Protocol of the Session on February 22, 2013

Wir kommen der guten Ordnung halber noch zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/517. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU. Ich bitte nun diejenigen um ihr Handzeichen, die diesen Antrag ablehnen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW. - Stimmenthaltungen sehe ich keine. Damit ist dieser Antrag gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW abgelehnt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf:

Flexibilisierung des Einschulalters

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/507

Flexiblen Eintritt in die Grundschule ermöglichen

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/541

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile der Abgeordneten Anita Klahn von der FDP-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Seit der Schulgesetzänderung 2007 sind alle Kinder, die am 30. Juni eines laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, in dem Jahr auch schulpflichtig.

Um unterschiedliche Entwicklungsstände der Kinder kompensieren zu können, wurden die dreijährige flexible Eingangsphase für den ersten und zweiten Jahrgang eingeführt und eine Zusammenarbeit mit Förderzentren genutzt.

Die damalige Ministerin forderte im Sinne der inklusiven Beschulung die kindgerechte Schule. Es gibt sicher eine Reihe von Schulen, die dieses mit viel Engagement auch erfolgreich ausführen. Auch die Kindertagesstätten leisten gute Arbeit, um den Übergang von Kita zur Schule vorzubereiten.

Gleichwohl müssen wir aber auch akzeptieren, dass ein Kind in seiner Individualität nicht planbar zu einem bestimmten Zeitpunkt schulreif oder schulfähig ist und ein Drill auf veraltete Normen an dieser Stelle wenig hilfreich ist.

(Beifall FDP)

Denn ob ein Kind eine Schleife binden oder mit der Schere umgehen kann, ob es bereits schreiben oder rechnen kann, sagt über die Schulreife noch gar nichts aus. Heute sind vielmehr emotionale und soziale Kompetenzen gefordert.

An dieser Stelle schlagen jetzt Mediziner, Grundschullehrer und Eltern Alarm. So heißt es in einem offenen Brief der Kinder- und Jugendärzte sowie Kinder- und Jugendpsychiater aus Dezember 2012:

„Mit großer Sorge beobachten wir … eine Zunahme der Erstvorstellung von Grundschülern in kinder- und jugendpsychiatrischen Praxen. Dieses geschieht häufig auf Veranlassung der Lehrkräfte. Die Indikation ‚nicht beschulbar’ wird offensichtlich in der Annahme einer zugrundeliegenden kinderpsychiatrischen Störung gestellt. Tatsächlich werden oft Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten festgestellt, auf Grund derer die Kinder den Anforderungen des Regelunterrichts nicht gewachsen sind. Sekundär haben sich Anpassungsstörungen entwickelt, die sich negativ auf das Verhalten der Kinder, aber insbesondere auch auf ihr Selbstwerterleben, ihre Leistungsfreude und Motivation auswirken.“

Meine Damen und Herren, wenn wir uns am Wohle des Kindes orientieren, müssen wir an dieser Stelle hinhören, und wir müssen überprüfen, ob der damalige Ansatz richtig war. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass zu früh eingeschulte Kinder eine um ein Drittel geringere Wahrscheinlichkeit haben, zum Abitur zu gelangen. Das gilt natürlich noch mehr für Kinder mit Entwicklungsstörungen und -verzögerung. ADHS darf keine Diagnose sein, um überforderte Kinder dem Schulsystem medikamentös anzupassen.

(Beifall FDP, SPD und PIRATEN)

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

Wir müssen die Kinder dort abholen, wo sie stehen, und wir müssen uns dieses Problems annehmen. Das wäre eine vernünftige Maßnahme, auch um die Abiturquote zu erhöhen, sieht man einmal davon ab, dass wir es den Kindern auch schuldig sind, ihnen die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen.

Aus unserer Sicht sind im weiteren Verfahren drei Maßnahmen nötig. Erstens ist eine technische Anpassung des Schulgesetzes erforderlich. Ich glaube, dass wird die geringste Aufgabe sein. Zweitens muss ein Konzept erarbeitet werden, wie die zurückgestellten Kinder pädagogisch betreut werden. Den Kindern ist nicht damit geholfen, dass sie noch ein Jahr in der Sandkiste spielen dürfen, sondern sie brauchen eine gezielte Förderung. Mir ist bewusst, dass dieses auch ein Punkt im Zusammenhang mit der Beratung bei der Entwicklung von Familienzentren sein wird. Der dritte wichtige Punkt in dieser Angelegenheit ist natürlich die Finanzierung. Selbstverständlich muss besondere Förderung auch bezahlt werden, was wiederum entsprechend im Haushalt darzustellen ist, zumal in diesem Fall auch Kommunen betroffen sind, die sicherlich dann auf Konnexität verweisen.

Meine Damen und Herren, wir brauchen haltbare Konzepte, zumindest halbwegs belastbare Zahlen darüber, in welcher Größenordnung wir uns bewegen. Meine Fraktion hat eingeschätzt, dass diese Maßnahmen bis zu 5 Millionen € kosten könnten. Hier wären aber echte Zahlen von der Landesregierung hilfreich, die ich im Rahmen der Beratungen erwarte.

Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz anmerken, warum wir jetzt keinen textlichen Entwurf für eine Änderung des § 22 Schulgesetz eingereicht haben. Ich persönlich halte es für viel zielführender, zeitnah über Konzept und Schulgesetzänderung und Finanzierung im Gesamtpaket mit den dazugehörigen Fachleuten, mit den Ergebnissen der Bildungskonferenz zu diskutieren. Das Gesamtpaket ist rechtzeitig bis zu den nächsten Haushaltsberatungen zu entwickeln, um dann im nächsten Haushalt möglicherweise die erforderlichen Mittel bereitstellen zu können. Es wäre wünschenswert, wenn wir das fraktionsübergreifend hinbekommen könnten.

(Beifall FDP)

Von daher bitte ich um Ausschussüberweisung und weitere Beratung.

(Beifall FDP)

Für die CDU-Fraktion erteile ich der Frau Kollegin Heike Franzen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben mit der Schulgesetzänderung von 2007 auch geregelt, dass Kinder, die zum Zeitpunkt des Schuleintritts sechs Jahre alt sind, allesamt eingeschult werden müssen. Nur in begründeten Ausnahmefällen konnte vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Entscheidung damals war sowohl richtig als auch falsch.

Sie war richtig, weil die Entscheidung der Eltern, Kinder vom Schulbesuch zu befreien, oftmals nicht auf der Grundlage dessen getroffen worden ist, ob sie wirklich schulreif sind, sondern aus emotionalen Gründen.

Einhergehend mit der Regelung wurde die Eingangsphase an allen Grundschulen eingerichtet. Alle Kinder haben die Möglichkeit, in ein bis drei Jahren das Klassenziel der Klasse 2 zu erreichen, ganz individuell an ihren persönlichen Leistungsschwierigkeiten orientiert. Damit sollte insbesondere den Kindern die Notwendigkeit, die Zeit und Unterstützung gewährt werden, die beim Schuleintritt noch nicht schulreif waren und die diese Schulreife innerhalb der Eingangsphase erreichen sollten. Nur in begründeten medizinischen Ausnahmefällen sollten Kinder vom Schulbesuch beurlaubt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, genau an dieser Stelle müssen wir neu denken. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben CDU und FDP über dieses Thema diskutiert. Bei der Schulgesetzänderung von 2010 konnte zumindest im Rahmen der Beurlaubung eine neue Regelung getroffen werden. Wir haben nämlich festgestellt, dass den Kindern, die vom Schulbesuch beurlaubt waren, dieses eine Jahr, das sie nicht in der Schule verbracht haben, auf die Schulbesuchszeit angerechnet worden ist. Das heißt, sie sind gleich zwei Mal bestraft worden: einmal aufgrund ihrer Entwicklungsschwierigkeiten und zum anderen bei der Erteilung des Hauptschulabschlusses, weil diesen Kindern, obwohl sie erst acht Jahre in der Schule waren, die Schulbesuchszeit für neun Jahre angerechnet worden ist.

Das haben wir durch das Schulgesetz 2010 bereits geändert. Arbeiten müssen wir aber noch an der Frage: Was geschieht eigentlich mit den Kindern,

(Anita Klahn)

wenn sie vom Schulbesuch beurlaubt sind und wenn sie vor allem auch noch nicht schulreif sind?

Wir brauchen hier unterstützende Maßnahmen, die diese Kinder dann auch wirklich auf die Schulreife vorbereiten.

Es müssen auch gravierende Gründe sein, warum ein Kind nicht in die erste Klasse eingeschult wird. Das können durchaus medizinische Gründe sein. Oft handelt es sich bei diesen Kindern um sogenannte Frühchen, die aufgrund ihrer kindlichen Entwicklung noch nicht in der Lage sind, sich dem Schulalltag zu stellen und in demselben Jahr auch entsprechend gefördert werden müssen.

Es kann aber auch sonderpädagogischen Förderbedarf bedeuten. Daher ist es aus unserer Sicht auch dringend erforderlich, vor dem Schulbesuch sonderpädagogischen Förderbedarf auch tatsächlich ermitteln zu können. Dann können in der Schule erforderliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Kinder individuell zu fördern. Die derzeitige Praxis, erst im ersten Schuljahr sonderpädagogischen Förderbedarf zu ermitteln und dann die entsprechende Planstellenzuweisung erst im zweiten Schuljahr passieren zu lassen, wird den Kindern an dieser Stelle nicht gerecht. Hier geht ein Jahr Förderung für die Kinder verloren, die sie dringend benötigt hätten. Es bedarf hier einer Änderung der gesetzlichen Grundlage, insbesondere auch in Absprache mit den Kindertagesstätten, die die Kinder ja bereits kennen und um ihre Stärken und Schwächen wissen.

