Der Bericht beschreibt auch den Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik, nach dem nicht mehr das Kind den Anforderungen der Schule genügen muss, sondern die Schule den Anforderungen des Kindes.
Wenn es aber nicht anders geht, dann greifen andere Regelungen, in besonderen Fällen. Wenn Kinder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, am Unterricht in der Eingangsphase teilzunehmen, oder ihre Gesundheit durch die Teilnahme gefährdet würde, können diese nach § 22 Abs. 2 - Beginn der Vollzeitschulpflicht - in Verbindung mit § 15 Schulgesetz - Beurlaubung - vom Schulbesuch beurlaubt werden.
Das alles spricht gegen den Antrag der FDP. Allerdings sagt der Bericht ausdrücklich nichts über den Erfolg, den die Eingangsphase für das einzelne Kind hat. Das war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Darum möchte ich den Antrag der FDP gern dem Ausschuss überweisen und dort einen Bericht von der Bildungsministerin darüber erhalten, welche Qualität die Einschulungspraxis in SchleswigHolstein auch für die Kinder hat, die gegebenenfalls noch nicht reif für den Unterricht sind. Gern würde ich auch mit Eltern und Kinderärzten sprechen, um zu sehen, wie groß die Notwendigkeit für eine Flexibilisierung des Einschulungsalters wirklich ist. Vielleicht kann Frau Klahn dem zustimmen, damit wir den gesamten Bereich gut aufarbeiten und sehen können, ob das Anliegen begründet ist.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte meine Rede mit einem Zitat von einer uns sehr bekannten Kinderbuchautorin, Astrid Lindgren, beginnen: Man kann in Kinder nichts hineinprügeln, aber vieles herausstreicheln.
Die beiden vorliegenden Anträge von CDU und FDP haben beide positive Züge; denn auch der SSW hat mehrmals angeregt, über einen flexibleren Übergang vom Kindergarten in die Grundschule nachzudenken. Der Wunsch, einen flexiblen Eintritt in die Grundschule zu ermöglichen, ist in unseren Augen also weder neu noch unbegründet. Gleichzeitig verwundert der Antrag aber auch, weil es noch nicht allzu lange her ist, dass Schwarz-Gelb in Regierungsverantwortung war und diese Sache selbst hätte anpacken können.
Anstatt über die Gründe für dieses Verhalten zu spekulieren, will ich deutlich sagen, dass mit diesem Antrag vom Grundsatz her ein sehr wichtiger Punkt angesprochen wird. Über die eigentliche Zielsetzung, die dahinter liegt, können wir uns sicher einig werden: Wir wollen die Kinder im Land jeweils individuell fördern, und diese Förderung soll nach Möglichkeit noch besser laufen, als es heute schon der Fall ist.
Genau dieser Anspruch ist es, dem sich die Koalition aus SPD, Grünen und SSW verpflichtet fühlt. Dass auch CDU und FDP ihr Herz für jene Kinder entdeckt haben, die zum Zeitpunkt der Einschulung noch mehr oder weniger große Defizite haben, können wir nur begrüßen. Ich denke, eines ist klar: Keiner hier will, dass sich Kinder durch die Einschulung überfordert fühlen. Keiner hier will, dass sie die Erfahrung machen, nicht mithalten zu können. Sie alle wissen aber auch, dass es bei Weitem nicht so ist, dass wir für diese Kinder nicht schon Vorsorge getroffen hätten. Deshalb geht es nicht darum, das Rad völlig neu zu erfinden. Es geht aus unserer Sicht vielmehr darum, die vorliegenden Konzepte gründlich abzuklopfen und das Beste für unsere Kleinsten rauszuholen.
