Protocol of the Session on May 29, 2013

die anderen Bundesländer nicht in der Lage sind, dieses einhalten zu können.

Wir haben uns den Tarifabschluss genau angesehen und werden versuchen, das herauszuholen, was geht. Deshalb haben wir die soziale Staffelung vorgenommen und noch einige andere Dinge mit eingebaut, die sich positiv für die einzelnen Betroffenen auswirken. Es ist deshalb auch wichtig, dass wir in diesem Gesamtpaket auch noch über die Zulagen reden. Wir gewähren Zulagen für die Feuerwehr und für Außendienstmitarbeit. Wir gewähren wieder eine Jubiläumszulage, und wir schauen, dass die Beihilfe in Bezug auf den Wegfall der Praxisgebühr entsprechend angepasst wird. All dies wird ebenfalls in den Topf hineingenommen.

Auch das ist Ausfluss der Beratungen mit den Gewerkschaften, mit dem Beamtenbund, die genau diese Bereiche immer moniert haben - nicht mehr in Bezug auf die Besoldungsanpassung, sondern auch schon vorher. Insofern ist dieses Gesamtpaket auch nicht so schlecht, meinen wir.

Wir haben vorgehabt, den Beamtinnen und Beamten Sicherheit in Bezug auf das zu geben, was sie in den nächsten Jahren gehaltsmäßig zu erwarten haben. Deshalb wollten wir ursprünglich per Gesetz eine Garantie dafür geben, dass auch in den nächsten Jahren eine Besoldungserhöhung um jeweils mindestens 1,5 % festgeschrieben wird.

Gewerkschaften und Beamtenbund haben uns mitgeteilt, dass sie dies als eine Vorfestlegung ablehnen und lieber nur für die Jahre 2013 und 2014 Regelungen geschaffen sehen wollen. Dies hat die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt. Insofern sehen Sie, meine Damen und Herren, dass der Dialog auch im Gesetzgebungsverfahren nicht endet.

Wenn Sie den konkreten Gesetzentwurf betrachten, werden Sie auch feststellen, dass das sogenannte Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsstufen gewahrt bleibt. Die Landesregierung hatte daher die gleiche Aufgabe wie schon die weit überwiegende Zahl der anderen Landesregierungen. Alle haben ihre Regelungen für die Beamten modifiziert und so angepasst, dass dieses Abstandsgebot auch eingehalten wird, sodass ich wenig Sorge habe, dass das Ergebnis, das Ihnen heute vorliegt, erfolgreich beklagt werden kann.

Im Übrigen erlaube ich mir den Hinweis, dass nicht alle Länder gleich hohe, sondern teilweise niedrigere Anpassungen bei der Beamtenbesoldung durchführen als wir in Schleswig-Holstein. Das Beispiel Rheinland-Pfalz ist schon genannt worden.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eines abschließend ansprechen. Wir werden noch in die Ausschussberatungen einsteigen, in der das Gesetz vielleicht noch verbessert werden kann. Dort wird es auch noch eine Beteiligung formaler Art geben. Dann werden uns möglicherweise auch die Gewerkschaften und der Beamtenbund deutlich machen, wie sie dazu stehen und Vorschläge machen, wie man das Gesetz noch konkret verbessern kann. Und das ist auch in Ordnung so.

Möglicherweise wird dieses Gesetz mit Modifizierungen aus dem Verfahren herauskommen. Diese Offenheit besteht, weil diese Offenheit immer in der Politik besteht. Insofern gehen wir offen in die Ausschussberatungen und werden das Gesetz dort, wo noch Ergänzungen notwendig sind, ergänzen. Unser gemeinsames Ziel ist es, hier soviel wie möglich für die Beamtinnen und Beamten möglich zu machen. Ich habe die Hoffnung, dass am Ende ein gutes Ergebnis steht, das sich auch im Vergleich aller Bundesländer gut sehen lassen kann. - Vielen Dank.

