- Das kann ich Ihnen jetzt auch nicht beantworten, aber da sind wir ganz nah beieinander. Das ist genau der Punkt, wo ich meinte: Wir müssen uns Gedanken darüber machen, was wir konkret erreichen wollen. Dass es an bestimmten Punkten besser wird, dass wir noch besser werden können, will ich überhaupt nicht bestreiten. Die Frage ist: Ist der Antrag in dieser Form dann das Richtige, oder müssen wir uns genauer darüber Gedanken machen, an welchen Stellschrauben wir drehen müssen? Und dafür wäre ich sehr.
Das Land fördert auf Landesebene organisierte Träger: den Landesjugendring und die Landesverbände sowie die Träger der kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Was das Land meiner Ansicht nach auf keinen Fall tun sollte, ist, den Trägern jenseits der Verfassungstreue Gebotsvorgaben für ihre Bildungsinhalte zu machen. Das ist aus gutem Grund staatsfern organisiert.
Demokratie hat schon längst Einzug in den Unterricht und den Schulalltag gehalten, ebenso in die Arbeit der Jugendverbände und der Jugendhilfe. Die vielfältigen Beispiele würden Gott sei Dank den Rahmen hier deutlich sprengen. Aber ich finde es ganz richtig: Demokratie muss immer wieder neu verhandelt und neu errungen werden. Deswegen spricht sich auch die Landesregierung dafür aus, dass wir diesen Antrag im Ausschuss beraten und gucken, was wir daraus lernen können. - Danke schön.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/510 federführend in den Bildungsausschuss und mitberatend in den Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist das so beschlossen.
Ergebnisse der Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen zur Entwicklung von politischen Handlungsempfehlungen nutzen!
Es ist in den Fraktionen vereinbart worden, das ohne Aussprache in den Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist auch das so beschlossen.
Eine Aussprache ist auch hier nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Antrag Drucksache 18/496 in den Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.
Bericht der Landesregierung zu den Bedingungen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes für eine Stützung der Sparkassen in Schleswig-Holstein
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Mit der Drucksache 18/542 wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob dieser Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu dem Dringlichkeitsantrag der CDUFraktion zunächst fünf Punkte anmerken.
Erstens. Er bezieht sich offensichtlich auf einen Artikel in der Zeitschrift „Capital“ vom 19. Februar 2013.
Drittens. Beteiligungen werden nicht beliebig abgeschrieben, sondern aufgrund von Unternehmensbewertungen wertmäßig in der Bilanz erfasst. Insofern sind die Ausführungen in dem Artikel nicht nachvollziehbar.
Viertens. Auch wird nicht deutlich, dass die Beteiligungen an der Landesbank Berlin von den einzelnen Sparkassen gehalten werden und nicht vom Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein.
Fünftens. Der Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein ist nicht mit der Absicht an das Land herangetreten, seine Anteile an der HSH Nordbank AG zu übertragen.
Insgesamt bleiben aus Sicht der Landesregierung Motivation und Intention dieses Artikels unklar. Der Sparkassen- und Giroverband selbst weist laut Presseberichtserstattung des „sh:z“ vom Mittwoch darauf hin, dass dies Gerüchte seien, mit denen die Lage in Schleswig-Holstein schlechtgeredet werden solle.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle eine Zäsur vornehmen und mich lieber mit den Tatsachen auseinandersetzen und mich diesen zuwenden, statt Kaffeesatzleserei zu betreiben und unbestätigten Gerüchten hinterher zu spüren.
kann mich Ihren Ausführungen im Wesentlichen anschließen. Ich habe nur eine Frage: Ist es zutreffend, dass der Sparkassen- und Giroverband bis Ende März ermitteln oder mitteilen soll, wie hoch der Eigenkapitalbedarf der Sparkassen in Schleswig-Holstein insgesamt nach Basel III wäre? Das steht da auch drin.
Ich kenne keine zeitliche Befristung, innerhalb derer der Sparkassen- und Giroverband uns das meldet. Richtig ist, dass sich nach der im Januar 2013 beschlossenen Gesetzesänderung die sogenannten vergleichbaren Träger - sprich: die HASPA Finanzholding - nicht mehr an öffentlich-rechtlichen Sparkassen beteiligen können. Damit ist die Gefahr einer Privatisierung der Sparkassen gebannt. Das war richtig und gut.
In einem zweiten Schritt ist es nun erforderlich, den öffentlich-rechtlichen Sparkassen zügig eine neue Option zur Kapitalstärkung zu eröffnen. Wir haben dazu einen ersten vorläufigen Arbeitsentwurf erarbeitet und ihn dem Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden zur Vorabstimmung zugeleitet.
Dieser sieht von uns aus Folgendes vor: Erstens. Dem Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein soll eine Beteiligung am Stammkapital von öffentlich-rechtlichen Sparkassen ermöglicht werden. Dabei muss gewährleistet sein, dass das Stammkapital die jeweiligen bankaufsichtsrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Kernkapital erfüllt.
Drittens. Zugleich ist zu klären, ob zukünftig auch der SGV im Verwaltungsrat der Sparkasse vertreten sein sollte, an der er am Stammkapital beteiligt ist. Dies ist derzeit nach dem Sparkassengesetz ausgeschlossen.
Wir werden im Laufe des Monats März sowohl mit dem SGV als auch mit den kommunalen Landesverbänden über unseren Entwurf sprechen und ihn eingehend erörtern. Darüber hinaus bin ich mit den verschiedenen Akteuren aus der Sparkassenlandschaft im Gespräch. Dabei habe ich einige weitere interessante und erwähnenswerte Vorschläge zur
Auf dieser Basis kann der Gesetzentwurf im Detail erarbeitet werden. Die erste Kabinettsbefassung ist für Ende Mai vorgesehen. Danach wird die förmliche Verbandsanhörung durchgeführt. Mit Beginn der Anhörung, also bereits Ende Mai/Anfang Juni und damit deutlich vor der Sommerpause, wird das Innenministerium den Landtag über den Gesetzentwurf unterrichten. Die zweite Kabinettsbefassung kann nach der Sommerpause erfolgen. Die erste Lesung im Landtag ist für September geplant.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen: Wir treiben die Gesetzesänderung zügig voran, aber wir bereiten sie auch mit großer Sorgfalt vor. Dabei gilt für uns trotz des notwendigen Handlungsbedarfs: Sorgfalt geht vor übertriebener Schnelligkeit.
Ich bin überzeugt: Das Verfahren wird der Regelungsnotwendigkeit gerecht und schafft zugleich Raum für die notwendigen fachlichen und politischen Abstimmungen. So wird es gelingen, noch in diesem Jahr in enger Abstimmung mit den beteiligten Akteuren eine Änderung des Sparkassengesetzes zu verabschieden. Wir schaffen damit die Voraussetzungen, um die Zukunftsfähigkeit der Sparkassen in Schleswig-Holstein zu gewährleisten. - Vielen Dank.