Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer von Herrn Arp eine andere Rede erwartet hat, ist nicht von dieser Welt. Ich bin sicher, wenn Herr Kubicki oder einer seiner Kollegen hier ans Podium treten wird, werden wir eine ähnliche Rede hören.
Ich habe nichts anderes erwartet. Der Unterschied der Sichtweise auf dieses Problemfeld kommt schon darin zum Ausdruck, dass bei Ihnen der wirtschaftpolitische Sprecher dazu spricht, bei uns der drogen- und suchtpolitische Sprecher.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Dr. Heiner Garg [FDP]: Und hier hat eben der Wirtschaftsminister dazu ge- sprochen! - Lachen CDU und FDP)
- Daran können Sie einmal sehen, wie breit wir in der Regierung aufgestellt sind. Auch der Wirtschaftsminister hat sehr wohl einen Blick für die sozialen Probleme dieses Landes.
Herr Arp, ich nehme Ihr Angebot gern auf, in allernächster Zeit über das Rauchverbot in Casinos nachzudenken. Wir sind dabei. Wenn Sie mitziehen, dann machen wir das gemeinsam.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist notwendig, weil Schleswig-Holstein nach einer kurzen Phase des Alleingangs dem Staatsvertrag der Länder zum Glücksspielwesen in Deutschland beigetreten ist, und das war gut so.
(Vereinzelter Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Wolfgang Kubicki [FDP]: Was war die Folge, Herr Eichstädt? Gibt es jetzt eine Lizenz?)
- Also, ich mache einmal weiter. Vielleicht war es auch nicht so wichtig, sonst hätten Sie sich zu einer Zwischenfrage gemeldet.
Dadurch werden Normen des Staatsvertrages auch bei uns zum Gesetz und müssen umgesetzt werden. Im Wesentlichen ist dies - es ist erwähnt worden die Begrenzung bei Spielhallen auf eine Konzession pro Betriebsort.
Dass die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf die Gelegenheit nutzt, auch weitergehende Regelungen zur Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes sowie der Suchtprävention zu ver
Meine Damen und Herren, auch wenn diese Erkenntnis an Herrn Arp vorbeigegangen ist, birgt das Spielen an Spielautomaten für viele Menschen die große Gefahr einer sich manifestierenden Spielsucht. Diese Erkenntnis ist gesichert. Auch und nicht nur die Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein weist immer wieder auf die Notwendigkeit hin, im Besonderen dem Automatenspiel wegen seiner starken suchterzeugenden Wirkung noch restriktiver zu begegnen.
Der deutsche Städtetag hat im Mai dieses Jahres anlässlich der Änderung der Spielordnung des Bundes gefordert, dass vor allem die Ausbreitung des Automatenglücksspiels endlich wirkungsvoll bekämpft werden muss. Ich sage: Der Bund könnte hier noch sehr viel mehr tun, als er in der Vergangenheit getan hat.
Wir jedenfalls begrüßen, dass die Landesregierung mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf für den Betrieb von Spielhallen das 2012 verabschiedete Spielhallengesetz noch einmal verschärft und damit einen Beitrag leistet, die Gefahr des Abgleitens von Spielerinnen und Spielern in pathologisches Glücksspiel zumindest in Spielhallen zu verringern.
So begrüßen wir es, dass die bereits enthaltene Regelung eines Mindestabstandes von 300 m zu Schulen und Freizeiteinrichtungen, in denen sich Jugendliche aufhalten, noch klarer definiert wird. Ebenso ist es sinnvoll, in Spielhallen den Abschluss von Wetten, das Aufstellen und den Betrieb von Geräten, welche die Möglichkeiten zur Teilnahme an Glücksspielen eröffnen und vor allem das Aufstellen und das Bereithalten von technischen Geräten zur Bargeldbeschaffung in allen Formen zu verbieten. Die bisherigen Regelungen, die Sie in das Gesetz eingebaut haben, waren dazu geeignet, trickreich umgangen zu werden. Das wird jetzt beendet.
Auch die Verpflichtung des Betreibers, besonders für den Umgang mit Süchtigen oder suchtgefährdeten Spielerinnen und Spielern, geschultem Personal die Aufsicht zu übertragen, ist aus unserer Sicht ein sinnvoller Schritt. Das Verbot des Angebots von Speisen und Getränken, das Sie eben belächelt haben, sowie ein Rauchverbot dient ebenfalls
dem Ziel, das Spiel in seiner suchterzeugenden Wirkung möglichst häufig, zum Beispiel auch durch die Aufnahme von Speisen und Getränken fernab von Spielautomaten, zu unterbrechen und damit Gelegenheiten zu schaffen, die Folgen des Fortsetzens des Glücksspiels zu reflektieren.
