Wenn mich alle Kolleginnen und Kollegen jetzt verstehen: Frau Ministerin, die Kollegin Anita Klahn hat vorhin schon nach einer ihrer Kleinen Anfragen und der darauf gegebenen Antwort gefragt. Das war die Frage mit dem X. Ich formuliere es jetzt einmal ohne X. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klahn Drucksache 18/484 vom 15. Februar 2013 weist Ihre Antwort eine höhere Schülerzahl an den geplanten Oberstufen aus, als die Neubewertung des Bildungsministerium vom 13. Dezember 2012 erbracht hat. Die Frage wäre: Wer hat diese höhere Zahl zu verantworten?
Zu verantworten hat sie niemand. Es ist das Ergebnis eines Entwicklungsprozesses, wie ich wiederholt versucht habe, deutlich zu machen. Es gab nicht eine Person, die gesagt hat: So ist es. Stattdessen ist es so - das ist Ihnen vielleicht fremd -: Ich führe mein Ministerium so, dass wir eine Dialogkultur, die wir nicht nur hier im Parlament zu installieren versuchen,
auch im Haus zu leben versuchen. Dann heißt das, dass da nicht einer ist, der sagt: So wird es gemacht.
Ich bin es dann zum Schluss. Aber bis ich etwas sage, gibt es einen vielschichtigen Kommunikationsprozess im Haus.
Dann möchte ich die Frage etwas präzisieren, Frau Ministerin. Warum steht in der Antwort auf die Kleine Anfrage eine höhere Zahl, als es Ihr Dialogprozess, Ihre Kriterien im Rahmen Ihres Verfahrens im eigenen Haus ergeben haben?
Weil die erste Zahl, die etwas niedriger war, sozusagen ein Zwischenstand eines Dialogprozesses war. Ich wiederhole mich gern, auch für Sie: Wir haben die Kriterien verfeinert, wir haben unsere Brille geschärft, und dann kam eine größere Zahl heraus.
Frau Ministerin, hätte sich dann nicht auch diese höhere Zahl irgendwo in den Unterlagen finden lassen müssen, und nicht erst in der Antwort auf die Kleine Anfrage? Diese Zahl ist doch nicht vom Himmel gefallen!
Noch einmal: Die Frage war, ob sich die höhere Zahl nicht auch in den Unterlagen an anderer Stelle hätte finden lassen müssen.
Bevor zu früh geklatscht wird: Kommunikation hat zwei Seiten. - Jetzt kommen wir zur ersten Zusatzfrage der Abgeordneten Franzen.
Frau Ministerin, können Sie mir vielleicht einmal kurz erläutern, wie das übliche Verwaltungsverfahren in Ihrem Hause ist, wenn Kleine Anfragen eingehen?
Zunächst kommt die Kleine Anfrage auf meinen Tisch. Dann sage ich, ich habe sie gelesen, indem ich sie grün markiere, weil grün die Ministerfarbe ist. Dann geht sie in die jeweilige Fachabteilung. Die beantwortet die Frage. Dann kommt sie wieder zu mir zurück. Ich lese die Antwort, mache wieder mein grünes Zeichen drauf, damit alle wissen, dass ich die Antwort gelesen habe. Dann wird die Antwort an die jeweilige Fragestellerin geschickt.
Frau Ministerin, das heißt also, es gibt in Ihrem Haus selbstverständlich ein Verfahren und sicherlich auch einen Schriftverkehr darüber, der mit diesen Kleinen Anfragen einhergeht. Die Frage war: Warum findet sich dieser Schriftverkehr in Ihrem Haus zu den Kleinen Anfragen nicht in den Akten?
Sie haben mir eben nicht präzise zugehört. Es gibt keinen Schriftverkehr, sondern ich zeichne die Kleine Anfrage grün ab. Ich gebe sie dann weiter an die Fachabteilung. Die antwortet, und ich bekomme die Antwort. Das ist der Schriftverkehr im Haus. Die zeichne ich wieder grün ab, unterschreibe dann mit blau oder schwarz den Brief, der dann gegebenenfalls an Sie geht. Dann ist der Vorgang abgeschlossen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Dr. Heiner Garg [FDP]: Und was macht der Staatssekretär?)
Frau Ministerin, daraus muss ich dann ja schließen, dass es nach dem 13. Dezember 2012 eine weitere Neubewertung der Schülerzahlen der Oberstufen gegeben hat, denn die Schülerzahlen, die in der Neubewertung enthalten sind, haben eine hohe Diskrepanz zu dem, was in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klahn steht. Ich würde gern wissen, wie es zu dieser Diskrepanz kam und ob die Bewertung der Fachabteilung dort berücksichtigt worden ist.
Ganz herzlichen Dank, denn das ermöglicht mir, Ihnen jetzt zu sagen, dass wir immer noch weiter prüfen und dass wir mittlerweile auch noch die bisher nicht bewilligten Anträge noch einmal geprüft haben und da möglicherweise andere Ergebnisse anstehen, weil der Prüfprozess in Permanenz ist und sich immer weiterentwickeln wird. Die neun Oberstufen, über die wir bisher reden, sind ja erst die ersten, die wir bewilligen. Wir werden zukünftig welche bewilligen. Wir müssen permanent einen Prüfprozess machen.
Weitere Wortmeldungen zu diesem Komplex liegen nicht vor. Ich rufe jetzt die sechste Frage in der Fragestunde auf:
Frau Ministerin, geht die Landesregierung davon aus, dass die in Aussicht gestellten neuen Oberstufen an Gemeinschaftsschulen den schulgesetzlichen Voraussetzungen entsprechen und umliegende Oberstufen nicht gefährden?
Frau Ministerin, aus den Unterlagen der Akteneinsicht geht hervor, dass nach der Bewertung der Fachabteilung und den Bewertungen vom 13. Dezember 2012 lediglich drei Oberstufen langfristig in der Lage sein werden, die Mindestgröße von 50 Schülerinnen und Schülern zu erreichen. Entspricht das Ihren Vorstellungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen?
Sorry, da müssen Sie mir zeigen, wo das explizit steht. Das steht aus meiner Erinnerung da so nicht drin.