Wenn ich interpretiere, was Sie eben ausgeführt haben, dann möchten wir jetzt mit Hast und Eile eine Schulgesetzänderung herbeiführen, ohne Anhörung von Fachkompetenz. Ist das richtig?
Nein, das habe ich nicht gesagt. Ich habe mich darüber gewundert, dass dieser Antrag auf etwas fußt, was zurzeit im Schulgesetz verankert ist. Sie greifen einer Diskussion vor, die wir im Augenblick in der Bildungskonferenz führen. Das Thema Übergänge von der Kita zur Grundschule und von der Grundschule in die weiterführende Schule ist exakt eine der Themenstellungen. Da wundere ich mich,
dass Sie im Vorweg schon einen Antrag stellen und sagen, in diese Richtung sollte sich das Schulgesetz entwickeln, obwohl wir uns erst im Diskussionsprozess befinden.
Ich sagte: der Kollegin - nicht des Kollegen. Herr Vogt, die Frage war, ob Frau Klahn sich noch weiter mit Herrn Vogel unterhalten darf und Sie zuhören.
Würden Sie mir bitte erklären, was verkehrt daran ist, wenn man zu einem Zeitpunkt, zu dem man die Kenntnis darüber hat, dass dringender Handlungsbedarf besteht, dies auch anschiebt und gleichzeitig darauf hinweist, dass man das selbstverständlich unter Berücksichtigung der Erkenntnisse nutzen möchte, die auf der morgigen Bildungskonferenz hoffentlich auch vorgestellt werden?
- Morgen ist Bildungskonferenz, soweit ich das weiß. Soweit ich gehört habe, sollen dort morgen entsprechende Ergebnisse vorgestellt werden. Sie haben gestern schon ohne Abwarten der Bildungskonferenz ein Schulgesetz verabschiedet. Was kritisieren Sie dann an meinem Verhalten und dem der FDP, ein Thema auf den Weg zu bringen, das nachweislich von Kinderärzten, Psychologen et cetera gefordert wird?
An dem Verhalten kritisiere ich - da haben Sie mir eben vielleicht nicht zugehört -, dass Sie sich be
reits in den Jahren 2007 und Jahr 2009 exakt der Thematik angenommen haben. Im August 2009 hat Herr Klug eine Presseerklärung abgegeben - genau zu diesem Thema, mit der Intention, die Sie im Augenblick verfolgen -, und als er dann zwei Monate später Bildungsminister wurde, wurde die Intention im Moment der Regierungsverantwortung nicht weiterverfolgt - das wundert mich.
(Heiterkeit und Beifall Martin Habersaat [SPD] und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Zurufe Dr. Heiner Garg [FDP] und Christopher Vogt [FDP])
- Ich freue mich zumindest auf die morgige Bildungskonferenz, und ich bin sehr gespannt, was ich morgen zu den Ergebnissen der einzelnen Arbeitsgruppen erfahren werde.
Doch nun zu den Anträgen. Der CDU-Antrag ist von der Blickrichtung schon deutlich zielführender, wobei auch hier die Frage bleibt: Warum stellen Sie diesen Antrag jetzt und nicht, als Sie selbst die Regierung verantworteten? Ich möchte nicht missverstanden werden. Eine so flexible Handhabung der Einschulung wie einst nach dem Motto „Jeder so, wie er will“, wird es mit uns sicherlich nicht geben.
Durch die eingeführte flexible Eingangsphase, die es Kindern ermöglicht, die erste und zweite Klasse in ein bis drei Jahren zu absolvieren, wurden wesentliche Förderaspekte verbessert. Die Frühförderprogramme in den Kitas - ich nenne hier das SPRINT-Programm bei Sprachdefiziten - haben einen großen Teil der Kinder, die früher zu den Späteingeschulten zählten, durch gute individuelle Förderung vorangebracht. Leider gibt es aber immer noch einen geringen Teil von Kindern, für die auch die jetzigen Regelungen nicht ausreichend greifen.
Die Frühförderung wurde durch die letzte große Schulgesetzänderung deutlich optimiert, und die Beteiligten, die die alte und die neue Regelung kennen, bescheinigen den richtigen Weg. Doch nach einer gewissen Zeit muss jeder evaluieren und gegebenenfalls auch etwas nachjustieren. In diesem Stadium befinden wir uns jetzt. Wir werden den Antrag der FDP nicht unterstützen, die Regierung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf aufzurufen. Wir sind aber bereit, den Antrag der CDU und der FDP als Material zur Beratung des Schulgesetzes in den Bildungsausschuss zu überweisen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Anke Erdmann das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns liegen zwei Anträge zur Flexibilisierung des Einschulungsalters von FDP und CDU vor. Damit machen Sie sich den Aufruf von Kindern- und Jugendpsychiatern und Kinderärzten aus dem Dezember zu eigen. Gut, dass auch die Bildungsministerin das schon in ihren Bildungsdialog mit aufgenommen hat.