Das Verbot des Alkoholkonsums und des Rauchens in der Spielhalle ist ebenfalls sinnvoll. Der zeitgleiche Konsum suchterzeugender Substanzen wie Nikotin und Alkohol während des Glücksspiels soll möglichst weitestgehend verhindert werden. Ich will nicht extra auf Erfahrungen hinweisen, die sicher der eine oder andere schon einmal gemacht hat, aber fest steht, besonders fatal ist der Alkoholkonsum bei gleichzeitigem Glücksspiel wegen seiner berauschenden und enthemmenden Wirkung und dem damit einhergehenden Verlust an Kontrolle.
Aufmerksamkeit bei den anstehenden Anhörungen werden sicherlich die Übergangsbestimmungen erfahren. Der Glücksspielstaatsvertrag schreibt vor, dass die dort enthaltenen Übergangsfristen nicht um mehr als fünf Jahre verlängert werden dürfen. Somit können nach diesem Gesetz Spielhallenkomplexe, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits eine Erlaubnis hatten, nur bis zum 9. Februar 2018 Vertrauensschutz genießen.
Die möglichen Härtefallregelungen kommen nur in Bezug auf die Rechtslage am 27. April 2012 in Betracht. Ab dem 9. Februar 2013 war für die Unternehmer deutlich erkennbar, dass neue restriktive gesetzliche Regelungen kommen werden, deshalb sollten wir uns § 11 Abs. 2 des Gesetzentwurfs noch einmal ansehen, in dem es um die Abstandsgebote zu Kinder- und Jugendeinrichtungen geht, denn der dort formulierte unbefristete Bestandsschutz soll Bestand haben, muss aber zumindest unter Jugendschutzgesichtspunkten noch einmal kritisch hinterfragt werden.
Ich bitte darum - dieser allerletzte Satz sei mir gestattet -, den Gesetzentwurf auch mitberatend an den Sozialausschuss zu überweisen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne 17 Schülerinnen und Schüler der Klaus-Groth-Schule in Neumünster. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Scheinbar ist heute ganz Neumünster im Landeshaus. Das ist nicht schlecht.
Bevor ich zu meiner eigentlichen Rede komme, möchte ich kurz auf die Ausführungen von Herrn Arp eingehen. Sie haben sehr stark die Frage des Arbeitsmarktes, der Arbeitsplätze und der Zahlen, die es angeblich dazu gibt, betont. Wir bekommen auch alle die Post von der Glücksspielindustrie. Es gibt allerdings aus meiner Sicht bisher keine seriöse Zahlen, Zahlen, die nicht von Unternehmen in Auftrag gegeben wurden, die damit ein bestimmtes Interesse verfolgen, und die belegen, was beispielsweise die Änderung beim Spielhallengesetz konkret für die Arbeitsplätze bedeuten würden - das aber nur nebenbei.
Denn um die 20.000 Menschen - für uns ist es eine Sucht- und keine arbeitsmarktpolitische Debatte waren 2012 in Schleswig-Holstein spielsüchtig oder konkret gefährdet. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel.
Das Spielen in den Spielhallen ist besonders problematisch. Hierbei müssen wir Verantwortung übernehmen und gegensteuern. Das haben wir mit dem Spielhallengesetz getan. Wir setzen klare Grenzen in Bezug auf Werbung, Spielerschutz, Jugendschutz und Gesundheitsschutz. Und das ist gut so.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird unser Spielhallengesetz nicht nur an den Glücksspieländerungsstaatsvertrag angepasst. Es wird auch eine langjährige grüne Forderung endlich komplett umgesetzt, nämlich das Verbot der Mehrfachkonzessionen. Pro Gebäude beziehungsweise Gebäudekomplex darf maximal ein einziges Spielhallenun
Als die schwarz-gelbe Landesregierung 2011 einen Entwurf für ein Spielhallengesetz eingereicht hat, war dieses Verbot noch enthalten. Später wurde es dann aufgrund der Anhörungen durch die CDUund FDP-Fraktion aufgeweicht. Doppelkonzessionen sind seitdem möglich. Wir haben dem Gesetz damals trotzdem zugestimmt, weil Schleswig-Holstein dringend eine Regulierung der Spielhallen brauchte.
Wir sind aber auch glücklich darüber, dass mit der rot-grün-blauen Mehrheit der Lobbyismus der Glücksspielindustrie keine Chance mehr hat. Wir sind mit unserer Mehrheit erfreulicherweise in der Lage, Doppelkonzessionen auszuschließen, und wir müssen dies auch tun, um dem Staatsvertrag zu entsprechen.
Ich begrüße außerordentlich, dass die Landesregierung die Gelegenheit beim Schopf ergreift und auch weitere Verschärfungen im Spielhallengesetz vornehmen will. Das konsequente Rauchverbot in Spielhallen schützt nicht nur die Lungen der Spielerinnen und Spieler sowie der Angestellten, es zwingt zumindest die Raucherinnen und Raucher unter den Gästen auch, Pausen einzulegen und die Spielhalle zu verlassen.