Protocol of the Session on December 13, 2012

- Das war die Bemerkung.

- Lieber Kollege Koch, dann nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass das, was Sie mir gerade eben gesagt haben, bisher das bestgehütetste Geheimnis in der gesamten Republik war. Das hat bisher noch niemand von uns so zu hören bekommen. Wenn Sie das jetzt so verfolgen wollen, ist es ja schön. Dann sind wir uns in diesem Bereich auch sehr einig.

Trotzdem werden wir daran festhalten, dass wir selbstverständlich sehr sorgsam und sparsam mit den Geldern umgehen. Ich nehme diese Wende der CDU in der Öffentlichkeit zur Kenntnis. Zuvor haben Sie wahrscheinlich immer geheim gehalten, dass Sie tatsächlich Spielräume für Investitionen schaffen wollten. Ich finde es gut so, dass Sie das jetzt auch öffentlich sagen. Es wäre aber ehrlicher gewesen, das vorher getan zu haben.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe daher die Beratung und stelle zunächst fest, dass der Tagesordnungspunkt 58 mit der Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 7: Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/297. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/411, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU. Wer diesen Antrag ablehnt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Kollegen der Piratenfraktion, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD-Fraktion und des SSW. Wer enthält sich? - Das sind die Mitglieder der Fraktion der FDP.

Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer

diesem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Mitglieder der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, des SSW, der PIRATEN und der FDP-Fraktion.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Ich denke, die PI- RATEN waren dagegen!)

- Entschuldigung! Vielleicht zeigen Sie bitte noch einmal kurz Ihr Abstimmungsverhalten an. - Es sind vier Abgeordnete der PIRATEN, die diesem Gesetzentwurf ebenfalls zustimmen. Wer lehnt diesen Gesetzentwurf ab? - Das ist der Kollege Breyer von der Piratenfraktion und niemand sonst.

(Heiterkeit)

Wer enthält sich? - Das sind die Mitglieder der CDU-Fraktion. Damit ist die Ausschussempfehlung Drucksache 18/376 angenommen.

Ich komme zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 33: Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/381. Es ist beantragt worden, diese Drucksache in den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Herr Kollege, möchten Sie eine Bemerkung zur Geschäftsordnung machen?

Vielen Dank! - Ich hatte beantragt, dass das in den Bildungs- und auch in den Finanzausschuss überwiesen wird.

Das können wir selbstverständlich gern so machen. Wer zustimmen will, dass der Antrag Drucksache 18/381 sowohl an den Bildungsausschuss als auch an den Finanzausschuss überwiesen werden soll, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Mitglieder der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, des SSW, der PIRATEN, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

Man könnte den Eindruck haben, dass sich manche Fraktionen dem Beispiel der PIRATEN anschließen und jetzt nicht mehr geschlossen abstimmen. Deswegen dauert es etwas länger,

(Beifall PIRATEN)

wenn man Ihr Abstimmungsverhalten hier oben aufnehmen möchte. Ich glaube aber, wir haben es hingekriegt.

Bevor wir in der Beratung des heutigen Tages fortfahren, möchte ich Sie bitten, mit mir zusammen Mitglieder von SPD-Ortsvereinen aus dem wunderschönen Kreis Ostholstein sowie Schülerinnen und Schüler der Gymnasien Wellingdorf und des MaxPlanck-Gymnasiums Kiel auf der Tribüne zu begrüßen. - Herzlich willkommen im Landeshaus!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 20 auf:

Berichtsantrag zur HSH Nordbank

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/352

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Dann deute ich dies als einstimmige Zustimmung und erteile der Finanzministerin Monika Heinold für die Landesregierung das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gern komme ich dem Wunsch der FDP nach, über die Ergebnisse des dritten Quartals der HSH Nordbank sowie über die weiteren Pläne zu einer nachhaltigen Stärkung der Eigenkapitalquote zu berichten. Ich nehme an, Sie kennen inzwischen die Pressemitteilung der HSH Nordbank vom 5. Dezember 2012 zu den aktuellen Quartalsergebnissen. Auf den Internetseiten der Bank finden Sie außerdem unter dem Anwahlpunkt „Konzernberichterstattung“ eine zwanzigseitige Finanzinformation zum Quartalsabschluss.

Angesichts der öffentlich verfügbaren Informationen will ich mich heute auf ein paar Kernpunkte beschränken. Die HSH Nordbank konnte ihr Neugeschäft im dritten Quartal steigern und hat im September die ursprünglichen Planwerte fast erreicht. Insgesamt bleibt das Neugeschäft weiter unterhalb der ursprünglichen Planzahlen.

