Anträge wie der von den PIRATEN bringen uns da leider nicht weiter. Ich wäre trotzdem dafür, dass wir die Anträge in den Ausschuss überweisen, um dort noch einmal inhaltlich einzusteigen, gerade was die Debatte über die grundsätzliche Reform des Bundesbergrechts betrifft. Ich finde den Antrag in Ordnung, aber bei einigen Punkten müssten Sie vielleicht noch genauer nachjustieren. Dann freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss mit unserem Ausschussvorsitzenden Hauke Göttsch, der dazu einladen wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Mit dem interfraktionellen Antrag vom Dezember letzten Jahres hat der Landtag einstimmig deutlich gemacht, dass er Fracking zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl ablehnt. Daran halten wir weiter fest, und zwar ohne Wenn und Aber.
Gleichwohl kann mit der Konzessionsvergabe zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen - durch das Landesbergamt - ein anderer Eindruck entstehen. Für Außenstehende und Menschen, die sich nicht intensiv mit der Materie beschäftigen, klingt dies unheimlich schräg und beunruhigend. Aber die Bewilligungen und Erlaubnisse beinhalten nicht das Recht auf seismische Untersuchungen oder Bohrungen und sind keine Genehmigung für Fracking. Das muss ganz deutlich gesagt werden.
Auch wenn es sich beim Bergamt um eine Landesbehörde handelt, ist diese an das Bundesberggesetz gebunden. Leider schert sich das Bundesberggesetz nicht um Beschlüsse des Landtags. Das Landesbergamt ist gebunden an Recht und Gesetz. Daher gab es keine andere Möglichkeit, als den Anträgen stattzugeben. Das ist sehr bedauerlich. Theoretisch hätte das Landesbergamt die Anträge rechtwidrig ablehnen können. Aber was wären dann die Konsequenzen gewesen? Die Unternehmen hätten dagegen vorgehen und das Land mit Schadensersatzklagen eindecken können. Ein solches Risiko können wir ganz einfach nicht eingehen.
Daher brauchen wir endlich Klarheit, Klarheit in Bezug auf das Bergrecht. Das bedeutet, wir brauchen endlich ein Bergrecht, das modernen gesellschaftlichen Anforderungen entspricht.
Dies wären beispielsweise Umweltbelange, Berücksichtigung der Forderungen aus den Ländern und mehr Transparenz. Zur Novellierung des Bergrechts müssen aber sehr dicke Bretter gebohrt werden. Diese Zeit haben wir nicht.
Daher begrüßen wir den Schritt des Ministers, über eine Bundesratsinitiative eine schnelle Lösung in der Sache zu erreichen, die ein Fracking-Verbot auf den Weg bringt. Da wir aber wissen, dass das Thema Fracking in den Bundesländern unterschiedlich gesehen wird, ist es fraglich, inwieweit die Initiative erfolgversprechend sein wird. Daher wünschen wir unserem Minister gutes Verhandlungsgeschick.
Parallel wird das Ministerium über den Landesentwicklungsplan und mittels des Raumordnungsgesetzes eine Veränderungssperre einziehen. Danach kann die Raumordnungsbehörde raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit befristet untersagen, wenn sich ein Raumordnungsplan in Aufstellung befindet und wenn zu befürchten ist, dass die Planung oder Maßnahme die Verwirklichung der vorgesehenen Ziele der Raumordnung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde. Die Dauer der Untersagung beträgt bis zu zwei Jahren. Die Untersagung kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. So ist es aus § 14 Abs. 2 ROG zu entnehmen.
Wir alle kennen die Resolution des Kreises Nordfriesland, wo genau dieser Weg beschrieben wird. Daher freut mich zum einen, dass das Ministerium dieser Resolution aus Nordfriesland folgt. Zum anderen macht es noch einmal sehr deutlich, dass auch die kommunale Ebene ein massives Interesse daran hat, Fracking zu verhindern. Wir ziehen hier alle am gleichen Strang, meine Damen und Herren.
Auch wenn der Weg über die Raumordnung keine endgültige Lösung ist, so verschafft uns dieses Vorgehen zumindest Zeit, die wir nutzen müssen, um endlich gesicherte Wege zu finden, die das Fracking zur Aufsuchung von Öl und Gas bei uns im Land eindeutig verhindern. Wir brauchen endlich sichere Lösungen, um dem Wunsch des Landtags, der kommunalen Ebene und vor allem dem Bürgerwillen bei uns im Land gerecht zu werden. Wenn es um den Bürgerwillen geht, wird sehr deutlich, dass Fracking hier genauso abgelehnt wird wie die CCS-Technologie.
