Ich wollte Ihnen an diesem Vormittag die große Freude bereiten, Sie darauf hinzuweisen, dass ich eine enstprechende Arbeitsgruppe zum Thema Flüchtlingspolitik in der SPD leite, die dem Bundesparteitag vorgeschlagen hat - der Parteivorstand wird das in dieser Woche beschließen -, dass genau dieses geschieht und dass wir den Interessenausgleich, der in den materiellen Fragestellungen liegt, organisieren müssen, damit nicht einzelne Metropolen die finanziellen Lasten zu tragen haben. Aber das ist kein Argument, die Reisefreiheit und die Freizügigkeit einzuschränken. Das werden wir in großer Geschlossenheit tun, und das wird dann unmittelbar umgesetzt werden.
Ich wusste gar nicht, dass Sie das sagen würden, aber dass ich Ihnen heute diese Freude machen kann, ist mir ein besonderes Vergnügen.
- Herr Kollege Dr. Stegner, ich bin mir sicher, wenn Sie eine Arbeitsgruppe leiten, dann wird das zum Erfolg führen. Insofern mache ich mir da keine Sorgen.
Ich weiß mittlerweise, was es bedeutet, wenn Schleswig-Holsteiner auf Bundesebene eine besondere Bedeutung erlangen. Das führt ja dazu, dass die Parteien möglicherweise auch hinzugewinnen, wie man an den letzten Meinungsumfragen bei der FDP sehen kann. Aber Scherz beiseite.
Herr Kollege Peters, liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, auch wir haben Ihren Antrag zur Kenntnis genommen. Wir bedauern wirklich, dass es so schnell nicht möglich gewesen ist, gemeinsam einen Antrag hinzubekommen. In dem Antrag sind zwei Dinge enthalten, die wir für bedenklich halten. Zunächst soll ein neuer Begriff eingeführt werden, nämlich der Begriff des Schutzsuchenden. Auf der anderen Seite aber sprechen Sie wieder von Asylbewerbern. Der Begriff des Schutzsuchenden wäre ein völlig neuer Begriff in diesem Zusammenhang und trifft auch nicht ganz das, um das wir uns hier gerade bemühen.
Es ist auch mit Sicherheit falsch, dass die Arbeitsmarktverbote Sanktionsmittel gewesen seien oder als Sanktionsmittel angewendet würden. Es ist ja nicht so, dass man Asylbewerber, wenn sie hier auflaufen, wegen Fehlverhaltens sanktionieren will, sondern die Nichtarbeitsaufnahme hat einen völlig anderen Hintergrund.
Möglicherweise gelingt es uns ja heute noch im Laufe des Tages, gemeinsam etwas hinzubekommen, oder aber wir schauen uns das noch einmal im Ausschuss an.
Herr Abgeordneter Kubicki, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner?
Sofort. Vielleicht erübrigt sich die Frage aber. Ich möchte nämlich noch auf Folgendes hinweisen: Wenn es unser Anliegen ist, dass wir die Arbeits
Was die Schutzsuchenden angeht, ist es in der Tat so, dass wir in Teilen nicht nur über Asylbewerberinnen und Asylbewerber reden, sondern der Personenkreis ist ein größerer. In der Tat sind viele Menschen dabei, für die der Begriff „Schutzsuchende“ durchaus zutreffend ist, wenn dies auch kein juristischer Begriff ist.
Was die Sanktionen betrifft, muss ich sagen, dass ich bereits sehr viele Menschen in meiner Bürgersprechstunde hatte, die das als Sanktion empfinden. Das ist ja auch ein Teil, der etwas mit Stigmatisierung zu tun hat; denn der Eindruck verstärkt sich, dass sie gar nicht arbeiten wollten. Sie wollen aber arbeiten. Jedenfalls wollen die meisten von ihnen arbeiten. Sie werden aber daran gehindert und empfinden das als eine Sanktion ihnen gegenüber.
Deswegen glaube ich, egal, ob es arbeitsmarktpolitisch gemeint ist oder nicht, dass die Wirkung eine andere ist. Das sollte jedenfalls kein unüberbrückbares Hindernis sein, dass wir uns nicht auf einen gemeinsamen Text verständigen könnten.
- Herr Dr. Stegner, jeder weiß, dass wir eigentlich dasselbe meinen. Aber noch einmal: Wenn Sie grundsätzlich die Arbeitsaufnahme zulassen wollen, wenn das die Intention ist, dann müssen Sie nicht mehr dafür sorgen, dass die Landesregierung darauf hinwirkt, dass die Verweigerung einer Arbeitsaufnahme als Sanktionsmittel eingesetzt wird. Das ist ein Minus gegenüber dem, was wir eigentlich wollen.
Da wir uns hier über das Asylbewerberleistungsgesetz unterhalten, ist der Begriff „Schutzsuchende“ schlicht und ergreifend etwas anders als das, worüber wir hier gerade reden. Das wollte ich damit nur sagen.
Ich bin sicher, wir werden - wie immer in diesem Haus - auch in dieser Frage ein möglichst umfassendes Votum erzielen können.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Ich denke, wir sind uns alle einig: Das Asylrecht ist eines der wichtigsten Grundrechte unserer Verfassung. Auch in Zukunft wollen wir Menschen, die aus ethnischen, religiösen oder politischen Gründen verfolgt werden, hier bei uns Schutz bieten und sie aufnehmen.