Quartalsergebnisse sind eine Momentaufnahme. Abschließende Urteile über die Tragfähigkeit des neuen Geschäftsmodells der Bank sind damit nach wie vor nicht möglich. Belastet wurde das Ergebnis durch die deutlich angehobene Risikovorsorge aufgrund der anhaltenden und sich weiter verschärfen

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

den Schifffahrtskrise. Aber auch in anderen Portfolien - vor allem bei europäischen Immobilienkrediten - fiel höherer Vorsorgebedarf an.

Einmalige positive Effekte konnten die Belastungen nur zum Teil kompensieren. Bei den positiven Effekten handelt es sich vor allem um Neubewertungen hybrider Finanzinstrumente, wodurch ein einmaliger Zinsertrag entstand. Die Belastungen ergeben sich daraus, dass die Bank ihre Risikovorsorge erhöhen musste. Daraus folgt - wie schon im November vorab veröffentlicht -, dass ab 2019 voraussichtlich Zahlungen in Höhe von 1,3 Milliarden € auf die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein zukommen werden. Die Bank bestätigt diese Prognose mit ihrem Quartalsbericht noch einmal. Das ist bitter, aber, wie gesagt, keine Neuigkeit. Die Zahlungen wären zunächst von der hsh finanzfonds -„finfo“ - zu leisten, die auch die Garantiegebühren der Bank bekommt. Ob es im Ergebnis 1,3 Milliarden € oder mehr werden, kann heute keiner sagen.

Die Entwicklung des Dollarkurses und des Schiffsmarktes sind von uns weder beeinflussbar noch mit letzter Sicherheit vorhersehbar. Die finfo erstellt gerade Modellrechnungen über die Auswirkungen einer Inanspruchnahme in der jetzt bekannten Höhe, die ich am 8. Januar 2013 mit den finanzpolitischen Sprechern aller Fraktionen und mit dem Rechnungshof diskutieren werde.

Die harte Kernkapitalquote ist weiter unter Druck und erreichte zum 30.09.2012 mit Besserungsschein noch 9,4 % nach 10 % zum Halbjahresergebnis. Das heißt, die aktuellen Vorgaben der BaFin und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde sind erfüllt. Dies bedeutet aber auch: Die nächsten Monate sind weiterhin eine große Herausforderung für die Bank.

Die deutlich eingetrübten Erwartungen in einzelnen Märkten - insbesondere in der Schifffahrt, aber auch bei einigen Auslandsimmobilien - werden absehbar zu einem noch höheren Vorsorgebedarf für Kreditrisiken führen und damit die harte Kernkapitalquote weiter belasten.

Meine Damen und Herren, spätestens wenn im März nächsten Jahres der Abschlussbericht 2012 der Bank vorliegt, müssen wir mit Sicherheit erneut darüber diskutieren, was das für uns als Anteilseigner heißt. Die Landesregierung verfolgt die Entwicklung sorgfältig. Vor allem der Rückgang der harten Kernkapitalquote der Bank zeigt, dass die Landesregierung gut daran tut, gemeinsam mit Hamburg und externen Beratern alle möglichen Maßnahmen zur Stabilisierung der Bank zu prüfen.

Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, um Sie über den aktuellen Stand unserer Prüfungen und die daraus resultierenden Einschätzungen zu informieren, soweit das in öffentlicher Sitzung möglich ist, ohne schützenswerte Interessen der Bank zu verletzen.

Als Resultat aus der Beihilfeentscheidung des vergangenen Jahres ist bei allen Maßnahmen zu beachten: Die BaFin als nationale Bankenaufsicht wie auch die EU-Kommission müssen alle Maßnahmen genehmigen, die entweder beihilferechtlich relevant sind oder die sich auf die Anerkennung der Wirksamkeit der Garantie durch die Bankenaufsicht auswirken könnten.

Möglichkeit eins: Eigene Maßnahmen der Bank zur Stärkung der Kernkapitalquote. Hieran arbeitet die Bank mit Hochdruck. Dazu gehört unter anderem ein selektiver Abbau von Kredit- oder Wertpapierengagements zur Kapitalentlastung. Details hierzu können wir nur in vertraulicher Sitzung beraten - so wie wir das am 6. Dezember 2012 getan haben.

Möglichkeit zwei: Beteiligung privater Investoren an einer Drittverlustgarantie, also für die achte, neunte und zehnte Milliarde. Dazu hat es eine Markterkundung gegeben. Das Ergebnis habe ich am 6. Dezember im Beteiligungsausschuss in vertraulicher Sitzung vorgestellt. Hilfreich wäre die Beteiligung privater Investoren vor allem dann, wenn die Garantieerhöhung damit als marktkonforme Maßnahme von der EU-Kommission anerkannt würde. Um das auszuloten, werden die Länder und ihre Anwälte in Kürze in Brüssel Gespräche führen.

