Frau Ministerin, wir haben gerade bei der Frage der Genehmigung von Oberstufen und der Schülerströme kurz darüber gesprochen - wie bewerten Sie die Bewertung Ihres Hauses, dass sowohl bei Büchen und Lauenburg als auch bei Nortorf und Bordesholm von Büchen 10 % der Schülerinnen und Schüler nach Lauenburg wechseln sollen beziehungsweise 10 % der Schülerinnen und Schüler von Lauenburg nach Büchen und 10 % der Nortorfer Schülerinnen und Schüler nach Bordesholm und umgekehrt von Bordesholm 10 % der Schülerinnen und Schüler nach Nortorf?
Wenn Sie genau hingeschaut haben, haben Sie festgestellt, dass das Endresultat, wenn wir gerechnet haben, wie wir auf die 50 Schüler kommen, die harte Zahl, jeweils ohne die andere Schule berechnet worden ist. In den Zwischenzahlen hatten wir, weil wir nicht wussten, ob wir beide Oberstufen bewilligen, auch die Hypothese, sollten wir eine Oberstufe der beiden konkurrierenden Schulen nicht bewilligen, was das an zusätzlichen Schülern für die übrig bleibende Schule bedeutet. Das kann man den Zahlen sehr deutlich entnehmen, denn es waren immer Klammeraussagen mit und ohne die jeweils andere Schule.
Frau Ministerin, in den Berechnungen für Nortorf und Bordesholm befinden sich auch Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Faldera jeweils mit 5 % in Richtung Nortorf und mit 5 % in Richtung Bordesholm. Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass die Oberstufe Faldera eine der Oberstufen ist, die im Augenblick schon als gefährdet bezeichnet werden könnte, weil sie nicht entsprechende Schülerzahlen hat. Entspricht es der gesetzlichen Vorgabe, dass die neu einzurichtenden Oberstufen andere Oberstufen nicht gefährden dürfen?
Wir sehen nicht, dass Faldera gefährdet ist, sondern wir sind der festen Überzeugung, dass mit dem Regierungswechsel zu einer Regierung, die die Gemeinschaftsschulen genauso stark machen will wie die Gymnasien, wir neue Bedarfe generiert werden, die es in der Vergangenheit nicht gegeben hat. Solange man im politischen Diskurs eine Schulform schlechtredet oder ihr keine Entwicklungsmöglichkeiten gibt, kann man natürlich auch annehmen, dass zu wenig Schüler diese Schulform wählen werden. Das - da bin ich ganz sicher - wird in Zukunft anders sein.
Weitere Wortmeldungen zu diesem Komplex liegen nicht vor. Ich rufe Frage sieben in der Fragestunde auf:
Frau Ministerin, jetzt lese auch ich die Frage vor, weil wir sie schriftlich eingereicht haben: Teilt die Landesregierung die Aussagen des Staatssekretärs Loßack, die er am 10. Januar 2013 im Bildungsausschuss zum Genehmigungsverfahren neuer Oberstufen getätigt hat?
Herr Abgeordneter, es wäre ganz gut - damit alle Kolleginnen und Kollegen die Frage verstehen -, wenn Sie so freundlich sind und sie noch einmal vortragen.
Bin ich selbstverständlich. - Teilt die Landesregierung die Aussagen des Staatssekretärs Loßack, die er am 10. Januar 2013 im Bildungsausschuss zum Genehmigungsverfahren neuer Oberstufen getätigt hat?
Überraschenderweise habe ich dazu eine Nachfrage. - Auf die Frage der Abgeordneten Klahn, wann dem Bildungsministerium klar war, dass eine gesetzliche Änderung notwendig sein würde, um weitere Oberstufen genehmigen zu können, antwortete Staatssekretär Loßack: eindeutig nach dem 21. November 2012. - Wie wir den Unterlagen entnehmen konnten, hat der Staatssekretär aber am 30. Oktober 2012 eine E-Mail aus der Fachabteilung über die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung erhalten. Wir erklären Sie sich die Diskrepanz zwischen diesen Aussagen?
Lieber Herr Günther, es steht mir nicht zu, die Fragestellung zu kommentieren, deshalb kommentiere ich sie jetzt auch nicht. Allerdings muss ich sagen, dass ich bereits mehrfach eben hier die Antwort gegeben habe, dass es zwei juristische Positionen in unserem Haus gab. Die eine davon haben Sie gerade zitiert, die andere habe ich eben erwähnt.
Aber finden Sie denn nicht, dass der Staatssekretär im Bildungsausschuss, wenn es diese unterschiedlichen Auffassungen gegeben hat, dann zumindest den Bildungsausschuss darüber hätte informieren müssen, dass mit einer Gesetzesänderung zu rechnen ist?
Wie bewerten Sie die Aussage des Staatssekretärs Loßack in der genannten Bildungsausschusssitzung, dass sich das Kabinett in seiner Kabinettssitzung am 26. November 2012 nicht mit der Vorlage beschäftigt habe, obwohl das Kabinettsprotokoll ausweist, dass die Vorlage zwar nicht beschlossen wurde, aber Verfahrensfragen geklärt wurden und der anhängende Gesetzentwurf zu diesem Protokoll - wie in der Kabinettsvorlage beschrieben - von den regierungstragenden Fraktionen danach eingebracht wurde?
