Protocol of the Session on April 24, 2013

Das war eine sehr komplexe Frage. Ich kann Ihnen erst einmal antworten, indem ich sage, was ich jetzt wiederholt ausgeführt habe, dass nämlich die freien Kapazitäten an gymnasialen Oberstufen kein Argument dafür sind, dass wir zusätzliche Oberstufen an Gemeinschaftsschulen nicht brauchen, weil offensichtlich beide Schularten, die wir beide sehr schätzen, unterschiedliche Schüler ziehen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Frau Abgeordnete Katja Rathje-Hoffmann hat das Wort für eine dritte Zusatzfrage.

(Heike Franzen)

Danke schön. - In der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Franzen, Drucksache 18/481, vom 13. Februar 2013 wird die Frage, ob es einen Ministerentscheid zu den vorläufigen Zusagen des Ministeriums gegeben habe, verneint. Wie erklären Sie sich die E-Mail des Leiters Ihres Ministerbüros vom 14. Dezember 2012 an Mitarbeiter des Bildungsministeriums, in der er mitteilt, dass „nach Rücksprache mit der Ministerin“ die uns bekannten neun Oberstufen ein positives Schreiben erhalten sollen?

Ich bedanke mich jetzt wirklich ganz explizit für diese Frage, weil sie mir erlaubt, ein Missverständnis deutlich zu machen. Natürlich hat es einen Ministerentscheid gegeben, den auch der Leiter meines Ministerbüros kommuniziert hat, und zwar, dass wir neun von 13 Schulen einen Brief schreiben, dass - vorbehaltlich einer Gesetzesänderung sie damit rechnen können, dass sie eine Oberstufe bekommen.

Jetzt kommt der zweite Teil meiner Antwort. Die Fragestellung vom 13. Februar 2013 war leider etwas - sagen wir einmal - unpräzise von Frau Klahn formuliert. Sie unterstellte nämlich, dass die beiden Schulen, und zwar Bordesholm und Nortorf, eine Sonderbehandlung qua Ministerentscheid erhalten hätten. Dies haben wir natürlich verneint, weil beide Schulen keine Sonderbehandlung erhalten haben.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Fragen zu diesem Komplex hat Frau Klahn. Sie erhält für eine erste Zusatzfrage das Wort.

Sie haben gesagt, dass wir umfassend informiert worden seien. Dann möchte ich von Ihnen wissen, warum der Bildungsstaatssekretär in der Bildungsausschusssitzung am 10. Januar 2013 auf die Frage, wann der Regierung klar geworden ist, dass eine Gesetzesänderung des Schulgesetzes notwendig ist, geantwortet hat, dass dies eindeutig erst nach dem 21. November 2012 war, wenn bereits am 20. November 2012 das Kabinett darüber informiert wurde, dass ein entsprechender Gesetzentwurf für die

Koalitionsfraktionen in Vorbereitung ist. Warum sind dann diese Erkenntnisse nicht in die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 18/316 eingeflossen?

Auch diese Frage ist sehr gut,

(Anita Klahn [FDP]: Danke!)

weil Sie mir auch da wieder die Möglichkeit geben, Fehlwahrnehmungen zu korrigieren. Also noch einmal - aber das habe ich vielleicht auch bisher noch nicht so kommuniziert -: In unserem Haus hat es, nachdem wir ungefähr im August 2012 mit der Prüfung, wie wir zusätzliche Oberstufen zulassen können und was die Kriterien sind, angefangen haben, zwei unterschiedliche juristische Positionen gegeben. Diese beiden juristischen Positionen haben relativ lange durchgetragen. Eine Juristin meinte, wir brauchten die schulgesetzlichen Rahmenbedingungen nicht zu ändern, wir könnten auch unter den alten Rahmenbedingungen zusätzliche Oberstufen zulassen. Die andere Juristin hat genau die gegenteilige Position vertreten. Da weder der Staatssekretär noch die Ministerin Juristen sind, waren wir in einer Zwickmühle und mussten diesen Prozess permanent beschleunigen. Wir haben uns sogar Expertise aus der Staatskanzlei geholt. Im Laufe dieses Prozesses, in dessen Verlauf immer wieder abgewogen wurde, ob wir eine Gesetzesänderung oder keine brauchen, war ganz lange Zeit nicht klar, welchen Weg wir gehen müssten.

(Vereinzelter Beifall SPD und SSW - Anita Klahn [FDP]: Sie haben meine Frage nicht konkret beantwortet!)

Liebe Frau Klahn, ich würde Ihnen, wenn Sie mögen, gern das Wort zu einer zweiten Zusatzfrage erteilen. - Das wünschen Sie aber nicht.