Noch eine kurze Bemerkung zu der Kollegin Angelika Beer, obwohl ich sie jetzt nicht sehen kann. Da wurde vorhin von „Mumm“ gesprochen. So etwas stimmt mich immer sehr bedenklich, gerade wenn ich die deutsche Geschichte vor Augen habe. Mumm ist weiß Gott keine Garantie vor Torheit.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Dann hat jetzt für die Landesregierung der Minister für Energiewende, Umwelt, Landwirtschaft und ländliche Räume, Herr Dr. Robert Habeck, das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke für diese Debatte, die ich ausdrücklich noch einmal als gemeinsame Debatte verstanden habe. Der Landtag ist sich zusammen mit der Landesregierung einig, kein Fracking zu wollen und zuzulassen, und insofern sich auch darin einig, es zu verhindern.
Wir streiten über unterschiedliche Beurteilungen von verschiedenen Punkten. „Wir“ heißt wahrscheinlich die Mehrheit des Hauses mit den PIRATEN und die PIRATEN mit der Landesregierung. Aber ich sehe darin keinen Dissens in der Hauptsache, und ich würde mich auch sehr freuen, wenn es gelingen würde, über diesen Streit über Details die grundsätzliche Linie und die grundsätzliche Geschlossenheit in diesem Land beizubehalten und daraus eine Kraft zu entwickeln, die wir sicherlich dringend benötigen, wenn wir unsere Parteifreunde und andere Landesregierungen auf der Bundesebene überzeugen wollen, diesen Weg mit uns zu gehen.
Erlauben Sie mir, auf drei Punkte einzugehen, die, meine ich, noch einmal kommentiert werden müssten.
Der erste Punkt sind die erteilten Aufsuchungserlaubnisse. Nur falls es noch Unklarheiten über diesen Punkt geben sollte: Diese Aufsuchungserlaubnisse, auch wenn sie so heißen, berechtigen zu gar nichts. Sie berechtigen nicht zu Bohrungen, sie berechtigen nicht zu Seismik, sie berechtigen schon gar nicht zu Fracking. Es sind keine Fracking-Aufsuchungserlaubnisse. Es sind Claimabsteckungen,
die wir - das habe ich auch damals in meiner Rede gesagt, Herr Kumbartzky - erteilen müssen, weil es sich um ein gebundenes Verfahren handelt. Wir haben da keinen politischen Spielraum. Dass ich gehofft hatte, sie trotzdem vermeiden zu können, sehen Sie mir bitte nach. Aber noch einmal deutlich unterstrichen: Es sind keine Fracking-Erlaubnisse.
Zweitens. Die PIRATEN fordern vom Ministerium schon des Öfteren unter Verweis auf das Umweltrecht, die Aufsuchungserlaubnisanträge schon zu veröffentlichen, bevor sie bewilligt werden. Sie wissen, dass wir uns rechtlich anders orientieren, rechtlich anders aufgestellt haben. Ich will nur darauf hinweisen, dass in der letzten Ausschusssitzung die Karten mit dem Hinweis auf die Vertraulichkeit verteilt wurden, dass Sie - einige jedenfalls - die Karten mitgenommen haben, soweit ich das aus den Augenwinkeln gesehen habe, und Sie die Karten auch nicht veröffentlicht haben, liebe Piratenfraktion. Zu Recht haben Sie die Karten nicht veröffentlicht, obwohl Sie sie hatten. Das begrüße ich. Nur fordern Sie von mir etwas, was Sie selbst auch nicht einlösen.
Das finde ich völlig korrekt. Sie halten sich an Recht und Gesetz, wie wir es auch tun. Das wollte ich nur noch einmal sagen. Ich finde es richtig, dass wir uns an Recht und Gesetz halten.
In diesem Fall ist es besonders wichtig. Ich möchte hinzufügen, dass wir - wir, das MELUR, das LBEG wahrscheinlich schon ein paar Tage vorher - einen weiteren Bewilligungsantrag der Firma RWE haben, der das Feld Warnau, also den Preetzer Raum, betrifft. Das kann man deswegen sagen, weil RWE Dea bereits eine Aufsuchungserlaubnis für dieses Feld hat. Den Bewilligungsantrag werden wir prüfen, wie wir andere Bewilligungsanträge auch geprüft haben.
Der dritte Punkt, der in Rede steht, betrifft das Moratorium. Auch das wurde hier schon mehrfach diskutiert. Das Moratorium aus NRW besagt im Kern, dass Gutachten ausgewertet werden sollen, bevor Bewilligungen erteilt werden, beziehungsweise es werden keine Bewilligungen erteilt, solange die Gutachten nicht ausgewertet sind. Sie beziehen sich also nicht auf die Aufsuchungserlaubnisse - nur um das einmal rechtlich klarzustellen. Was wir in den vergangenen Wochen leider tun mussten, ist in NRW schon längst geschehen.
Darüber hinaus ist die politische Logik diejenige, dass man sagt, dass die Auswertung der Gutachten einen Rechtsschritt verhindern soll. Das halte ich für dünnes Eis. Deswegen folgen wir dem auch nicht.