Die Vorschläge, die CDU und FDP hier zur Diskussion stellen, wollen wir gern ernsthaft prüfen. Dies gilt natürlich auch für die hiermit verbundenen Folgewirkungen und Kosten. Ich sage aber auch, dass dieser Vorschlag nicht der Einzige ist, der in diesem Zusammenhang beachtet werden muss. Für den SSW ist klar: Mit dem Ansatz, nicht die Kinder reif für die Schule, sondern die Schulen reif für die Kinder zu machen,
liegt ein mindestens genauso spannender Vorschlag auf dem Tisch. Ich denke, es ist unbestritten, dass
Fakt ist nämlich, dass Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen schon heute auf ein unterschiedliches Entwicklungsniveau der Kinder eingestellt sind. Fakt ist aber auch, dass hier individuell gefördert und differenziert unterrichtet wird. Und nicht zuletzt wird den unterschiedlichen Begabungen und den unterschiedlichen individuellen Stärken und Schwächen der Kinder durch die flexible Eingangsphase Rechnung getragen.
Neben dem verstärkten Einsatz im Rahmen der Schulsozialarbeit haben wir uns daher auch darauf verständigt, weitere Stunden in die Lerngruppen der Eingangsphase der Grundschulen zu geben. Dass wir eine verstärkte Zusammenarbeit von Kita und Schule und die noch bessere Einbindung von Eltern anstreben, darf hier nicht fehlen.
Ich denke, dass man uns heute kaum Untätigkeit vorwerfen kann, wenn es um die Förderung von Kindern im Einschulungsalter geht. Trotzdem halte ich es für wichtig, im Rahmen der Ausschussarbeit gründlich über die vorliegenden Ansätze zu beraten. Mit Blick auf den vorliegenden Antrag muss dann zum Beispiel geklärt werden, welche konkreten Auswirkungen ein flexibles Einschulungsalter tatsächlich hätte. Eine größere Flexibilität und Offenheit hört sich natürlich erst einmal gut an. Aber spätestens, wenn diese mit einem pädagogischen Konzept verbunden wird, was zwingend notwendig ist, um nicht einfach nur Bildungsungerechtigkeiten zu zementieren, kommt Klärungsbedarf auf. Wie sieht es zum Beispiel ganz grundsätzlich mit dem Anspruch auf einen Betreuungsplatz über das sechste Lebensjahr hinaus aus? Über wie viele Kinder reden wir hier überhaupt? Mit welchen Mehrausgaben wäre zu rechnen? Nicht zuletzt ist auch die Frage danach, ob und, wenn ja, wie dieses Vorhaben finanziert werden könnte, von großer Bedeutung.
Sie sehen, hier gibt es einigen Klärungsbedarf. Es ist also nicht zuletzt im Sinne der Betroffenen wichtig, dass wir uns die Zeit nehmen, um diese Vorschläge gründlich im Bildungs- und im Sozialausschuss zu beraten.
Das Wort für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Bildung und Wissenschaft, Dr. Wara Wende.
- Frau Franzen, haben Sie sich gerade gemeldet? Leider ist das hier nicht angekommen. Wollen Sie vor der Ministerin reden?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich will gern auf einige Fragen Antworten geben. Herr Vogel, Sie haben gefragt, warum wir das nicht in der letzten Legislaturperiode umgesetzt haben. Vielleicht und gerade auch in Richtung der Kollegin vom SSW, Frau Waldinger-Thiering: Sie müssten die Begründung dafür eigentlich deutlich besser kennen als wir. Die letzte Wahlperiode war verkürzt. Das heißt, alles das, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart hatten, waren wir nicht mehr in der Lage, auch umzusetzen. Ich will gern sagen, dass wir sehr wohl zweieinhalb Jahre gearbeitet haben. Das, was Frau Waldinger-Thiering aufgezeigt hat - das will ich nicht in Abrede stellen -, ist ja die Frage, wie wir so etwas finanziert bekommen, wer letztendlich die Kosten trägt. Ich glaube, das habe ich in meinem Redebeitrag auch deutlich gemacht.
Deswegen war das auch in der Kürze der Zeit, in der die erste Schulgesetzänderung der schwarzgelben Regierung auf den Weg gebracht worden ist, nicht zu regeln. Wir wären darüber hinausgegangen. Das war unsere feste Vereinbarung in der Koalition - das können Sie auch im Koalitionsvertrag nachlesen -, diesen Schritt weiterzuverfolgen, aber es war uns aufgrund der verkürzten Wahlperiode an der Stelle nicht möglich. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir jetzt gemeinsam einen entsprechenden Schritt gehen könnten.