Dann hat zu einer ersten Zusatzfrage Frau Abgeordnete Nicolaisen das Wort.

Frau Ministerin, wie erklären Sie sich die Tatsache, dass zu allen Kleinen Anfragen bezüglich der weiteren Verfahren zur Genehmigung der Oberstufen keine Vorgänge in den Akten zu finden sind?

Jetzt noch einmal die Frage, ich habe sie nicht verstanden.

Zu den weiteren Genehmigungsverfahren sind Kleine Anfragen gestellt worden. In den Akten - es hat Akteneinsicht gegeben - sind keine Vorgänge zu finden. Wie erklären Sie sich diese Tatsache?

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Die Antwort finden Sie in den Akten!)

Zu welchem weiteren Genehmigungsverfahren? Welchen Zeitraum meinen Sie, wovon reden Sie gerade?

Zu allen Kleinen Anfragen bezüglich der Genehmigungsverfahren!

Es hat bisher noch gar kein Genehmigungsverfahren in dem Sinne gegeben, sondern es hat ein Prüfverfahren gegeben.

(Petra Nicolaisen [CDU]: Es hat aber Kleine Anfragen dazu gegeben! - Dr. Gitta Trauer- nicht [SPD]: Die Antwort haben Sie doch schon gekriegt! - Weitere Zurufe)

Da haben wir Antworten gegeben.

Wir haben den Versuch unternommen, die Frage und die Antwort hier darzustellen. Gibt es eine weitere Wortmeldung? - Das ist Fall. Zu einer ersten Zusatzfrage hat Frau Abgeordnete Damerow das Wort.

Danke sehr. - Frau Ministerin, lagen den Abgeordneten des Landtags zur Akteneinsicht alle bei der Landesregierung geführten Akten aus dem Zeitraum Mai 2012 bis Januar 2013 vor, die die Prü

fung des Ministeriums zu Gemeinschaftsschulen zum Inhalt haben?

Selbstverständlich!

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort zu einer ersten Zusatzfrage hat Herr Abgeordneter Daniel Günther.

Frau Ministerin, in den „Lübecker Nachrichten“ vom 20. April 2012 konnten wir lesen, dass der Sprecher Ihres Ministeriums ausgeführt hat, dass es zu der Änderung des Schulgesetzes, die jetzt vorgelegt worden ist, unterschiedlichen Voten von zwei Fachabteilungen gegeben habe. Wie bewerten Sie diese Aussage?

Die habe ich eben auch getroffen, dass wir über lange Zeit hinweg zwei juristische Positionen hatten.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Serpil Midyatli [SPD]: Das ist nichts Ungewöhnliches! - Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

Das Wort zu einer zweiten Zusatzfrage hat Herr Abgeordneter Günther.

Nein, deswegen ist sicherlich auch die zweite Zusatzfrage gestattet, warum denn nur die eine Auffassung in den Akten zu finden ist, die angeblich gegensätzliche Auffassung aber überhaupt mit keinem Wort in den Akten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, aufgeführt ist.

Weil es Arbeitsgruppen gab und nicht jede Arbeitsgruppe explizit protokolliert hat, was die Zwischenergebnisse waren. Es hat aber sogar Ministeringe

spräche mit den Juristinnen gegeben, und wir wussten, dass es da zwei unterschiedliche Positionen gibt. Die haben wir einfach nicht festgehalten, aber alle im Haus wussten es.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Ralf Stegner [SPD])

Das Wort zu einer dritten Zusatzfrage hat Herr Abgeordneter Günther.

Frau Ministerin, finden Sie es nicht ungewöhnlich, dass eine Landesregierung nur die Akten aus Fachabteilungen sammelt, die gegensätzlicher Auffassung zum Ministerium sind?

(Beifall Rainer Wiegard [CDU] - Zuruf)

Ich würde sagen, dass es eine Unterstellung ist. Das kann ich jetzt erst einmal so nicht nachvollziehen, dass wir das so tun.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD)

Das Wort zu einer ersten Zusatzfrage hat Herr Abgeordneter Tobias Koch.

Frau Ministerin, die Kollegin Anita Klahn hat sich vorhin schon zu einer ihrer Kleinen Anfragen und der darauf gegebenen Antwort erkundigt, das war die Frage mit dem X.

(Das Mikrofon am Rednerpult ist sehr nied- rig eingestellt - Zurufe: Wir verstehen Sie nicht!)

- Ich versuche ja schon mein Bestes, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Heiterkeit)

Frau Ministerin,