Möglichkeit drei: Wiedererhöhung der Garantie durch die Länder auf die ursprünglich genehmigten 10 Milliarden €. Die Schutzwirkung der bestehenden Zweitverlustgarantie der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein erweist sich aktuell als überaus hilfreich und notwendig für die HSH Nordbank. Die Teilkündigungen der Bank, die die ursprüngliche Garantiehöhe von 10 Milliarden € auf 7 Milliarden € reduziert haben, waren fatal und aus heutiger Sicht ein schwerer Fehler.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Die Wiedererhöhung der Garantiesumme wäre nach Prüfung unserer Experten die derzeit für die Anteilseigner vermögensschonenste Maßnahme, und sie würde die Bank am wirksamsten stabilisieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Länder in dieser Tranche der Garantie in Anspruch genommen werden, ist - nach der Prognose der Bank - gering, allerdings unter der Voraussetzung, dass sich die zu

(Ministerin Monika Heinold)

letzt stark eingebrochenen Charterraten für Schiffe mittelfristig wieder deutlich erholen.

Gleichzeitig rechnet die Bank bei einer Wiedererhöhung der Garantie mit einer Stärkung der harten Kernkapitalquote von rund 2 bis 3 %, je nach Szenario. Für die finfo hätte die Wiedererhöhung den zusätzlichen Effekt von deutlich höheren Garantieeinnahmen. Sie könnten zur Vorsorge für die von der Bank angekündigte Inanspruchnahme aus der Zweitverlustgarantie eingesetzt werden.

Die Landesregierung prüft deshalb konkret die Umsetzung der Garantieerhöhung. Ziel der Maßnahme wäre es, vorsorglich die Voraussetzung für eine Wiedererhöhung der Garantie zu schaffen. Die Bank hat zugesagt, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten. Wir wollen mit der EU-Kommission über eine Drittverlustgarantie mit Beteiligung privater Investoren und über eine Änderung des bestehenden Garantievertrags sprechen, die die Wiedererhöhung der Zweitverlustgarantie der Länder erlauben würde. Es bleibt abzuwarten, ob die EUKommission eines von beiden als beihilfefreie Stabilisierungsmaßnahme akzeptieren könnte oder ob ein förmliches Verfahren notwendig würde.

Wichtig für das Parlament ist, dass der Beginn eines Verfahrens bei der EU-Kommission nicht automatisch zu einer Wiedererhöhung der Garantie führen würde. Wir wollen mit der EU-Kommission die Bedingungen besprechen, unter denen die Garantie erhöht werden dürfte, wenn es für die Bank notwendig werden sollte. Dabei müssten natürlich auch die haushaltsrechtlichen Vorgaben und die wirtschaftlichen Interessen des Landes berücksichtigt werden. Mein Ziel ist es, Sie auch künftig so rechtzeitig zu informieren, dass Sie als Parlament zu allen entscheidenden Schritten einen Beschluss fassen können.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Rechtlich notwendig wäre das aus Sicht der Landesregierung zwar nicht, weil wir innerhalb des Rahmens der schon einmal erteilten parlamentarischen Ermächtigung in Höhe von 10 Milliarden € bleiben wollen, dennoch halte ich es für gut, wenn das Parlament berät und sich positioniert.

Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion ist offenbar eine erneute Neuausrichtung der Bank eine weitere Möglichkeit zur Stabilisierung der Bank. So habe ich es Ihrer Pressemitteilung entnommen, Herr Koch. Ich bin gespannt auf Ihren Beitrag heute. Ich nehme an, Sie werden erläutern,

in welchen Geschäftsfeldern Sie bessere Entwicklungschancen für die Bank sehen.

Die Bank ist darauf angewiesen, dass die öffentlichen Eigentümer zu ihr stehen und alle Maßnahmen unterstützen, die zu einer Stabilisierung führen können. Das macht die Landesregierung. In zwei Ratinggesprächen habe ich gegenüber den Agenturen deutlich gemacht, dass die Landesregierung zu einer Wiedererhöhung der Garantie auf die ursprünglichen 10 Milliarden € bereit wäre. Ich habe selbstverständlich auch darauf hingewiesen, dass die Wiedererhöhung haushaltsrechtlich und beihilferechtlich zulässig sein müsste und dass ich davon ausgehe, dass es dazu parlamentarische Beratungen gibt.