Ansonsten möchte gern ich auf die zweite Sache, die Sie angebracht haben, eingehen: Ich glaube schon, dass wir klären müssen, welche Kosten das verursacht, wer diese trägt, ob das bei den Kommunen, bei den Krankenkassen oder auch bei uns liegt. Ich glaube auch, dass wir klären müssen, was die individuellen Bedarfe der Kinder an der Stelle sind. Ich fände es sehr schade, wenn wir uns aufgrund dieses Geplänkels verzetteln, wer wann was hätte machen sollen, können oder dürfen.
Darüber hinaus, Herr Vogel, glaube ich nicht, dass es sein kann, dass wir als Antragssteller uns im Par
Es ist ein bisschen etwas anderes, wenn ich als Mitglied einer regierungstragenden Fraktion oder als Landesregierung einen Dialogprozess propagiere und vor Abschluss des Dialogprozesses ein Schulgesetz verabschiede, oder ob wir im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens einen Antrag stellen, der im Rahmen Ihrer vorgesehenen Schulgesetznovelle mitberaten werden soll. Das sind einige andere Details, die wir an der Stelle bringen. Ich bitte um etwas mehr Besonnenheit. - Herzlichen Dank.
(Beifall FDP und vereinzelt CDU - Dr. Hei- ner Garg [FDP]: Hat die SPD-Fraktion in der letzten Legislaturperiode immer so gemacht!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zugegeben: Auf dem ersten Blick sehen die Anträge von CDU- und FDP-Fraktion gut aus - wir flexibilisieren das Einschulungsalter und trennen uns von der Vorgabe, dass Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, im Sommer eingeschult werden. Parallel dazu legen wir ein Konzept auf, wie diese Kinder in der Zeit bis zum Schulbesuch gefördert werden.
Aber das ist zu kurz gesprungen und reduziert das Anliegen der Lübecker Kinder- und Jugendärzte, die sich im Dezember des vergangenen Jahres in einem offenen Brief an mich gewandt haben, auf nur einen Punkt. Ich setze aus Sicht der Kinder einen anderen Akzent. Nicht die Kinder müssen reif für die Schule sein, sondern auch die Schule muss reif für die Kinder sein. Das ist unser Anspruch.
Deshalb nutzen wir bereits die Zeit vom vorgezogenen Einschulungsgespräch, das in der Regel im Oktober oder November des Vorjahres stattfindet, bis zum Schuljahreseintritt, um die Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern - unter Einbeziehung der Eltern, der besuchten Kindertagesstätten, von Therapeuten und Förderzentren, die beratend tätig werden können. Das setzt sich dann in der Grundschule
fort. Die Kinder werden von Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet, für die es selbstverständlich ist, dass Mädchen und Jungen unterschiedliche Begabungen und unterschiedliche Entwicklungsstände haben, wenn sie in die Schule kommen. Die Schule akzeptiert diese Heterogenität und stellt sich durch differenzierten Unterricht und individuelle Förderung darauf ein. Auch geben wir den Kindern in der Eingangsphase bis zu drei Jahre Zeit, die ersten beiden Jahrgangsstufen zu durchlaufen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich weiß, dass wir bei der individuellen Förderung jedes einzelnen Kindes noch besser werden können und besser werden müssen. Das beginnt schon mit der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung. Im Wintersemester 2013/2014 können die ersten Studierenden an der Universität Flensburg einen Master-Studiengang beginnen, der speziell auf das Unterrichten an der Grundschule vorbereitet.
Dass das erst so spät passiert, haben wir nicht zu verantworten. Wir werden jede Lerngruppe in der Eingangsphase der Grundschule darüber hinaus mit mehr Lernstunden ausstatten, mit 0,75 Stunden im kommenden Schuljahr als ersten Schritt und einer ganzen Stunde vom übernächsten Schuljahr an.
Parallel stellen wir in diesem Jahr mit 4,3 Millionen € deutlich mehr Geld für die Sozialarbeit zur Verfügung. Sie hatten 1,7 Millionen €, wir geben 4,3 Millionen € für Schulsozialarbeit aus.