Protocol of the Session on September 22, 2016

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich finde es daher völlig richtig zu schauen, wo das Gesetz noch nachgebessert werden kann, wo Hürden abgebaut werden müssen. Ziel muss es sein, dass die Beschäftigten, dass alle Bürgerinnen und Bürger, noch wirksamer vor Diskriminierung im Alltag und auch im Beruf geschützt werden. Hierzu hat die Antidiskriminierungsstelle des Landes in der Tat richtig gute Veränderungsvorschläge unterbreitet, die mit dem vorliegenden Antrag aufgegriffen werden.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll vor Benachteiligungen schützen, indem es den Betroffenen Schadensersatz-, Entschädigungsansprüche, an die Hand gibt. Diese Ansprüche müssen aber auch wirksam und effektiv greifen. Dabei ist die bisher geltende Frist von zwei Monaten zur Geltendmachung von Ansprüchen - das hat einfach die Praxis ergeben - zu kurz. Denn Betroffene brauchen unter Umständen etwas Zeit, um sich über ihre Rechte zu informieren und sich wirklich gegen die Benachteiligung zu wehren. Insofern macht es absolut Sinn, diese Frist zu verlängern.

Auch sollte noch mehr darauf geachtet werden, dass die Entschädigung für eine erlittene Diskriminierung und die damit verbundene Persönlichkeitsverletzung in angemessener Höhe erfolgt. Nur so kann sich zudem eine abschreckende Wirkung auch für andere entfalten.

Es ist richtig: Diejenigen, die Diskriminierung erfahren haben, dürfen wir nicht alleinlassen. Deshalb ist die Unterstützung von Gewerkschaften und Betriebsräten wichtig. Darum ist es sinnvoll, die Gewerkschaften und Betriebsräte zu stärken und deren Rechte in diesem Verfahren auszuweiten. Damit wird die Einhaltung des AGG in Zukunft noch besser durchzusetzen sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor zehn Jahren war dringend geboten. Es war ein Meilenstein, und das Gesetz hat sich im Wesentlichen bewährt. Heute geht es um den nächsten Schritt, es geht darum, im Lichte einer zehnjährigen Praxiserfahrung noch besser und wirksamer zu werden. Ich kann Ihnen versichern: Diese

Landesregierung wird sich für die gebotenen Änderungen im AGG aktiv einsetzen. - Danke schön.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Da kein anderer Antrag gestellt worden ist, gehe ich davon aus, dass Sie in der Sache abstimmen wollen. - Es ist also in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, die Fraktion der PIRATEN. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist der Antrag angenommen.

Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr und wünsche Ihnen eine erholsame Mittagspause.

(Unterbrechung: 12:47 bis 15:00 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich eröffne unsere Sitzung wieder.

Wir begrüßen auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages Mitglieder des CDU-Ortsverbandes Norderstedt. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 18/4590 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Ich eröffne dann die Grundsatzberatung und erteile, wenn wir die Chance nutzen, uns zwischenzeitlich alle auf unsere Plätze zu begeben, dann gerne der Abgeordneten Petra Nicolaisen für die CDU-Fraktion das Wort.

(Ministerin Kristin Alheit)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die CDU-Landtagsfraktion ist daran interessiert, die Regionalplanung Wind als gemeinsames Projekt von Politik und Bevölkerung zum Erfolg zu führen.

(Beifall CDU und vereinzelt SPD)

Seit dem OVG-Urteil vom 20. Januar 2015 - das wissen wir alle - besteht allerdings eine erhebliche Unsicherheit darüber, inwieweit gemeindliche Entscheidungen im Rahmen der Regionalplanaufstellung berücksichtigt werden können. Es besteht auch eine große Unzufriedenheit bei Menschen und Kommunen.

Unser Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Berücksichtigung gemeindlicher Entscheidungen bei der Planung und Ausweisung von Flächen für Windenergienutzung rechtssicher festzuschreiben. Aus diesem Grund wird das Landesplanungsgesetz um eine Bestimmung ergänzt, die dazu führt, dass die im Beteiligungsverfahren mitgeteilten und sachlich begründeten Entscheidungen kommunaler Gebietskörperschaften eine zusätzliche Prüfpflicht der Landesplanungsbehörde auslösen. Dies trägt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung, dass die Wünsche der Kommunen in differenzierter Weise im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen sind. Es bedarf der Nachvollziehbarkeit der Gründe, die der Entscheidung der Kommune zugrunde liegen, und zwar in rechtskonformer Weise. Die Grenzen, die uns die Rechtsprechung gesetzt hat, sind eng.

Herr Ministerpräsident - ich hätte ihn an dieser Stelle gerne begrüßt; denn Landesplanung liegt im Bereich des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei -,

(Zuruf CDU: Das interessiert ihn überhaupt nicht!)

Ihr Expertengespräch am 8. September 2016 in der Kieler Uni zum Thema „Gemeindewille und Bürgerbeteiligung“ war aus meiner Sicht wirklich eine Frechheit und eine Pseudoveranstaltung.

