unbeaufsichtigt ohne jede Form der Einflussmöglichkeit im Internet ihr Spiel fortsetzen. Das ist das Schlimmste, was überhaupt passieren kann. Es ist übrigens auch ein Konstruktionsfehler des jetzigen Glücksspielstaatsvertrags, dass genau diejenigen, die wir über stationäre Einrichtungen erreichen könnten, nicht erreicht werden können, weil sie zu Hause allein im Netz spielen. Das ist das Schlimmste, was man Süchtigen antun kann.
Ich bin gespannt, die sich die verschiedenen Argumente, die heute vorgetragen werden, bei der Beratung im Ausschuss und bei der Anhörung als haltbar erweisen.
Ich will nur auf eins hinweisen, weil dauernd der Glücksspielstaatsvertrag gelobt wird: Bisher ist nicht eine einzige Lizenz daraus erteilt worden, weil die zuständige Behörde gar nicht in der Lage ist, das ordentlich abzuwickeln. Bisher gibt es eine Verwaltungsgerichtsentscheidung aus Gießen, die sagt: