Protocol of the Session on December 16, 2016

(Zurufe)

- Es gibt selbstverständlich die Möglichkeit, sich zu enthalten.

(Namentliche Abstimmung) 1 (Angelika Beer [PIRATEN]: CDU will Kanzlerin stürzen! - Weiterer Zuruf: Das schafft die nie!)

Der Antrag ist mit 43 zu 19 Stimmen angenommen worden.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und SSW)

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Weiterbildungsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/4039 (neu)

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 18/4810

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Die Reden werden zu Protokoll gegeben. Das haben die Parlamentarischen Geschäftsführer so vereinbart.

Dennoch wird natürlich über den Punkt abgestimmt. Nun benötige ich hierzu noch die Stellungnahme des Ausschusses.

Ich verweise auf die Vorlage.

Sie verweisen auf die Vorlage. - Vielen Dank für die Berichterstattung, Frau Berichterstatterin.

Wer diesem Gesetzentwurf in der vom Ausschuss vorgeschlagenen Form seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist dieser Gesetzentwurf bei Enthaltung von Piratenfraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion angenommen.

(Zurufe CDU)

- Dann wiederhole ich die Abstimmung. Das war nicht eindeutig. Ich habe bei Ihnen nur eine einzige Hand gesehen. Ich fange noch einmal an.

Es geht um die Abstimmung über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss vorgeschlagenen Form. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die SPD-Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. - Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? - Das sind die Abgeordneten der

CDU. Jetzt kann man es deutlich sehen. - Wer enthält sich? - Das sind die Abgeordneten der Piratenfraktion und der FDP-Fraktion.

Somit ist der Gesetzentwurf angenommen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Sanierung von Kreisstraßen in Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 18/4486

Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses Drucksache 18/4905

Auch hier ist vereinbart worden, die Reden zu Protokoll zu nehmen und den Punkt ohne Aussprache zu behandeln. Aber wir hören zunächst den Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses. Weil der Abgeordnete Christopher Vogt nicht da ist, hat der Stellvertreter, Herr Hamerich, das Wort.

Herr Präsident, ich verweise auf die Vorlage.

Sie verweisen auf die Vorlage. Vielen Dank für die Berichterstattung. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Sanierung von Kreisstraßen in Schleswig-Holstein in der vom Ausschuss vorgeschlagenen Form. Wer der vom Ausschuss vorgeschlagenen Form seine Zustimmung gibt, bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Wer ist gegen die vom Ausschuss vorgeschlagene Form? - Das sind die CDU-Fraktion und die Piratenfraktion.

(Unruhe)

Die FDP-Fraktion war dafür. Dann ist das mit den Stimmen aller anderen Fraktionen so angenommen.

(Unruhe)

Es gibt eine Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Breyer. - Ihr müsst mal ein bisschen Musik machen, damit wir etwas hören. - So, jetzt können Sie sprechen.

Wir sind davon ausgegangen, dass über den Gesetzentwurf abgestimmt wird und nicht über die Ausschussempfehlung. Deshalb bitten wir darum, die Abstimmung zu wiederholen.

Der Ausschuss hat empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich habe von der vom Ausschuss vorgeschlagenen Fassung gesprochen.

Ich bitte, die Abstimmung zu wiederholen, weil wir das falsch verstanden haben.

Sie möchten, dass ich die Abstimmung wiederhole, weil Sie es falsch verstanden haben? - Da ich keinen Widerspruch sehe, tue ich das gern für Sie.

Wir stimmen noch einmal über die vom Ausschuss vorgeschlagene Form ab. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Der Berichterstatter ist davon ausgegangen, dass Sie die Vorlage kennen. Nun wollen wir noch einmal über den Ablehnungsvorschlag des Ausschusses abstimmen.

(Unruhe)

Wir stimmen noch einmal über die Ausschussempfehlung ab, ein letztes Mal. - Wer für das vom Ausschuss vorgeschlagene Ergebnis stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und der Piratenfraktion. Wer ist gegen die vom Ausschuss vorgeschlagene Form? - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP.

(Zurufe)

Ich bitte, das aufgrund des besseren Verständnisses im Protokoll so aufzunehmen. Danke schön.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/4860

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort der Ministerin für Soziales,

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Frau Kristin Alheit.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bereits seit den 90er-Jahren sind in Schleswig-Holstein hauptamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte gesetzlich festgeschrieben und unverzichtbare Akteurinnen der Gleichstellungspolitik, intern in der Verwaltung und extern für die Bürgerinnen und Bürger. Seitdem haben sie in vielen Schritten die Gleichberechtigung im Land vorangebracht, was aber kein Anlass zum Nachlassen der Bemühungen ist und auch kein Anlass für weniger Unterstützung, im Gegenteil.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt die Landesregierung, die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten rechtlich klarzustellen, abzusichern und damit zu stärken. Das betrifft konkret die Mindest-Arbeitsbedingungen. Bereits mit dem sogenannten Landräteerlass aus dem Jahr 1991 ist geltende Rechtslage, dass Gleichstellungsbeauftragte in Gemeinden mit - ich zitiere den Wortlaut „deutlich mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern“ grundsätzlich in Vollzeit zu bestellen sind. Eine Teilzeittätigkeit ist danach die Ausnahme. Sie ist möglich, wenn und soweit die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung dies zulässt.

Dies wird im vorliegenden Entwurf bestätigt und klargestellt. Warum? Weil dieser Grundsatz bei der derzeitigen Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten in unseren Kommunen nicht abgebildet wird.

Vielfach beschäftigen Kommunen ihre Gleichstellungsbeauftragten mit deutlich geringeren Stellenanteilen, bis zu einer Drittelstelle oder im Einzelfall noch weniger. Drei Viertel der Stellen von Gleichstellungsbeauftragten sind nur Teilzeitstellen. Damit ist der normative Ausnahmefall der faktische Regelfall geworden.

Dazu gibt es vonseiten der Kommunen - ich will es einmal vorsichtig ausdrücken - kreative Begründungen: Angesichts der zwischenzeitlich erzielten Erfolge sei ein so alter Erlass nicht mehr die geeignete Grundlage für Gleichstellungsarbeit im Jahr 2016. Oder: Es sei nicht ersichtlich, dass die Gleichstellungsarbeit bisher unter einer Teilzeitbeschäftigung gelitten habe.

Wer das sagt, der hat lange nicht mehr mit Gleichstellungsbeauftragten geredet.