Wir sind - das vorweg - für eine Ausschussüberweisung. Weil Freitagnachmittag ist, erlaube ich mir, einmal ein bisschen anekdotisch zu werden. Ich bin Erstklässlermutter und habe viel Kontakt zu Menschen, die gerade eingeschult worden sind oder bald eingeschult werden. Eine davon ist Mia - so nenne ich sie einfach einmal. Mia ist ein sehr aufgewecktes Kind. Es gab ein Vorabgespräch bei der Schulrektorin. Nach 15 Minuten ist Mia mit ihren Eltern hinausgegangen und hatte sage und schreibe vier Therapie- und Diagnoseaufträge. Unter anderem müsste ganz dringend geklärt werden, ob sie Links- oder Rechtshänderin sei, und das vor der Einschulung. „Wir hatten den Eindruck,“, so sagte die Mutter, „das Kind muss passend für die Schule gemacht werden“.
In der Nachbarschule lief es komplett anders. Es gab auch da ein Gespräch mit der Rektorin. Die Mutter fragte ganz vorsichtig: „Wie ist das denn, muss das vorher geklärt werden?“ Die Schulleiterin sagte: „Nee, Mia, wir freuen uns auf dich, das kriegen wir in der Schulzeit schon hin, wir sind da total gelassen.“ Die ärztliche Schuleingangsuntersuchung hat übrigens keinen der Therapie- und Diagnosebedarfe der ersten Rektorin bestätigt.
Die Große Koalition hat mit der flexiblen Eingangsphase zu verankern versucht, dass ein früher und diagnostischer Blick auf die Kinder geworfen wird, aber dass der Leitsatz lautet: Kinder sind nicht alle gleich, alle sind in der Schule willkommen.
Die Praxis zeigt aber, dass es eine komplette Bandbreite gibt. Das war das, was ich an dem Fall Mia deutlich machen wollte. Frau Klahn, wenn ich von Grundschule rede, spreche ich nicht von Drill. Das ist in den meisten Grundschulen meines Erachtens eine Vergangenheitsform.
Zu Ihrem Antrag! Die Gefahr ist, dass gerade die Kinder von ihren Eltern zurückgestellt werden, die in den Genuss der Schule kommen sollten.
Da ist auf der anderen Seite Enno - so nenne ich ihn einmal. Enno ist zu früh auf die Welt gekommen. Als er noch dabei war aufzuholen, sollte er in die Schule. Die Ärzte, die Heilpädagogen, die Eltern, alle waren sich einig: Enno braucht noch dieses eine Jahr. In einer Kita übrigens, die sehr individuell fördert. Es war ein echter Kampf für die Eltern, dieses weitere Jahr für Enno in der Kita zu bekommen. Das hat viele schlaflose Nächte gekostet. Enno ist letztendlich mit sieben in die Schule gekommen. Er hatte keinen leichten Schulstart, aber er war dem Ganzen gewachsen.
Eine Schule, die Kinder wie Mia und andere erst einmal nimmt, wie sie sind, eine Einschulungspraxis, die Enno Zeit lässt, ohne dass die Eltern schlaflose Nächte haben, und Regelungen, die auch den Grundschullehrkräften nicht den Schlaf rauben - darum geht es, darum geht es uns allen. Deswegen ist es gut, dass wir uns im Ausschuss mit Anspruch und Wirklichkeit der individuellen Förderung und Inklusion, gerade auch in der Eingangsphase, auseinandersetzen. Ich finde, da sind die Weichen schon ganz gut gestellt worden. Wir sehen auch Nachbesserungsbedarf. Es ist gut, darüber noch einmal intensiv zu beraten.
Liebe Frau Klahn, Sie machen es sich echt leicht. Wenn Sie der Meinung sind, es müsste eine Schulgesetzänderung geben, dann legen Sie doch eine Änderung der §§ 15 und 22 vor. Um diese beiden Paragrafen geht es nämlich. Das ist nicht kompliziert. Wenn Sie erst die Bildungskonferenz abwarten wollen, dann machen Sie es eben erst zur MärzTagung und fordern an so einer Stelle nicht die Regierung auf.
Ich vermute, warum Sie das machen: Sie drücken sich bei der Konnexitätsfrage „in die Sasse“ - wie ein ehemaliger Ministerpräsident vielleicht sagen würde.
Auch um die Konzeptionsfrage mogeln Sie sich komplett herum. Es ist nachvollziehbar, warum Sie das machen: Sie haben das Thema schon einmal aufgegriffen. Der ehemalige FDP-Bildungsminister hatte ein Modellprojekt zur vorschulischen Förderung vorgesehen.