Ich bin dankbar, dass Sie das noch einmal fragen. Dazu gab es auch schon Presserklärungen. Das gibt mir Gelegenheit, noch einmal darzustellen, wie dieser Prozess wirklich abgelaufen ist.
Also, zur Erinnerung: Als wir die Regierung übernommen haben, war sicher, dass wir zusätzliche Oberstufen an unseren Gemeinschaftsschulen einrichten wollen. Es gab am 8. September 2012 eine Bildungskonferenz, wo dieser Wunsch explizit wiederholt worden ist, dass es zusätzliche Oberstufen geben soll. Am 30. Oktober 2012 hat Herr Loßack das erste Mal im Kabinett über Schwierigkeiten der Umsetzung mit Blick auf die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen gesprochen. Es war aber immer noch nicht klar, müssen wir diese Rahmenbedingungen korrigieren oder nicht, es gab da also noch einen Dissens. Im Laufe des Novembers haben die regierungstragenden Fraktionen das MBW um Unterstützung für die Vorbereitung eines eigenen Oberstufengesetzes gebeten. Dem sind wir natürlich nachgekommen. Am 19./20. November 2012 hat Loßack in der Staatssekretärsrunde darüber gesprochen
und auch im Kabinett, dass die Fraktionen das Einbringen eines eigenen Oberstufengesetzes prüften. Damit war auch das Kabinett darüber informiert. Am 20. November 2012 hat der Ministerpräsident darum gebeten, die Problematik noch einmal schriftlich aufzuarbeiten. Dem sind wir nachgekommen. Am 22. und 23. November 2012 ist die Vorlage eines Gesetzentwurfs in Hilfestellung für die regierungstragenden Fraktionen vom MBW erarbeitet worden. Dieser ist dann auch am Freitag, das war der 23. November 2012, in die Staatskanzlei geschickt worden. Dort ist er verteilt worden, damit am 26. November 2012, das war ein Montag,
am Montagmorgen, in der Staatssekretärsrunde darüber diskutiert werden konnte. Da ist Herr Loßack immer noch davon ausgegangen, dass es eine Gesetzesänderung geben würde.
Am selben Tag, jetzt aber abends, hat es eine Koalitionsausschusssitzung gegeben. Diese führte zu dem Ergebnis, dass die regierungstragenden Fraktionen einen anderen Weg gehen wollen. Aus diesem Grund ist die Vorlage, die wir zunächst für den 27. November 2012 für das Kabinett vorgesehen hatten, nie im Kabinett diskutiert, sondern wieder zurückgezogen worden.
Frau Ministerin, Sie haben gerade gesagt, dass die Kabinettsvorlage zurückgezogen worden sein soll. Das Kabinettsprotokoll verweist aber darauf, dass es keinen Beschluss gegeben habe, sondern dass Verfahrensfragen geklärt worden seien. Insofern würde ich schon gern wissen: Ein Ausfluss dieser Verfahrensfragen war ja, dass der Gesetzentwurf, der dieser Kabinettsvorlage anhing, eins zu eins von den Fraktionen eingebracht worden ist.
Die sprachliche Formulierung „sein soll“ impliziert eine Unterstellung, die ich zurückweise. Wir haben die Gesetzesvorlage im Kabinett nicht diskutiert, sondern haben stattdessen im Kabinett darüber gesprochen, wie das weitere Verfahren sein soll, mit dem wir unsere Oberstufen in Zukunft genehmigen sollen. Wir wussten nur: Diese Vorlage ist obsolet, weil die regierungstragenden Fraktionen einen anderen Weg präferieren.
Frau Ministerin, Herr Loßack ist im Ausschuss dezidiert von Frau Klahn gefragt worden, wann der Landesregierung klar gewesen sei, dass es zu einer Gesetzesänderung kommen müsse. Ich frage noch einmal dezidiert nach. War das der Landesregierung vor der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Klahn vom 21. November 2012 klar? Sie haben gerade ausgeführt, dass Herr Loßack beziehungsweise auch der Herr Ministerpräsident um die Problematik bereits am 20. November 2012 gewusst hätten. Am 19. November 2012 hat es dazu offensichtlich einen Auftrag gegeben. Teilen Sie denn damit die Aussage Ihres Staatssekretärs, dass diese Kenntnis darüber erst deutlich nach dem 21. November 2012 klar war?
Es war nach dem 21. November 2012 klar. Ich denke, das dürfte aus meinen bisherigen Ausführungen deutlich geworden sein. - Ja.
Frau Ministerin, wäre es dann nicht angebracht gewesen, den Ausschuss entsprechend über die geplanten Maßnahmen, die offensichtlich anstanden, im Rahmen des Dialogs zu informieren?
Ich würde sagen, wir bleiben dabei, Frau Ministerin, dass die Abgeordneten fragen und Sie antworten.