- Ich habe Sie gerade leider nicht gesehen. Möchten Sie Ihren Beitrag vor der Rede des Ministers halten? - Dann ist das selbstverständlich möglich. Entschuldigen Sie bitte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, ich gebe es nicht auf, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Sie haben gesagt: Das ist für Sie grundsätzlich. Daraufhin habe ich in Ihr Grundsatzprogramm geschaut, da ich dachte, dass ich dort die Grundsätze der CDU finden würde,
weil Sie mir das nicht beantworten konnten. Dort schreiben Sie sehr viel zur deutschen Kultur und zum Erhalt der deutschen Sprache.
Deshalb möchte ich Ihnen einen kleinen Hinweis geben, den Sie vielleicht noch nicht bedacht haben: Das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht führt zum Beispiel auch zu großen Problemen von Deutschen, die in die USA auswandern und ihre doppelte Staatsbürgerschaft nicht behalten können. Nach der Regelung, die Sie für in Ordnung halten, müssen sie also ihre deutsche Identität aufgeben, obwohl dies für die Aufnahmenation überhaupt kein Problem darstellt. Ist es nicht auch für Sie ein Widerspruch, dass Sie deutsche Kulturträger zwingen, die deutsche Staatsbürgerschaft zugunsten der amerikanischen Staatsbürgerschaft aufzugeben? - Der Aufgabezwang der deutschen Staatsbürgerschaft und das Vermeiden der doppelten Staatsbürgerschaft führen nämlich auch zu dieser Konsequenz. Vielleicht waren Sie einmal in den USA. Dort legt man sehr viel Wert auf nationale Loyalitäten; viel mehr, als es bei uns der Fall ist, und vielleicht auch mehr, als uns dies teilweise lieb ist. Dort hat man trotzdem keinen Loyalitätskonflikt.
Es ist einzig und allein die deutsche Staatsbürgerschaftsregelung, die dazu führt, dass deutsche Auswanderer versuchen müssen, bevor sie sich einbürgern lassen können, beim Bundesverwaltungsamt eine schwer zu erhaltende Beibehaltungsgenehmigung zu erreichen. Entschuldigung, so etwas kann man sich wirklich nur in Deutschland ausdenken; wobei mir keiner sagen kann, worin der große Vorteil einer deutschen Staatsbürgerschaft liegen soll. Soll er darin liegen, dass man sich in Steuerfragen - beispielsweise bei der Erbschaftsteuer - mit zwei Regierungen abplagen darf, dass man sich früher bezüglich der Wehrpflicht mit zwei Regierungen abplagen durfte? Worin liegt an dieser Stelle der grandiose Vorteil?
Die Menschen wollen die deutsche Staatsbürgerschaft behalten, weil sie in beiden Kulturräumen verwurzelt sein wollen. Wenn Sie sagen, Kultur und Kulturidentität seien wichtig, dann müssten Sie dem eigentlich folgen. Mit Verlaub, man kann zwei Kulturen haben. Man kann eine schleswig-holsteinische und eine deutsche Kultur haben. Man kann eine dänische und eine deutsche Kultur in einer Person vereinigen. Mit der bayerischen und der deutschen Kultur gibt es zwar manchmal Probleme, aber ich glaube, auch die sind kompatibel. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde die Debatte nicht noch einmal von vorn aufrollen. Allerdings ist es mir wichtig, einige Dinge klarzustellen und für meine Kollegen und mich zurückzuweisen.
Frau Kollegin Midyatli, ich weise es ganz scharf zurück, dass wir aus irgendwelchen wahltaktischen Gründen, wie Sie es formuliert haben, in die Mottenkiste griffen. Ich weise Sie darauf hin, dass der Antrag, den Sie eingebracht haben, vom 24. Januar 2013 ist. Unser Antrag stammt vom 7. Februar 2013. Sie haben dieses Thema auf die Tagesordnung gehoben. Ich möchte Ihnen nicht unterstellen, dass Sie dies aus wahltaktischen Gründen getan haben, aber ich finde, Sie sollten die Reihenfolge beachten, wenn Sie mit einem derart dicken Schwamm über das Thema fahren.
Im Übrigen war Ihre fulminante Aufzählung derjenigen Staaten, die die doppelte Staatsbürgerschaft erlauben, zwar lang, aber deshalb nicht zwingend richtig. Ich weise darauf hin, dass die doppelte Staatsbürgerschaft auch in Dänemark nicht grundsätzlich erlaubt ist. Gleiches gilt für Lettland, für Litauen, für die Niederlande und für Österreich.
Ich erspare uns eine weitere Aufzählung. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass etwas nicht allein dadurch richtig wird, dass man es hier hochemotional breittritt.
Nein danke. - Frau Kollegin Beer, für meine Fraktion und mich weise ich entschieden zurück, in eine Richtung der Fremdenfeindlichkeit gedrückt zu werden. Wir diskutieren hier allein über den Grundsatz der Mehrstaatlichkeit. Hier sind durchaus unterschiedliche Meinungen erlaubt. Des
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem die FDP-Fraktion bereits zur Januar-Tagung einen entsprechenden Antrag vorgelegt hatte, hatte ich gehofft, dass die Union die Sinnhaftigkeit der Aufhebung des Optionszwanges erkennen würde.
Ich muss leider feststellen, hier war ich zu optimistisch. Der jetzt vorgelegte Antrag zur Erhaltung der Optionsregelung zeigt eindrucksvoll, dass sich die Antragstellerin den Realitäten weiterhin verschließt.
Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Optionsregelung zu erhalten. Auch die von Ihnen angesprochene Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gibt dies nicht her. Die Studie zeigt zwar, dass bei der Wahl der Staatsangehörigkeit eine klare Tendenz zum deutsche Pass besteht, aber trotzdem bleibt das Gefühl der Zugehörigkeit zu dem Herkunftsland der Familie bestehen. Zudem wird die Entscheidung bei einem nicht unbeachtlichen Teil der Optionspflichtigen durch emotinale Aspekte erschwert.
Frau Damerow, hier stimme ich mit Ihnen überein: Richtig ist, dass bei den Betroffenen Informationsdefizite ausgemacht wurden. Dies liegt aber nicht an fehlenden Beratungsangeboten. Vielmehr werden bestehende Möglichkeiten nicht genutzt. Darüber hinaus ist das Optionsverfahren ein bürokratisches Monster und für Behörden und Betroffene kaum verständlich.
Junge Erwachsene ausländischer Eltern, die mit der Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und als Deutsche in Deutschland aufgewachsen sind, sind zu einem überwiegenden Teil in Deutschland verwurzelt. Deshalb stößt die Pflicht, sich mit dem Erreichen der Volljährigkeit für die deutsche oder die auslän
dische Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen, bei den Betroffenen regelmäßig auf Unverständnis. Dies gilt umso mehr, da EU-Bürger ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten dürfen, wenn sie die deutsche erwerben, da Kinder aus binationalen Ehen grundsätzlich Mehrstaatler sind, da mehr als 50 % aller Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen und da sich mit der Mehrstaatigkeit verbundene Probleme rechtlicher Art regelmäßig bi- oder multinational lösen lassen. Mit welcher Begründung also werden Menschen gezwungen, sich zwischen ihren Staatsangehörigkeiten entscheiden zu müssen, und damit in einen Gewissenskonflikt gestürzt?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, richtig ist vielmehr: Mehrstaatlichkeit ist bereichernd und integrationsfördernd. Aspekte wie Sprachkenntnisse, Bildung, berufliche Stellung und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sind für die gesellschaftliche Teilhabe von Migrantinnen und Migranten wichtiger als die Anzahl ihrer Staatsangehörigkeiten. Deshalb gehört die Optionspflicht abgeschafft.
Mehr noch: Es ist an der Zeit, auch den längst überholten Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit über Bord zu werfen und diese generell zuzulassen. Hierfür wird sich die Landesregierung auf Bundesebene im Rahmen einer für dieses Jahr geplanten Bundesratsinitiative einsetzen. Die Signale aus den anderen Bundesländern sind positiv und stimmen mich zuversichtlich. Erfreulicherweise steht der Antrag der Fraktion der FDP in der Kontinuität, mit der Sie sich im Lande ebenso wie der von Ihnen gestellte Integrationsminister Schmalfuß in der letzten Legislaturperiode des Themas Optionsverfahren angenommen hat. Die Partner der neuen Koalition verfolgen hingegen schon seit Langem das Ziel, das Optionsverfahren abzuschaffen. Es ist daher Teil des Koalitionsvertrags.
Unser Ziel, nämlich die Abschaffung des Optionsverfahrens, rückt näher. Wir stehen hier gemeinsam mit anderen Ländern. Ich zähle jetzt einige wenige davon auf, aber immerhin: Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen, Hamburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt wird Schleswig-Holstein auf der nächsten Integrationsministerkonferenz im März 2013 einen entsprechenden Be
Darüber hinaus werden wir einen eigenen Beschlussvorschlag zur Aufhebung des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit vorlegen. Wir sind der Meinung: In unserer globalisierten Welt kann man mehrere kulturelle Wurzeln und mehrere Heimaten haben und in ihnen auch leben wollen. Es ist daher für uns nur konsequent, eine als überholt erkannte Regel aufzuheben und Mehrstaatlichkeit generell zuzulassen.
Ich bedauere, dass die Union im Bund und auch im Land an dem faulen Kompromiss von 1999 festhält. Darüber hinaus - so habe ich es der „Süddeutschen Zeitung“ entnommen - denkt die CDU sogar laut über eine oder zwei Verschärfungen nach. Der Streit um den Doppelpass, der 1999 im hessischen Landtagswahlkampf traurige Berühmtheit erhielt, dürfte damit erneut zum Wahlkampthema werden. Liebe Abgeordnete der CDU, das wäre ein lauter Abschied von vielem, was sich die Union in den vergangenen Jahren in der Integrationsdebatte erarbeitet hat. Es wäre auch ein Abschied vom Integrationsland. Vielfalt empfinden wir als Vorteil, und das wollen wir fördern.
Ich frage noch einmal in die Runde: Ich habe nicht im Ohr, dass jemand Ausschussüberweisung beantragt hätte.
Dann kommen wir dazu, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Wir stimmen zunächst über den Antrag zu a) der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN, FDP und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/431 (neu), ab. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der SPD-Fraktion, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der PIRATEN, des SSW und der FDP.
Wer ist gegen diesen Antrag? - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion. Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW sowie der Fraktionen von FDP und PIRATEN angenommen.
Wir kommen der guten Ordnung halber noch zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/517. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU. Ich bitte nun diejenigen um ihr Handzeichen, die diesen Antrag ablehnen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW. - Stimmenthaltungen sehe ich keine. Damit ist dieser Antrag gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW abgelehnt.