(Beifall SSW und SPD)

Für die CDU erteile ich dem Abgeordneten Tobias Koch das Wort. Er hat sich vermutlich nicht zu einem Dreiminutenbeitrag gemeldet, sondern er möchte die Restredezeit, die Kollege Callsen übrig gelassen hat, nutzen. Das sind nach unserer Berechnung 7 Minuten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 20. März 2013 hat der Ministerpräsident hier in diesem Haus dem Landtag seinen Besoldungsvorschlag unterbreitet. Bevor das entsprechende Gesetz überhaupt im Landtag beraten wurde, musste es von der Landesregierung schon nachgebessert werden. Kaum war dies geschehen, kündigte der SSW-Fraktionsvorsitzende bereits weitere Gesetzesänderungen an.

Der Entwurf der Landesregierung ist offenbar so schlecht, das er substanzieller Änderungen bedarf. Herr Dr. Stegner, bringen Sie zukünftig alle Gesetzentwürfe gleich selber ein! Dann ersparen Sie es uns, uns mit solchen unzureichenden Gesetzentwürfen dieser schwachen Regierung auseinandersetzen zu müssen.

(Beifall CDU und FDP)

(Lars Harms)

Was ist das für eine unwürdige Salamitaktik, bei der sie immer nur gerade nur soweit von der eigenen Position abrücken, wie Sie durch öffentlichen Druck dazu gezwungen werden? Aber das kommt natürlich dabei heraus, wenn man keinen ergebnisoffenen Dialog führt, sondern wenn das Ergebnis bereits vorher feststeht.

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Entscheiden ist auch falsch! Was sol- len wir denn machen?)

Selbstverständlich ist es das gute Recht der Finanzministerin, Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung zu unterbreiten. Sie darf selbstverständlich auch gern verschiedene Varianten durchrechnen. Was sich aber in den Akten des Ministeriums findet, das sind keine Vorschläge, das sind politische Zielvorgaben, meine Damen und Herren. Es war von vornherein die erklärte Absicht der Finanzministerin, einen Konsolidierungsbeitrag zu Lasten der eigenen Mitarbeiter zu erwirtschaften.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Stegner?

Ja, wenn Sie mich so abrupt unterbrechen, dann gern.

Es ist, um es einmal deutlich zu sagen, nicht immer möglich zu sehen, ob Sie einen Satz anfügen wollen, ob das ein Komma oder ein Punkt war. Deshalb ist es vielleicht manchmal kontraproduktiv. Wenn Sie einen Satz zu Ende sprechen wollen, den Sie angefangen haben, oder den Gedanken zu Ende bringen wollen, dann können Sie das jederzeit tun. Dann hat, wenn ich es richtig verstanden habe, mit Ihrer Erlaubnis der Kollege Stegner das Wort.

Lieber Herr Kollege Koch! Darf ich Sie ganz bescheiden fragen, ob Sie sich heute noch entscheiden könnten, ob Sie entweder der Regierung vorhalten wollen, sie führe einen Dialog, der nicht ergebnisoffen sei, oder ob Sie sich darüber beklagen wollen, dass dieses Parlament im parlamentarischen Verfahren noch Verän

derungen durchführt. Wenn Sie uns freundlicherweise sagen würden, zu welcher der beiden Varianten Sie mehr tendieren, sodass wir wissen, was Sie aus Ihrem Aktenstudium an Erkenntnissen gewonnen haben, um davon profitieren können.

- Lieber Herr Kollege Stegner,

(Zurufe Johannes Callsen [CDU] und Dr. Kai Dolgner [SPD] - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Lassen Sie ihn antworten!)

wenn Sie sich zunächst entscheiden würden, ob Sie einen ergebnisoffenen Dialog hätten führen und die Entscheidung erst nach dem Tarifabschluss hätten treffen wollen, oder ob Sie bereits im Vorfeld Ihre Entscheidung getroffen hatten. Wenn Sie in Ihrem eigenen Handeln einen roten Faden hätten erkennen lassen, wäre es für uns einfacher zu argumentieren. Da Sie aber genau dieses vermissen lassen, fällt beides entsprechend auf Sie zurück.