Gerade weil uns dieser Grundsatz so wichtig ist, diskutieren wir recht häufig und gerade besonders intensiv über Änderungen im Asylrecht. So tun wir dies auch heute anhand der vorliegenden Anträge. Diese Anträge weisen - Herr Kollege Kubicki hat es eben angesprochen - viele Parallelen auf, abgesehen von einzelnen Formulierungen.
Ich beginne mit der Residenzpflicht. Nach unserer Ansicht geht dieses Thema ins Leere, weil es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Änderungen hinsichtlich der Residenzpflicht gekommen ist, zuletzt auf Bundesebene im Juli 2011. Wir in Schleswig-Holstein sind dem gefolgt; wir alle wissen das noch. Herr Minister Schmalfuß hatte sich insoweit wirklich sehr engagiert. Deshalb haben wir bei uns im Land die Residenzpflicht aufgehoben.
Dass wir es damals leider nicht geschafft haben, das auch mit Hamburg hinzubekommen, was gerade für die Menschen im Hamburger Rand von großer Bedeutung gewesen wäre, war sehr bedauerlich. Ich denke, dass sich hier ein neuer Anlauf sicherlich lohnen würde. Ich glaube, auch darüber sind wir uns durchaus einig.
Allerdings sehen wir nicht, dass die Residenzpflicht auf Bundesebene grundsätzlich aufgehoben werden sollte. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Anhörung, die wir damals zu diesem Thema durchgeführt haben. Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich dazu sehr eindeutig geäußert. Es geht ja auch um eine gerechte Lastenverteilung, und es geht auch darum: Wie schnell kann man Kontakt zu den Asylbewerbern aufnehmen? All dies liegt der Residenzpflicht zugrunde. Die ist ja nicht nur zum Nachteil des Asylbewerbers, sondern sie hat auch das Ziel, Asylverfahren zu beschleunigen. Ich denke, hier sind wir sicherlich mit den Lockerungen, die wir bisher erreicht haben, schon sehr weit gekommen.
In Ihrem weiteren Antrag kann ich die Sanktionsmöglichkeiten durch Arbeitsverbote - Herr Kubicki ist darauf eingegangen, ich wäre ansonsten auch darauf eingegangen - so nicht sehen.
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner?
Frau Kollegin Damerow, könnten Sie mir zustimmen, wenn ich sage: Die Beschleunigung des Asylverfahrens ist nicht mit der Residenzpflicht verbunden, sondern da geht es ausschließlich um eine Wohnsitzauflage, damit man das natürlich machen kann? Aber die Residenzpflicht beschränkt die Möglichkeit, überhaupt den Kreis zu verlassen. Das hat mit der Beschleunigung eigentlich nichts zu tun.
- Aber bei uns in Schleswig-Holstein - und dafür sind wir zuständig - haben wir diese Beschränkung nicht. Wir haben 2011 in der CDU-geführten Landesregierung die Residenzpflicht dahin gehend gelockert, dass wir die Freizügigkeit in unserem Land haben. Das Bundesgesetz sieht durchaus auch Möglichkeiten für Schule, Ausbildung und Beruf vor, hier eine Freizügigkeit zuzulassen. Das war Grundlage unserer Lockerung. Das ist durchaus möglich. Zur Residenzpflicht selbst: Natürlich geht es uns hier vor allem um die Wohnsitznahme, das hatte ich eben erläutert.
Hinsichtlich des Arbeitsverbotes wird gerade auf EU-Ebene heftig verhandelt. Die Kommission hat hier den Vorschlag gemacht, das Arbeitsverbot von einem Jahr - das ist der Kompromiss - auf neun Monate zu reduzieren. Hier finden die Debatten gerade statt. Diese Ergebnisse würden wir sehr gern
Im Übrigen halten wir durchaus auch die Frage nach Genehmigung oder Anzeigepflicht für diskussionswürdig. Sie haben das in Ihrem Antrag angesprochen.
Das Thema Sachleistungen versus Geldleistungen ist in der Tat ein ganz schwieriges. Ich persönlich würde dazu - das ist für mich ganz entscheidend gern noch Experten hören; denn es gibt sehr wohl
Argumente, die für eine Sachleistung sprechen. Die wären zum Beispiel, dass Flüchtlinge häufig von Schieberbanden gezwungen wurden, die Geldleistungen abzuliefern. Auch das gibt es. Es ist nicht immer alles, was in unseren Gesetzes steht, nur zum Nachteil der Asylbewerber, sondern sehr vieles dient auch ihrem Schutz. Ich glaube, hier werden wir sehr viel differenzierter herangehen müssen.
Für uns waren diese Anträge, die hier vorliegen, nicht zustimmungsfähig. Jetzt hörte ich eben, dass der Wunsch aus der FDP und auch aus den Koalitionsfraktinen heraus besteht, dieses im Ausschuss noch vertiefend zu behandeln. Dem würden wir als CDU-Fraktion uns anschließen und deshalb einer Ausschussüberweisung dieser Anträge an den Innen- und Rechtsausschuss zustimmen. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, zu welchen politischen Wandlungen unsere FDP in der Lage ist, wenn sie von den Wählerinnen und Wählern von den Fesseln des einstigen Wunschkoalitionspartners befreit worden ist. Ich freue mich sehr über Ihre Anträge im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik.
- Herr Kubicki, wie Sie auch schon gesagt haben, haben wir, was das angeht, hier im Parlament in der Regel Zweidrittelmehrheiten.