Diese Maßnahmen - das sage ich ganz deutlich werden auch nicht zum Nulltarif zu haben sein. Darum ist es auch richtig, dass die Landesregierung an dieser Stelle entstehende Kosten aufzeigen soll. Spätestens aber nach der Vorstellung der Grundschulstudie im Bildungsausschuss sollten wir uns alle darüber im Klaren sein, dass Investitionen in Bildungserfolge dann am wirkungsvollsten sind, wenn sie zu Beginn der Lebenszeit unserer Kinder geschehen und nicht erst in der Sekundarstufe I oder in den Oberstufen. Ich würde mich freuen, wenn wir im Rahmen der Ausschussberatungen zu einem Ergebnis kommen könnten, das den individuellen Bedürfnissen der Kinder beim Schuleintritt gerecht wird.

Wir müssen wirklich gucken, welche Bedürfnisse die Kinder haben, die gerade vor dem Schuleintritt stehen. Das hat Frau Klahn auch deutlich gemacht. Ich habe es auch aus den Gesprächen, die wir im Vorhinein geführt haben, entnommen, dass diese Problematik durchaus da vorhanden ist. Wenn sie

mit Kindertagesstätten und den Grundschulen ins Gespräch kommen, machen die Ihnen wirklich deutlich, dass gerade die Frage des sonderpädagogischen Förderbedarfs vor Eintritt in die Schule ermittelt werden muss.

Wir werden sicherlich auch die Kostenfrage diskutieren müssen. Wer trägt letztendlich die Kosten? Sind es die Kommunen, sind es unter Umständen die Krankenkassen, ist es das Land? Ich würde mich freuen, wenn wir hier zu einer vernünftigen Regelung kommen würden, die allen Kindern an der Stelle gerecht wird und allen Kindern im Bereich unseres Bildungssystems eine Chance beim Eintritt in die Grundschulzeit geben würde. Daher bitte ich um Überweisung an den Ausschuss, damit wir vielleicht auch eine gemeinsame Beschlusslage bewirken können. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, FDP, Peter Eichstädt [SPD] und Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Kai Vogel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Vor zehn Jahren wurden 5,6 % aller Kinder in Deutschland verspätet eingeschult. In Schleswig-Holstein lag dieser Wert bei 7,1 %. Das war mit Ausnahme der ostdeutschen Bundesländer, die früher sehr stark auf Aussortieren gesetzt haben, der bei Weitem höchste Wert unter allen alten Bundesländern. Wenn wir solche Zahlen hätten weiterhin akzeptieren wollen, wäre das einem Eingeständnis gleichgekommen, dass die Zahl von Kindern mit Entwicklungsstörungen in Schleswig-Holstein höher ist als im gesamten anderen Bundesgebiet. Das war nicht dauerhaft hinnehmbar.

Schon im alten Schulgesetz, das die Möglichkeit bot, Kinder, die zu Beginn der Schulpflicht körperlich, geistig, seelisch oder sozial nicht genügend entwickelt waren, ein Jahr zurückzustellen, sollten diese Kinder nicht einfach sich selbst und damit den völlig ungleichen Betreuungs- und Förderungsmöglichkeiten ihrer Eltern überlassen bleiben, sondern sie sollten verpflichtet werden, eine Fördereinrichtung wie eine Kita, einen Schulkindergarten oder eine Förderschule zu besuchen. Schon diese Zusammenstellung zeigt, dass es kein wirklich ganzheitliches Konzept für eine Frühförderung gab. Die große Koalition hatte sich daher

(Heike Franzen)

entschlossen, die systematische Rückstellung auf Wunsch der Eltern aufzuheben. Es gibt aber die Möglichkeit, dass ein Kind vom Unterricht aus gesundheitlichen Gründen beurlaubt werden kann.

Der Antrag der FDP folgt der Tradition: Wir stellen ihn immer dann, wenn wir nicht in der Regierungsverantwortung sind. - Bereits 2007 und 2009 verfolgten Sie diese Thematik. Als Herr Klug dann zwei Monate nach dem letzten Aufgreifen dieses Themas in der Regierungsverantwortung war, verschwand das Thema aus dem Fokus.

Wenn ich an die gestrige Debatte denke, wundere ich mich doch über den Antrag von den Oppositionsparteien. Gestern wurden wir gescholten, weil wir angeblich Fakten schufen, die nicht mit der Ergebnisoffenheit der Bildungskonferenz in Einklang stehen würden. Heute stellen CDU und FDP beide je einen Antrag, der genau das tut, was Sie uns vorwerfen. Als aufmerksame Teilnehmer hätten Sie bei den letzten beiden Bildungskonferenzen oder beim Lesen der Skripte festgestellt: Es gibt eine Arbeitsgruppe, die sich im Rahmen der Bildungskonferenzen exakt mit dem Thema Übergänge befasst, also exakt dem Thema Ihrer Anträge.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung von Frau Abgeordneter Anita Klahn?

Sehr gern.

Frau Klahn, bitte.