(Beifall CDU)

Herr Kollege, gestatten Sie eine weitere Bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner?

Ich denke, die Frage ist damit ausreichend beantwortet, und ich würde gern fortfahren. Der Kollege Dr. Stegner wird sicherlich an späteren Stellen weitere Zwischenfragen haben. Da wird noch einiges an Erhellendem auf Sie zukommen.

(Zuruf: Es lebe der Konjunktiv!)

Während diese Vorfestlegung längst getroffen war, wurde öffentlich - und das ist der Kritikpunkt, Herr Dr. Stegner - weiterhin der Eindruck erweckt, es sei noch alles offen, entschieden würde erst, wenn die Tarifabschlüsse vorlägen, und auch dann würde selbstverständlich zunächst mit den Gewerkschaften darüber gesprochen werden. Und tatsächlich: Es wurden dann drei Gesprächsrunden mit den Gewerkschaften vereinbart, nach der zweiten war aber trotzdem schon Schluss, und zwar ohne, dass den Arbeitnehmervertretern auch überhaupt nur ein Vorschlag der Landesregierung präsentiert worden wäre.

(Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

(Tobias Koch)

- Ich habe Akteneinsicht genommen, Frau Kollegin. - Im Gegenteil: Bereits vor der zweiten Gesprächsrunde stand schon fest, dass es keine dritte geben werde und zwar unabhängig vom Ausgang der zweiten.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist es!)

Weil die Rede des Ministerpräsidenten bereits fertig geschrieben war. Sie war auch schon für den Mittwoch geschrieben, nachdem das Gespräch gerade am Dienstagabend stattgefunden hatte.

(Wortmeldung Dr. Ralf Stegner [SPD])

- Ich lag mit meiner Vermutung richtig.

Ich gehe jetzt davon aus, dass Sie den Redewunsch von Herrn Stegner stattgeben möchten.

Dann ist der Herr Kollege Dr. Stegner mit einer Zwischenbemerkung oder Frage am Zug.

Sehr gern.

Lieber Herr Kollege Koch, könnten Sie mir erstens vielleicht darin zustimmen, dass völlig unabhängig von dem, was Sie bei Ihrem Aktenstudium gelernt haben, die Behauptung, die Sache sei schon längst entschieden gewesen, allein schon deswegen nicht stimmen kann, weil die Entscheidung in diesem Parlament in der zweiten Lesung des Landesbeamtengesetzes im Juni fällt?

Würden Sie mir zweitens vielleicht auch noch zustimmen, dass der Herr Ministerpräsident, wenn er vor diesem Haus redet, das Denken nicht einstellt, nur weil vorher irgendwelche Redeentwürfe gefertigt worden sind, sondern selbstverständlich hier auch seine Meinung äußert? Das ist das, was Politiker normalerweise tun, wenn sie hier reden. Wie ich unseren Ministerpräsidenten kenne, tut er das auch. Ich würde mir sehr wünschen, dass gelte sogar für Sie, wenn Sie jetzt meine Frage beantworten, dass Sie das Den

ken nicht eingestellt haben, sondern mir jetzt freundlicherweise in der Sache antworten.

- Lieber Herr Kollege Dr. Stegner,

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

die Entscheidung der Landesregierung war bereits gefallen, bevor die Gespräche abgeschlossen waren. Die Entscheidung der Landesregierung war gefallen, nicht die dieses Parlaments.

(Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das geht aus den vorgelegten Akten nicht hervor!)

Es stand schon vor dem zweiten Gespräch fest, dass die Landesregierung kein drittes Gespräch führen wird,