Wenn wir einen Antrag zum Verbot von Fracking in den Bundesrat einbringen, werden wir sehen, wie sich NRW verhält. Nach den Erfahrungen, die ich im Rahmen der Gespräche zur Reform des EEG sammeln durfte, bin ich sehr gespannt, ob Sie Ihre politische Bewertung aufrechterhalten, dass NRW das Vorreiterland sei, das keine fossilen Kohlenwasserstoffe fördere. Mein Eindruck ist ein etwas anderer.
Das Moratorium aus NRW halte ich für ein Schwert aus Glas, das in dem Moment abbricht, in dem es geschwungen wird. Wir haben dem Votum des Hauses und den Hinweisen aus Nordfriesland folgend - an dieser Stelle sei ausdrücklich für diese Hinweise gedankt - mindestens ein Schild aus Eisen geschmiedet mit der Veränderungssperre, die wir jetzt haben. Das ist faktisch ein Moratorium für Schleswig-Holstein.
Das ist rechtlich sicherer als das, was NRW probiert hat. Ob es gelingt, ein Schwert aus Stahl zu schmieden, um durch eine Entscheidung des Bundesrats Fracking in Deutschland komplett zu verhindern, wird unter anderem am Verhalten von NRW festzumachen sein.
Es gibt einen Unterschied zwischen dem Antrag der PIRATEN und der Position der Landesregierung. Das betrifft die Frage, ob wir rechtssicher und auf dem Boden von Recht Fracking verhindern wollen oder ob wir versuchen, Fracking rechtsunsicher zu verhindern. Sie werden sich sicherlich nicht darüber wundern, dass sich die Landesregierung auf den rechtlichen Weg konzentriert. Ich halte das Thema auch für viel zu ernst, um deswegen möglicherweise irgendwelche Niederlagen zu kassieren, weil wir unsauber gearbeitet haben. Gerade weil wir Fracking verhindern wollen und weil wir Fracking in Schleswig-Holstein nicht haben wollen, ist es ein Gebot der politischen Vernunft, sich auf die rechtssicheren Wege zu konzentrieren und die unsicheren Wege zu verlassen. - Vielen Dank.
Für einen Dreiminutenbeitrag hat Herr Abgeordneter Dr. Patrick Breyer von der Piratenfraktion das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Minister Habeck, zunächst einmal seien Sie sich sicher, dass wir PIRATEN großes Interesse daran haben, den Grundkonsens in diesem Hause von der Zielrichtung her gegen Fracking zu erhalten. Wir wollen ihn aber auch vertiefen und erweitern.
Das betrifft erstens den Punkt der Transparenz. Sie sagen, es sei Ihnen rechtlich nicht möglich, solche eingegangen Anträge zu veröffentlichen und damit die betroffenen Gebiete zu benennen, in denen nach Erdgas oder Erdöl gesucht oder es gar schon gefördert werden soll.
Nordrhein-Westfalen hingegen sagt, dass das möglich ist. Wir fordern an dieser Stelle das Ministerium auf, sich der bürgerfreundlichen und transparenzfreundlichen Rechtsauslegung anzuschließen und Transparenz hinsichtlich dieser Anträge herzustellen, wie es einige Unternehmen sogar schon freiwillig gemacht haben. Das Interesse der Öffentlichkeit an der Kenntnis dieser Gebiete, wo Fracking zum Einsatz zu kommen droht, überwiegt eindeutig das Geheimhaltungsinteresse der Unternehmen.
Der Grund dafür, warum wir nicht eigenmächtig die uns vertraulich übergebene Karte veröffentlichen, ist ganz klar: Dann würden wir uns möglicherweise strafbar machen. Wir unterliegen den Vertraulichkeitsvorschriften der Geschäftsordnung des Landtags, wenn wir Material vertraulich erhalten.
Sie unterliegen diesen Vertraulichkeitsvorschriften nicht und machen sich auch nicht strafbar, wenn Sie Informationen veröffentlichen. Das ist der Grund dafür, warum wir vom Ministerium einfordern, Transparenz zu schaffen. Sie sind verfügungsbefugt.
Zweitens. Wir wollen, dass ein Moratorium gestellt wird, sodass keine Bohrungen genehmigt werden, solange nicht ausgeschlossen ist, dass dabei Fracking zum Einsatz kommt und toxische Substanzen eingesetzt werden. Herr Minister, Sie haben zu Recht gesagt, dass das, was Sie in der vergangenen Woche, nachdem wir unseren Antrag einge
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund stimmen Sie doch unserem Antrag zu! Dieser besagt, dass wir keine Genehmigungen von Fracking wollen, und zwar sowohl bei der Stufe der Aufsuchung als auch bei der Stufe der Bohrung und Genehmigung. Wir wollen genau das. Vor diesem Hintergrund können Sie dem doch wunderbar zustimmen. Ich bitte Sie darum.