Das ist über die Ankündigungsphase nicht hinausgekommen, es ist nicht einmal in die Konzeptionsphase gegangen. Im Gegenzug sind aber die Mittel für die Familienzentren, die Sie gerade gelobt haben, gekürzt worden. Da war Geld, das umgeschichtet worden ist. Gesehen haben wir konkret aber nichts.
Es ist nicht so einfach, sonst hätten Sie es wahrscheinlich auch schon geregelt. Ich kann mich zu großen Teilen dem anschließen, was Kai Vogel gesagt hat, und ich kann auch viele Aspekte von dem, was Frau Franzen gesagt hat, unterschreiben. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es besteht Einigkeit darüber, dass Kinder hinreichend reif sein müssen, um in der Schule mit anderen Kindern mithalten zu können. Wann ein Kind jedoch für das jeweilige System die notwendige Reife hat, darüber bestehen unterschiedliche Auffassungen. Außerdem gibt es sehr individuelle Vorstellungen darüber, was unter Reife - sei es körperlich, sozial oder intellektuell - zu verstehen ist. Wenn das so ist, wird die Frage nach dem richtigen Einschulungsalter immer wieder einmal neu gestellt.
Es gibt dazu viele Untersuchungen, die belegen, dass sich die öffentliche bildungspolitische und vor allem auch die pädagogische Diskussion in sichtbaren Wellenlinien vollzogen hat: War man zum Beispiel in den 50er- und 80er-Jahren gegen die vorzeitige Einschulung, gab es in den 70er-Jahren deutliche Mehrheiten dafür. Internationale Studien wie PISA oder PIRLS haben die Diskussion neu angeschoben. Wann sollte ein Kind eingeschult werden? Gerade für Deutschland zeigen diese Studien auch, dass es neben den intellektuellen und körperlichen Unterschieden ein weiteres Problem gibt, das sich in einer belastenden Form der frühen sozialen Selektion zeigt. Dem wollte man entgegenwirken und legte so den Fokus auf die prägende Schnittstelle zwischen Kindergarten und Schule.
So entwickelte sich ein Bündel aus praktischen Instrumenten wie der Eingangsphase, flexiblen Verweildauer und Stichtagsveränderung. Herzstück war doch aber wohl - so habe ich es verstanden die flexible Eingangsphase. Dabei sollten die unterschiedlichen Erfahrungen und Lebensumstände der Kinder ebenso berücksichtigt werden wie die individuellen Leistungsmöglichkeiten. Mit altersgemäßen Angeboten sollte den persönlichen Bedürfnissen jedes Kindes Rechnung getragen werden. Individuelle Lehr- und Lernangebote sollten sie in die Lage versetzen, erfolgreich an Lernprozessen teilzunehmen und eine positive Lernbiografie zu entwickeln.
Die Kultusministerkonferenz hat dazu zuletzt 1997 Beschlüsse gefasst, die in den Ländern nach durchaus unterschiedlichen Konzepten umgesetzt werden. In Schleswig-Holstein soll die flexible Eingangsphase mit unterschiedlichen Verweildauern in den ersten Jahren helfen, auch Kindern mit Auffälligkeiten, zum Beispiel in den Bereichen Konzentration, Wahrnehmung, Sprache oder Lerntempo, einen guten Start ins Schulleben zu ermöglichen. Darüber hinaus gibt es besondere Konzepte, die Schleswig-Holstein bundesweit zum Vorbild gemacht haben. Ich erinnere zum Beispiel an das integrative Sprachkonzept, das die Bereiche vor, während und nach der Einschulung des Kindes miteinander verknüpft. - So viel zum Text auf dem Papier.
Dass die Kollegin Klahn heute wieder ein neues Konzept und eine Veränderung der Stichtagsregelung fordert, hat sie sich sicher gut überlegt. Es ist mir aber im ersten Schritt zu schwammig, denn ob wir tatsächlich so eine Neuregelung brauchen, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Die Begründung, dass viele Eltern oder Kinderärzte dies fordern, mag richtig sein, ich kann das aber in seiner Qualität und Quantität aktuell noch nicht einordnen. Darum möchte ich dazu gern belastbare Daten und Aussagen haben.
Der Bildungsausschuss der 16. Legislaturperiode hat sich mit dem Thema Eingangsphase eingehend beschäftigt. In dem damals vorgelegten Bericht wird deutlich betont, dass der Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule die Arbeit in den Kindertagesstätten verändert hat. Auf Basis der Bildungsleitlinien für die Arbeit in den Kindertagesstätten hat der frühkindliche Bildungsauftrag zunehmend an Gewicht gewonnen. Dabei seien der vorschulische Bereich und die Erziehung darauf ausgerichtet, durch eine professionelle Ergänzung
Der Bericht beschreibt auch den Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik, nach dem nicht mehr das Kind den Anforderungen der Schule genügen muss, sondern die Schule den Anforderungen des Kindes.