(Beifall CDU)

Einen Tag vor der Veranstaltung haben wir auf Bitten der Staatskanzlei den Gesetzentwurf und das Rechtsgutachten zur Verfügung gestellt. Das haben wir gerne getan, weil wir an einer sachgerechten Lösung über die Parteigrenzen hinweg interessiert sind und weil die Landesregierung seit Langem ver

spricht, den Gemeinden ein Mitwirkungsrecht zu geben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Gesetzentwurf muss schon für reichlich Wirbel in Ihrem Haus gesorgt haben. Ansonsten hätte sich Professor Ewer nicht während eines Drittels der Veranstaltung mit unserem Gesetzentwurf auseinandergesetzt, und dies dann leider auch noch falsch. Wie hätten Sie Ihre Veranstaltung denn eigentlich sonst füllen wollen? Offensichtlich aber haben weder Sie, Herr Ministerpräsident - leider nicht anwesend -, noch Ihre Experten den Gesetzentwurf überhaupt gelesen. Anders ist es doch nicht zu erklären, dass Sie konsequent behauptet haben, unser Entwurf erfasse nur Entscheidungen gegen Windenergie. Dann folgte kurz noch die Auseinandersetzung mit unserem energiepolitischen Papier.

Selten haben Sie mich so wütend gesehen. Es waren, glaube ich, Journalisten da, die das bestätigen können. Es gab für mich keine Möglichkeit der Klarstellung. Im weiteren Verlauf der Veranstaltung wurde von Ihren Experten herausgearbeitet, dass weder der Gesetzentwurf der PIRATEN noch unser Gesetzentwurf rechtskonform ist. Ihr Fazit: Diese gesetzlichen Bestimmungen sind nicht erforderlich, sondern Symbolpolitik.

(Zuruf: Ja, das stimmt!)

Frau Abgeordnete Nicolaisen, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Matthiessen?

Frau Kollegin Nicolaisen, Sie sagten, dass Sie auf der Veranstaltung der Staatskanzlei zur Landesplanung in der Universität keine Möglichkeit gehabt hätten, sich zu äußern. Ich kann mich erinnern, dass Sie persönlich begrüßt worden sind. Ich kann mich aber nicht daran erinnern, dass Sie sich überhaupt gemeldet haben.

- Das habe ich. Ich stand aber nicht in der ersten Reihe.

- Ich stand in der ersten Reihe und bin auch nicht drangekommen.

Aber ich weiß sehr genau, dass im Laufe der Veranstaltung von den vortragenden Fachleuten der Eindruck, dass die CDU nur negative Voten berücksichtigt wissen wollte, korrigiert worden ist und dass dort auch gesagt wurde - wörtlich -: Nein, die CDU will beide Voten Berücksichtigung finden lassen. - Insofern ist Ihre Darstellung falsch. Es wurde dort korrigiert.

(Zuruf Volker Dornquast [CDU])

- Danke, Herr Kollege. Ich habe das nicht verstanden.

Ich gehe davon aus, Herr Abgeordneter Matthiessen, dass Sie jetzt mit Ihrer Frage fertig sind.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

Dann würde ich gerne antworten. Es ist richtig, Kollege Matthiessen, Herr Professor Ewer hat eine Klarstellung vorgenommen, und zwar auf dem Wege von seinem Platz zum Mikrofon. Es ist also, glaube ich, nur halb im Saal angekommen. Die Klarstellung hätte ich gerne selber für die CDUFraktion vorgenommen.

Vermisst haben nicht nur ich, sondern viele der 200 Gäste einen Vorschlag zur Beteiligung der Kommunen und der Bürger vonseiten der Staatskanzlei. Für mich ist das ein katastrophales Signal an die Menschen in unserem Land. Die Akzeptanz für Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein nimmt überall ab. Landräte greifen zu Konstruktionen wie zum Beispiel der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten, weil sie kein anderes Planungsinstrument vonseiten der Landesregierung an die Hand bekommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie lehnen im Juni eine Anhörung zu Mindestabständen von Windkraftanlagen ab und halten im September ein Expertengespräch zum Thema „Gemeindewillen und Bürgerbeteiligung“ ab, ohne der Bevölkerung Alternativen aufzuzeigen. Viele Fragen, aber keine Antworten! Wir brauchen einen rechtlichen Lösungsansatz, wie wir zukünftig mit dem Aufstellen von Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein umgehen. Wir brauchen keine Veranstaltungen, die uns aufzeigen, wie es nicht geht. ,,Nicht über die Köpfe von Bürgern hinweg und im Dialog mit Bür

gern und Kommunen“, das sind bloße Lippenbekenntnisse.

Ich bin mir sicher, unser Gesetzentwurf taugt zur Umsetzung, kommt leider nur nicht von Ihnen, und das ärgert Sie. Es gab Zeiten, da standen Regierung und Opposition in Sachen Windkraftplanung Seite an Seite. Dahin sollten wir im Sinne der Energiewende in Schleswig-Holstein gemeinsam zurückkehren. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)